Hundeschule als Existenzgründung - Jens Möller - E-Book

Hundeschule als Existenzgründung E-Book

Jens Möller

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Beschreibung

Profitieren Sie von dem Fachwissen unserer Finanztest-Experten und dem Know-how erfolgreicher Gründer. So minimieren Sie Ihr Risi Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich selbstständig machen? Haben Sie genug vom Angestelltendasein und wären lieber freiberuflich tätig? Oder wollen Sie Ihr Hobby zum Beruf machen? Wenn Sie in Deutschland den Traum von der beruflichen Selbstständigkeit verwirklichen wollen, sind Sie in bester Gesellschaft. Fast 2,5 Millionen Menschen sind als Handwerker, Kreative, Berater, freie Mitarbeiter oder Dienstleister selbstständig. Dieses umfassende Handbuch unterstützt Sie auf dem Weg von den ersten Überlegungen über die Planung bis in den Alltag als Existenzgründer. Im Kurz-Check erfahren Sie anhand differenzierter Fragen, ob Sie der richtige Typ für die Selbstständigkeit sind.

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Eine Ausbildung zum Hundetrainer ist abgeschlossen - der halbe Weg zum Aufbau einer selbstständigen Existenz im Traumberuf geschafft!

Dieses Buch begleitet durch die zweite Hälfte des Wegs, die in Trainerausbildungen meist wenig berücksichtigt wird: die praktisch-formalen Fragen der Unternehmensgründung.

Wie und wo melde ich mein Gewerbe an, welche Vorschriften sind zu beachten, wie muss ich mich steuerlich registrieren, welche Versicherungen benötige ich?

Grundwissen in Betriebswirtschaft, Buchführung und Steuern wird so lebensnah und unkompliziert aus den praktischen Erfahrungen des Aufbaus der eigenen Hundeschule beschrieben, dass auch diese meist unbeliebten Themen ihren Schrecken verlieren.

Das Kapitel zum Marketing bespricht unter anderem den Aufbau der eigenen Website und den richtigen Umgang mit sozialen Medien, daneben werden auch die Themen Strukturierung und Planung von Unterrichtsstunden, Kundenbindung und professioneller Umgang mit Kunden im Konfliktfall ausführlich behandelt.

Auch nach der Gründungsphase wird dieses Buch noch lange Zeit als häufig benutztes Nachschlagwerk im Hundeschul-Alltag dienen!

Gewerbeanmeldung

: Melden Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer örtlichen Gemeinde an.

Krankenkasse informieren

: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über den Start Ihrer Selbständigkeit.

Steuerberater konsultieren

: Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren.

Finanzamt anmelden

: Melden Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt an.

Geschäftskonto eröffnen

: Eröffnen Sie ein Geschäftskonto.

Versicherungen abschließen

: Überlegen Sie, welche Versicherungen Sie benötigen, z.B. Betriebshaftpflicht.

Trainingsgelände finden

: Finden Sie ein geeignetes Trainingsgelände für Ihre Hundeschule.

Marketingstrategie entwickeln

: Entwickeln Sie eine Marketingstrategie, um Ihre Dienstleistungen bekannt zu machen

Inhaltsangabe

VORWORT

Arbeiten mit Hunden

KAPITEL 1

Gewerbe

Anmelden

Gewerbe anmelden: Die häufigsten Fragen und Antworten

Gewerbeschein beantragen: Das sollten Sie beachten

Gewerbe abmelden – so gehen Sie vor

Welche Rolle spielt Buchführung für Selbstständige?

Firmenwagen für Selbstständige: Wann lohnt sich die Anschaffung?

Geld verdienen im Internet

Geld verdienen im Internet mit einem Online Shop

Steuern: Das müssen Selbstständige wissen

Was ist die Einnahmen-Überschussrechnung?

Doppelte Buchhaltung einfach erklärt

KAPITEL 2

Ich werde Hundetrainer

Marketing

Umsatz Hundeschule

Was brauche ich?

Buchhaltung

Einfache Buchhaltung

Doppelte Buchhaltung

Elster? Was ist das?

Monatsabschluss / Jahresabschluss

KAPITEL 3

Das erste Treffen, die Bestandsaufnahme

Schön, Sie kennen zu lernen!

Der erste Eindruck / Ich fühl' mich ganz entspannt

...

Was für ein entzückendes Porzellanschweinchen!«

Die Beziehung aufrechterhalten

KAPITEL 4 Die Bestandsaufnahme

Schreiben Sie Geschichte: Die Bestandsaufnahme

Schön, Sie kennen zu lernen!

Verstehen Sie mich?

Gibt es sonst noch etwas?

Ah, eins noch

...

KAPITEL 5

Grundlegende Menschen-Trainingstechniken

Behandeln Sie Ihre Kunden wie Hunde

Arten des Lernens

Arbeiten Sie in kleinen Schritten

Positive Bestärkung

Bleiben Sie beim Machbaren

KAPITEL 6

Redekompetenz

So einfach wie möglich

Noch einmal

Mit Worten malen

Sinnvolle und weniger sinnvolle Formulierungen

Passen Sie sich Ihren Kunden an

Das ist wie … eine Analogie

KAPITEL 7

Handzettel als Helfer

Bewährtes und Erprobtes

Hausaufgabenbögen

Wie man Horden wilder Menschen trainiert

Die Größe spielt eine Rolle!

Nimm's leicht

Auch der Kursaufbau spielt eine Rolle

»Sie da driiben! ...«

Bleiben Sie am Ball

Hallo Wach!

Etwas Spaß muss sein

»Oh, ich möchte auch eins!«

Der Kursabschluss

KAPITEL 8

Schwierige Persönlichkeitstypen

Wir sind auch nur Menschen

Zehn heiße Tipps zum Cool bleiben

KAPITEL 9

Alleswisser-Albert und Diskutier-Dieter

Arme Anne

Beachte mich – Britta

Geschichten-Gerda

Lustloser Ludger und Zerstreute Zoe

Drei Schlüssel zum Erfolg

Erfolge sichtbar machen und erkennen

Zeitmanagement

»Wieso ich?«

Eine Sache der Wahl – motivierte Kunden

Es gibt mindestens einen in jeder Gruppe

KAPITEL 10

Undurchschaubare Uschi

Wütende Vera

Familienangelegenheiten

Die ganze Familie

Der Familienzwist

Der Trainer zwischen den Stühlen

Wir sind ein Team

Du behandelst mich wie einen Hund!

KAPITEL 11

Mit Kindern arbeiten

Kinder sind nicht unsichtbar

Training sollte Spaß machen

Training für kleine Kinder

»Kindisch« reden

Trainingstipps

Weitere wichtige Dinge

KAPITEL 12

Schwierige Situationen

Unrealistische Erwartungen

Begrenzte Wahrnehmungen

Besser spät als nie?

Emotionale Erpressung

Weiche Besitzer und harte Realität

Erfolgsgarantien

Wenn der Hund misshandelt wird

vom Feilschen

Heiße Eisen

Berauschte Kunden

Ich habe einen Bekannten

»Mir ist etwas dazwischen gekommen ..«

KAPITEL 13

Persönliche Sicherheit

Wie mir die Augen geöffnet wurden

Hören Sie auf Ihren Instinkt

Telefonische Abfrage

Preisen

Nehmen Sie ein Handy mit

Was man noch mitnehmen kann

Am Ort des Geschehens

Im schlimmsten Fall

KAPITEL 14

Pflegen Sie den besten Freund des Hundes

Was ist das Problem?

Bauen Sie Stress ab und bleiben Sie im Gleichgewicht

KAPITEL 15

Buchhaltung

Checkliste für die Hundeschule

Behörden und Rechtliches

Zusammenfassung

VORWORT

Arbeiten mit Hunden

Wir hätten als Hundetrainer keine Arbeit, wenn Hunde keine menschlichen Halter hätten. Wir retten gleichzeitig Hund und Mensch.

Das Telefon klingelt. Eine aufgebrachte Stimme sagt: »Sie müssen mir helfen!« Im Hintergrund hört man schon den Hund hecheln. Mein Name ist Thorsten W.. Unser Hund kann nicht aufhören, Menschen anzuspringen. Die Kinder fallen hin, wenn sie spielen. Das Allerschlimmste ist … wir denken unser Hund ist hyperaktiv.

Zu schade, dass Hunde nicht mit uns Menschen reden können. In einer idealen Welt würden sie es tun.

Hunde würden mir ihre Probleme direkt erzählen und wir würden ihnen helfen, sie zu lösen.

Leider sind es nicht die Hunde, die anrufen und uns um Hilfe bitten.

Fragen Sie einen beliebigen Trainer, wer schwerer zu trainieren ist, Hund oder Mensch, und Sie werden ein eindeutiges Ergebnis zurück bekommen. Viele Hundetrainer sind aus Liebe zum Hund zu ihrem Beruf gekommen. Andere (mich selbst inbegriffen) haben wahnsinnig viel Geduld selbst mit den schwierigsten Tieren. Wenn ich mit dem Hund eines Kunden arbeite, höre ich oft Kommentare wie »Sie sind ja so geduldig! Zwar würde ich dann gerne herausplatzen: »Ha!

Sie sollten mich mal im Straßenverkehr erleben, aber diese Kunden haben trotzdem recht, wenn es ums Training geht. Wenn ich konzentriert bin, befinde ich mich in einem Zen-Ähnlichen Zustand, in einer Art kosmischer Trainings-Zone und habe unbegrenzte Geduld. Dann bin ich die Person, die ich im wirklichen Leben gern sein würde. Habe ich die gleiche Geduld mit Menschen?

Ich versuche es!

