gGmbH und e.V. in der ehrenamtlichen Jugendarbeit - Matthias Surovcik - E-Book

gGmbH und e.V. in der ehrenamtlichen Jugendarbeit E-Book

Matthias Surovcik

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Beschreibung

In der freien, verbandlichen Jugendarbeit engagieren sich junge Menschen nicht nur in Jugendfreizeiten und Gruppenstunden. Jugendverbände, Pfadfinderbünde, Blaulichtjugendgruppen, Traditionsvereinsjugend, Sportjungend und andere beteiligen sich zunehmend an sozialen Projekten und in festen Arbeitskreisen. Dieses Engagement bedarf oft einer eigenen Organisationsstruktur, etwa eines neuen Vereins. Doch es gibt auch andere Formen gemeinnütziger Strukturen. Neben dem e.V. ist die gGmbH eine allzu leicht verkannte Option. Das vorliegende Buch nimmt sich dieses Themas an und vergleicht diese beiden Körperschaftsformen.

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Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Einführende Gedanken

Gemeinnützigkeit

Rechtliche Einordnung der Gemeinnützigkeit

Voraussetzung der Anerkennung

Organisationsform

Organisationszweck

Selbstlosigkeit

Mittelverwendung

Unverhältnismäßige Begünstigung

Auflösungsklausel

Steuerrechtliche Bedeutung

Behandlung durch Finanzamt

Ehrenamt in der Gemeinnützigkeit

Bedeutung und Definition der Ehrenamtlichkeit

Aufsichtspflicht

Jugendleitersonderurlaub

Weitere Unterscheidung der Körperschaften

Rechtlicher Rahmen freier Jugendarbeit

Definition der Jugend

Beziehung der freien Jugendarbeit zum Staat

Finanzierung Freier Jugendarbeit

Möglicher Rechtsanspruch auf Fördermittel

Gründung

Satzung und Gesellschaftsvertrag

Notarielle Beurkundung

Antrag auf Gemeinnützigkeit

Besonderheiten der Gründungsphasen

Antrag auf freie Trägerschaft

Aufgaben der freien Trägerschaft

Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 75 Abs. 1 SGB VIII

Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe

Verfolgung gemeinnütziger Ziele

Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers

Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit

Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Unterscheidung der Körperschaften durch die anerkennenden Ämter

Führung

Die Rechtsfähigkeit im Rechtsverkehr

Entscheidungsgremien

Geschäftsführung und Vereinsvorstand

Mitglieder und Mitarbeiter

Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern

Rechte und Pflichten von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Bezug zur Körperschaftsform

Das oberste Entscheidungsgremium

Die Mitgliederversammlung des e.V.

Die Gesellschafterversammlung der gGmbH

Strukturelle Vergleichbarkeit beider Gremien

Buchführung

Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern

Der e.V.–Vorstand

Der gGmbH–Geschäftsführer

Gesellschafter der gGmbH

Versicherungsschutz

Kaufmannseigenschaften

Unternehmereigenschaft i.S.d. § 14 BGB

Verpflichtung kaufmännischer Gepflogenheiten

Mittelverwendung und Rücklagenbildung

Sachvermögen

Compliance

Beendigung

Finanzielle Schwierigkeiten und Insolvenz

Insolvenzfähigkeit und Insolvenzgründe

Eröffnung des Insolvenzvrfahrens

Insolvenzverschleppung

Liquidation

Voraussetzungen der Liquidation

Ablauf der Liquidation

Umgang mit Vermögenswerten

Fazit

Literaturverzeichnis

BASFI: Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe. 2. Auflage. Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg, 2010

Bayerisches Landesjugendamt: Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII. BLJA, München, 2014

Bülow, Peter/Artz, Markus: Handelsrecht. 7. Auflage. Hüthig Jehle, Rehm, 2015

Burhoff, Detlef: Vereinsrecht. 9. Auflage. NWB Verlag, Herne, 2014

Deinet, Ulrich/Sturzenhecker, Benedikt: Handbuch Offene Kinder– und Jugendarbeit. 4. Auflage. Springer VS, Wiesbaden, 2013

Deisenhofer, August/Deisenhofer, Ulrich: Jugendrecht. 36. Auflage. Beck–Texte im dtv, München, 2015

Ehrhardt, Jens: Ehrenamt. 1. Auflage. Campus Verlag, Frankfurt am Main, 2011

Engler, Ulla/Hesse, Werner: Praxisratgeber Gemeinnützige GmbH. 2. Auflage. Walhalla Fachverlag, Regensburg, 2012

