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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Klage über einen Verlust nationalstaatlichen Einflusses auf das politische Geschehen ist kein neues Problem. Ebensowenig ist es ein Problem, das ausschließlich auf die Europäische Integration bezogen ist. Im Zuge der Globalisierung fand eine “Aushöhlung” des Einflusses “klassischer” politischer Gemeinschaften, wie den Nationalstaaten und subnationaler Einheiten, statt. Einen besonderen Globalisierungs-Prozess stellt die Europäische Integration dar, die in dieser Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Überlegungen zur Verringerung des Legitimationsdefizits der EU durch eine Einbeziehung nationaler und subnationaler Parlamente in einem Verfassungsvertrag betrachtet wird. Insgesamt steht dabei die Frage im Vordergrund, ob, und wenn ja durch welche Methoden, eine verfassungsmößig garantierte, stärkere Einbeziehung nationalstaatlicher und regionaler Parlamente der EU tatsächlich zu mehr Legitimität verhelfen würde oder ob dabei nicht negative Effekte, wie z.B. ein weiterer Verlust von Effizienz und Transparenz, die positiven Effekte überwiegen würden. Ein Kernpunkt der Überlegungen ist das Subsidiaritätsprinzip, dessen Bedeutungsgehalt im Einzelnen sehr unterschiedlich interpretiert wird. Zunächst wird zu klären sein, inwiefern Interpretationen des Subsidiaritätsprinzips differieren und welche Auswirkungen auf politische Prozesse von den unterschiedlichen Forderungen zu erwarten sind. Verschiedene Vorschläge zur Subsidiaritätskontrolle werden daraufhin diskutiert. Dabei geht es vorallem um die Frage, ob sich gewisse Standards in den Abläufen der parlamentarischen Arbeit der Mitgliedstaaten finden lassen, die zur Herausbildung von einheitlichen Regelungen in einer europäischen Verfassung geeignet wären. Neben einem Vergleich der parlamentarischen Praxis in Finnland und Spanien wird auch geprüft, inwieweit Beschaffenheit und Struktur der COSAC für eine Beauftragung dieses Gremiums mit der Subsidiaritätskontrolle geeignet wären. Zu klären ist in erster Linie, welche Stellung das jeweilige nationale Parlament gegenüber der nationalen Regierung einnimmt und in welchem Maße die Parlamente die Regierungen beeinflussen können. Umgekehrt ist von Interesse, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Umfang die nationalen Regierungen Informationen an die Parlamente weitergeben. Dabei werden besonders Informationen zu EU-Themen berücksichtigt.
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Überlegungen zur Rolle und Funktion nationaler und regionaler
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Die Klage über einen Verlust nationalstaatlichen Einflusses auf das politische Geschehen ist kein neues Problem. Ebenso wenig ist es ein Problem, das ausschließlich auf die Europäische Integration bezogen ist. Im Zuge der Globalisierung fand eine “Aushöhlung” des Einflusses “klassischer” politischer Gemeinschaften, wie den Nationalstaaten und subnationaler Einheiten, statt. Einen besonderen Globalisierungs-Prozess stellt die Europäische Integration dar, die in dieser Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Überlegungen zur Verringerung des Legitimationsdefizits der EU durch eine Einbeziehung nationaler und subnationaler Parlamente in einem Verfassungsvertrag betrachtet wird. Insgesamt steht dabei die Frage im Vordergrund, ob, und wenn ja durch welche Methoden, eine verfassungsmäßig garantierte, stärkere Einbeziehung nationalstaatlicher und regionaler Parlamente der EU tatsächlich zu mehr Legitimität verhelfen würde oder ob dabei nicht negative Effekte, wie z.B. ein weiterer Verlust von Effizienz und Transparenz, die positiven Effekte überwiegen würden.
Ein Kernpunkt der Überlegungen ist das Subsidiaritätsprinzip, dessen Bedeutungsgehalt im Einzelnen sehr unterschiedlich interpretiert wird. Zunächst wird zu klären sein, inwiefern Interpretationen des Subsidiaritätsprinzips differieren und welche Auswirkungen auf politische Prozesse von den unterschiedlichen Forderungen zu erwarten sind. Verschiedene Vorschläge zur Subsidiaritätskontrolle werden daraufhin diskutiert. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob sich gewisse Standards in den Abläufen der parlamentarischen Arbeit der Mitgliedstaaten finden lassen, die zur Herausbildung von einheitlichen Regelungen in einer europäischen Verfassung geeignet wären. Neben einem Vergleich der parlamentarischen Praxis in Finnland und Spanien wird auch geprüft, inwieweit Beschaffenheit und Struktur der COSAC für eine Beauftragung dieses Gremiums mit der Subsidiaritätskontrolle geeignet wären. Zu klären ist in erster Linie, welche Stellung das jeweilige nationale Parlament gegenüber der nationalen Regierung einnimmt und in welchem Maße die Parlamente die Regierungen beeinflussen können. Umgekehrt ist von Interesse, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Umfang die nationalen Regierungen Informationen an die Parlamente weitergeben. Dabei werden besonders Informationen zu EU-Themen berücksichtigt.
Ein sogenanntes “Frühwarnsystem” soll es den mitgliedstaatlichen Parlamenten ermöglichen, auf Informationen der EU-Kommission zu Gesetzesvorhaben hin Stellungnahmen abzugeben und so direkten Einfluss auf EU-Entscheidungen zu erhalten.
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Welche Auswirkungen wären von so einem “Frühwarnsystem” zu erwarten? Könnte auf diese Weise ein “echter” Zuwachs an Legitimität entstehen? Welche Probleme würde ein solches Verfahren mit sich bringen? Diese Fragen sollen insbesondere unter dem Aspekt erörtert werden, dass dieses Verfahren auf einer direkten Verbindung unterschiedlicher Ebenen im europäischen politischen System beruht.
Um die Verflechtung unterschiedlicher Ebenen geht es ebenfalls im 3. Kapitel, das sich mit der Rolle der konstitutionellen Regionen im politischen System der EU beschäftigt. Dabei werden Vorschläge diskutiert, wonach auch ein Klagerecht für die Regionen eingeführt werden soll wonach eine Festschreibung von “Mindestkompetenzen” der Wahrung des Einflusses der Regionen diene. Welche Vor- und Nachteile eine Fixierung von Aufgaben in einem “Kompetenzkatalog” haben könnten, ist Gegenstand des 4. Kapitels. Dabei steht der Konflikt zwischen einer starren Fixierung von Zuständigkeiten und dem Anspruch demokratischer Selbstbestimmung durch freie, d. h. in ihrem Ausgang ungewisse parlamentarische Debatten, durch die sich eine politische Gemeinschaft ihre Aufgaben selbst definieren können soll, im Mittelpunkt. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag zur Rückübertragung von Kompetenzen.