Machen wir uns nichts vor, wir sind auch nur Menschen und jeder von uns hat Persönlichkeit und Themen, die ihn zur Weißglut treiben. Ganz egal, wie ruhig jemand normalerweise ist oder wie positiv das Training auch gestaltet sein mag, es gibt zwangsläufig für jeden Trainer, der mit Menschen arbeitet, persönliche Herausforderungen.

Wenn Besitzer erst um Hilfe mit ihren Hunden bitten, haben sie einen Punkt erreicht, an dem sie ein Problem nicht mehr allein bewältigen können. Sie fühlen sich frustriert, verärgert oder hilflos.

Sie glauben vielleicht sogar, dass sie das Problem irgendwie selbst verursacht haben. Fälle, die mit ernsten

Themen wie zum Beispiel Aggression zu tun haben, können für den Besitzer emotional besonders schmerzvoll sein. Wenn Sie derjenige sind, der um Hilfe gebeten wird, kann die Art und Weise, wie Sie darauf antworten, nicht nur große Auswirkungen auf die Gefühle der Person haben, sondern auch darauf, ob der Hund die Hilfe bekommt, die er wirklich benötigt.

Stellen Sie sich vor, jemand, der sich schon schlecht fühlt, bekommt zu hören: Haben Sie etwa wirklich gedacht, es hilft, wenn Sie ihren Hund anbrüllen, wenn er zu anderen Hunden hin zerrt?

Kein Wunder, dass es dann so ist wie es ist. Ich kann verstehen, dass Sie das stört. Prima, dass Sie den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht und Hilfe gesucht haben. Nach dem zu urteilen, was Sie mir erzählt haben, klingt es so, als ob das Problem zu lösen wäre. Die erste Antwort lässt den Kunden sich noch schuldiger und hoffnungsloser fühlen, während die zweite Hoffnung und Unterstützung anbietet.

Obwohl ein Abschluss in Psychologie helfen kann, ist er nicht zwingend notwendig, um effektiv mit Kunden umgehen zu können. Manche Trainer können das intuitiv. Aber auch wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie ihre Fähigkeiten zum Arbeiten mit Menschen genauso ausbauen wie die zum Arbeiten mit Hunden. Als Hundetrainer sind wir Beobachter. Wir registrieren ständig die Körpersprache des Hundes, schätzen Stresslevel ab und passen Programme dementsprechend an. Wir haben Erfolg, indem wir bewährte Trainingsmethoden anwenden und die Programme auf jeden Hund individuell zuschneiden. Es gibt keinen Grund, warum wir die gleichen Fähigkeiten und Techniken nicht genauso bei unseren menschlichen Schülern anwenden sollten. Natürlich gibt es sehr viel mehr über den Umgang mit Menschen zu wissen, als es ein einziges Buch abdecken könnte.

Neben dem Basiswissen habe ich mich auf solche Dinge konzentriert, die für uns als Trainer wichtig sind, einschließlich schwieriger Persönlichkeiten und des Umgangs mit Kindern und Familien. Zwischendurch habe ich einige Erzählungen und eigene Erfahrungen eingefügt. Einige von ihnen beschreiben, wie man es richtig machen sollte, andere sind Beispiele dafür, wie man es nicht tun sollte.

Ich gebe zu, dass ich viel aus Fehlern gelernt habe. Egal, ob Sie privat Einzelstunden geben oder mit Gruppen arbeiten, ich hoffe, dass Sie dieses Buch einerseits unterhaltsam, aber auch hilfreich finden für ihre eigene Laufbahn als Hundetrainer und Menschentrainer.

KAPITEL 1

Gewerbe

Gewerbe anmelden: Das musst du wissen

Die Gründung eines eigenen Unternehmens benötigt nicht nur Mut und eine gute Idee, sondern bedarf auch einer durchdachten Planung und Organisation. Einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur, wer sein Gewerbe ordnungsgemäß anmeldet, darf dieses auch rechtmäßig betreiben. Dabei ist die Gewerbeanmeldung, je nach gewählter Branche, an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen gebunden und bringt zudem auch einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand mit sich. Doch was ist ein Gewerbe, wer darf überhaupt ein Gewerbe anmelden, wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung, kann man das Gewerbe online anmelden und welche Besonderheiten gilt es zu beachten?

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wie verhält es sich mit der Gewerbesteuer?

Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss. Ein Gewerbe ist demnach damit verbunden, dass du selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeitest und Rechnungen für deine Dienstleistung oder dein Produkt stellst. In diesem Fall musst du vor Aufnahme deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen.

Zudem bist du in diesem Fall auch gewerbesteuerpflichtig, sofern dein Umsatz, auch Gewerbeertrag genannt, die Freibetragsgrenze übersteigt. Der Freibetrag liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR jährlich. Wenn du in einem Jahr also weniger als diesen Betrag erwirtschaftest, musst du keine Gewerbesteuer zahlen.

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Nicht alle Personen, auf die diese Definition zutrifft, müssen automatisch ein Gewerbe anmelden.

Freiberufler*innen, wie beispielsweise Künstler*innen, Journalist*innen, Rechtsanwält*innen oder Ärzt*innen müssen keinen Gewerbeschein beantragen. Zudem sind auch all jene Personen von der Beantragungspflicht befreit, die einen Betrieb führen, der der Urproduktion zuzuordnen ist. Zu dieser erweiterten Ausnahmeregelung zählen Landwirt*innen, aber auch Personen, die Garten- und Weinanbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.

Erlaubnispflichtige und genehmigungspflichtige Tätigkeiten

Welche Tätigkeiten erlaubnis- und genehmigungspflichtig sind, steht in der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis wird in der Regel durch die zuständige Behörde deiner Gemeinde erteilt - oft ist das das Ordnungsamt. Nach § 29 der Gewerbeordnung ist beispielsweise die Eröffnung eines Reisegewerbes oder die Tätigkeit eines/einer Versicherungsberater*in erlaubnispflichtig.

Genehmigungspflichtig ist unter anderem die Anmeldung für die Arzneimittelherstellung oder die Eröffnung eines Rundfunksenders. Auch bei der Anmeldung einer Fahrschule, eines Taxiunternehmens , einer Gaststätte oder eines ambulanten Pflegedienstes sind spezielle behördliche Genehmigungen erforderlich, die du vorweisen musst. Da diese recht unterschiedlich sind, lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen.

Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung – als EU Bürger*in oder als Drittstaaten Bürger*in ein Gewerbe anmelden

Um einen Gewerbeschein zu beantragen, musst du volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Gewerbes musst du zudem eine bestimmte Befähigung oder Konzession nachweisen. So benötigst du beispielsweise für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation, um deine Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen. Zusätzlich müssen alle Bürger*innen, die von außerhalb der EU kommen, eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen, in der keine einschränkenden Auflagen enthalten sind. Personen aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz können sich ohne Einschränkungen in Deutschland selbstständig machen und sind insofern deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.

Was passiert, wenn ich keinen Gewerbeschein beantrage?

Wenn du selbstständig und gewinnorientiert ein Gewerbe betreibst, deinen Gewerbeschein jedoch nicht fristgerecht beantragst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die verpasste Gewerbeanmeldung kann eine Bußgeldforderung in Höhe von mehreren Tausend EUR nach sich ziehen. Zudem musst du auch mit einer Steuernachzahlung rechnen, die sich je nach erzieltem Umsatz ebenfalls auf eine nicht unerhebliche Summe belaufen kann.

Welche Kosten sind mit einer Gewerbeanmeldung verbunden?

Die Kosten für einen Gewerbeschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 EUR, wobei du mit zusätzlichen Kosten rechnen musst, wenn du eine Zweitschrift benötigst. Weitere Kosten, die auf dich zukommen können, sind Gebühren für die Ausstellung von Nachweisen, die du für die Genehmigung benötigst. Dies können zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sein, die jeweils 13 EUR kosten. Die Beantragung des Gewerbes dauert in der Regel 4 Wochen. Eine Abmeldung deines Gewerbes ist erfreulicherweise jedoch mit keinerlei Kosten verbunden.

Manche Behörden bieten mittlerweile außerdem die Möglichkeit an, das Gewerbe online anzumelden. Die Kosten dieser sogenannten eMeldung sind identisch mit der persönlichen Anmeldung und du erhältst die Unterlagen nach einigen Tagen per Post.

Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss.

Die sechs wichtigsten Schritte bei der Gewerbeanmeldung

Damit du dein Gewerbe ausüben kannst, musst du vor Beginn deiner Tätigkeit den Gewerbeschein beantragen. Dabei kann die Gewerbeanmeldung online, persönlich oder schriftlich über den Postweg erfolgen, je nach Bundesland und Stadt. Nach der eigentlichen Anmeldung müssen jedoch noch weitere Schritte absolviert werden, beispielsweise die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Damit du nicht den Überblick verlierst und auch kein Formular vergisst, haben wir dir die wichtigsten Schritte nachstehend kurz zusammengefasst.

Schritt 1: Die Dokumente vorbereiten

Bevor du die Gewerbeanmeldung vornimmst, solltest du alle notwendigen Unterlagen sammeln.

Dabei musst du bei der Anmeldung nicht nur deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag oder notwendige Befähigungsnachweise. Je nach Branche und danach, ob es sich um eine erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt, musst du überdies andere Dokumente, wie deinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Welche Dokumente du für deine Branche benötigst, findest du auf den Webseiten des Gewerbe- und Ordnungsamts oder auch auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer. Um online ein Gewerbe anzumelden, benötigst du dieselben Dokumente, jedoch kannst du sie in Form einer elektronischen Kopie einreichen. Außerdem kannst du die Funktionen des neuen Personalausweises nutzen, um dich online auszuweisen.

