Jahresabschluss Schritt für Schritt - Jörg Wöltje - E-Book

Jahresabschluss Schritt für Schritt E-Book

Jörg Wöltje

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Beschreibung

Einen Jahresabschluss von Anfang bis Ende durchzuarbeiten scheint für viele Studierende eine große Hürde zu sein. Nicht mit diesem Arbeitsbuch. Es führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in den Jahresabschluss nach deutschem und internationalem Recht ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und Aufgaben erleichtern das Verständnis. Weitere Aufgaben und die Lösungen zu allen unterschiedlichen Aufgabentypen gibt es online abrufbar. Kurzum: der ideale Einstieg in die Welt des Jahresabschlusses. Die Auflage wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Rechtslage des HGB gebracht. Insbesondere erhielten die Themen Bewertungsvereinfachungsverfahren, Bewertungsmaßstäbe, Bilanzpolitik, Kennzahlen für die Bilanzanalyse und den Nachhaltigkeitsbericht ergänzende Tabellen und Abbildungen. Das Buch richtet sich an Studierende der Betriebswirt-schaftslehre an Hochschulen und Universitäten. utb+: Begleitend zum Buch erhalten Leser:innen online weitere Übungsaufgaben sowie Lösungen zu allen Aufgaben. Erhältlich über utb.de.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 339

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utb 8595

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Prof. Dr. Jörg Wöltje lehrt an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – und ist Verfasser einer Vielzahl von Wirtschaftsbüchern.

Jörg Wöltje

Jahresabschluss Schritt für Schritt

Arbeitsbuch

6., überarbeitete Auflage

Dieses Arbeitsbuch enthält zu den hier abgedruckten Aufgaben weitere, die als Download zur Verfügung stehen. Ebenfalls können Sie sämtliche Lösungen hierzu herunterladen: https://files.narr.digital/9783825288273/Zusatzmaterial.zip

Umschlagabbildung: © bluestocking iStockphoto

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

6., überarbeitete Auflage 2023

5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2022

4., überarbeitete Auflage 2020

3., überarbeitete und erweiterte Auflage 2019

2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016

1. Auflage 2014

DOI: https://doi.org/10.36198/9783838588278

© UVK Verlag München 2023

– ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich.

Internet: www.narr.de

eMail: [email protected]

Einbandgestaltung: siegel konzeption | gestaltung

utb-Nr. 8595

ISBN 978-3-8252-8827-3 (Print)

ISBN 978-3-8385-8827-8 (ePDF)

ISBN 978-3-8463-8827-3 (ePub)

Vorwort

Vorwort zur 6. Auflage

Die von den Lesern sehr positiv aufgenommene Konzeption des Buches wurde beibehalten. Die sechste Auflage dieses Lehr- und Arbeitsbuches berücksichtigt neben Aktualisierungen, z. B. der ESRS-Nachhaltigkeitsbericht, auch die Überarbeitung verschiedener Kapitel sowie deren Ergänzung durch Tabellen und anschauliche Abbildungen. Dies betrifft bspw. Bewertungsvereinfachungsverfahren, Bewertungsmaßstäbe, Bilanzpolitik, Kennzahlen für die Bilanzanalyse und für den Nachhaltigkeitsbericht, Tabellen und Abbildungen.

Danken möchte ich wieder allen Leserinnen und Lesern für ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sowie dem Verlagsleiter Herrn Dr. Jürgen Schechler für die äußerst angenehme Zusammenarbeit. Anregungen und Hinweise für die nächste Auflage nehme ich sehr gerne entgegen. Sie erreichen mich unter E-Mail: [email protected]

Karlsruhe, im September 2023

Jörg Wöltje

Vorwort zur 5. Auflage

In der vorliegenden fünften Auflage wurde die aktuelle Rechtslage des HGB eingearbeitet. Ferner wurden detaillierte Ergänzungen sowie neue Beispiele, Übersichten und Abbildungen für das bessere Verständnis der Jahresabschlussthematik eingearbeitet. Die beiden Kapitel „Anhang“ und „Lagebericht“ wurden komplett überarbeitet, ergänzt und aktuelle Praxisbeispiele eingefügt. Ferner wurde das Kapitel „Nichtfinanzielle Berichterstattung“ (Nachhaltigkeitsbericht) neu aufgenommen.

Danken möchte ich allen Leserinnen und Lesern für ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sowie dem Verlagsleiter Herrn Dr. Jürgen Schechler für die kompetente und sehr gute Zusammenarbeit. Anregungen und Hinweise für die nächste Auflage nehme ich sehr gerne entgegen. Sie erreichen mich unter E-Mail: [email protected]

Karlsruhe, im Februar 2022

Jörg Wöltje

Vorwort zur 4. Auflage

Die vierte Auflage des Buches wurde gründlich durchgesehen; es wurden kleine Änderungen, Aktualisierungen und Verbesserungen vorgenommen. Ergänzt wurden die Kapitel „Kapitalflussrechnung“ und „Jahresabschlussanalyse“.

Ich bedanke mich beim Lektor Herrn Dr. Jürgen Schechler für die kompetente und sehr gute Zusammenarbeit. Anregungen und Hinweise für die nächste Auflage nehme ich sehr gerne entgegen. Sie erreichen mich unter E-Mail: [email protected]

Karlsruhe, im März 2020

Jörg Wöltje

Vorwort zur 3. Auflage

Um ein Unternehmen beurteilen, aber auch führen zu können, ist es sehr hilfreich, wenn man mit den aktuellen Bilanzierungsregeln vertraut ist. Daher wurde die dritte Auflage überarbeitet, ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht. Das Buch wurde zum besseren Verständnis der komplexen Materie um zusätzliche Abbildungen, Beispiele und Übungsaufgaben mit Lösungen ergänzt. Ansonsten wird das bewährte Konzept beibehalten.

Danken möchte ich wiederum allen Studierenden und Dozenten, für deren Verbesserungsvorschläge und beim Lektor des Verlags Herrn Dr. Jürgen Schechler für die hervorragende Zusammenarbeit.

Für Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich immer sehr dankbar, daher bitte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im Dezember 2018

Jörg Wöltje

Vorwort zur 2. Auflage

Bei der zweiten erweiterten und überarbeiteten Auflage wurde das erfolgreiche didaktische Konzept des Arbeitsbuches beibehalten. Neben den Ergänzungen mit vertiefenden Beispielen, Erläuterungen, Schaubildern, Merksätzen und Übungen wurde das Buch um das neue Kapitel Schritt 9 Lagebericht erweitert. Außerdem wurde das am 23.07.2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) integriert.

