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Einen Jahresabschluss von Anfang bis Ende durchzuarbeiten scheint für viele Studierende eine große Hürde zu sein. Nicht mit diesem Arbeitsbuch. Es führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in den Jahresabschluss nach deutschem und internationalem Recht ein. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und Aufgaben erleichtern das Verständnis. Weitere Aufgaben und die Lösungen zu allen unterschiedlichen Aufgabentypen gibt es online abrufbar. Kurzum: der ideale Einstieg in die Welt des Jahresabschlusses. Die Auflage wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Rechtslage des HGB gebracht. Insbesondere erhielten die Themen Bewertungsvereinfachungsverfahren, Bewertungsmaßstäbe, Bilanzpolitik, Kennzahlen für die Bilanzanalyse und den Nachhaltigkeitsbericht ergänzende Tabellen und Abbildungen. Das Buch richtet sich an Studierende der Betriebswirt-schaftslehre an Hochschulen und Universitäten. utb+: Begleitend zum Buch erhalten Leser:innen online weitere Übungsaufgaben sowie Lösungen zu allen Aufgaben. Erhältlich über utb.de.
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Seitenzahl: 339
utb 8595
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Prof. Dr. Jörg Wöltje lehrt an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – und ist Verfasser einer Vielzahl von Wirtschaftsbüchern.
Jörg Wöltje
Arbeitsbuch
6., überarbeitete Auflage
Dieses Arbeitsbuch enthält zu den hier abgedruckten Aufgaben weitere, die als Download zur Verfügung stehen. Ebenfalls können Sie sämtliche Lösungen hierzu herunterladen: https://files.narr.digital/9783825288273/Zusatzmaterial.zip
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
6., überarbeitete Auflage 2023
5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2022
4., überarbeitete Auflage 2020
3., überarbeitete und erweiterte Auflage 2019
2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016
1. Auflage 2014
DOI: https://doi.org/10.36198/9783838588278
© UVK Verlag München 2023
– ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
Dischingerweg 5, D-72070 Tübingen
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Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich.
Internet: www.narr.de
eMail: [email protected]
Einbandgestaltung: siegel konzeption | gestaltung
utb-Nr. 8595
ISBN 978-3-8252-8827-3 (Print)
ISBN 978-3-8385-8827-8 (ePDF)
ISBN 978-3-8463-8827-3 (ePub)
Die von den Lesern sehr positiv aufgenommene Konzeption des Buches wurde beibehalten. Die sechste Auflage dieses Lehr- und Arbeitsbuches berücksichtigt neben Aktualisierungen, z. B. der ESRS-Nachhaltigkeitsbericht, auch die Überarbeitung verschiedener Kapitel sowie deren Ergänzung durch Tabellen und anschauliche Abbildungen. Dies betrifft bspw. Bewertungsvereinfachungsverfahren, Bewertungsmaßstäbe, Bilanzpolitik, Kennzahlen für die Bilanzanalyse und für den Nachhaltigkeitsbericht, Tabellen und Abbildungen.
Danken möchte ich wieder allen Leserinnen und Lesern für ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sowie dem Verlagsleiter Herrn Dr. Jürgen Schechler für die äußerst angenehme Zusammenarbeit. Anregungen und Hinweise für die nächste Auflage nehme ich sehr gerne entgegen. Sie erreichen mich unter E-Mail: [email protected]
Karlsruhe, im September 2023
Jörg Wöltje
In der vorliegenden fünften Auflage wurde die aktuelle Rechtslage des HGB eingearbeitet. Ferner wurden detaillierte Ergänzungen sowie neue Beispiele, Übersichten und Abbildungen für das bessere Verständnis der Jahresabschlussthematik eingearbeitet. Die beiden Kapitel „Anhang“ und „Lagebericht“ wurden komplett überarbeitet, ergänzt und aktuelle Praxisbeispiele eingefügt. Ferner wurde das Kapitel „Nichtfinanzielle Berichterstattung“ (Nachhaltigkeitsbericht) neu aufgenommen.