Epkenhans—Behr, Ina: Beziehungsmuster zwischen Jugendämtern und freien Trägern. 1. Auflage. Springer VS, Wiesbaden, 2015

Eversberg et al.: Das neue Gemeinnützigkeitsrecht. 1. Auflage. wrs, München, 2007

Hafner, Sonja et al.: Gesellschaftliche Verantwortung in Organisationen. 1. Auflage. Rainer Hampp Verlag, München, 2007

Happe, Günter/Saurbier, Helmut: Kinderhilfegesetz und Jugendhilfegesetz. 20. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart, 1998

Heinen, Edmund: Betriebswirtschaftliche Führungslehre. 2. Auflage. Gabler, Wiesbaden, 1984

Igl, Gerhard: Rechtliche Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2013

Koch, Christian/Holt, Thomas von: Verein oder GmbH. 1. Auflage. NDV, Bonn, 2004

Köster, Martina: Prüfung und Kontrolle gemeinnütziger Kapitalgesellschaften. 1. Auflage. EUL Verlag, Lohmar, 2014

Kunkel, Peter-Christian: Rechtsfragen der Finanzierung freier Träger in Zentralblatt für Jugendrecht. 1. Auflage. 193.197.34.225/ZHEAF/diskussionspapiere/Kunke100_5.pdf am 15. Dezember 2015, Kehl, 2001

Laschet, Carsten/Held, Franz: Geschäftsführer–Haftung und D&O–Versicherung. 2. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2015

Lietzau, Wolfgang: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) in Verbände Report – Ausgabe 05/2009. Gesellschaft für Verbands– und Industriemarketing, Bonn, 2009

Menges, Evelyne: Gemeinnützige Einrichtungen. 1. Auflage. Beck im dtv, München, 2004

Mohrenweiser, Klaus: Der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften. 1. Auflage. Peter Lang, Frankfurt am Main, 2010

Ott, Sieghart/Wörle—Himmel, Christof: Vereine gründen und erfolgreich führen. 12. Auflage. Beck–Texte im dtv, München, 2010

Pflüger, Hansjörg: Gestaltende Steuerberatung – Ausgabe 01/2004. IWW, Würzburg, 2004

Priester, Hans—Joachim/Mayer, Dieter: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts – Band 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 4. Auflage. Beck, München, 2012

Reibold, Friedrich J.: Praxis des Notariats. 1. Auflage. Deubner Verlag, Köln, 2007

Reischl, Klaus: Insolvenzrecht. 3. Auflage. C.F.Müller, Heidelberg, 2014

Rosenski, Natalie: Die Wirtschaftliche Bedeutung des dritten Sektors, erschiene in „Wirtschaft und Statistik“, 3–2012. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2012

Säcker, Franz—Jürgen/Armbrüster, Christian: Münchener Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch – Band 1: Allgemeiner Teil. 6. Auflage. Beck, München, 2011

Säcker, Franz—Jürgen/Rixecker, Roland: Münchener Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch – Band 5: Schuldrecht Besonderer Teil III. 5. Auflage. Beck, München, 2009

Schimke, Hans—Jürgen/Fuchs, Karsten: Rechts–ABC für den Jugendgruppenleiter. 23. Auflage. Luchterhand, München, 2004

Schünemann, Wolfgang B.: Wirtschaftsprivatrecht. 6. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz, 2011

Schwab, Dieter/Löhnig, Martin: Einführung in das Zivilrecht. 20. Auflage. C.F.Müller, Heidelberg, 2016

Surovcik, Matthias: Jugendleiterbildungsstudie 2011. 1. Auflage. MS–Verlag, Wald, 2011

Vogelbusch, Friedrich: Grundsätze der Rechnungslegung von Vereinen. 1. Auflage. vereinsrecht. de/assets/files/verein/Vogelbusch Wohlfahrt06_2006.pdf am 15. Dezember 2015, Dresden, 2015

Volkelt, Lothar: Die Unternehmergesellschaft (UG). 3. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden, 2015

Wecker, Gregor/Ohl, Bastian: Compliance in der Unternehmerpraxis. 3. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden, 2013

Weidmann, Christina/Kohlhepp, Ralf: Die gemeinnützige GmbH. 3. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden, 2014

Wiesner, Reinhard/Bernzen, Christian/Kößler, Melanie: Jugendverbände sind zu fördern! Rechtsgutachten. 1. Auflage. Deutscher Bundesjugendring, Berlin, 2013