Die wichtigsten Änderungen des BilRUG sind beispielsweise:

die Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Klassifikation der Größenklassen von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften,

Ausweitung der Umsatzerlöse zulasten der sonstigen betrieblichen Erträge,

die Streichung der außerordentlichen Posten, d. h. der Wegfall des Ausweises außerordentlicher Aufwendungen und Erträge aus der GuV-Gliederung gemäß § 275 HGB,

die Festlegung der Nutzungsdauer von 10 Jahren für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bzw. den Geschäfts- oder Firmenwert, wenn keine verlässliche Schätzung möglich ist,

Wegfall des Nachtragsberichts im Lagebericht zugunsten einer Anhangangabe, und

Veränderungen/Ergänzungen bei den Angabepflichten im Anhang.

Bedanken möchte ich mich wieder bei meinen Studierenden für die positive Aufnahme der 1. Auflage sowie deren zahlreiche Hinweise und Anregungen, ohne die eine kontinuierliche Verbesserung der Verständlichkeit einzelner Inhalte nicht möglich wäre. Ferner bedanke ich mich bei meinen Kollegen Prof. Dr. Hendrik Kunz und Prof. Edgar Tritschler für die wertvollen Hinweise und deren Unterstützung. Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag danke ich für die sehr gute Zusammenarbeit.

Über Anregungen, konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge würde ich mich auch zukünftig sehr freuen, daher bitte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im Oktober 2015

Jörg Wöltje

Vorwort zur 1. Auflage

Liebe Leserinnen und Leser,

der Jahresabschluss hat für jedes Unternehmen eine sehr große Bedeutung. Er besteht mindestens aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung und dient dazu, der Unternehmensleitung einen klaren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu gewähren.

Ferner ermöglicht der Jahresabschluss auch Gläubigern, Anteilseignern, Investoren oder anderen Interessenten, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu machen. Der Jahresabschluss zeigt den Analysten, wie erfolgreich ein Unternehmen gewirtschaftet hat. Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass man einen Jahresabschluss lesen und verstehen kann.

Um einen Jahresabschluss beurteilen zu können, ist es sehr wichtig, zu wissen, welche Möglichkeiten es beispielsweise gibt, den Vermögensausweis und den Gewinn zu beeinflussen. Daher wird in diesem Buch besonders auf die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung eingegangen. Denn um den richtigen Wert eines Postens in der Bilanz anzusetzen (= bilanzieren), ist es nicht nur wichtig, die Vermögensgegenstände und Schulden nach ihren verschiedenen Arten aufzuteilen, sondern auch zu bestimmen, wann und wo sie mit welchem Wert ausgewiesen werden müssen. Ziel dieses Lehr- und Arbeitsbuches ist es, die Grundlagen des Jahresabschlusses, aber auch die Bilanzpolitik und die Jahresabschlussanalyse verständlich, spannend und übersichtlich zu erläutern.

Dieses Lehr- und Arbeitsbuch eignet sich für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Akademien, aber auch für das Selbststudium und die Weiterbildung. Das vorliegende Buch vermittelt in verständlicher und übersichtlicher Weise die Grundkenntnisse der Bilanzierung, der Bewertung, der Bilanzpolitik und der Jahresabschlussanalyse. Nachdem Sie das Buch gelesen haben, werden Sie in der Lage sein, eine Bilanz zu lesen und zu analysieren.

Bei diesem Lehr- und Arbeitsbuch wurde besonderer Wert auf die Didaktik gelegt.

Die Lernziele werden zu Beginn eines jeden Kapitels beschrieben.

Mithilfe von Übersichtsschaubildern, Ablaufdiagrammen, Zusammenfassungen und Merksätzen wird das Lernen erleichtert und das Einprägen des Lernstoffes gefördert.

Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs – sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.

Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.

Bedanken möchte ich mich bei meinen Studierenden der Studiengänge „International Management“ und „Wirtschaftsingenieurwesen“ an der Hochschule Karlsruhe für ihre wertvollen Hinweise und Anregungen. Ferner bedanke ich mich bei Maren Braun, Claudius Buchberger, Michaela Göggel, Nadja Hösel und Marius Krämer für ihre Unterstützung. Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag danke ich für die tolle Zusammenarbeit.

Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.

Karlsruhe, im Oktober 2014

Jörg Wöltje

Inhaltsübersicht

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Schritt 1:

Funktionen, Adressaten und Ziele des Jahresabschlusses

Schritt 2:

Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses

Schritt 3:

Bilanz

Schritt 4:

Grundlagen der Bilanzierung

Schritt 5:

Grundlagen der Bewertung

Schritt 6:

Bilanzierung und Bewertung von latenten Steuern

Schritt 7:

Gewinn- und Verlustrechnung

Schritt 8:

Anhang

Schritt 9:

Lagebericht

Schritt 10:

Nachhaltigkeitsberichterstattung / nichtfinanzielle Berichterstattung im Lsgebericht

Schritt 11:

Kapitalflussrechnung

Schritt 12:

Eigenkapitalspiegel

Schritt 13:

Prüfungs- und Offenlegungspflichten

Schritt 14:

Bilanzpolitik

Schritt 15:

Jahresabschlussanalyse

Literaturverzeichnis

Index

Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Schritt 1: Funktionen, Adressaten und Ziele des Jahresabschlusses

1.1Funktionen des Jahresabschlusses

1.2Adressaten des Jahresabschlusses

1.3Ziele des Jahresabschlusses

Schritt 2: Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses

2.1Einführung

2.2Systematisierung der Rechnungslegungsgrundsätze

2.2.1Die Rahmengrundsätze

2.2.2Die Systemgrundsätze

2.2.3Abgrenzungsgrundsätze

2.3Die Bestandteile des Jahresabschlusses

2.3.1Weitere Elemente der Finanzberichterstattung

2.3.2Zusammenhänge der primären Rechenwerke des Jahresabschlusses

2.3.3Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Schritt 3: Bilanz

3.1Einführung

3.2Bilanzarten

3.3Handelsbilanz und Steuerbilanz im Vergleich

3.3.1Die Handelsbilanz

3.3.2Die Steuerbilanz

3.4Bilanztheorien

3.4.1Statische Bilanzauffassung

3.4.2Dynamische Bilanzauffassung

3.4.3Organische Bilanzauffassung

3.5Ausgewählte Posten des Anlagevermögens

3.5.1Immaterielle Vermögensgegenstände

3.5.1.1Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

3.5.1.2Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten

3.5.1.3Geschäfts- oder Firmenwert

3.5.1.4Geleistete Anzahlungen

3.5.2Sachanlagen

3.5.2.1Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken

3.5.2.2Technische Anlagen und Maschinen

3.5.2.3Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3.5.2.4Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