Danken möchte ich allen Leserinnen und Lesern für ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sowie dem Verlagsleiter Herrn Dr. Jürgen Schechler für die kompetente und sehr gute Zusammenarbeit. Anregungen und Hinweise für die nächste Auflage nehme ich sehr gerne entgegen. Sie erreichen mich unter E-Mail: [email protected]
Karlsruhe, im Februar 2022
Jörg Wöltje
Die vierte Auflage des Buches wurde gründlich durchgesehen; es wurden kleine Änderungen, Aktualisierungen und Verbesserungen vorgenommen. Ergänzt wurden die Kapitel „Kapitalflussrechnung“ und „Jahresabschlussanalyse“.
Ich bedanke mich beim Lektor Herrn Dr. Jürgen Schechler für die kompetente und sehr gute Zusammenarbeit. Anregungen und Hinweise für die nächste Auflage nehme ich sehr gerne entgegen. Sie erreichen mich unter E-Mail: [email protected]
Karlsruhe, im März 2020
Jörg Wöltje
Um ein Unternehmen beurteilen, aber auch führen zu können, ist es sehr hilfreich, wenn man mit den aktuellen Bilanzierungsregeln vertraut ist. Daher wurde die dritte Auflage überarbeitet, ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht. Das Buch wurde zum besseren Verständnis der komplexen Materie um zusätzliche Abbildungen, Beispiele und Übungsaufgaben mit Lösungen ergänzt. Ansonsten wird das bewährte Konzept beibehalten.
Danken möchte ich wiederum allen Studierenden und Dozenten, für deren Verbesserungsvorschläge und beim Lektor des Verlags Herrn Dr. Jürgen Schechler für die hervorragende Zusammenarbeit.
Für Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich immer sehr dankbar, daher bitte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im Dezember 2018
Jörg Wöltje
Bei der zweiten erweiterten und überarbeiteten Auflage wurde das erfolgreiche didaktische Konzept des Arbeitsbuches beibehalten. Neben den Ergänzungen mit vertiefenden Beispielen, Erläuterungen, Schaubildern, Merksätzen und Übungen wurde das Buch um das neue Kapitel Schritt 9 Lagebericht erweitert. Außerdem wurde das am 23.07.2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) integriert.
Die wichtigsten Änderungen des BilRUG sind beispielsweise:
die Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Klassifikation der Größenklassen von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften,
Ausweitung der Umsatzerlöse zulasten der sonstigen betrieblichen Erträge,
die Streichung der außerordentlichen Posten, d. h. der Wegfall des Ausweises außerordentlicher Aufwendungen und Erträge aus der GuV-Gliederung gemäß § 275 HGB,
die Festlegung der Nutzungsdauer von 10 Jahren für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bzw. den Geschäfts- oder Firmenwert, wenn keine verlässliche Schätzung möglich ist,
Wegfall des Nachtragsberichts im Lagebericht zugunsten einer Anhangangabe, und
Veränderungen/Ergänzungen bei den Angabepflichten im Anhang.
Bedanken möchte ich mich wieder bei meinen Studierenden für die positive Aufnahme der 1. Auflage sowie deren zahlreiche Hinweise und Anregungen, ohne die eine kontinuierliche Verbesserung der Verständlichkeit einzelner Inhalte nicht möglich wäre. Ferner bedanke ich mich bei meinen Kollegen Prof. Dr. Hendrik Kunz und Prof. Edgar Tritschler für die wertvollen Hinweise und deren Unterstützung. Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag danke ich für die sehr gute Zusammenarbeit.
Über Anregungen, konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge würde ich mich auch zukünftig sehr freuen, daher bitte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im Oktober 2015
Jörg Wöltje
Liebe Leserinnen und Leser,
der Jahresabschluss hat für jedes Unternehmen eine sehr große Bedeutung. Er besteht mindestens aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung und dient dazu, der Unternehmensleitung einen klaren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu gewähren.
Ferner ermöglicht der Jahresabschluss auch Gläubigern, Anteilseignern, Investoren oder anderen Interessenten, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu machen. Der Jahresabschluss zeigt den Analysten, wie erfolgreich ein Unternehmen gewirtschaftet hat. Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass man einen Jahresabschluss lesen und verstehen kann.