Schritt 2: Mit (online) Anmeldeformular Antrag stellen

Die eigentliche Gewerbeanmeldung kann entweder persönlich, schriftlich auf postalischem Weg oder auch online erfolgen. Ob eine Gewerbeanmeldung über das Internet für dich möglich ist, hängt vom zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt ab. Besonders große Städte wie Berlin bieten diesen Service an, um Gründer*innen den mühsamen Weg zum Amt zu ersparen. Außerdem gibt es keine Wartezeiten, eine bargeldlose Zahlung ist möglich und du bist unabhängig von den Öffnungszeiten. Wenn du berufstätig bist und nebenberuflich gründen möchtest, kannst du auch nach Feierabend oder am Wochenende ganz bequem von zu Hause aus dein Gewerbe online anmelden.

Der persönliche Besuch hat jedoch auch Vorteile. Du musst für die Gewerbeanmeldung ein Formular ausfüllen, in dem notwendige Angaben über dich und dein Unternehmen zu tätigen sind. Erscheinst du persönlich im Amt, kann dir ein/e Sachbearbeiter*in beim Ausfüllen des Formulars helfen und dich gegebenenfalls auf mögliche Fehler aufmerksam machen.

In diesem Prozess musst du nur noch die notwendigen Dokumente vorlegen und die Gebühr bezahlen. Bei der Online-Gewerbeanmeldung lädst du die Dateien hoch und kannst auch gleich online bezahlen. Dein Antrag wird dann auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, ferner wird auch die Legalität deiner Dienstleistung festgestellt. Sind alle Daten in Ordnung, wird dein Antrag genehmigt. Zudem werden deine Informationen automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt, die IHK oder HWK weitergeleitet.

Online-Gewerbeanmeldung: Besonderheiten

Wenn du dein Gewerbe online anmeldest, kannst du am Ende der Anmeldung einen Anmeldungsbeleg ausdrucken. Eine Kopie davon musst du in den meisten Fällen unterschrieben an die Behörde senden, damit deine Gewerbeanmeldung rechtskräftig wird.

Zudem solltest du im Impressum überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine offizielle Behördenseite handelt, bei der du dein Gewerbe anmeldest – es gibt nämlich leider immer ein paar schwarze Schafe, die Fake-Seiten erstellten.

Schritt 3: Finanzamt-Fragebogen ausfüllen

Nachdem du einen Gewerbeschein dein Eigen nennst, übermittelst du dem für dich zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Neugründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dies muss digital über ELSTER geschehen. In diesem Fragebogen musst du Angaben über deine erwarteten Erlöse machen. Je nachdem, wie hoch deine prognostizierten Erlöse sind, bekommst du entweder eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID). Die Steuernummer gilt für all jene Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und so von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Steuernummer kann auf allen Rechnungen innerhalb Deutschlands verwendet werden, wobei du als Kleinunternehmer*in keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen darfst. Möchtest du deine Dienstleistungen jedoch innerhalb der EU verkaufen, so benötigst du in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese kannst du als Kleinunternehmer*in ebenfalls beantragen, falls dein Unternehmen EU-weit Geschäfte tätigen will.

Schritt 4: Erfassungsbogen der IHK oder HWK ausfüllen

Als Gewerbetreibende*r ist die Mitgliedschaft entweder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) für dich verpflichtend. Daher bekommst du auch von der IHK oder HWK einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher nicht nur Angaben über dich und dein Unternehmen erfordert, sondern auch Prognosen über deine voraussichtlichen Einkünfte. Da viele Gründer*innen aufgrund ihres geringen Gewinns von den Mitgliedsbeiträgen der IHK bzw. HWK befreit sind, solltest du die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.

Schritt 5: Kontakt aufnehmen mit der Berufsgenossenschaft

Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Diese Genossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und kümmern sich um Aspekte der Arbeitsgesundheit. Zusätzlich nehmen sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht wahr und sind deine Ansprechpartner, wenn es um die Arbeitssicherheit geht.

In der Regel versendet das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch eine Meldung an die zuständige Genossenschaft. Sicherheitshalber kannst du diese jedoch auch proaktiv selbst kontaktieren, da du innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung um Aufnahme bei deiner Berufsgenossenschaft ansuchen musst.

Schritt 6: Optionale Amtswege

Je nach gewählter Branche und Größe deines Unternehmens können noch optionale Anmeldungen notwendig werden. Beschäftigst du beispielsweise Mitarbeiter*innen, so musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist notwendig, damit du deine Beschäftigten bei der Krankenkasse und bei der Sozialversicherung anmelden kannst.

Zusätzlich kann es notwendig sein, dass du dein Gewerbe bei der Handwerksrolle eintragen lassen musst. Diese Pflicht gilt für alle zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Zulassungspflicht besteht für gewöhnlich immer dann, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem fachlich-technischen Handwerk erfordert.

Gewerbe um- oder abmelden

Eine Gewerbeummeldung ist bei einer Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes notwendig und kostet circa 20 EUR. Falls du eine andere Ware oder Leistung verkaufen oder den Namen des Unternehmens ändern möchtest, ist eine Ummeldung ebenso notwendig, wie bei einer Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie des/der Geschäftsführer*in. Dabei fallen keine Gebühren an. Die Gewerbeabmeldung ist zudem kostenfrei und kann einfach über ein Formular eingereicht werden.

Fazit

Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss in dein Leben als Unternehmer*in und einer der wichtigsten Meilensteine in der Gründungsphase. Dabei ist die Gewerbeanmeldung gar nicht so schwierig, sofern du die aufgezeigten Schritte nacheinander abarbeitest. Solltest du während der turbulenten Gründungszeit dennoch einen Schritt vergessen, dann melde dich ganz einfach so schnell wie möglich bei der zuständigen Stelle. In der Regel ist eine gut begründete Nachmeldung kein Problem, sofern die gesetzlichen Fristen nicht maßgeblich überschritten wurden. Viel Erfolg!

Gewerbe anmelden: Die häufigsten Fragen und Antworten

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie dies beim ortsansässigen Gewerbeamt veranlassen. Viele Gewerbeämter bieten hier bereits die Möglichkeit der Online-Anmeldung an. Die Kosten für den Gewerbeschein variieren zwischen 20 und 60 Euro. Letztendlich entscheidet Ihr Status, ob eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich ist. Denn Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

Führen Sie ein Gewerbe oder sind Sie freiberuflich tätig?

Falls sie den Unterschied nicht kennen, sind Sie in bester Gesellschaft. Doch es handelt sich nicht um Haarspalterei, sondern es ist von zentraler Bedeutung, die richtige Einordnung bereits vor der Anmeldung Ihres Gewerbes vorzunehmen. Denn Freiberufler müssen kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, sondern einfach eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit ist deshalb so wichtig, weil Gewerbetreibende zum Beispiel gewerbesteuerpflichtig sind. Wer als Freiberufler eingestuft wird, der muss im Gegensatz dazu keine Gewerbesteuer bezahlen. Das Finanzamt prüft ganz genau, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und Sie sollten sehr genau darauf achten, wie Sie sich beim Finanzamt anmelden. Im Zweifel rufen Sie vor Einreichung Ihres steuerlichen Erfassungsbogens beim zuständigen Finanzamt an und fragen nach.

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung

Mit der Anmeldung Ihres Gewerbes ändert sich der Status in Ihrer Krankenversicherung. Auch die Beitragserhebung erfolgt nun nach anderen Kriterien.

Heißt Selbstständigkeit, dass ich freiberuflich tätig bin?

Die klare Antwort auf diese oft gestellte Frage lautet NEIN. Wichtig: Der Begriff „Selbstständigkeit“ gibt keine Auskunft darüber, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind.

Für Existenzgründer wie für alle anderen gilt: Unter den Begriff „Selbstständigkeit“ fallen beide Einkunftsarten.

1. Welche Berufe werden als freiberuflich eingestuft?

Ob Sie eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben hängt maßgeblich davon ab, was Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit tun. Eine freiberufliche Selbstständigkeit ist zum Beispiel bei Architekten, Autoren und Musikern gegeben. Diese Berufsgruppen einen die typischen Kennzeichen einer freiberuflichen Tätigkeit:

Sie nutzen schöpferische Begabung zur Erbringung ihrer Leistungen.

Sie erbringen die Dienstleistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.

Das Steuerrecht hat zur näheren Bestimmung einer freiberuflichen Tätigkeit konkrete Hinweise in § 18 Einkommensteuergesetz aufgenommen. Wer wissen will, ob die eigene Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist, der sollte folgende Fragen allesamt mit NEIN beantworten:

Üben Sie eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit aus?

Sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt?

Wollen Sie sich als Anwalt, Notar, Ingenieur, Architekt, Steuer- oder Wirtschaftsberater selbstständig machen?

Sind Sie Journalist, Fotograf, Dolmetscher oder Übersetzer?

Haben Sie eine dieser Fragen mit JA beantwortet, dann sind Sie Freiberufler und sollten sich zum einen § 18 Einkommensteuergesetz in Ruhe ansehen und zum anderen einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren, um die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen zu besprechen.

Die oben stehende Liste ist nicht vollständig, es gibt noch weitere Berufsgruppen, die unter die Freiberufler fallen, so zum Beispiel Lotsen, selbstständige Vollstreckungsbeamten oder Vermögensverwalter.

2. Welche selbstständigen Tätigkeiten sind gewerblich?

Viele selbstständige Tätigkeiten, die Sie mit der Absicht ausüben, regelmäßig Geld zu verdienen, sind – steuerlich betrachtet – ein Gewerbe. Das Einkommensteuergesetz gibt in § 15 Auskunft darüber, was eine gewerbliche Tätigkeit überhaupt ist:

§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.

