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In der freien, verbandlichen Jugendarbeit engagieren sich junge Menschen nicht nur in Jugendfreizeiten und Gruppenstunden. Jugendverbände, Pfadfinderbünde, Blaulichtjugendgruppen, Traditionsvereinsjugend, Sportjungend und andere beteiligen sich zunehmend an sozialen Projekten und in festen Arbeitskreisen. Dieses Engagement bedarf oft einer eigenen Organisationsstruktur, etwa eines neuen Vereins. Doch es gibt auch andere Formen gemeinnütziger Strukturen. Neben dem e.V. ist die gGmbH eine allzu leicht verkannte Option. Das vorliegende Buch nimmt sich dieses Themas an und vergleicht diese beiden Körperschaftsformen.
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Seitenzahl: 99
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Grundlagen
Einführende Gedanken
Gemeinnützigkeit
Rechtliche Einordnung der Gemeinnützigkeit
Voraussetzung der Anerkennung
Organisationsform
Organisationszweck
Selbstlosigkeit
Mittelverwendung
Unverhältnismäßige Begünstigung
Auflösungsklausel
Steuerrechtliche Bedeutung
Behandlung durch Finanzamt
Ehrenamt in der Gemeinnützigkeit
Bedeutung und Definition der Ehrenamtlichkeit
Aufsichtspflicht
Jugendleitersonderurlaub
Weitere Unterscheidung der Körperschaften
Rechtlicher Rahmen freier Jugendarbeit
Definition der Jugend
Beziehung der freien Jugendarbeit zum Staat
Finanzierung Freier Jugendarbeit
Möglicher Rechtsanspruch auf Fördermittel
Gründung
Satzung und Gesellschaftsvertrag
Notarielle Beurkundung
Antrag auf Gemeinnützigkeit
Besonderheiten der Gründungsphasen
Antrag auf freie Trägerschaft
Aufgaben der freien Trägerschaft
Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 75 Abs. 1 SGB VIII
Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
Verfolgung gemeinnütziger Ziele
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Unterscheidung der Körperschaften durch die anerkennenden Ämter
Führung
Die Rechtsfähigkeit im Rechtsverkehr
Entscheidungsgremien
Geschäftsführung und Vereinsvorstand
Mitglieder und Mitarbeiter
Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern
Rechte und Pflichten von ehrenamtlichen Mitarbeitern
Bezug zur Körperschaftsform
Das oberste Entscheidungsgremium
Die Mitgliederversammlung des e.V.
Die Gesellschafterversammlung der gGmbH
Strukturelle Vergleichbarkeit beider Gremien
Buchführung
Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern
Der e.V.–Vorstand
Der gGmbH–Geschäftsführer
Gesellschafter der gGmbH
Versicherungsschutz
Kaufmannseigenschaften
Unternehmereigenschaft i.S.d. § 14 BGB
Verpflichtung kaufmännischer Gepflogenheiten
Mittelverwendung und Rücklagenbildung
Sachvermögen
Compliance
Beendigung
Finanzielle Schwierigkeiten und Insolvenz
Insolvenzfähigkeit und Insolvenzgründe
Eröffnung des Insolvenzvrfahrens
Insolvenzverschleppung
Liquidation
Voraussetzungen der Liquidation
Ablauf der Liquidation
Umgang mit Vermögenswerten
Fazit
BASFI: Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe. 2. Auflage. Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg, 2010
Bayerisches Landesjugendamt: Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII. BLJA, München, 2014
Bülow, Peter/Artz, Markus: Handelsrecht. 7. Auflage. Hüthig Jehle, Rehm, 2015
Burhoff, Detlef: Vereinsrecht. 9. Auflage. NWB Verlag, Herne, 2014
Deinet, Ulrich/Sturzenhecker, Benedikt: Handbuch Offene Kinder– und Jugendarbeit. 4. Auflage. Springer VS, Wiesbaden, 2013
Deisenhofer, August/Deisenhofer, Ulrich: Jugendrecht. 36. Auflage. Beck–Texte im dtv, München, 2015
Ehrhardt, Jens: Ehrenamt. 1. Auflage. Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2011
Engler, Ulla/Hesse, Werner: Praxisratgeber Gemeinnützige GmbH. 2. Auflage. Walhalla Fachverlag, Regensburg, 2012