Um einen Jahresabschluss beurteilen zu können, ist es sehr wichtig, zu wissen, welche Möglichkeiten es beispielsweise gibt, den Vermögensausweis und den Gewinn zu beeinflussen. Daher wird in diesem Buch besonders auf die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung eingegangen. Denn um den richtigen Wert eines Postens in der Bilanz anzusetzen (= bilanzieren), ist es nicht nur wichtig, die Vermögensgegenstände und Schulden nach ihren verschiedenen Arten aufzuteilen, sondern auch zu bestimmen, wann und wo sie mit welchem Wert ausgewiesen werden müssen. Ziel dieses Lehr- und Arbeitsbuches ist es, die Grundlagen des Jahresabschlusses, aber auch die Bilanzpolitik und die Jahresabschlussanalyse verständlich, spannend und übersichtlich zu erläutern.
Dieses Lehr- und Arbeitsbuch eignet sich für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Akademien, aber auch für das Selbststudium und die Weiterbildung. Das vorliegende Buch vermittelt in verständlicher und übersichtlicher Weise die Grundkenntnisse der Bilanzierung, der Bewertung, der Bilanzpolitik und der Jahresabschlussanalyse. Nachdem Sie das Buch gelesen haben, werden Sie in der Lage sein, eine Bilanz zu lesen und zu analysieren.
Bei diesem Lehr- und Arbeitsbuch wurde besonderer Wert auf die Didaktik gelegt.
Die Lernziele werden zu Beginn eines jeden Kapitels beschrieben.
Mithilfe von Übersichtsschaubildern, Ablaufdiagrammen, Zusammenfassungen und Merksätzen wird das Lernen erleichtert und das Einprägen des Lernstoffes gefördert.
Es gibt zahlreiche Beispiele und sehr viele Übungsaufgaben zur optimalen Lernerfolgssicherung und zur Kontrolle des Lernerfolgs – sowohl im Buch integriert als auch online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.
Die Lösungen zu allen Übungsaufgaben finden Sie ebenfalls online unter www.uvk-lucius.de/schritt-fuer-schritt.
Bedanken möchte ich mich bei meinen Studierenden der Studiengänge „International Management“ und „Wirtschaftsingenieurwesen“ an der Hochschule Karlsruhe für ihre wertvollen Hinweise und Anregungen. Ferner bedanke ich mich bei Maren Braun, Claudius Buchberger, Michaela Göggel, Nadja Hösel und Marius Krämer für ihre Unterstützung. Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag danke ich für die tolle Zusammenarbeit.
Da ich für Anregungen und Verbesserungsvorschläge immer sehr dankbar bin, möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser bitten, Ihre Hinweise direkt an mich zu richten (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sowie viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im Oktober 2014
Jörg Wöltje
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Schritt 1:
Funktionen, Adressaten und Ziele des Jahresabschlusses
Schritt 2:
Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Schritt 3:
Bilanz
Schritt 4:
Grundlagen der Bilanzierung
Schritt 5:
Grundlagen der Bewertung
Schritt 6:
Bilanzierung und Bewertung von latenten Steuern
Schritt 7:
Gewinn- und Verlustrechnung
Schritt 8:
Anhang
Schritt 9:
Lagebericht
Schritt 10:
Nachhaltigkeitsberichterstattung / nichtfinanzielle Berichterstattung im Lsgebericht
Schritt 11:
Kapitalflussrechnung
Schritt 12:
Eigenkapitalspiegel
Schritt 13:
Prüfungs- und Offenlegungspflichten
Schritt 14:
Bilanzpolitik
Schritt 15:
Jahresabschlussanalyse
Literaturverzeichnis
Index
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Schritt 1: Funktionen, Adressaten und Ziele des Jahresabschlusses
1.1Funktionen des Jahresabschlusses
1.2Adressaten des Jahresabschlusses
1.3Ziele des Jahresabschlusses
Schritt 2: Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
2.1Einführung
2.2Systematisierung der Rechnungslegungsgrundsätze
2.2.1Die Rahmengrundsätze
2.2.2Die Systemgrundsätze
2.2.3Abgrenzungsgrundsätze
2.3Die Bestandteile des Jahresabschlusses
2.3.1Weitere Elemente der Finanzberichterstattung
2.3.2Zusammenhänge der primären Rechenwerke des Jahresabschlusses
2.3.3Konzernabschluss und Konzernlagebericht
Schritt 3: Bilanz
3.1Einführung
3.2Bilanzarten
3.3Handelsbilanz und Steuerbilanz im Vergleich