Haben Sie den Paragraphen aufmerksam gelesen? Dann werden Sie im letzten Halbsatz den Hinweis wahrgenommen haben, dass jede Tätigkeit gewerblich ist, solange sie nicht als Ausübung eines freien Berufs anzusehen ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kriterien zu kennen, die eine Tätigkeit als freiberuflich markieren.

Noch einmal in aller Deutlichkeit: Alles, was nicht freiberuflich und nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft einzuordnen ist, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Konkret gehören dazu zum Beispiel die folgenden Sparten:

Händler

Gastronomiebetriebe

Handwerker aller Art

Hersteller und Produzenten

Wenn Sie zu der großen Gruppe der Gewerbetreibenden gehören, sollten Sie einiges beachten, wenn sie ihr Gewerbe anmelden wollen. Die folgende Checkliste hilft dabei, die nächsten Schritte sicher zu gehen.

Gewerbe anmelden: Checkliste zur Vorbereitung

Bevor Sie ein Gewerbe beantragen, nehmen Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf. Dort bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen obligatorisch.

Falls Ihr Gewerbe im Bereich Handwerk angesiedelt ist, steht ein weiterer Behördengang an: handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten sind in der Handwerksrolle zu verzeichnen. Auskünfte erteilt die zuständige

Handwerkskammer

.

Spezielle Erlaubnisse und Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung

Der Bereich spezieller Erlaubnisse und Genehmigungen ist breit gefächert. Im Prinzip sollten Sie die Fachkenntnis besitzen, ob Sie für die Ausübung Ihres Gewerbes eine spezielle Erlaubnis oder eine andere, gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung benötigen. Machen Sie sich unbedingt kundig, bevor Sie die Anmeldung vornehmen wollen, denn das Gewerbeamt wird Ihnen den Gewerbeschein erst dann ausstellen, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Punkt der speziellen Erlaubnisse und Genehmigungen auf Sie zutrifft, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Setzen Sie sich mit der zuständigen

IHK oder Handwerkskammer

in Verbindung und lassen sich beraten.

Informieren Sie sich bei Ihrer

Berufsgenossenschaft

.

Rufen Sie beim zuständigen Gewerbeamt an und fragen konkret nach.

Sprechen Sie mit anderen Unternehmern oder Ihrem Mentor.

Nehmen Sie Kontakt zum Ihrem Unternehmens- oder Existenzgründungsberater auf, um den Sachverhalt mit seiner Unterstützung zu klären.

Beispiele für spezielle Erlaubnisse und Genehmigungen

Es gibt zahlreiche Gewerbebetriebe, die besondere, genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausüben.

Wollen Sie sich in einem dieser Berufsgruppen selbstständig machen, brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis. Viele IHKs verfügen über Listen genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, die auch online verfügbar sind. Im Folgenden listen wir Ihnen einige Beispiele auf:

Einzelhandel

: Für den Handel mit Hackfleisch, Arzneimitteln, Wirbeltieren, Schusswaffen und Monition brauchen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Die IHK schult angehende Gewerbetreibende in Sachen Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Im Volksmund nennt sich die Teilnahmebescheinigung auch „Bouletten-Schein“, weil sie auf der Grundlage der „Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinerts rohes Fleisch“, kurz Hackfleischverordnung, durchgeführt wird.

Finanzdienstleistungen

: Falls Sie sich im Bereich Finanzdienstleistungen selbstständig machen, brauchen Sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Personenbeförderung:

Machen Sie sich als Taxifahrer selbstständig? Dann benötigen Sie den Personenbeförderungsschein.

Betrieb einer Spielhalle:

Hier benötigen Sie eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten.

Sich mit einem Gewerbe selbstständig zu machen ist in der Tat mit viel Papierkram verbunden, doch das sollte Sie nicht abschrecken. Anfangs haben Sie mit einer wahren Flut von Papieren zu tun, doch das ändert sich im Laufe der Zeit. Im eingespielten Geschäftsalltag verringert sich der Aufwand, auch wenn er niemals ganz verschwindet. Dennoch: Die Gründungsphase ist besonders stressig und erfordert Ihre ganze Aufmerksamkeit.

Wie melde ich mein Gewerbe an und welche Behörden werden informiert?

Haben Sie die genannten Unterlagen zusammen, vereinbaren Sie ein Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Zuständig ist die Stadt, in der Sie Ihr Gewerbe eröffnen möchten. Mit Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt setzen Sie mehrere Prozesse in Gang. Vom Gewerbeamt gehen Informationen über Ihre Anmeldung an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls an das Amtsgericht, z. B. wenn Sie in der Rechtsformder GmbH gründen. Von all diesen Stellen erhalten Sie Post und werden aufgefordert, bestimmte Unterlagen einzureichen oder Angaben zu machen. Wer die Prozesse beschleunigen will, nimmt mit der vorhandenen Gewerbeanmeldung direkt Kontakt zu den Ämtern auf. Machen Sie sich auf längere Wartezeiten gefasst. Manchmal dauert es beim Amtsgericht monatelang, bis eine Handelsregisternummer vergeben wird und das Unternehmen offiziell gegründet ist. Berücksichtigen Sie das in Ihrer Zeitplanung.

Übrigens: Gewerbebetriebe müssen eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK eingehen.

Das ist auch mit regelmäßigen Beitragszahlungen verbunden. Klären Sie, wer für Sie zuständig ist. Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Jahresumsatz sowie der Rechtsform und variiert in Abhängigkeit vom Standort. Beispiel: In Münster zahlen Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag in Höhe von 100.000 € knapp 175 € jährlich, Kleingewerbetreibende lediglich rund 105 € (Stand Juni 2017)

Die Anmeldung beim Gewerbeamt und Kosten der Gewerbeanmeldung

Um die Gewerbeanmeldung ordnungsgemäß vorzunehmen, nehmen Sie die oben beschriebenen Unterlagen sowie etwas Geld mit. Je nach Stadt variieren die Anmeldegebühren. Sie liegen derzeit (Juli 2018) in der Regel bei maximal 70 €, in manchen kleinen Gemeinden und den ländlichen Gebieten sind sie oftmals günstiger. Die Kosten können Sie bereits im Vorfeld auf der Internetseite des zuständigen Gewerbeamts erfragen. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über alle denkbaren Unterlagen, die in Abhängigkeit vom beabsichtigten Gewerbe, beim Gewerbeamt vorzulegen sind. Mittlerweile bieten viele Kommunen die Gewerbeanmeldung auch online an. Informieren Sie sich einfach direkt auf der Webseite Ihres wohnortsansässigen Gewerbeamtes. In der Regel sind die Formulare für eine einfache Gewerbeanmeldung gleich, sodass Sie auch unser Formular zur Gewerbeanmeldung (PDF) nutzen können.

Lässt sich ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?

Ja, Sie können Ihr Gewerbe rückwirkend anmelden. Viele Gewerbeämter zeigen sich kulant, wenn der rückwirkende Termin nicht zu weit in der Vergangenheit liegt. Ist das der Fall, droht ein Bußgeld wegen ordnungswidrigem Verhalten. In der Praxis zeigt sich, dass eine ein- bis zweimonatig verspätete Anmeldung ohne Konsequenzen bleibt, vorausgesetzt, der Gründer selbst geht auf die zuständige Behörde zu. Tipp: Rufen Sie beim Gewerbeamt an und fragen Sie nach. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Checkliste Gewerbeamt

Gültige

Ausweispapiere

alle erforderlichen

Erlaubnisse bzw. Genehmigungen

Handwerkskarte

, falls sie einen eigenen Handwerksbetrieb eröffnen wollen

Gewerbekarte

, falls es sich um einen handwerksähnlichen Betrieb handelt

Handelsregisterauszug

, falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist

Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters

für Gründer, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben:

Aufenthaltsgenehmigung

inklusive Bestätigung, dass die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt ist

Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?

Ja, in vielen Gewerbeämtern ist eine digitale Anmeldung möglich. Je nach technischem Stand der Behörde kann die Anmeldung vollständig online erfolgen oder es erforderlich machen, dass Sie zusätzlich die Originalanmeldung oder diverse Belege auf dem Postweg einreichen müssen.

Informieren Sie sich vorab auf der Website des zuständigen Amtes darüber, welche Belege Sie bereithalten müssen. Üblicherweise gehören diese dazu:

Personalausweis

ggf. Handelsregisterauszug

Zustimmungserklärung der Gesellschafter

Beiblatt über Vertretungsberechtigungen

ggf. Meisterbrief oder andere Nachweise zur beruflichen Qualifikation

behördliche Nachweise wie Gewerbeerlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis

Die Vorteile der Online-Anmeldung sind eindeutig die Zeitersparnis und der jederzeitige Zugang.

Das bedeutet für Sie, dass Sie weder auf dem Amt lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und, dass Sie auch am Wochenende oder abends eine Anmeldung vornehmen können. Nachteilig ist, dass keine direkte Hilfe zu auftretenden Fragen beansprucht werden kann. Wenn Sie online einen Antrag stellen, müssen Sie sich selbst helfen und im Zweifel durch gezielte Recherche mit den nötigen Informationen versorgen. Das kann mehr Zeit kosten, als die Anmeldung persönlich vorzunehmen.

Gewerbe anmelden - Namensgebung: Regeln beachten

Zusätzlich zu den genannten Punkten sollten Sie sich darüber informieren, welche Bezeichnung Ihr Unternehmen tragen darf. Die Rechtsform gibt vor, welche Namensgebung zulässig ist.