Epkenhans—Behr, Ina: Beziehungsmuster zwischen Jugendämtern und freien Trägern. 1. Auflage. Springer VS, Wiesbaden, 2015
Eversberg et al.: Das neue Gemeinnützigkeitsrecht. 1. Auflage. wrs, München, 2007
Hafner, Sonja et al.: Gesellschaftliche Verantwortung in Organisationen. 1. Auflage. Rainer Hampp Verlag, München, 2007
Happe, Günter/Saurbier, Helmut: Kinderhilfegesetz und Jugendhilfegesetz. 20. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart, 1998
Heinen, Edmund: Betriebswirtschaftliche Führungslehre. 2. Auflage. Gabler, Wiesbaden, 1984
Igl, Gerhard: Rechtliche Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2013
Koch, Christian/Holt, Thomas von: Verein oder GmbH. 1. Auflage. NDV, Bonn, 2004
Köster, Martina: Prüfung und Kontrolle gemeinnütziger Kapitalgesellschaften. 1. Auflage. EUL Verlag, Lohmar, 2014
Kunkel, Peter-Christian: Rechtsfragen der Finanzierung freier Träger in Zentralblatt für Jugendrecht. 1. Auflage. 193.197.34.225/ZHEAF/diskussionspapiere/Kunke100_5.pdf am 15. Dezember 2015, Kehl, 2001
Laschet, Carsten/Held, Franz: Geschäftsführer–Haftung und D&O–Versicherung. 2. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2015
Lietzau, Wolfgang: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) in Verbände Report – Ausgabe 05/2009. Gesellschaft für Verbands– und Industriemarketing, Bonn, 2009
Menges, Evelyne: Gemeinnützige Einrichtungen. 1. Auflage. Beck im dtv, München, 2004
Mohrenweiser, Klaus: Der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften. 1. Auflage. Peter Lang, Frankfurt am Main, 2010
Ott, Sieghart/Wörle—Himmel, Christof: Vereine gründen und erfolgreich führen. 12. Auflage. Beck–Texte im dtv, München, 2010
Pflüger, Hansjörg: Gestaltende Steuerberatung – Ausgabe 01/2004. IWW, Würzburg, 2004
Priester, Hans—Joachim/Mayer, Dieter: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts – Band 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 4. Auflage. Beck, München, 2012
Reibold, Friedrich J.: Praxis des Notariats. 1. Auflage. Deubner Verlag, Köln, 2007
Reischl, Klaus: Insolvenzrecht. 3. Auflage. C.F.Müller, Heidelberg, 2014
Rosenski, Natalie: Die Wirtschaftliche Bedeutung des dritten Sektors, erschiene in „Wirtschaft und Statistik“, 3–2012. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2012
Säcker, Franz—Jürgen/Armbrüster, Christian: Münchener Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch – Band 1: Allgemeiner Teil. 6. Auflage. Beck, München, 2011
Säcker, Franz—Jürgen/Rixecker, Roland: Münchener Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch – Band 5: Schuldrecht Besonderer Teil III. 5. Auflage. Beck, München, 2009
Schimke, Hans—Jürgen/Fuchs, Karsten: Rechts–ABC für den Jugendgruppenleiter. 23. Auflage. Luchterhand, München, 2004
Schünemann, Wolfgang B.: Wirtschaftsprivatrecht. 6. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz, 2011
Schwab, Dieter/Löhnig, Martin: Einführung in das Zivilrecht. 20. Auflage. C.F.Müller, Heidelberg, 2016
Surovcik, Matthias: Jugendleiterbildungsstudie 2011. 1. Auflage. MS–Verlag, Wald, 2011
Vogelbusch, Friedrich: Grundsätze der Rechnungslegung von Vereinen. 1. Auflage. vereinsrecht. de/assets/files/verein/Vogelbusch Wohlfahrt06_2006.pdf am 15. Dezember 2015, Dresden, 2015
Volkelt, Lothar: Die Unternehmergesellschaft (UG). 3. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden, 2015
Wecker, Gregor/Ohl, Bastian: Compliance in der Unternehmerpraxis. 3. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden, 2013
Weidmann, Christina/Kohlhepp, Ralf: Die gemeinnützige GmbH. 3. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden, 2014
Wiesner, Reinhard/Bernzen, Christian/Kößler, Melanie: Jugendverbände sind zu fördern! Rechtsgutachten. 1. Auflage. Deutscher Bundesjugendring, Berlin, 2013