3.3.1Die Handelsbilanz
3.3.2Die Steuerbilanz
3.4Bilanztheorien
3.4.1Statische Bilanzauffassung
3.4.2Dynamische Bilanzauffassung
3.4.3Organische Bilanzauffassung
3.5Ausgewählte Posten des Anlagevermögens
3.5.1Immaterielle Vermögensgegenstände
3.5.1.1Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
3.5.1.2Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
3.5.1.3Geschäfts- oder Firmenwert
3.5.1.4Geleistete Anzahlungen
3.5.2Sachanlagen
3.5.2.1Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken
3.5.2.2Technische Anlagen und Maschinen
3.5.2.3Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.5.2.4Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
3.5.3Finanzanlagen
3.5.3.1Anteile an verbundenen Unternehmen
3.5.3.2Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.5.3.3Beteiligungen
3.5.3.4Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen
3.5.3.5Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5.3.6Sonstige Ausleihungen
3.6Ausgewählte Posten des Umlaufvermögens
3.6.1Vorräte
3.6.2Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3.6.3Wertpapiere
3.6.4Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
3.7Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
3.8Aktive latente Steuern
3.9Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
3.10Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
3.11Ausgewählte Posten des Eigenkapitals
3.11.1Gezeichnetes Kapital
3.11.1.1Ausstehende Einlagen
3.11.1.2Ausweis von eigenen Anteilen
3.11.2Offene Rücklagen
3.11.2.1Kapitalrücklage
3.11.2.2Gewinnrücklagen
3.11.2.3Gewinn-/Verlustvortrag
3.11.2.4Jahresüberschuss/-fehlbetrag
3.11.2.5Bilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust)
3.11.2.6Ermittlung des Bilanzgewinns
3.11.2.7Die Problematik beim Bilanzgewinn
3.11.3Stille Rücklagen (stille Reserven)
3.12Ausgewählte Posten des Fremdkapitals
3.12.1Rückstellungen
3.12.1.1Rückstellungsarten
3.12.1.2Ausweis der Rückstellungen in der Handelsbilanz
3.12.1.3Beispiele: Häufige rückstellungspflichtige Sachverhalte
3.12.2Verbindlichkeiten
3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten
3.14Passive latente Steuern
Schritt 4: Grundlagen der Bilanzierung
4.1Definitionen
4.2Zurechnung zum Betriebsvermögen
4.3Bilanzansatzregeln
4.3.1Aktivierungsfähigkeit
4.3.2Passivierungsfähigkeit
4.3.3Saldierung von Vermögen und Schulden
4.4Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz
Schritt 5: Grundlagen der Bewertung
5.1Allgemeine Bewertungsgrundsätze
5.1.1Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
5.1.2Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
5.1.3Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
5.1.4Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
5.1.5Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
5.1.6Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
5.2Ausgangs- und Basiswerte für die Bewertung
5.2.1Anschaffungskosten
5.2.2Herstellungskosten
5.2.3Beizulegender Wert
5.2.4Teilwert
5.2.5Erfüllungsbetrag
5.2.6Barwert
5.2.7Währungsumrechnung ‒ Folgebewertung (§ 256a HGB)
5.3Bewertungsverfahren
5.3.1Einzelbewertung
5.3.2Bewertungsvereinfachungsverfahren
5.3.2.1Festwert
5.3.2.2Gruppenbewertung mittels der Durchschnittsmethode
5.3.2.3Sammelbewertung mittels Verbrauchsfolgeverfahren
5.3.3Pauschalbewertung
5.3.4Retrograde Bewertung
5.3.5Verlustfreie Bewertung
5.4Abschreibungen, Wertaufholungen und Beibehaltungswahlrechte
5.4.1Planmäßige Abschreibungen
5.4.2Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen
5.5Bewertung einzelner Bilanzposten
5.5.1Bewertung des Anlagevermögens
5.5.2Bewertung des Umlaufvermögens
5.5.2.1Bewertung der Vorräte
5.5.2.2Außerplanmäßige Abschreibung bei den Vorräten
5.5.3Bewertung der Verbindlichkeiten
5.5.3.1Disagio
5.5.3.2Agio
5.5.4Bewertung der Rückstellungen
5.5.4.1Buchung der Bildung von Rückstellungen
5.5.4.2Buchung der Rückstellungsauflösung
5.6Handels- und steuerrechtliche Bewertungsmaßstäbe
Schritt 6: Bilanzierung und Bewertung von latenten Steuern
6.1Latente Steuern
6.1.1Entstehungsmöglichkeiten für latente Steuern