Hierbei gilt: Wer im Handelsregister eingetragen wird, muss eine Bezeichnung wählen, die die Rechtsform zu erkennen gibt, zum Beispiel GmbH, OHG oder AG. Vor der Rechtsform darf im Prinzip alles stehen, solange keine andere Firma bereits denselben Namen für sich beansprucht.

Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden, unterliegen diesen Zwängen nicht. Im Prinzip dürfen sie sich einen Fantasienamen ausdenken. Allerdings gibt es Empfehlungen seitens der IHK, die es Gründern nahelegt, den vollständigen Namen zu benutzen, statt irgendeinen kreativen Kunstnamen. Zwar gibt es nirgendwo eine gesetzliche Verpflichtung dazu, doch alleine aufgrund des alltäglichen Geschäftsverkehrs bietet es sich an. Denn egal, wie Sie Ihren Betrieb nennen: auf dem Briefpapier, auf Rechnungen, im Impressum und an allen anderen Stellen, die rechtsverbindlich sind, müssen Ihr vollständiger Name inklusive ladungsfähige Anschrift abgedruckt werden. Dasselbe gilt übrigens auch beim Handel im Internet.

Ebenfalls wichtig: Falls Sie einen Fantasienamen wählen, dürfen Sie Verbraucher auf keinen Fall mit falschen Informationen in die Irre führen. So darf sich eine kleine Manufaktur zum Beispiel nicht Fabrik nennen, ein einzelner Künstler nicht Agentur. Wer sich unsicher bezüglich der Namensgebung ist, klärt diese Frage rechtzeitig vor der Anmeldung, zum Beispiel bei einem kostenfreien Beratungsgespräch bei der zuständigen IHK oder Wirtschaftsförderung.

Wollen Sie sich auf eigene Faust informieren? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantwortet typische Fragen rund um das Thema Unternehmensname.

Was ist zu beachten, wenn man mehrere Gewerbe angemeldet hat?

Wer mehr als ein Gewerbe angemeldet hat, muss in der Steuererklärung entsprechende Angaben machen. Arbeiten Sie als Einzelunternehmer, erhalten Sie später vom Finanzamt den jährlichen Einkommensteuerbescheid. Dieser ist ausschlaggebend für die Berechnung Ihres Beitrags zur Krankenversicherung, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Dann sind Sie verpflichtet, der Krankenkasse den Bescheid zuzuschicken. Diese setzt den Beitrag fest. Mit Wirkung vom 01.01.2018 geschieht dies rückwirkend zum 01.01. eines Jahres. Deshalb kann es sein, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Sind Sie privat krankenversichert, erfolgt die Beitragseinstufung unabhängig von Ihrem Einkommen. Die private Krankenversicherung ist deshalb über Mehrfachtätigkeiten nicht grundsätzlich zu informieren. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder rufen Sie zur Klärung der Frage bei Ihrer privaten Krankenversicherung an.

Viele Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, es gibt aber Ausnahmen. Beispielsweise sind Hebammen, selbstständige Lehrer, Handwerker oder viele Künstler per Gesetz pflichtversichert. Falls Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten ausüben, könnten Sie zu einer Mehrfachversicherung verpflichtet werden: Arbeiten Sie zum Beispiel als selbstständiger Skilehrer und betreiben außerdem eine Schreinerei, dann müssen Sie für beide Tätigkeiten separat bezahlen. Die Obergrenze liegt bei der jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenze.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – nach der Gewerbeanmeldung kommt das Finanzamt

Wie weiter oben erwähnt, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt über die Anmeldung Ihres Gewerbes. Das Finanzamt schickt Ihnen daraufhin automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Da es in Ballungsgebieten einige Wochen dauern kann, bis der Bogen verschickt und die Steuernummer erteilt wird, ist es empfehlenswert, das gesamte Procedere aktiv zu beschleunigen.

Surfen Sie zur Webseite des zuständigen Finanzamts oder nutzen sie die Formularsammlung der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de. Alternativ können Sie bei der Neuaufnahmestelle des Finanzamts anrufen oder persönlich vorsprechen, um den Fragebogen schnellstmöglich zu erhalten.

Der Fragebogen ruft alle relevanten Informationen ab, die das Finanzamt benötigt, um die Tätigkeit steuerlich korrekt einzuordnen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass der Fragebogen vollständig und richtig ausgefüllt ist. Tun Sie das nicht, dann drohen zeitraubende oder ärgerliche Konsequenzen, und Zeit ist ja bekanntlich Geld:

Das Finanzamt meldet sich zur

Betriebsbesichtigung

an, um die Rückfragen vor Ort zu klären

Die

Steuernummer wird nicht erteilt

bzw. so lange zurückgehalten, bis alle Fragen beantwortet sind

Die

Einkommensteuer Vorauszahlungen

werden falsch angesetzt. Sind die Vorauszahlungen zu niedrig, drohen ihnen unverhofft hohe Nachzahlungen und die schwächen Ihre Liquidität.

Sie müssen in den Fragebogen bereits eintragen, ob Sie eine Gewinnermittlung oder eine Bilanz einreichen und welche umsatzsteuerliche Behandlung Sie wählen. Klingt das wie Fach-Chinesisch für Sie? Dann sollten Sie Nägel mit Köpfen machen und den Fragebogen gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens ausfüllen. Der kennt relevante Freibeträge, überblickt die Höhe eventueller Vorauszahlungen und kann Ihnen dabei helfen, die Weichen von Beginn an korrekt zu stellen.

Klar, ein Steuerberater kostet erst einmal Geld. Doch wenn Sie aufgrund falscher Eintragungen Probleme mit dem Finanzamt bekommen und zudem noch viel Zeit investieren müssen, die Probleme zu lösen, dann wird der daraus resultierende Umsatzausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer werden, als das Honorar für die Beratungsstunde. Es muss ja nicht die teuerste Kanzlei am Platz sein. Entscheiden Sie sich für eine junge Praxis, zum Beispiel ebenfalls von einem Existenzgründer, sehen die Preise meist moderater aus.

Tipps oder Checklisten, wie Sie den Fragebogen „richtig“ ausfüllen, sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, denn die Eintragungen sind sehr individuell und haben besonders in (einkommens-) steuerlicher Hinsicht weitreichende Auswirkungen. Das gilt auch dann, wenn Sie im Nebenerwerb gründen.

Tipp: So vermeiden Sie Vorauszahlungen am Anfang

Mit Einreichung des steuerlichen Fragebogens lösen Sie möglicherweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus. Diese orientieren sich an der Höhe des angegebenen Gewinns. Tragen Sie an der relevanten Stelle im Formular eine Null ein, werden keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig. Allerdings kann Sie das spätestens mit Einreichung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung empfindlich treffen. Denn das ist die Grundlage, auf der das Finanzamt die fällige Einkommensteuer festsetzt. Haben Sie keinerlei Vorauszahlungen geleistet, kann es richtig teuer werden. Um die Überraschung einer hohen Nachzahlung zu vermeiden ist es ratsam, regelmäßig die eingehenden Belege zu buchen und den vorläufigen Gewinn zu ermitteln.

Auf den Gewinn wenden Sie Ihren persönlichen Steuersatz an. Diesen Betrag legen Sie zur Seite, damit er Ihnen später zur Verfügung steht.

Tipps für die Organisation zur Vorbereitung der Bilanz oder Gewinnermittlung

Ganz egal, ob Sie eine Bilanz oder eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen müssen, Sie sollten vom ersten Federstrich an Ordnung in Ihre Papier bringen. Das erleichtert die Abschlusserstellung erheblich. Die folgende Checkliste zeigt, welche Ordner Sie digital und analog führen sollten.

Gewerbe anmelden: Checkliste administrative Organisation

Kassenbuch

- Hier sammeln Sie Barbelege und tragen die täglichen Einnahmen und Ausgaben ein.

Bank

– Richten Sie einen extra Ordner für alle Banken ein. Sie sollten für Ihr Unternehmen ohnehin ein eigenes Konto eröffnen, um die Vermischung von privat und geschäftlich konsequent zu vermeiden.

Eingangsrechnungen

- Gesammelt werden Rechnungen von Lieferanten.

Ausgangsrechnungen

- Hier gehören Ihre selbst geschriebene Rechnungen hinein.

Stammakte

– In die Stammakte gehören alle Dauer-Dokument wie z.B. der Bescheid über die Steuernummer, der Bescheid über die USt-ID, Miet- und Pachtverträge, Kooperationsvereinbarungen, Versicherungsverträge etc.

Steuern

– Unterteilen Sie nach allen anfallenden Steuerarten. Typischerweise sind das Einkommensteuer / Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Anlagevermögen

– Sammeln Sie separat alle Rechnungen, die zu den Anlagegütern gehören. Diese werden in der Buchhaltung ggf. speziell behandelt.

Ist eine digitale Ablagestruktur sinnvoll?

Ja. Existenzgründer, die aktuell den Schritt in die Selbstständigkeit gehen, sollten sich unbedingt mit dem Thema Digitalisierung befassen. Die Entwicklung ist rasant und es gibt immer mehr Tools, Programme und Dienstleistungen, die auf rein digitaler Basis angeboten werden. Die Finanzbehörden verlangen sogar, dass die Belege in der Form archiviert werden, in der sie dem Unternehmen zugestellt worden sind. Das viele Firmen inzwischen Rechnungen per Mail verschicken, sind sie ohnehin gezwungen, eine digitale Akte anzulegen. Beachten Sie bei der Auswahl der Anbieter, dass diese mitunter finanzamtskonforme Prozesse garantieren müssen. Das gilt zum Beispiel bei der Buchhaltung, deren Inhalte Sie bei einer Buchprüfung bereitstellen müssen. Setzen Sie nicht auf kleine, kostenlose Lösungen ohne Haftung für die genutzten Leistungen, sondern sorgen Sie dafür, dass Sie von Beginn an mit seriösen Bausteinen arbeiten, die Ihnen Planungssicherheit und entsprechenden Schutz bieten.