Wörle—Himmel, Christoph: Vereinsrecht – 132 Tipps für die Vereinsarbeit. 2. Auflage. Beck–Texte im dtv, München, 2014

Zimmermann, Walter: Grundriss des Insolvenzrechts. 10. Auflage. C.F.Müller, Heidelberg, 2015

Urteilsverzeichnis

BAG-Urteil: Entscheidung vom 29. August 2012, 10 AZR 499/11. 2012 〈URL: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-03-05/10\_AZR\_499-11.pdf〉

BGH-Beschluss: Beschluss vom 3. Dezember 2007, BGH II ZR 22/07. 2007 〈URL: https://openjur.de/u/75767.html〉

BGH-Beschluss: Beschluss vom 14. Juli 2008, BGH II ZR 202/07. 2008 〈URL: https://openjur.de/u/74098.html〉

BGH-Beschluss: Beschluss vom 19. Apirl 2011, BGH II ZB 25/10. 2011 〈URL: https://openjur.de/u/165331.html〉

BGH-Urteil: Urteil vom 16. Juli 2007, BGH II ZR 3/04. 2007 〈URL: http://www.urteile-im-internet.de/archives/BGH-II-ZR-3-04.html〉

BGH-Urteil: Urteil vom 13. Juli 2011, BGH VIII ZR 215/10. 2011 〈URL: https://openjur.de/u/168803.html〉

LG-Urteil: Urteil vom 10. Dezember 2013, LG München I, 5HK O 1387/10. 2013 〈URL: https://openjur.de/u/682814.html〉

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

ALG

Arbeitslosengeld

AO

Abgabenordnung

Art.

Artikel

BASFI

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

BAG

Bundesarbeitsgericht

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

bzw.

beziehungsweise

e.V.

eingetragener Verein

EhrAmtStG

Ehrenamtsstärkungsgesetz

EStG

Einkommensteuergesetz

evtl.

eventuell

FA

Finanzamt

f – ff

folgende (singular) – folgende (plural)

gem.

gemäß

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

ggü.

gegenüber

GNotKG

Gerichts– und Notarkostengesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

GmbH–Gesetz

g[XX]

gemeinnützige [Körperschaft]

HGB

Handelsgesetzbuch

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

i.H.v.

in Höhe von

i.S.d.

im Sinne des/der

i.V.m.

in Vereinbarung mit

i.w.S.

im weiteren Sinne

InsO

Insolvenzordnung

KJHG

Kinder– und Jugendhilfegesetz

MoMiG

Gesetz zur Modernisierung des GmbH–Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

NPO

Non Profit Organisation

Rdn.

Randnummer

S.

Seite

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte

StGB

Strafgesetzbuch

UG

Unternehmergesellschaft

USt

Umsatzsteuer

VereinRÄndG

Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

z.B.

zum Beispiel

zzgl.

zuzüglich

Vorwort

In der freien Jugendarbeit, insbesondere der Verbandlichen Jugendarbeit, engagieren sich junge Menschen schon längst nicht mehr lediglich mittels Jugendfreizeiten und wöchentlichen Gruppenstunden für die eigenen Mitglieder allein. Jugendverbände, Pfadfinderbünde, Blaulichtjugendgruppen, Traditionsvereinsjugend und andere betreiben zunehmend weitere Projekte und feste Arbeitskreise, oft ohne hauptamtliche Unterstützung. Regelmäßig werden hierfür bereits eigene Abteilungen oder sogar Tochtervereine gegründet. Eine in diesem Bereich noch relativ unübliche Variante ist die im Non–Profit–Bereich ansonsten sehr verbbreitete Möglichkeit einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft. Die Überlegung, statt eines Vereins etwa eine gGmbH zu gründen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und bringt in Hinblick auf die Jugendarbeit seine Vor– und Nachteile mit. In der Erkenntnis, als engagierter Jugendverband nicht für alle Aktivitäten an die Rechtsform des eingetragenen Vereins gekettet zu sein, birgt Zukunftspotential. Diese – gerade in Hinblick auf die zunehmenden bürokratischen Hürden, welche der Jugendarbeit auferlegt werden – verdient nähere Betrachtung. Das vorliegende Buch nimmt sich dieses Themas an. Es kann und soll aber keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen, hierfür sei an einen Rechtsanwalt des eigenen Vertrauens verwiesen.