6.1.2Verbuchung der latenten Steuern
6.1.3Ausweisvarianten der latenten Steuern in der Bilanz
Schritt 7: Gewinn- und Verlustrechnung
7.1Einführung
7.2Vergleich zwischen dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
7.3Gesamtkostenverfahren
7.3.1Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
7.3.2Inhalt und Aussagen der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
7.4Umsatzkostenverfahren
7.5Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren
7.5.1Ergebnisrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren
7.6Überblick über die beiden Verfahren
7.7Rohergebnis
Schritt 8: Anhang
8.1Einführung
8.2Funktionen des Anhangs
8.3Aufbau des Anhangs
8.4Beispielhafter Anhang eines Geschäftsberichtes
8.5Anlagenspiegel/Anlagengitter
8.6Verbindlichkeitenspiegel
8.7Rückstellungsspiegel
Schritt 9: Lagebericht
9.1Bestandteile des Lageberichts
9.2Bedeutung des Lageberichts
9.3Wirtschaftsbericht
9.4Prognosebericht
9.5Chancen- und Risikobericht
9.6Finanzrisikobericht
9.7Forschungs- und Entwicklungsbericht
9.8Zweigniederlassungsbericht
9.9Bericht zur Übernahmesituation der Gesellschaft
9.10Internes Kontrollsystem und internes Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
9.11Erklärung zur Unternehmensführung
9.12Zusatzbericht
9.13Grundsätze der Lageberichterstattung
9.13.1Vollständigkeit
9.13.2Verlässlichkeit und Ausgewogenheit
9.13.3Klarheit und Übersichtlichkeit
9.13.4Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung
9.13.5Wesentlichkeit
9.13.6Informationsabstufung
Schritt 10: Nachhaltigkeitsberichterstattung / nichtfinanzielle Berichterstattung im Lagebericht
10.1Einführung
10.2Abgrenzung der berichtspflichtigen Unternehmen
10.3Corporate Social Responsibility (CSR)
10.4Berichtsformat und Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung
10.4.1Rahmenwerke für die Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
10.4.2Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
10.5Chancen und Risiken der nichtfinanziellen Erklärung
10.6Praxisbeispiele
10.6.1Nachhaltigkeitsbericht der Henkel AG & Co. KGaA
10.6.2Nachhaltigkeitsbericht der Volkswagen AG
10.7Der ESRS-Nachhaltigkeitsbericht
10.7.1Allgemeine Informationen und bereichsübergreifende Standards
10.7.2Umwelt
10.7.3Soziales
10.7.4Governance
Schritt 11: Kapitalflussrechnung
11.1Einführung
11.2Beständedifferenzen-, Veränderungs- und Bewegungsbilanz
11.3Die Bewegungsbilanz als Sonderform der Kapitalflussrechnung
11.3.1Darstellung in Kontenform
11.3.2Kritikpunkte bei der Bewegungsbilanz
11.4Grundlagen der Kapitalflussrechnung
11.4.1Ursachenrechnung
11.4.2Fondsveränderungsrechnung
11.4.3Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
11.4.4Cashflow aus der Investitionstätigkeit
11.4.5Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
11.5Aufbau der Kapitalflussrechnung
11.6Aussagegehalt der Kapitalflussrechnung
Schritt 12: Eigenkapitalspiegel
12.1Einführung
Schritt 13: Prüfungs- und Offenlegungspflichten
13.1Einführung
13.2Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften
13.3Aufstellungserleichterungen
13.4Prüfungspflichten
13.5Offenlegungspflicht nach § 267 und § 267a HGB in Verbindung mit § 325 HGB
Schritt 14: Bilanzpolitik
14.1Einführung
14.2Definitionen und Abgrenzungen
14.2.1Bilanzpolitik
14.2.2Bilanzkosmetik
14.2.3Bilanzmanipulation
14.3Ziele der Bilanzpolitik
14.3.1Auswirkungen der Bilanzpolitik
14.3.2Ziele einer progressiven Bilanzpolitik
14.3.3Ziele einer konservativen Bilanzpolitik
14.3.4Zielkonflikte der Bilanzpolitik und deren Lösung
14.4Instrumente der Bilanzpolitik
14.5Folgewirkung bilanzpolitischer Maßnahmen
14.6Abgrenzung zwischen Wahlrechten und Ermessensspielräumen
14.6.1Explizite Wahlrechte
14.6.1.1Bilanzielle und erfolgswirksame Auswirkung des Aktivierungswahlrechts
14.6.1.2Bilanzielle und erfolgswirksame Auswirkung des Passivierungswahlrechts
14.6.1.3Bewertungswahlrechte
14.6.1.4Bewertung der Vorräte
14.6.2Implizite Wahlrechte
14.6.3Ermessensspielräume
14.6.3.1Außerplanmäßige Abschreibungen
14.6.3.2Zuordnung der Wertpapiere im Anlage- oder Umlaufvermögen