3.5.3Finanzanlagen

3.5.3.1Anteile an verbundenen Unternehmen

3.5.3.2Ausleihungen an verbundene Unternehmen

3.5.3.3Beteiligungen

3.5.3.4Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen

3.5.3.5Wertpapiere des Anlagevermögens

3.5.3.6Sonstige Ausleihungen

3.6Ausgewählte Posten des Umlaufvermögens

3.6.1Vorräte

3.6.2Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.6.3Wertpapiere

3.6.4Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.7Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3.8Aktive latente Steuern

3.9Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

3.10Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.11Ausgewählte Posten des Eigenkapitals

3.11.1Gezeichnetes Kapital

3.11.1.1Ausstehende Einlagen

3.11.1.2Ausweis von eigenen Anteilen

3.11.2Offene Rücklagen

3.11.2.1Kapitalrücklage

3.11.2.2Gewinnrücklagen

3.11.2.3Gewinn-/Verlustvortrag

3.11.2.4Jahresüberschuss/-fehlbetrag

3.11.2.5Bilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust)

3.11.2.6Ermittlung des Bilanzgewinns

3.11.2.7Die Problematik beim Bilanzgewinn

3.11.3Stille Rücklagen (stille Reserven)

3.12Ausgewählte Posten des Fremdkapitals

3.12.1Rückstellungen

3.12.1.1Rückstellungsarten

3.12.1.2Ausweis der Rückstellungen in der Handelsbilanz

3.12.1.3Beispiele: Häufige rückstellungspflichtige Sachverhalte

3.12.2Verbindlichkeiten

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

3.14Passive latente Steuern

Schritt 4: Grundlagen der Bilanzierung

4.1Definitionen

4.2Zurechnung zum Betriebsvermögen

4.3Bilanzansatzregeln

4.3.1Aktivierungsfähigkeit

4.3.2Passivierungsfähigkeit

4.3.3Saldierung von Vermögen und Schulden

4.4Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz

Schritt 5: Grundlagen der Bewertung

5.1Allgemeine Bewertungsgrundsätze

5.1.1Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

5.1.2Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

5.1.3Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

5.1.4Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

5.1.5Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)

5.1.6Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

5.2Ausgangs- und Basiswerte für die Bewertung

5.2.1Anschaffungskosten

5.2.2Herstellungskosten

5.2.3Beizulegender Wert

5.2.4Teilwert

5.2.5Erfüllungsbetrag

5.2.6Barwert

5.2.7Währungsumrechnung ‒ Folgebewertung (§ 256a HGB)

5.3Bewertungsverfahren

5.3.1Einzelbewertung

5.3.2Bewertungsvereinfachungsverfahren

5.3.2.1Festwert

5.3.2.2Gruppenbewertung mittels der Durchschnittsmethode

5.3.2.3Sammelbewertung mittels Verbrauchsfolgeverfahren

5.3.3Pauschalbewertung

5.3.4Retrograde Bewertung

5.3.5Verlustfreie Bewertung

5.4Abschreibungen, Wertaufholungen und Beibehaltungswahlrechte

5.4.1Planmäßige Abschreibungen

5.4.2Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen

5.5Bewertung einzelner Bilanzposten

5.5.1Bewertung des Anlagevermögens

5.5.2Bewertung des Umlaufvermögens

5.5.2.1Bewertung der Vorräte

5.5.2.2Außerplanmäßige Abschreibung bei den Vorräten

5.5.3Bewertung der Verbindlichkeiten

5.5.3.1Disagio

5.5.3.2Agio

5.5.4Bewertung der Rückstellungen

5.5.4.1Buchung der Bildung von Rückstellungen

5.5.4.2Buchung der Rückstellungsauflösung

5.6Handels- und steuerrechtliche Bewertungsmaßstäbe

Schritt 6: Bilanzierung und Bewertung von latenten Steuern

6.1Latente Steuern

6.1.1Entstehungsmöglichkeiten für latente Steuern

6.1.2Verbuchung der latenten Steuern

6.1.3Ausweisvarianten der latenten Steuern in der Bilanz

Schritt 7: Gewinn- und Verlustrechnung

7.1Einführung

7.2Vergleich zwischen dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

7.3Gesamtkostenverfahren

7.3.1Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

7.3.2Inhalt und Aussagen der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

7.4Umsatzkostenverfahren

7.5Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

7.5.1Ergebnisrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

7.6Überblick über die beiden Verfahren

7.7Rohergebnis

Schritt 8: Anhang

8.1Einführung

8.2Funktionen des Anhangs

8.3Aufbau des Anhangs

8.4Beispielhafter Anhang eines Geschäftsberichtes

8.5Anlagenspiegel/Anlagengitter

8.6Verbindlichkeitenspiegel

8.7Rückstellungsspiegel

Schritt 9: Lagebericht

9.1Bestandteile des Lageberichts

9.2Bedeutung des Lageberichts

9.3Wirtschaftsbericht

9.4Prognosebericht

9.5Chancen- und Risikobericht

9.6Finanzrisikobericht

9.7Forschungs- und Entwicklungsbericht

9.8Zweigniederlassungsbericht

9.9Bericht zur Übernahmesituation der Gesellschaft

9.10Internes Kontrollsystem und internes Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

9.11Erklärung zur Unternehmensführung

9.12Zusatzbericht

9.13Grundsätze der Lageberichterstattung

9.13.1Vollständigkeit

9.13.2Verlässlichkeit und Ausgewogenheit

9.13.3Klarheit und Übersichtlichkeit

9.13.4Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung

9.13.5Wesentlichkeit

9.13.6Informationsabstufung

Schritt 10: Nachhaltigkeitsberichterstattung / nichtfinanzielle Berichterstattung im Lagebericht

10.1Einführung

10.2Abgrenzung der berichtspflichtigen Unternehmen

10.3Corporate Social Responsibility (CSR)

10.4Berichtsformat und Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung

10.4.1Rahmenwerke für die Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung

10.4.2Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

10.5Chancen und Risiken der nichtfinanziellen Erklärung

10.6Praxisbeispiele

10.6.1Nachhaltigkeitsbericht der Henkel AG & Co. KGaA

10.6.2Nachhaltigkeitsbericht der Volkswagen AG

10.7Der ESRS-Nachhaltigkeitsbericht

10.7.1Allgemeine Informationen und bereichsübergreifende Standards

10.7.2Umwelt

10.7.3Soziales

10.7.4Governance

Schritt 11: Kapitalflussrechnung

11.1Einführung

11.2Beständedifferenzen-, Veränderungs- und Bewegungsbilanz

11.3Die Bewegungsbilanz als Sonderform der Kapitalflussrechnung

11.3.1Darstellung in Kontenform

11.3.2Kritikpunkte bei der Bewegungsbilanz

11.4Grundlagen der Kapitalflussrechnung

11.4.1Ursachenrechnung

11.4.2Fondsveränderungsrechnung

11.4.3Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

11.4.4Cashflow aus der Investitionstätigkeit

11.4.5Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

11.5Aufbau der Kapitalflussrechnung

11.6Aussagegehalt der Kapitalflussrechnung

Schritt 12: Eigenkapitalspiegel

12.1Einführung

Schritt 13: Prüfungs- und Offenlegungspflichten

13.1Einführung

13.2Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

13.3Aufstellungserleichterungen

13.4Prüfungspflichten

13.5Offenlegungspflicht nach § 267 und § 267a HGB in Verbindung mit § 325 HGB

Schritt 14: Bilanzpolitik

14.1Einführung

14.2Definitionen und Abgrenzungen

14.2.1Bilanzpolitik

14.2.2Bilanzkosmetik

14.2.3Bilanzmanipulation

14.3Ziele der Bilanzpolitik

14.3.1Auswirkungen der Bilanzpolitik

14.3.2Ziele einer progressiven Bilanzpolitik

14.3.3Ziele einer konservativen Bilanzpolitik

14.3.4Zielkonflikte der Bilanzpolitik und deren Lösung

14.4Instrumente der Bilanzpolitik

14.5Folgewirkung bilanzpolitischer Maßnahmen

14.6Abgrenzung zwischen Wahlrechten und Ermessensspielräumen

14.6.1Explizite Wahlrechte

14.6.1.1Bilanzielle und erfolgswirksame Auswirkung des Aktivierungswahlrechts

14.6.1.2Bilanzielle und erfolgswirksame Auswirkung des Passivierungswahlrechts

14.6.1.3Bewertungswahlrechte

14.6.1.4Bewertung der Vorräte

14.6.2Implizite Wahlrechte

14.6.3Ermessensspielräume

14.6.3.1Außerplanmäßige Abschreibungen

14.6.3.2Zuordnung der Wertpapiere im Anlage- oder Umlaufvermögen

14.6.3.3Bemessung von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen zu Forderungen

14.6.4Rückstellungen

14.6.5Abgrenzung von nachträglichem Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

Schritt 15: Jahresabschlussanalyse

15.1Einführung

15.2Ziele, Aufgaben und Ablauf der Jahresabschlussanalyse

15.3Kennzahlen als Instrument der Jahresabschlussanalyse

15.4Basisgrößen für die Jahresabschlussanalyse

15.5Strukturbilanz

15.6Jahresabschlussanalyse im Kontext der Unternehmensanalyse

15.6.1Finanzwirtschaftliche Analyse

15.6.2Finanzierungsanalyse

15.6.3Liquiditätsanalyse

15.6.4Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse

Literaturverzeichnis

Index

Abkürzungsverzeichnis

Euro

A

Aktiva

a. F.

alte Fassung

AB

Anfangsbestand

Abs.

Absatz

AfA

Absetzung für Abnutzung

AfaA

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

AfS

Absetzung für Substanzverringerung

AG

Aktiengesellschaft

AHK

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

AK

Anschaffungskosten

AktG

Aktiengesetz

aLuL

aus Lieferungen und Leistungen

ANK

Anschaffungsnebenkosten

AO

Abgabenordnung

ARAP

aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Art.

Artikel

AV

Anlagevermögen

AW

Anschaffungswert

BA

Bundesanzeiger

BB

Der Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BBK

Zeitschrift für Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (Zeitschrift)

BetrAVG

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)

BewG

Bewertungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BGA

Betriebs- und Geschäftsausstattung

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

bgN

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

BilKoG

Bilanzkontrollgesetz (2004)

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (2009)

BilReG

Bilanzrechtsreformgesetz (2004)

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (2015)

BiRiLiG

Bilanzrichtliniengesetz (1985)

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BMG

Bemessungsgrundlage

BMJV

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

BMWK

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BStBl

Bundessteuerblatt

BV

Bestandsveränderung oder Betriebsvermögen

BWA

Betriebswirtschaftliche Auswertung

CAPM

Capital Asset Pricing Model

CF

Cashflow

Co.

Compagnie (Kompanie i.S.v. Gesellschaft)

CO2

Kohlenstoffdioxid

CRA

Chancen-Risiken-Analyse

CSR

Corporate Social Responsibility

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive

CSR-RUG

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

CVA

Cash Value Added

DATEV

Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland eG

DAX

Deutscher Aktienindex

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DCF

Discounted Cashflow

DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

DNK

Deutscher Nachhaltigkeitsindex

DRS

Deutsche Rechnungslegungs Standards

DRSC

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (www.drsc.de)

DSR

Deutscher Standardisierungsrat

DVFA

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH

DVFA/SG

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung/Schmalenbach-Gesellschaft e.V.

e. K.

eingetragener Kaufmann

EAT

Earnings after Taxes

EB

Endbestand, Eröffnungsbilanz

eBAnz

elektronischer Bundesanzeiger

EBIT

Earnings Before Interest and Taxes

EBITDA

Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

EBK

Eröffnungsbilanzkonto

EBT

Earnings Before Taxes

EDV

elektronische Datenverarbeitung

EE-Steuern

Steuern vom Einkommen und Ertrag

EFFAS

European Federation of Financial Analysts Societies

eG

eingetragene Genossenschaft

EGHGB

Einführungsgesetz zum HGB

EK

Eigenkapital

ERP

Enterprise Ressource Planning

ESEF

European Single Electronic Format

ESG

Environmental, Social & Governance (Umwelt, Soziales und Unternhmensführung)

ESRS

European Sustainability Reporting Standards

ESt

Einkommensteuer

EStÄR

Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStH

amtliches Einkommenssteuerhandbuch

EStH

Einkommensteuer-Hinweise

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

EU

Europäische Union

EUR

Euro

EUSt

Einfuhrumsatzsteuer

EVA

Economic Value Added

F&E

Forschung und Entwicklung

f. oder ff.

folgende oder fortfolgende

FE

Fertige Erzeugnisse

FEK

Fertigungseinzelkosten/Fertigungslöhne

FGK

Fertigungsgemeinkosten

Fhz

Fahrzeug

Fibu

Finanzbuchhaltung

Fifo

First in first out

FK

Fremdkapital

GAAP

Generally Accepted Accounting Principles

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GenG

Genossenschaftsgesetz

GewSt

Gewerbesteuer

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GJ

Geschäftsjahr

GKR

Gemeinschaftskontenrahmen der Deutschen Industrie

GKV

Gesamtkostenverfahren

GmbH

Gesellschaft mit begrenzter Haftung

GmbHG

GmbH-Gesetz

GMZ

Grundmietzeit

GoB

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

GRI

Global Reporting Initiative

GrStG

Grundsteuergesetz

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

GWG

geringwertige Wirtschaftsgüter

H

Haben

HB

Handelsbilanz

HFA

Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer

HGB

Handelsgesetzbuch

Hi

Hilfsstoffe

Hifo

Highest in first out

HK

Herstellungskosten

HR

Handelsregister

HRefG

Handelsreformgesetz

IAS

International Accounting Standard(s)

