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Im derzeitigen Katalog der Menschenrechte fehlt ein zentrales Recht, das Hannah Arendt das »Recht auf Rechte« nennt. Dadurch bleibt vielen Menschen, wenn sie nicht Staatsbürger_innen eines Landes sind, in der nationalstaatlichen Praxis das Recht auf politische Mitgestaltung vorenthalten. 70 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist daher eine kritische Revision des Menschenrechtsverständnisses dringend erforderlich. Franziska Martinsen erläutert aus radikaldemokratietheoretischer Perspektive, dass Menschenrechte erst dann, wenn sie weniger als humanitäre denn als originär politische Rechte verstanden werden, ihr ermächtigendes Potenzial weltweit entfalten können.
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