Umsichtig und vorausschauend das Gewerbe anmelden und gründen

Wenn Sie Ihren Weg in die Selbständigkeit als Gewerbetreibender so sorgfältig vorbereiten und mit offenen Augen gehen, sollten Ihnen eine ganze Reihe von Schwierigkeiten erspart bleiben.

Noch ein letzter Tipp zum Thema: Planen Sie Ihre Zeit großzügig, denn der Behördenlauf kostet Sie mehrere Wochen, mitunter sogar Monate.

Am sensibelsten ist das Steuer-Thema, denn in Deutschland kennt das Finanzamt kein Pardon.

Hier verursachen Fehler ganz schnell Kosten, die Sie durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater vermeiden können. Abgesehen davon: Stimmt das Verhältnis zu Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht, können die jährlichen Steuererklärungen zu einer Wut- oder Mutprobe werden, die Geld kostet, wertvolle Zeit stiehlt und noch wertvollere Energie schluckt.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen.

Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen 2.700 € und 12.607 € jährlich (Stand 2024, Mindest- und Höchstbeitrag inkl. Pflegepflichtversicherung).

Wichtig: Rücklagen für Voraus- und Nachzahlungen bilden!

Für gesetzlich versicherte Selbstständige ist es ratsam, Rücklagen für Voraus- und Nachzahlungen zu bilden. Seit 2018 fordert die gesetzliche Krankenversicherung von Selbstständigen Beiträge rückwirkend ein (vgl. § 240 SGB V). Bei einem gestiegenen Einkommen erhalten viele Selbstständige Nachzahlungsbescheide für das gesamte vergangene Jahr. Zusätzlich werden die Vorauszahlungen angepasst. Dadurch kann für viele Versicherte plötzlich und unerwartet eine offene Forderung von mehreren tausend Euro entstehen. Diese Regelung existiert in der privaten Krankenversicherung nicht.

Exklusive Vorteile und erstklassige Versorgung: Warum die Private Krankenversicherung für Selbstständige die beste Wahl ist

Für viele Selbstständige stellt die private Krankenversicherung (PKV) nicht nur aufgrund des besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses eine günstigere Alternative dar. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) basieren die Beiträge in der PKV nicht auf dem Einkommen, wodurch das Risiko unerwarteter Nach- und Vorauszahlungen entfällt. Zudem bieten viele Anbieter Beitragsrückerstattungen an, falls keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Als Versicherter in der PKV profitiert man von einer erstklassigen medizinischen Versorgung. Privatversicherte benötigen im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten kein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), um Facharzttermine zu erhalten. Schnelle Terminvergaben und kurze Wartezeiten beim Arzt sind ein Privileg vieler privatversicherter Selbstständige.

Gewerbeschein beantragen: Das sollten Sie beachten

Möchten / Müssen Sie ein Gewerbe beantragen? Das ist eigentlich eine unkomplizierte Angelegenheit. Dennoch werden sich Ihnen einige Fragen stellen. Wo meldet man ein Gewerbe an? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen braucht das Gewerbeamt überhaupt? Nicht zuletzt müssen Sie klären, ob sie überhaupt dazu verpflichtet sind, ein Gewerbe anzumelden oder nicht.

Wo kann ich den Gewerbeschein beantragen?

Einen Gewerbeschein beantragen Sie beim örtlichen Gewerbeamt. Die Kosten für die Ausstellung eines Gewerbescheines belaufen sich zwischen 16 und 40 Euro, je nach Sitz des Unternehmens.

Freiberuflich Tätige nach §18 EStG benötigen keinen Gewerbeschein. Diese müssen die Anmeldung beim Finanzamt veranlassen.

Gewerbeschein beantragen: Voraussetzung

Bevor sie sich aufmachen, ein Gewerbe zu beantragen, müssen sie zweifelsfrei klären, ob sie dazu überhaupt verpflichtet sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind nämlich keinesfalls als Gewerbe einzustufen. Sie müssen als Freiberufler lediglich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und haben weder mit dem Gewerbeamt noch mit der Gewerbesteuer etwas zu tun. Sie gehören zur Kategorie der Freiberufler, wenn Sie zu diesen oder zu ähnlichen Berufsgruppen gehören:

Ärzte und Apotheker

Künstler, Schriftsteller und Journalisten

Apotheker

Berater und Dozenten

Für die genannten Berufe, die in § 18 Einkommensteuergesetz explizit als Katalogberufe neben einigen anderen aufgeführt werden, gilt Gewerbesteuerfreiheit. Doch Vorsicht! Wenn Sie eine GmbH gründen und in diesem Rahmen zum Beispiel Texte schreiben, Bilder verkaufen oder Beratungsleistungen erbringen, dann ist die GmbH auf jeden Fall gewerbesteuerpflichtig und muss ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn Sie einen Freiberuflerstatus als Einzelunternehmer, also höchstpersönlich führen, dann fallen Sie rein steuerrechtlich betrachtet in die Kategorie der Freiberufler.

Übrigens: Landwirte, Viehzüchter, Fischzüchter und Personen, die Fischerei als Geschäftszweck auf ihre Fahnen geschrieben haben, müssen ebenfalls keine Gewerbeanmeldung machen.

Gewinnerzielungsabsicht muss gegeben sein

Wann wird das Hobby zum Gewerbe? Gehören Sie nicht zu den genannten Berufen, betreiben aber gewerbliche Tätigkeit in einem so geringen Umfang, dass man diese als Hobby bezeichnen könnte, dann müssen sie ebenfalls keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Rein formal dürfen Sie pro Jahr bis zu 410 Euro Gewinn ohne Gewerbe erwirtschaften. Sie müssen nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgen – so heißt es im Gesetzestext:

Wenn Sie zum Beispiel Kinderspielzeug herstellen oder Comics an Kinderzimmerwände malen und dafür kein Geld verlangen, sondern ihre Leistung oder ihre Waren an Kindergärten und Privathaushalte verschenken, betreiben sie kein Gewerbe, sondern verfolgen aus Sicht des Gesetzgebers ein Privatvergnügen.

Fazit: nicht steuerpflichtig, keine Gewerbeanmeldung nötig. Auch, wenn Sie eine einmalige Aktion in den großen Ferien starten und Ihr Holzspielzeug auf einem Flohmarkt verkaufen, betreiben sie kein Gewerbe. Dennoch müssen Sie nach der Ferienaktion Ihre Einnahmen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.

Die Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung

Generell darf in Deutschland jeder gewerblich tätig werden. Aber es besteht die Verpflichtung, dass ausgeübte Gewerbe anzumelden. Die Behörden überprüfen, ob formale Rahmenbedingungen erfüllt sind und um welche Tätigkeit es sich handelt. Es gibt einige Ausnahmen, an die spezielle Anforderungen gebunden sind. Dabei handelt es sich um diese Tätigkeiten:

Pflegedienstleistungen

zulassungspflichtige Bauberufe/Handwerkerberufe

Makler und Vermittler von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Personen- und Güterbeförderung

Fahrschulbetriebe

Gaststätten

Spielhallen

Tierhandel

Handel mit Waffen/Munition/Sprengstoff

Inkassobetriebe

Arbeitnehmerüberlassungen

selbstständige Buchführungshelfer

Tätigkeiten im Bereich von Objektschutz/Bewachung

Um in diesen Bereichen arbeiten zu können, brauchen Sie jeweils eine Konzession (Stichwort erlaubnispflichtige Gewerbe). Diese erteilt die Behörde, nachdem sie spezielle Einzelheiten überprüft hat. Bei einer Gaststätte ist das zum Beispiel der Nachweis bestimmter Hygienekurse, wer im Personen- oder Güterfernverkehr tätig ist, muss bestimmte Beförderungs- und gegebenenfalls Gefahrgutscheine vorweisen, für bestimmte Handwerksbetriebe muss der Meisterbrief vorliegen. Sie sollten sich immer explizit bei der zuständigen Kammer oder beim Gewerbeamt informieren, welche zusätzlichen Bescheinigungen und Nachweise Sie bringen müssen.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung: Welche Unterlagen brauche ich?

Nachdem Sie geklärt haben, ob Sie überhaupt ein Gewerbe anmelden und ob Sie besondere Bescheinigungen oder Zertifikate vorlegen müssen, stehen Ihnen noch diese 3 Schritte bevor:

Je nachdem, in welchem Bundesland sie leben, machen Sie einen Termin bei der IHK oder beim zuständigen Gewerbeamt. Bringen Sie mindestens diese Unterlagen mit: Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eventuell bereits vorher angeforderte Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse.

Füllen Sie bereits vorab das Gewerbeanmeldungsformular aus, soweit es von der zuständigen Meldestelle online bereitgestellt wird.

Reichen Sie das Formular persönlich ein, zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie Ihren Gewerbeschein mit nach Hause.

Muss ich das Gewerbe persönlich anmelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, müssen Sie in den meisten Fällen persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Alternativ können Sie eine entsprechende Vollmacht ausstellen, sodass der Bevollmächtigte den Behördengang für sie erledigt. Falls Sie in der Rechtsform der GmbH gründen, ist die Gewerbeanmeldung vom Geschäftsführer oder vom geschäftsführenden Gesellschafter vorzunehmen.