IASB

International Accounting Standards Board

IASC

International Accounting Standards Committee

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

iEK

Zinssatz der Eigenkapitalgeber

IFRS

International Financial Reporting Standards

IIRC

International Integrated Reporting Council

IKR

Industriekontenrahmen

InsO

Insolvenzordnung

ISA

International Standard on Auditing

ISSB

International Sustainability Board

IT

Informationstechnologie

JA

Jahresabschluss

Jahresüberschuss

kalk.

kalkulatorisch

KapAEG

Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz

KapCoRiLiG

Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz

KapESt

Kapitalertragsteuer

KapG

Kapitalgesellschaft(en)

KFR

Kapitalflussrechnung

KfzSt

Kraftfahrzeugsteuer

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KiSt

Kirchensteuer

KLR

Kosten- und Leistungsrechnung

KonTraG

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

KSt

Körperschaftsteuer

KStG

Körperschaftssteuergesetz

LG

Leasinggeber

Lifo

Last in first out

LN

Leasingnehmer

LSt

Lohnsteuer

LStDV

Lohnsteuerdurchführungsverordnung

MDAX

Midcap-DAX

ME

Mengeneinheit

MEK

Materialeinzelkosten

MGK

Materialgemeinkosten

MicoBilG

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Mio.

Million

Mrd.

Milliarde

MWh

Megawattstunde

MwSt.

Mehrwertsteuer

ND

Nutzungsdauer

NFRD

Non-Financial Reporting Directive

NWP

Niederstwertprinzip

OECD

Organisation for Economic Cooperation and Development

OFC

operative Cashflow

OHG

Offene Handelsgesellschaft

P

Passiva

p. a.

per anno

PHG

Personenhandelsgesellschaften

PRAP

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

PublG

Publizitätsgesetz

PWB

Pauschalwertberichtigung

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

RBW

Restbuchwert

Reg-E

Regierungsentwurf

Rewe

Rechnungswesen

RHB

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Ro

Rohstoffe

ROCE

Return on Capital Employed

RW

Restwert, Resterlös

S

Soll

SA

Securities Act

SAV

Sachanlagevermögen

SB

Schlussbestand, Schlussbilanz

SBK

Schlussbilanzkonto

SE

Societas Europaea (Rechtsform)

SEC

Securities and Exchange Commission

SFAS

Statement of Financial Accounting Standards

SK

Selbstkosten

SKR

Spezialkontenrahmen

SolZ

Solidaritätszuschlag

St.

Stück

StB

Steuerbilanz

Std.

Stunde

T€

Tausend Euro

TecDAX

Technologie-DAX

UFE

Unfertige Erzeugnisse

UG

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

THG

Treibhausgase

UKV

Umsatzkostenverfahren

US GAAP

United States-Generally Accepted Accounting Principles

USt

Umsatzsteuer

UStG

Umsatzsteuergesetz

UV

Umlaufvermögen

vBP

vereidigter Buchprüfer

VermBG

Vermögensbildungsgesetz

VG

Vermögensgegenstand

VJ

Vorjahr

VK

Vertriebskosten

VSt

Vorsteuer

VtGKZ

Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz

VvGKZ

Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz

vwL

vermögenswirksame Leistungen

WACC

Weighted Average Cost of Capital

WEK

Wareneinkaufskonto

WP

Wirtschaftsprüfer

WPG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

WVK

Warenverkaufskonto

XBRL

eXtensible Business Reporting Language

XHTML

Extensible Hypertext Markup Language

Schritt 1: Funktionen, Adressaten und Ziele des Jahresabschlusses

Lernziele

Nachdem Sie das erste Kapitel bearbeitet haben, werden Sie über die Funktionen des Jahresabschlusses Bescheid wissen und die folgenden Fragestellungen beantworten können:

Was ist ein Jahresabschluss und welche Ziele können damit verfolgt werden?

Aus welchen Bestandteilen besteht ein Jahresabschluss?

Was verbirgt sich hinter den folgenden Begriffen wie z. B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Lagebericht?

Für wen ist der Jahresabschluss bestimmt?

Welche Insolvenzgründe gibt es?

1.1Funktionen des Jahresabschlusses

Der handelsrechtliche Jahresabschluss hat vor allem drei Funktionen zu erfüllen:

Dokumentationsfunktion: Gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Unter dem Begriff „ordnungsmäßige Buchführung“ versteht man im Allgemeinen die planmäßige und lückenlose, inhalts- und wertmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Der Jahresabschluss gibt eine verbindliche Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Zahlungsbemessungsfunktion: Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient in erster Linie zur Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns, wobei dem Gläubigerschutz besonders Rechnung getragen wird. Die Eigenkapitalgeber erhoffen sich möglichst hohe Gewinne, die ausgeschüttet werden können. Dagegen erwarten die Fremdkapitalgeber neben der Rückzahlung des ausgeliehenen Kapitals eine angemessene Verzinsung und die Mitarbeiter, die am Erfolg des Unternehmens beteiligt sind, möchten eine angemessene Tantieme. Der Staat möchte in Form von Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) möglichst hohe Steuereinnahmen erzielen. Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt.

Informations- und Rechenschaftsfunktion: Informationen sind immer erforderlich, um Entscheidungen innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens treffen zu können. Diese Funktion muss den unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen, an einem Unternehmen beteiligten Adressaten gerecht werden. Für das Management und die an der Geschäftsführung beteiligten Anteilseigner, als interne Adressaten, dient der Jahresabschluss als Selbstinformation bzgl. der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens. Das Management benötigt Informationen für die interne Kontrolle betrieblicher Prozesse sowie die Planung und Steuerung zukünftiger betrieblicher Prozesse. Bei den externen Adressaten unterscheiden wir zwischen den Gläubigern (Fremdkapitalgebern), den Anteilseignern (Eigenkapitalgebern), die nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind, und der interessierten Öffentlichkeit (z. B. bei Großkonzernen). Die Gläubiger (z. B. Kreditgeber, Lieferanten und Arbeitnehmer, aber auch der Staat als Fiskus) benötigen Informationen darüber, ob sie mit einer termin- und betragsgerechten Begleichung ihrer Zahlungsansprüche rechnen können. Die folgende Abbildung zeigt Ihnen die Funktionen des Jahresabschlusses.