A. Grundlagen

I. Einführende Gedanken

Im Thema einer wissenschaftlichen Arbeit aus der Disziplin des Wirtschaftsrechts die Begriffe gemeinnützig und ehren amtlich zu lesen vermag stutzig zu machen, schließlich – so die landläufige Meinung – ginge es bei Wirtschaftsrecht um Wirtschaft. Dabei wird allzu gerne stillschweigend davon ausgegangen, Wirtschaft müsste auf Gewinn und Vermehrung von Eigentum im betriebswirtschaftlichen Sinne hin ausgerichtet sein1, andernfalls fiele es unter die Bezeichnung Misswirtschaft. Nicht in jedem Falle falsch, sei aber eine solche Einschränkung in diesem Fall den Betriebswirten, Bankiers und anderen überlassen, welche im Rahmen ihres Engagements (zumeist der beruflichen Position) im betriebswirtschaftlichen Sinne wirtschaftlich denken und handeln müssen. Es sei zumindest erwähnt, dass auch im gewinnorientierten Bereich der Wirtschaft das, was unter NonProfit fällt, keine nichtsignifikante Rolle spielt2.

Gegenstand dieser Arbeit soll der (nahezu) altruistischere Bereich der Wirtschaft sein, wie sich aus dem Titel des Buches leicht entnehmen lässt. Neben dem klassischen Weg gemeinnützige Ziele mittels eines Vereins zu verfolgen, bietet das deutsche Recht aber auch andere Möglichkeiten.

Die bekannteste und verbreitetste ist wohl die gemeinnüzige GmbH. In dieser Untersuchung soll von einer insoweit rein gemeinnützigen Sicht ausgegangen werden, dass keinerlei hauptamtliche Kräfte zur Verfügung stehen, bzw. erst später auf administrativen Positionen eingesetzt werden sollen; dennoch muss im Verhältniss das Gros an Arbeit ehrenamtlich bleiben.

Eine weiteres Merkmal dieser Arbeit ist der Bezug auf das Themengebiet der freien Jugendarbeit. Vorab sei darüber hinaus angemerkt, dass sich dort, wo eine Abweichung der rechtlichen Regelungen bei der gGmbH zur gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) als Kapitalgesellschaftsform nach § 5a GmbHG vorhanden ist, auch die Erwähnung derselben lohnt. Sofern die gUG unerwähnt bleibt, ist von einer analogen Betrachtung zur gGmbH auszugehen.

Welche Unterschiede ergeben sich für die gGmbH im Vergleich zum gemeinnützigen e.V.? Welche Vor– und welche Nachteile erschließen sich daraus? Unter welchen Umständen ist es im Fazit sinnvoller, eine gGmbH zu gründen, denn einen gemeinnützigen eingetragener Verein? Dies bedarf einer Begutachtung im Hinblick auf den Führungsalltag unternehmerischer Praxis im NonProfitBereich. Daher sind die Kapitel primär nach den chronologischen Phasen einer juristischen Person kategorisiert und nur sekundär nach Rechtsgebieten.

1 HEINEN, Betriebswirtschaftliche Führungslehre, S. 26

2 ROSENSKI, Die Wirtschaftliche Bedeutung des dritten Sektors, erschiene in „Wirtschaft und Statistik“, 3–2012, S.209ff

II. Gemeinnützigkeit

1. Rechtliche Einordnung der Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit wird in § 52 AO wie folgt definiert: Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.

Als in der AO definierter Begriff ist das juristisch relevante Thema der Gemeinnützigkeit die Steuerbegünstigung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 AO, zu welcher die Anerkennung der Gemeinnützigkeit als eine von drei Möglichkeiten (kirchliche Zwecke, gemeinnützige Zwecke, mildtätige Zwecke) führt. Das staatliche Ziel, de facto die ratio legis der Steuerbegünstigung für gemeinnützige Organisationen, ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, welches im Rahmen des gleichnamigen Gesetzes zu einer steuervereinfachenden Reform des Geimnützigkeitsrechts im Jahr 2007 führte3. Hier übt der Staat durch die in Form der Steuerbegünstigung realisierte Subventionierung seine Lenkungsfunktion aus4.

2. Voraussetzung der Anerkennung

Die AO regelt die Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit ist beim Finanzamt zu beantragen, welches erstmalig bei Neugründungen die Satzung auf die Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit hin prüft, daraufhin den entsprechenden Bescheid erlässt und regelmäßig im dreijährigen Turnus prüft, ob auch tatsächlich die Gemeinnützigkeit gegeben ist5. Besonders zur erstmaligen Prüfung durch das Finanzamt, letztendlich aber natürlich für den gesamten Zeitraum der Gemeinnützigkeit, muss die Satzung der beantragenden Organisation bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

a) Organisationsform