Kann ich das Gewerbe online beantragen?

Manche Behörden erlauben es auch, dass der Antrag per Post eingereicht wird. Dann drucken Sie das Formular aus, machen die geforderten Angaben und schicken alles zum Gewerbeamt.

Letztlich müssen sie aber persönlich unterschreiben, eine komplette Online-Anmeldung ganz ohne Papierkram noch eher selten. Die Unterschrift müsste dann auch mit einer sicheren Signatur im Sinne einer eindeutigen Identifikation ersetzt werden. Vielerorts lässt sich dieser Verwaltungsvorgang aber online mittlerweile zeitsparend zu großen Teilen durchführen. Am besten prüfen Sie die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland bzw. der Stadt/Kommune.

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gemeinden legen die Kosten für eine Gewerbeanmeldung selber fest. So kann eine Gewerbeanmeldung in einer ländlichen Gegend durchaus unter 10 € kosten, in stark frequentierten Regionen, die bei Geschäftsleuten sehr beliebt sind, werden schnell 60 € fällig. Das ist lediglich die Gebühr, die eine Gewerbeanmeldung beim Amt kostet.

Was sie nicht vergessen dürfen ist, dass die zusätzliche Erlangung nötiger Unterlagen ebenfalls Geld kostet.

Wenn zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht ist, dann müssen Sie das vorab beantragen. Das kostet schnell 30 bis 40 €.

Fehlt Ihnen zum Beispiel ein gültiger Personalausweis, müssen Sie auch dafür in die Tasche greifen. Denn es ist nicht möglich, mit einem abgelaufenen Personalausweis bzw. ohne gültigen Identitätsnachweis ein Gewerbe anzumelden.

Noch teurer wird es, wenn sie Kurse belegen müssen, um eine Konzession zu bekommen. Wenn Sie beispielsweise an Gastronomiebetrieb eröffnen wollen, dann müssen Sie den sogenannten Hygieneschein vorlegen. Der Hygieneschein wird nur ausgestellt, wenn sie den Hygienekurs abschließen. Dieser ist mit Kosten verbunden. Allerdings werden die Kosten für Gründer teilweise in den Bundesländern zumindest anteilig durch Förderprogramme übernommen.

Wollen Sie zum Beispiel einen Gefahrgutstransporter fahren, müssen Sie ein Gefahrgutsschein vorlegen. Dieser Gefahrgutsschein wird im Rahmen von Wochenendkursen in Verbindung mit praktischen Einweisungen erteilt. Der Kostenpunkt kann schnell einige hundert Euro ausmachen.

Für Handwerksbetriebe, die einen Meisterbrief zur Eröffnung benötigen, stehen noch ganz andere Kosten an. Falls Ihnen der Meisterbrief noch fehlt, müssen sie einen Meisterkurs belegen und die Prüfung schaffen. Dann kommen einige tausend Euro an Kosten dazu.

Kurzum: Wie teuer die Gewerbeanmeldung wird, hängt nicht alleine von der zuständigen Meldestelle und ihrer Gebühr ab, sondern vor allem an der Art des Gewerbes, das sie anmelden wollen.

IHK und Finanzamt: Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Sobald sie ihr Gewerbe angemeldet haben, werden die Informationen seitens der Meldestelle an die IHK und an das Finanzamt weitergeleitet. Sie bekommen Post von beiden Stellen. Bei der IHK werden sie Pflichtmitglied. Sie erhalten einen Fragebogen, auf dem sie beantworten müssen, wie hoch ihr voraussichtlicher Umsatz sein wird. Anhand dessen stuft die IHK Sie ein und erlässt einen Beitragsbescheid.

Nachdem das Finanzamt Kenntnis von ihrer Gewerbeanmeldung erhalten hat, schickt es Ihnen den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dort müssen Sie Angaben zur angemeldeten Tätigkeit machen. Zum einen sind das Kontaktdaten, zum anderen die Inhalte der Tätigkeit. Aber auch steuerlich relevante Fragen

nach dem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn,

nach der Form des Jahresabschlusses (einfach Gewinnermittlung oder Bilanz)

sowie die Frage, ob Sie als Kleinunternehmer agieren, müssen sie beantworten.

Der steuerliche Fragebogen hat es in sich, denn die Angaben, die Sie hier machen, ziehen Konsequenzen bei der Finanzbehörde nach sich. Geben Sie zum Beispiel einen voraussichtlichen Gewinn von 50.000 € an, wird Ihnen auf dieser Grundlage bereits im Vorfeld eine Aufforderung zur Einkommensteuervorauszahlung ins Haus flattern.

Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Für ihn ist das Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens in einer halben Stunde erledigt. Die Kosten, die Ihnen für die Unterstützung entstehen, sind gut investiert und sorgen unter anderem dafür, dass Sie keine unnötigen oder überhöhten Steuervorauszahlungen leisten müssen.

Gewerbe abmelden – so gehen Sie vor

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der Verwaltungsakt ‚Gewerbe abmelden‘ mehr als 420.000 mal durchgeführt. Diese Zahl belegt, dass es sich um einen häufigen Vorgang handelt, der aus diversen Gründen notwendig werden kann. Die wichtigsten Gründe für eine Gewerbeabmeldung bzw. Rahmenbedingungen sollen in diesem Beitrag ebenso wie eine Alternative beleuchtet werden.

Was muss man beachten, wenn man ein Gewerbe abmelden möchte?

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. In § 14 GewO (Gewerbeordnung) steht, dass jegliche Änderungen das Gewerbe betreffend der zuständigen Behörde anzuzeigen sind. Das betrifft einerseits Änderungen des Tätigkeitsbereiches oder der Adresse, die mit einer Gewerbeummeldung anzuzeigen sind. Andererseits betrifft es auch den Fall, dass der Gewerbetreibende das Gewerbe nicht mehr ausübt. Die Gründe dafür spielen keine Rolle.

Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch Geschäftsaufgabe!

Auch wer sein Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde- oder Stadtverwaltung verlegt, muss sein Gewerbe zunächst abmelden, um es dann am neuen Wirkungsort wieder anzumelden. Auch wenn es die Bezeichnung so erscheinen lassen mag: Der Verwaltungsakt, ein Gewerbe abzumelden, ist also nicht immer gleichbedeutend mit der Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Dabei ist zu beachten, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen muss.

Das heißt, sobald der Gewerbetreibende das Gewerbe nicht mehr ausübt oder den Betrieb verlegt, ist er verpflichtet dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

Gewerbeabmeldung formlos möglich

Die Gewerbeabmeldung geht ganz einfach vonstatten. Dazu liegen bei den Gewerbeämtern entsprechende Formulare aus oder lassen sich einfach von der Internetseite der Verwaltung herunterladen. So kann der Gewerbetreibende das Formular ganz in Ruhe zu Hause ausfüllen und bereits unterschrieben zur Behörde mitnehmen. Das spart meist Zeit vor Ort. Ganz in diesem Sinne gibt es in den letzten Jahren immer mehr Angebote, ein Gewerbe online abmelden zu können. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt/Gemeinde!

In der Regel verlangen die Behörden für eine Abmeldung keine Gebühren. Die Meldung an andere zuständige Stellen, wie das Finanzamt, Handelskammer oder Berufsgenossenschaft, übernimmt die Behörde automatisch. Hier muss der Gewerbetreibende keine weiteren Schritte unternehmen. Allerdings löscht die Gewerbeabmeldung nicht automatisch die Eintragung ins Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Wer sein Unternehmen in einem dieser Register eingetragen hat, muss zur Löschung einen Notar beauftragen, der die notwendigen Schritte einleitet.

Welche Unterlagen sind zur Gewerbeabmeldung erforderlich?

Viele Gewerbeämter bieten im Fall der Gewerbeabmeldung eine formlose Möglichkeit an, dies anzuzeigen. Wichtig ist, dass der Gewerbetreibende folgende Unterlagen zur Abmeldung seines Gewerbes mitbringt:

Gewerbeschein

Aktuelle Meldebestätigung

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Evtl. Kopie eines Auszug aus Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister

Je nach Art des Gewerbes verlangen die Behörden noch weitere Unterlagen. Welche das genau sind, ist auf den Internetseiten der einzelnen Behörden nachzulesen.

Vollmacht erteilen, um Gewerbe abzumelden

Wer nicht persönlich erscheinen kann, hat die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. So kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung vornehmen. Mit der Vollmacht ist die darin genannte Person dazu befugt, eine bestimmte Handlung für Sie vorzunehmen, wie beispielsweise die Gewerbeabmeldung. Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift für eine Vollmacht. Für einen Gang zum Amt ist jedoch die Schriftform vorzuziehen, da viele Stellen die mündliche Form nicht anerkennen. Ein einfacher Wortlaut, aus dem hervorgeht, wer der Vollmachtgeber ist und wem er die Vollmacht erteilt, ist ausreichend. Wichtig ist, dass explizit in der Vollmacht erwähnt ist, wozu die Vollmacht dienen soll, also beispielsweise das Gewerbe abzumelden. Die bevollmächtigte Person muss alle für die Abmeldung notwendigen Unterlagen mitbringen und darüber hinaus einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Was bedeutet ruhendes Gewerbe? "Ruhendmeldung" als Alternative

Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie das Gewerbe wirklich unwiderruflich und gänzlich abmelden möchten. Möglicherweise möchten Sie irgendwann das Gewerbe wieder aufleben lassen. In diesem speziellen Fall gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Ruhendmeldung zu machen. Damit ruht das Gewerbe für eine unbestimmte Zeit. Für die Ruhendmeldung ist jedoch nicht das Gewerbeamt der richtige Ansprechpartner, sondern das Finanzamt.