Wörle—Himmel, Christoph: Vereinsrecht – 132 Tipps für die Vereinsarbeit. 2. Auflage. Beck–Texte im dtv, München, 2014
Zimmermann, Walter: Grundriss des Insolvenzrechts. 10. Auflage. C.F.Müller, Heidelberg, 2015
BAG-Urteil: Entscheidung vom 29. August 2012, 10 AZR 499/11. 2012 〈URL: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-03-05/10\_AZR\_499-11.pdf〉
BGH-Beschluss: Beschluss vom 3. Dezember 2007, BGH II ZR 22/07. 2007 〈URL: https://openjur.de/u/75767.html〉
BGH-Beschluss: Beschluss vom 14. Juli 2008, BGH II ZR 202/07. 2008 〈URL: https://openjur.de/u/74098.html〉
BGH-Beschluss: Beschluss vom 19. Apirl 2011, BGH II ZB 25/10. 2011 〈URL: https://openjur.de/u/165331.html〉
BGH-Urteil: Urteil vom 16. Juli 2007, BGH II ZR 3/04. 2007 〈URL: http://www.urteile-im-internet.de/archives/BGH-II-ZR-3-04.html〉
BGH-Urteil: Urteil vom 13. Juli 2011, BGH VIII ZR 215/10. 2011 〈URL: https://openjur.de/u/168803.html〉
LG-Urteil: Urteil vom 10. Dezember 2013, LG München I, 5HK O 1387/10. 2013 〈URL: https://openjur.de/u/682814.html〉
Abs.
Absatz
ALG
Arbeitslosengeld
AO
Abgabenordnung
Art.
Artikel
BASFI
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
BAG
Bundesarbeitsgericht
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGH
Bundesgerichtshof
bzw.
beziehungsweise
e.V.
eingetragener Verein
EhrAmtStG
Ehrenamtsstärkungsgesetz
EStG
Einkommensteuergesetz
evtl.
eventuell
FA
Finanzamt
f – ff
folgende (singular) – folgende (plural)
gem.
gemäß
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
ggü.
gegenüber
GNotKG
Gerichts– und Notarkostengesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
GmbH–Gesetz
g[XX]
gemeinnützige [Körperschaft]
HGB
Handelsgesetzbuch
i.d.F.
in der Fassung
i.d.R.
in der Regel
i.H.v.
in Höhe von
i.S.d.
im Sinne des/der
i.V.m.
in Vereinbarung mit
i.w.S.
im weiteren Sinne
InsO
Insolvenzordnung
KJHG
Kinder– und Jugendhilfegesetz
MoMiG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH–Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
NPO
Non Profit Organisation
Rdn.
Randnummer
S.
Seite
SGB
Sozialgesetzbuch
sog.
sogenannte
StGB
Strafgesetzbuch
UG
Unternehmergesellschaft
USt
Umsatzsteuer
VereinRÄndG
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
vgl.
vergleiche
VO
Verordnung
z.B.
zum Beispiel
zzgl.
zuzüglich
In der freien Jugendarbeit, insbesondere der Verbandlichen Jugendarbeit, engagieren sich junge Menschen schon längst nicht mehr lediglich mittels Jugendfreizeiten und wöchentlichen Gruppenstunden für die eigenen Mitglieder allein. Jugendverbände, Pfadfinderbünde, Blaulichtjugendgruppen, Traditionsvereinsjugend und andere betreiben zunehmend weitere Projekte und feste Arbeitskreise, oft ohne hauptamtliche Unterstützung. Regelmäßig werden hierfür bereits eigene Abteilungen oder sogar Tochtervereine gegründet. Eine in diesem Bereich noch relativ unübliche Variante ist die im Non–Profit–Bereich ansonsten sehr verbbreitete Möglichkeit einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft. Die Überlegung, statt eines Vereins etwa eine gGmbH zu gründen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und bringt in Hinblick auf die Jugendarbeit seine Vor– und Nachteile mit. In der Erkenntnis, als engagierter Jugendverband nicht für alle Aktivitäten an die Rechtsform des eingetragenen Vereins gekettet zu sein, birgt Zukunftspotential. Diese – gerade in Hinblick auf die zunehmenden bürokratischen Hürden, welche der Jugendarbeit auferlegt werden – verdient nähere Betrachtung. Das vorliegende Buch nimmt sich dieses Themas an. Es kann und soll aber keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen, hierfür sei an einen Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens verwiesen.