Abb. 1.1: Funktionen des Jahresabschlusses

1.2Adressaten des Jahresabschlusses

Der handelsrechtliche Jahresabschluss stellt Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bereit. Dabei orientiert sich die handelsrechtliche Rechnungslegung an den gesetzlichen Vorgaben und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Der Jahresabschluss sollte auch die Anforderungen der zahlreichen unterschiedlichen Adressaten berücksichtigen, wie die folgende Abbildung 1.2 verdeutlicht.

Die Adressaten sollten in der Lage sein, den Jahresabschluss eines Unternehmens zu verstehen und nach Möglichkeit auch zu interpretieren, vor allem dann, wenn man z. B. als zukünftiger Investor Aktien von einem Unternehmen erwerben möchte. Sehr häufig sind Schlagzeilen in der Wirtschaftspresse zu lesen, wie z. B.:

FAZ vom 28.08.2020: „Wirecard mit 2,8 Milliarden Euro überschuldet“

FAZ vom 10.01.2022: „MV-Werften melden Insolvenz an“

WirtschaftsWoche vom 21.07.2021: „Daimler macht 3,7 Mrd. Euro Gewinn und senkt Prognose zum Absatz“

Abb. 1.2: Adressaten des Jahresabschlusses

der Jahresüberschuss (Gewinn nach Steuern) bzw. das EBT (Earnings Before Taxes) positiv sind sowie eine gewisse Mindesthöhe erreicht haben und außerdem

In diesem Zusammenhang sollten Analysten aber auch überprüfen, ob irgendwelche bilanzpolitischen Maßnahmen das Ergebnis (Gewinn/Verlust) erhöht oder verringert haben.

Leser bzw. Analysten von Jahresabschlüssen sollten auch folgende Fragen beantworten können:

Woran kann man ein insolvenzgefährdetes Unternehmen erkennen?

Damit Unternehmen dauerhaft existieren können, müssen sie rentabel arbeiten, d. h. nachhaltige Gewinne erwirtschaften und ihren Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt nachkommen. Dies bedeutet, dass die Unternehmen stets liquide sein müssen.

1.3Ziele des Jahresabschlusses

Die folgende Abbildung zeigt die Ziele des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.

*Der Eigenkapitalspiegel und die Kapitalflussrechnung sind Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB und von Konzernen gemäß § 297 Abs. 1 HGB.

Abb. 1.3: Ziele des Jahresabschlusses

Mithilfe des Jahresabschlusses können Sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens beurteilen:

Für die Beurteilung der Vermögenslage ist eine isolierte Betrachtung der Vermögensseite (Aktiva) der Bilanz mit den Vermögensgegenständen nicht ausreichend. Vielmehr muss auch die Kapitalseite (Passiva) der Bilanz miteinbezogen werden, d. h. es werden Informationen über die Höhe, die Quellen und die Zusammensetzung des Kapitals nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Fremdkapital- oder Eigenkapitalgeber) sowie über die Dauer der Kapitalüberlassungsfristen und der eingeräumten Sicherheiten benötigt. Ferner sind auch Informationen über nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände, Bürgschaften und Eigentumsvorbehalten notwendig, um die Vermögenslage eines Unternehmens beurteilen zu können. Hierzu sollten die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses kritisch betrachtet werden.

Die Finanzlage vermittelt Kenntnisse über die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens. Die Passiva, d. h. die Kapitalseite der Bilanz gibt Auskunft über die Finanzierung des Unternehmens. Für die Beurteilung der Finanzlage und die so wichtige Liquiditätslage ist aber auch die Aktivseite der Bilanz miteinzubeziehen. Denn die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, damit ein Unternehmen weiter bestehen kann. Eine drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit würde zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. §§ 17 bis 19 InsO) führen.

Ein Einblick in die Ertragslage ist neben der Vermögens- und Finanzlage für die Jahresabschluss-Adressaten von großer Bedeutung. Neben der Darstellung der absoluten Höhe des ausgewiesenen Erfolgs (Gewinn oder Verlust) des bzw. der vergangenen Geschäftsjahre ist vor allem die Struktur der Aufwendungen und Erträge von Bedeutung. Dabei muss unbedingt unterschieden werden, ob es sich bei den ausgewiesenen Erfolgen um betriebliche Tätigkeiten oder um betriebsfremde Aktivitäten handelt. Des Weiteren sollte analysiert werden, ob es sich um regelmäßige oder nur um einmalig erzielte Erfolge handelt.

Schritt 2: Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses

Lernziele

In diesem Kapitel lernen Sie die Bestandteile des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften, d. h. Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und zusätzlich bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften den Eigenkapitalspiegel und die Kapitalflussrechnung kennen. Darüber hinaus wird auf die einzelnen Posten der Bilanz näher eingegangen.

Was ist der Jahresabschluss und was beinhaltet er?

Welche Funktionen erfüllt der Jahresabschluss?

Welche gesetzlichen Vorschriften finden Anwendung bei der Erstellung des Jahresabschlusses?

Welche Pflichtbestandteile umfasst der Jahresabschluss?

Für wen ist der Jahresabschluss bestimmt?

Welche Arten von Angaben im Anhang dienen dem Ziel der Informationsvermittlung?

Was versteht man unter einer Kapitalflussrechnung?

Welche zentralen Inhalte weist der Lagebericht aus?

Welche Kriterien bestehen bzgl. der Prüfungs- und Offenlegungspflicht?

Welchen Einfluss haben die Betriebsgrößenmerkmale und die Rechtsform auf den Umfang des Jahresabschlusses?

2.1Einführung

Mit Ausnahme der kleingewerbetreibenden Einzelkaufleute ist gemäß § 242 HGB jeder Kaufmann verpflichtet, zum Geschäftsjahresende einen Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) zu erstellen. Einzelkaufleute sind von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss ausweisen. Stattdessen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Die zentralen Rechnungslegungsnormen des Handelsrechts befinden sich im Dritten Buch des HGB. Das Dritte Buch des HGB ist in sechs Abschnitte gegliedert:

1. Abschnitt

Die Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238-263 HGB) enthalten die Grundlagen für alle Rechtsformen:

Buchführung, Inventar (§§ 238–241a HGB)

Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss

–Allgemeine Vorschriften (§§ 242–245 HGB)

–Ansatzvorschriften (§§ 246–251 HGB)

–Bewertungsvorschriften (§§ 252–263 HGB)

2. Abschnitt

Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (PHG) (§§ 264–335 HGB) enthalten Angaben zu:

Jahresabschluss und Lagebericht (§§ 264–335a HGB)

Konzernabschluss (§§ 290–315a HGB)

Prüfung (§§ 316–324a HGB)

Verordnungsermächtigung (§ 330 HGB)

Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder (§§ 331–335b HGB)

3. Abschnitt

Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§§ 336–339 HGB)

4. Abschnitt

Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (§§ 340–341 HGB)

5. Abschnitt

Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat (§§ 342, 342a HGB)

6. Abschnitt

Prüfstelle für Rechnungslegung (§§ 342b–342e HGB)

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Bei den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, da diese im Handelsrecht (z. B. § 238 HGB) nur teilweise definiert sind. Sie stellen allgemeine durch die Wissenschaft und durch die Praxis entwickelte sowie anerkannte Regeln über das Führen von Handelsbüchern und der Jahresabschlusserstellung dar.1 Diese Grundsätze sind teilweise in Gesetzen niedergeschrieben und teils durch die Rechtsprechung festgelegt worden.