Welche Folgen hat die Gewerbeabmeldung?

Die Abmeldung des Gewerbes bedeutet gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Konzessionen ebenfalls erlöschen. Ruht das Gewerbe nur, ist dies nicht der Fall. Wenn Sie nach einiger Zeit das Gewerbe wieder aufnehmen, müssen Sie bei der Ruhendmeldung nicht alle Konzessionen neu beantragen. Das ist in vielen Fällen mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Solange die Ruhendmeldung aktiv ist, ist der Gewerbetreibende von allen Pflichten, die das Gewerbe normalerweise mit sich bringt, entbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ohne große Umstände das Gewerbe jederzeit wieder aufzunehmen.

Gewerbe abmelden: Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Variante 1) Selbstständigkeit bleibt bestehen:

Wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden, aber weiterhin selbstständig tätig bleiben (z.B. als Freiberufler), ändert sich Ihr Status bei der Krankenversicherung nicht grundlegend. Sie bleiben in der Regel in Ihrer bisherigen Krankenversicherung, sei es gesetzlich oder privat. Allerdings könnten sich die Beiträge ändern, da diese oft einkommensabhängig sind. Es ist wichtig, die Krankenversicherung über die Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse zu informieren, um Beitragsanpassungen vorzunehmen.

Variante 2) Wechsel von Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis:

In diesem Fall wechseln Sie in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als pflichtversichertes Mitglied, sofern Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Ihr Arbeitgeber übernimmt dann einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge.

Falls Ihr Einkommen über der JAEG liegt, haben Sie die Wahl, entweder in der PKV oder GKV freiwillig versichert zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. In beiden Fällen ist es wichtig, die Krankenversicherung über den Wechsel zu informieren.

Variante 3) Ruhestand:

Beim Übergang in den Ruhestand ändert sich Ihr Versicherungsstatus. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) überführt, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Beiträge orientieren sich dann an Ihrer Rente und eventuellen weiteren Einkünften. Falls Sie privat versichert sind, können Sie in der PKV bleiben, allerdings sollten Sie prüfen, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist, um die Beiträge an Ihre veränderte finanzielle Situation anzupassen.

Gewerbe abmelden: Das ist noch zu erledigen!

Wenn das Gewerbe beim zuständigen Amt abgemeldet wird, ist die wichtigste formale Aufgabe erledigt. Das Gewerbeamt wird in aller Regel das Finanzamt automatisch informieren, sodass Sie in dieser Hinsicht nicht aktiv werden müssen. Falls es später zu Nachfragen kommen sollte, halten Sie mit der Bestätigung für die Abmeldung ein beweistaugliches Dokument in den Händen.

Steuerliche Pflichten erlöschen natürlich nicht mit dem Tag der Gewerbeabmeldung. Abgesehen davon gibt es mit Blick auf den Geschäftsbetrieb weitere Dinge, die nach einer Gewerbeabmeldung eventuell zu erledigen sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, einen besseren Überblick zu bewahren und nichts zu vergessen.

Checkliste für Gewerbeabmeldung: Habe ich an alles gedacht?

Gewerbe beim zuständigen Amt abmelden (ggf. online möglich).

Bei Aufgabe des Geschäftsbetriebes: Kunden und Lieferanten frühzeitig informieren und Verträge fristgerecht kündigen (Miete, Energieversorgung etc.).

Nachsendeauftrag einrichten, falls der Geschäftsbetrieb eine neue Adresse erhält.

Mitgliedschaften kündigen, sofern langfristig andere Projekte verfolgt werden.

Löschen oder Aktualisieren der Internetpräsenz des Gewerbebetriebes.

Ggf. Abmeldung von GEZ und /oder GEMA Gebühren (je nach Geschäftsbetrieb).

Möglichst vorteilhafte Veräußerung des Geschäftsbetriebs.

Ist die Gewerbeabmeldung rückwirkend möglich?

Ja, die Option der rückwirkenden Gewerbeanmeldung besteht grundsätzlich. Sie sollte aber wegen möglicher Strafen bzw. Bußgeld nicht bewusst als ‚strategische Option‘ in Erwägung gezogen werden. Es ist bis maximal 60 Monate rückwirkend möglich, ein Gewerbe abzumelden. Ab einigen Monaten Verspätung ist mit einem Bußgeld zu rechnen, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung sieht vor, dass die Gewerbeabmeldung unverzüglich zu erfolgen hat. Wer sich noch nicht ganz schlüssig ist, kann das Gewerbe ruhen lassen und so allen Pflichten und Fristen nachkommen.

Fazit: So melden Sie ein Gewerbe ab

Die Betriebsaufgabe ist mit vielen Schritten verbunden, wobei die Gewerbeabmeldung in diesem Prozess den letzten Schritt darstellt. Vieles, was Sie im Verlauf einer Betriebsabmeldung erledigen müssen, ist an bestimmte Fristen gebunden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich schon frühzeitig mit dem Thema befassen, um Probleme im Verlauf einer Betriebsaufgabe zu vermeiden. Während des Prozesses sind beispielsweise langfristige Verträge zu kündigen:

Verträge mit Telefon- und Internetanbietern

Versicherungsverträge

Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten

Mietverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge

Werbeverträge

Bankkonten

Vollmachten

Außerdem sind mit der Abmeldung auch einige Pflichten verbunden. Der Gewerbetreibende muss den Aufgabegewinn oder -verlust ermitteln und diesen an das Finanzamt melden. Hier kann ein Steuerberater eine große Hilfe sein.

Auch die Mitarbeiter sind zu kündigen. Hierbei sind Fristen unbedingt einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zu einer Kündigung sein.

Gut zu wissen!

Grundsätzlich sind die Abläufe rund um die Gewerbeabmeldung bundesweit nicht einheitlich geregelt. Bereits bei der Gewerbeanmeldung werden Sie bemerkt haben, dass die Kosten für diesen Verwaltungsakt nicht einheitlich geregelt sind. Daher sind die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort frühzeitig in Erfahrung zu bringen.

FAQ: Gewerbe abmelden – Das sollten Sie wissen

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Das Gewerbe ist abzumelden, wenn der Betrieb dauerhaft aufgegeben werden soll oder er in eine andere Stadt verlegt wird. Auch der Austritt aus einer Personengesellschaft (wie etwa eine OHG oder GbR) kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung?

Ja, § 14 der Gewerbeordnung sieht vor, dass Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich anzuzeigen sind. Im Übrigen handeln Gewerbetreibende aus eigenem Interesse, schließlich endet mit der Abmeldung die Pflicht, (Gewerbe)steuer abzuführen (bis zum Tag der Abmeldung eingefahrene Umsätze müssen natürlich bei der kommenden Steuererklärung bzw.

Gewerbesteuererklärung noch berücksichtigt werden).

Gewerbe abmelden: Kosten für diesen Verwaltungsakt?

Bei der Gewerbeabmeldung handelt es sich um einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt. Die Kosten sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sie bewegen sich zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung kostenlos möglich.

Wo finde ich das Formular zur Gewerbeabmeldung?

Eine kurze Recherche für Ihren Standort (‚Gewerbe abmelden in XX‘) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Viele Behörden stellen das Formular zur Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. In immer mehr Bundesländern bzw. Gemeinden ist es mittlerweile möglich, online ein Gewerbe abmelden zu können.

Kann ich online ein Gewerbe abmelden?

Eine reine Online-Abmeldung ist noch nicht überall möglich, seit einigen Jahren aber stark auf dem Vormarsch. In NRW kann ein Gewerbe vollelektronisch abgemeldet werden, wozu aber eine vorherige Registrierung notwendig ist. Für eine gesetzeskonforme Legitimation ist die Online-Funktion des neuen Personalausweises zum Beispiel nutzbar. Falls Dokumente für die Gewerbeabmeldung erforderlich sind, können diese in der Regel hochgeladen werden. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf traditionellem Weg erledigt werden. Das erforderliche Formular zur Gewerbeabmeldung bieten viele Gemeinden aber bereits online zum Download an.

Das unterschriebene Formular muss persönlich mit einem aktuellen Personalausweis vorgelegt werden.

Gewerbe abmelden: Welche Alternative gibt es?

Sie können ein Gewerbe auf Antrag auch ruhen lassen. So können Sie ggf. eine gewisse Zeitspanne überbrücken und zu einem späteren Zeitpunkt den Gewerbebetrieb wieder aufnehmen.

Diese Alternative ist dahingehend von Vorteil, dass etwaige Konzessionen nicht erlöschen. Nach einer Gewerbeabmeldung und einer Umentscheidung nach einigen Wochen würden also wieder neue Kosten entstehen. Bei dieser Alternative handelt es sich um die so genannte Ruhendmeldung, für die das Finanzamt der richtige Ansprechpartner ist.

Muss ich ein Gewerbe persönlich abmelden?

Ja, das ist grundsätzlich so vorgesehen. Wer aber aus wichtigen Gründen persönlich verhindert ist, kann eine Vollmacht für einen Beauftragten ausstellen.

Zusammenfassung zur Gewerbeabmeldung: Alles Wichtige auf einen Blick

Aus Paragraf 14 der Gewerbeordnung geht hervor, dass Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich zu melden sind. Hiervon ist auch die Gewerbeabmeldung betroffen. Sie hat unverzüglich zu verfolgen.

Immer mehr Gemeinden bieten mittlerweile die Option an, ein Gewerbe online abzumelden, wobei eine Legitimation aus Sicherheitsgründen zu erfolgen hat

In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos möglich. Ansonsten bewegen sich die Gebühren für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 und 25 Euro.