14.6.3.3Bemessung von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen zu Forderungen
14.6.4Rückstellungen
14.6.5Abgrenzung von nachträglichem Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
Schritt 15: Jahresabschlussanalyse
15.1Einführung
15.2Ziele, Aufgaben und Ablauf der Jahresabschlussanalyse
15.3Kennzahlen als Instrument der Jahresabschlussanalyse
15.4Basisgrößen für die Jahresabschlussanalyse
15.5Strukturbilanz
15.6Jahresabschlussanalyse im Kontext der Unternehmensanalyse
15.6.1Finanzwirtschaftliche Analyse
15.6.2Finanzierungsanalyse
15.6.3Liquiditätsanalyse
15.6.4Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
Literaturverzeichnis
Index
€
Euro
A
Aktiva
a. F.
alte Fassung
AB
Anfangsbestand
Abs.
Absatz
AfA
Absetzung für Abnutzung
AfaA
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
AfS
Absetzung für Substanzverringerung
AG
Aktiengesellschaft
AHK
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
AK
Anschaffungskosten
AktG
Aktiengesetz
aLuL
aus Lieferungen und Leistungen
ANK
Anschaffungsnebenkosten
AO
Abgabenordnung
ARAP
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Art.
Artikel
AV
Anlagevermögen
AW
Anschaffungswert
BA
Bundesanzeiger
BB
Der Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BBK
Zeitschrift für Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (Zeitschrift)
BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)
BewG
Bewertungsgesetz
BFH
Bundesfinanzhof
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
bgN
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
BilKoG
Bilanzkontrollgesetz (2004)
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (2009)
BilReG
Bilanzrechtsreformgesetz (2004)
BilRUG
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (2015)
BiRiLiG
Bilanzrichtliniengesetz (1985)
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BMG
Bemessungsgrundlage
BMJV
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BStBl
Bundessteuerblatt
BV
Bestandsveränderung oder Betriebsvermögen
BWA
Betriebswirtschaftliche Auswertung
CAPM
Capital Asset Pricing Model
CF
Cashflow
Co.
Compagnie (Kompanie i.S.v. Gesellschaft)
CO2
Kohlenstoffdioxid
CRA
Chancen-Risiken-Analyse
CSR
Corporate Social Responsibility
CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive
CSR-RUG
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
CVA
Cash Value Added
DATEV
Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland eG
DAX
Deutscher Aktienindex
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DCF
Discounted Cashflow
DCGK
Deutscher Corporate Governance Kodex
DNK
Deutscher Nachhaltigkeitsindex
DRS
Deutsche Rechnungslegungs Standards
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (www.drsc.de)
DSR
Deutscher Standardisierungsrat
DVFA
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH
DVFA/SG
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung/Schmalenbach-Gesellschaft e.V.
e. K.
eingetragener Kaufmann
EAT
Earnings after Taxes
EB
Endbestand, Eröffnungsbilanz
eBAnz
elektronischer Bundesanzeiger
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes
EBITDA
Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBK
Eröffnungsbilanzkonto
EBT
Earnings Before Taxes
EDV
elektronische Datenverarbeitung
EE-Steuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
EFFAS
European Federation of Financial Analysts Societies
eG
eingetragene Genossenschaft
EGHGB
Einführungsgesetz zum HGB
EK
Eigenkapital
ERP
Enterprise Ressource Planning
ESEF
European Single Electronic Format
ESG
Environmental, Social & Governance (Umwelt, Soziales und Unternhmensführung)
ESRS
European Sustainability Reporting Standards
ESt
Einkommensteuer
EStÄR
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien
EStDV
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
EStH
amtliches Einkommenssteuerhandbuch
EStH
Einkommensteuer-Hinweise
EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
EU
Europäische Union
EUR
Euro
EUSt
Einfuhrumsatzsteuer
EVA
Economic Value Added
F&E
Forschung und Entwicklung
f. oder ff.