2.2Systematisierung der Rechnungslegungsgrundsätze

Rechnungslegungsgrundsätze sind für das Verständnis eines Jahresabschlusses von maßgeblicher Bedeutung.

2.2.1Die Rahmengrundsätze

Die Rahmengrundsätze enthalten allgemeine Formulierungen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens die geforderte Informationsvermittlung erfüllt. Zu den Rahmengrundsätzen gehören:

Generalnorm für Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 2 HGB): Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit (239 Abs. 2 HGB): Der Grundsatz der Richtigkeit fordert, dass der Jahresabschluss aus dem richtigen Zahlenmaterial unter Beachtung der GoBs erstellt wurde. Der Jahresabschluss muss von einem sachverständigen Dritten überprüft werden können. Daneben fordert die Willkürfreiheit, dass bei Schätzungen diejenigen Annahmen zugrunde gelegt werden, die der Bilanzierende nach seiner persönlichen Einschätzung am wahrscheinlichsten hält, damit es zu keinen Bilanzmanipulationen kommt.

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB): Dieser Grundsatz beinhaltet eine klare und eindeutige Bezeichnung sowie die hinreichende Aufgliederung der Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Es gilt das Bruttoprinzip, d. h., Forderungen und Verbindlichkeiten der Bilanz sowie Aufwendungen und Erträge der GuV dürfen nicht gegenseitig verrechnet, d. h. saldiert werden. Ferner muss sich ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verschaffen können.

Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Die Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres muss formell und materiell mit der Eröffnungsbilanz des aktuellen Geschäftsjahres übereinstimmen.

Grundsatz der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6) (Vergleichbarkeit): Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens kann nur dann korrekt beurteilt werden, wenn die Informationen über ein Unternehmen zu verschiedenen Zeitpunkten vergleichbar sind. Der Stetigkeitsgrundsatz verlangt die Vergleichbarkeit und umfasst folgende Ausprägungen des Stetigkeitsprinzips:

Abb. 2.1: Ausprägungen des Stetigkeitsprinzips

Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 2 HGB): Es müssen alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchführung und dem Jahresabschluss erfasst werden. Der Vollständigkeitsgrundsatz wird ergänzt durch das Stichtagsprinzip, in dem die betrieblichen Sachverhalte zu einem bestimmten Zeitpunkt (Abschlussstichtag) darzustellen sind.

2.2.2Die Systemgrundsätze

Sie haben die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Einheitlichkeit, die Folgerichtigkeit und die einheitliche Bezugsbasis der GoBs gewährleistet sind. Die Systemgrundsätze umfassen:

Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist im Jahresabschluss von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen.Ausnahmen: Auflösung des Unternehmens durch Schließung oder Insolvenz.

Grundsatz der Pagatorik: In der Bilanz dürfen nur Vermögensgegenstände und Schulden angesetzt werden, die letztendlich auf Zahlungsvorgänge zurückzuführen sind. Kalkulatorische Kosten dürfen somit im Jahresabschluss nicht angesetzt werden.

Grundsatz der Einzelbewertung: Gemäß § 253 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind die in der Bilanz enthaltenen Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich einzeln zu bewerten. In Ausnahmefällen kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen werden. Zu den Bewertungsvereinfachungsverfahren gehören die gesetzlich zugelassene Gruppenbewertung, Sammelbewertung, mittels Verbrauchsfolgefiktionen (Lifo, Fifo), Festbewertung, Pauschalwertberichtigung auf Forderungen und die Pauschalrückstellung.

Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Das Vorsichtsprinzip ist das dominierende Prinzip im Handelsrecht. Im Interesse der Gläubiger sollte die Rechnungslegung vorsichtig durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Vermögensgegenstände eher niedriger und die Schulden eher höher anzusetzen sind, um keine zu optimistische wirtschaftliche Lage des Unternehmens darzustellen und um überhöhte Gewinnausschüttungen zu verhindern. Das Vorsichtsprinzip konkretisiert sich im Realisationsprinzip, d. h. Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind, sowie im Imparitätsprinzip. Gemäß dem Imparitätsprinzip müssen bereits vorhersehbare Verluste, die noch nicht eingetreten sind, im Jahresabschluss berücksichtigt werden.

Abb. 2.2: Konkretisierung des Vorsichtsprinzips

Bitte beachten Sie:

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag ohne Berücksichtigung der Wertobergrenze bzw. des Realisationsprinzips zu bewerten.

2.2.3Abgrenzungsgrundsätze

Sie legen fest, in welcher Periode die Wertänderungen zu erfassen sind. Unter dem Oberbegriff „Abgrenzungsgrundsätze“ werden die folgenden Prinzipien zusammengefasst2:

Grundsatz der sachlichen Abgrenzung: Die durch die Leistungserstellung verursachten Nettovermögensminderungen sind als Aufwand der Periode zuzurechnen, in der auch die sachlich zugehörigen Leistungen (Nettovermögensmehrungen) als Ertrag realisiert werden.

Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung: Es sind alle zeitraumbezogen anfallenden Nettovermögensänderungen (Aufwendungen und Erträge) pro rata temporis, d. h. zeitproportional zu periodisieren. Das bedeutet, zeitraumbezogene Ausgaben und Einnahmen sind zeitanteilig, d. h. verhältnismäßig als Aufwendungen oder Erträge auf die jeweiligen Geschäftsjahre aufzuteilen, zu denen sie wirtschaftlich gehören.3

Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch den Verkauf realisiert sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Ein Erlös aus dem Verkauf gilt erst zu dem Zeitpunkt als realisiert, wenn die Lieferung vollzogen ist bzw. die Dienstleistung beendet ist, d. h. zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Noch nicht abgesetzte Güter dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden.

Imparitätsprinzip: Im Vergleich zur Behandlung der Gewinne müssen gemäß dem Imparitätsprinzip noch nicht realisierte Verluste sofort GuV-wirksam erfasst werden, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht oder der Leistungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist. Das Imparitätsprinzip hat zwei Ausprägungen: Für die Bewertung der Vermögensgegenstände gilt das Niederstwertprinzip und für die Bewertung der Schulden gilt das Höchstwertprinzip.