Im Thema einer wissenschaftlichen Arbeit aus der Disziplin des Wirtschaftsrechts die Begriffe gemeinnützig und ehren amtlich zu lesen vermag stutzig zu machen, schließlich – so die landläufige Meinung – ginge es bei Wirtschaftsrecht um Wirtschaft. Dabei wird allzu gerne stillschweigend davon ausgegangen, Wirtschaft müsste auf Gewinn und Vermehrung von Eigentum im betriebswirtschaftlichen Sinne hin ausgerichtet sein1, andernfalls fiele es unter die Bezeichnung Misswirtschaft. Nicht in jedem Falle falsch, sei aber eine solche Einschränkung in diesem Fall den Betriebswirten, Bankiers und anderen überlassen, welche im Rahmen ihres Engagements (zumeist der beruflichen Position) im betriebswirtschaftlichen Sinne wirtschaftlich denken und handeln müssen. Es sei zumindest erwähnt, dass auch im gewinnorientierten Bereich der Wirtschaft das, was unter NonProfit fällt, keine nichtsignifikante Rolle spielt2.
Gegenstand dieser Arbeit soll der (nahezu) altruistischere Bereich der Wirtschaft sein, wie sich aus dem Titel des Buches leicht entnehmen lässt. Neben dem klassischen Weg gemeinnützige Ziele mittels eines Vereins zu verfolgen, bietet das deutsche Recht aber auch andere Möglichkeiten.
Die bekannteste und verbreitetste ist wohl die gemeinnüzige GmbH. In dieser Untersuchung soll von einer insoweit rein gemeinnützigen Sicht ausgegangen werden, dass keinerlei hauptamtliche Kräfte zur Verfügung stehen, bzw. erst später auf administrativen Positionen eingesetzt werden sollen; dennoch muss im Verhältniss das Gros an Arbeit ehrenamtlich bleiben.
Eine weiteres Merkmal dieser Arbeit ist der Bezug auf das Themengebiet der freien Jugendarbeit. Vorab sei darüber hinaus angemerkt, dass sich dort, wo eine Abweichung der rechtlichen Regelungen bei der gGmbH zur gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) als Kapitalgesellschaftsform nach § 5a GmbHG vorhanden ist, auch die Erwähnung derselben lohnt. Sofern die gUG unerwähnt bleibt, ist von einer analogen Betrachtung zur gGmbH auszugehen.
Welche Unterschiede ergeben sich für die gGmbH im Vergleich zum gemeinnützigen e.V.? Welche Vor– und welche Nachteile erschließen sich daraus? Unter welchen Umständen ist es im Fazit sinnvoller, eine gGmbH zu gründen, denn einen gemeinnützigen eingetragener Verein? Dies bedarf einer Begutachtung im Hinblick auf den Führungsalltag unternehmerischer Praxis im NonProfitBereich. Daher sind die Kapitel primär nach den chronologischen Phasen einer juristischen Person kategorisiert und nur sekundär nach Rechtsgebieten.
1 HEINEN, Betriebswirtschaftliche Führungslehre, S. 26
2 ROSENSKI, Die Wirtschaftliche Bedeutung des dritten Sektors, erschiene in „Wirtschaft und Statistik“, 3–2012, S.209ff
Die Gemeinnützigkeit wird in § 52 AO wie folgt definiert: Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.
Als in der AO definierter Begriff ist das juristisch relevante Thema der Gemeinnützigkeit die Steuerbegünstigung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 AO, zu welcher die Anerkennung der Gemeinnützigkeit als eine von drei Möglichkeiten (kirchliche Zwecke, gemeinnützige Zwecke, mildtätige Zwecke) führt. Das staatliche Ziel, de facto die ratio legis der Steuerbegünstigung für gemeinnützige Organisationen, ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, welches im Rahmen des gleichnamigen Gesetzes zu einer steuervereinfachenden Reform des Geimnützigkeitsrechts im Jahr 2007 führte3. Hier übt der Staat durch die in Form der Steuerbegünstigung realisierte Subventionierung seine Lenkungsfunktion aus4.
Die AO regelt die Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit ist beim Finanzamt zu beantragen, welches erstmalig bei Neugründungen die Satzung auf die Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit hin prüft, daraufhin den entsprechenden Bescheid erlässt und regelmäßig im dreijährigen Turnus prüft, ob auch tatsächlich die Gemeinnützigkeit gegeben ist5. Besonders zur erstmaligen Prüfung durch das Finanzamt, letztendlich aber natürlich für den gesamten Zeitraum der Gemeinnützigkeit, muss die Satzung der beantragenden Organisation bestimmte Voraussetzungen erfüllen.