Übungsaufgabe 2.1: Realisationsprinzip

Die IMMO AG hat vor 30 Jahren in der Innenstadt von Karlsruhe ein unbebautes Grundstück für umgerechnet 220.000 € erworben. Es besteht die Absicht und die Möglichkeit, das Grundstück im folgenden Geschäftsjahr zu veräußern. Laut eines Immobiliengutachtens hat das Grundstück einen Wert von 1.920.000 €. Beim Verkauf würde die IMMO AG einen Gewinn in Höhe von 1.700.000 € erzielen. Mit welchem Wert darf die IMMO AG das Grundstück in der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres maximal ausweisen? Begründen Sie den Wertansatz in der Bilanz.

Nutzen Sie die hier vorgegebenen Zeilen.

Die Lösung finden Sie online.

Übungsaufgabe 2.2

Diese Aufgabe und die Lösung finden Sie online.

2.3Die Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Begriff des Jahresabschlusses ist im 3. Buch des HGB (§§ 238–342e HGB) für Einzelkaufleute/Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit unterschiedlichen Inhalten belegt:

In § 242 Abs. 3 HGB heißt es: „Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.“ Hiernach umfasst der Jahresabschluss nur zwei Bestandteile. Dieser Umfang gilt jedoch nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft).

Für Kapitalgesellschaften fordert § 264 Abs. 1 HGB ausdrücklich, dass der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern ist, der mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Des Weiteren müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht aufstellen.

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern. Diese bilden zusammen mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit. Sie können den Jahresabschluss um einen Segmentbericht erweitern. Kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB) ist eine Kapitalgesellschaft, wenn sie Wertpapiere (Aktien oder Schuldverschreibungen/Anleihen) begeben hat, die zum Handel an einem organisierten Markt (Börse) innerhalb der EU zugelassen sind.

Seit dem Inkrafttreten des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetzes (KapCoRiLiG) ist für die von Personengesellschaften anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften die Ausgestaltung der Haftungsverhältnisse entscheidend.

Der Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von der Rechtsform der Unternehmen und davon, ob es sich um einen Einzel- oder einen Konzernabschluss handelt, wie die folgende Abbildung 2.3 zeigt.

Abb. 2.3: Bestandteile des HGB-Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie der haftungsbeschränkten Personengesellschaften wird durch den sogenannten Lagebericht ergänzt. Während der Anhang einen integralen Bestandteil des Jahresabschlusses bei den mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften darstellt, bildet der Lagebericht lediglich einen ergänzenden Bestandteil.

Der Jahresabschluss umfasst bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften mindestens die folgenden Rechnungslegungselemente:

Bilanz

Sie stellt die Vermögensgegenstände, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten (und die latenten Steuern) eines Unternehmens systematisch dar.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

In der GuV werden die im Geschäftsjahr entstandenen und in Gruppen zusammengefassten Aufwendungen und Erträge unsaldiert gegenübergestellt und so das Jahresergebnis, d. h. der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag ermittelt.

Anhang

Der Anhang erläutert die quantitativen Angaben der Bilanz und der GuV-Rechnung. Er bildet mit ihnen eine Einheit. Ferner werden im Anhang einzelne Bilanz- und GuV-Posten aufgegliedert.

Lagebericht

Der Lagebericht dient mit seinen spezifischen Angaben zum besseren Verständnis des Geschäftsverlaufs und zur Lage des Unternehmens. Ferner wird über die aktuelle Lage eines Unternehmens sowie seiner Zukunftsaussichten (Chancen und Risiken) berichtet.

Abb. 2.4: Rechnungslegungselemente bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Behandlung der Personengesellschaften bei der Rechnungslegung nach dem Handelsrecht.

Abb. 2.5: Behandlung der Personengesellschaften

2.3.1Weitere Elemente der Finanzberichterstattung

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel ergänzen.

Kapitalflussrechnung(Bestandteil eines Konzernabschlusses)

Alle in einer Periode angefallenen und nach Bereichen gegliederten Ein- und Auszahlungen werden in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es werden die Liquiditätslage und das zukünftige Liquiditätspotenzial eines Unternehmens gezeigt.

Eigenkapitalspiegel(Bestandteil eines Konzernabschlusses)

Der Eigenkapitalspiegel zeigt die Gründe für die Eigenkapitalveränderung (z. B. durch Gewinn/Verlust, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen etc.) innerhalb einer Periode.

Segmentberichterstattung(Bestandteil eines Konzernabschlusses)

In der Segmentberichterstattung werden die Informationen des Jahresabschlusses nach bestimmten Kriterien (z. B. nach Geschäftsbereichen oder Regionen) aufgegliedert.

Es werden die Chancen und Risiken in den einzelnen Geschäftsbereichen eines Konzerns aufgezeigt.

Abb. 2.6: Zusätzliche Elemente der Finanzberichtserstattung

2.3.2Zusammenhänge der primären Rechenwerke des Jahresabschlusses

Die folgende Abbildung 2.7 zeigt die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechenwerken.

Der Jahresabschluss liefert Informationen über:

die Vermögens- und Kapitalstruktur in der Bilanz,

die Ertragslage in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), und

die Finanzlage in der Kapitalflussrechnung.

Abb. 2.7: Zusammenhang zwischen Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel

2.3.3Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Der Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.

Gemäß § 297 Abs. 2 HGB ist der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln.

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) haben sich in Bezug auf die Konzernrechnungslegung und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht folgende wesentliche Änderungen ergeben:

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach § 315a HGB seit 2005 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß IFRS aufstellen.

Für alle anderen Mutterunternehmen gilt, dass sie freiwillig einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß IFRS aufstellen können, d. h., in diesem Fall müssen sie keinen Konzernabschluss nach HGB aufstellen.

Die Jahresabschlüsse der einzelnen deutschen Konzernunternehmen müssen dagegen weiterhin nach den allgemeinen deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt werden.

In der Kapitalflussrechnung werden Informationen über die Zahlungsströme sowie die Zahlungsmittelbestände eines Unternehmens vermittelt. Darüber hinaus wird dargestellt, wie das Unternehmen finanzielle Überschüsse erwirtschaftet hat und welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Der Konzerneigenkapitalspiegel soll zur Verbesserung des Informationswertes des Konzernabschlusses eine detaillierte Darstellung des komplexen Konzerneigenkapitals liefern. Dazu wird zum einen die Entwicklung des Eigenkapitals für das Mutterunternehmen und die Minderheitsgesellschafter gesondert dargestellt, zum anderen wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Jahresergebnis, ebenfalls gesondert für das Mutterunternehmen und die Minderheitsgesellschafter, auf ein Konzerngesamtergebnis übergeleitet.

Mit der Segmentberichterstattung