folgende oder fortfolgende
FE
Fertige Erzeugnisse
FEK
Fertigungseinzelkosten/Fertigungslöhne
FGK
Fertigungsgemeinkosten
Fhz
Fahrzeug
Fibu
Finanzbuchhaltung
Fifo
First in first out
FK
Fremdkapital
GAAP
Generally Accepted Accounting Principles
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GenG
Genossenschaftsgesetz
GewSt
Gewerbesteuer
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GJ
Geschäftsjahr
GKR
Gemeinschaftskontenrahmen der Deutschen Industrie
GKV
Gesamtkostenverfahren
GmbH
Gesellschaft mit begrenzter Haftung
GmbHG
GmbH-Gesetz
GMZ
Grundmietzeit
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GRI
Global Reporting Initiative
GrStG
Grundsteuergesetz
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GWG
geringwertige Wirtschaftsgüter
H
Haben
HB
Handelsbilanz
HFA
Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer
HGB
Handelsgesetzbuch
Hi
Hilfsstoffe
Hifo
Highest in first out
HK
Herstellungskosten
HR
Handelsregister
HRefG
Handelsreformgesetz
IAS
International Accounting Standard(s)
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
iEK
Zinssatz der Eigenkapitalgeber
IFRS
International Financial Reporting Standards
IIRC
International Integrated Reporting Council
IKR
Industriekontenrahmen
InsO
Insolvenzordnung
ISA
International Standard on Auditing
ISSB
International Sustainability Board
IT
Informationstechnologie
JA
Jahresabschluss
JÜ
Jahresüberschuss
kalk.
kalkulatorisch
KapAEG
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KapCoRiLiG
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
KapESt
Kapitalertragsteuer
KapG
Kapitalgesellschaft(en)
KFR
Kapitalflussrechnung
KfzSt
Kraftfahrzeugsteuer
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KiSt
Kirchensteuer
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KSt
Körperschaftsteuer
KStG
Körperschaftssteuergesetz
LG
Leasinggeber
Lifo
Last in first out
LN
Leasingnehmer
LSt
Lohnsteuer
LStDV
Lohnsteuerdurchführungsverordnung
MDAX
Midcap-DAX
ME
Mengeneinheit
MEK
Materialeinzelkosten
MGK
Materialgemeinkosten
MicoBilG
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
Mio.
Million
Mrd.
Milliarde
MWh
Megawattstunde
MwSt.
Mehrwertsteuer
ND
Nutzungsdauer
NFRD
Non-Financial Reporting Directive
NWP
Niederstwertprinzip
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development
OFC
operative Cashflow
OHG
Offene Handelsgesellschaft
P
Passiva
p. a.
per anno
PHG
Personenhandelsgesellschaften
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
PublG
Publizitätsgesetz
PWB
Pauschalwertberichtigung
RAP
Rechnungsabgrenzungsposten
RBW
Restbuchwert
Reg-E
Regierungsentwurf
Rewe
Rechnungswesen
RHB
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Ro
Rohstoffe
ROCE
Return on Capital Employed
RW
Restwert, Resterlös
S
Soll
SA
Securities Act
SAV
Sachanlagevermögen
SB
Schlussbestand, Schlussbilanz
SBK
Schlussbilanzkonto
SE
Societas Europaea (Rechtsform)
SEC
Securities and Exchange Commission
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
SK
Selbstkosten
SKR
Spezialkontenrahmen
SolZ
Solidaritätszuschlag
St.
Stück
StB
Steuerbilanz
Std.
Stunde
T€
Tausend Euro
TecDAX
Technologie-DAX
UFE
Unfertige Erzeugnisse
UG
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
THG
Treibhausgase
UKV
Umsatzkostenverfahren
US GAAP
United States-Generally Accepted Accounting Principles
USt
Umsatzsteuer
UStG
Umsatzsteuergesetz
UV
Umlaufvermögen
vBP
vereidigter Buchprüfer
VermBG
Vermögensbildungsgesetz
VG
Vermögensgegenstand
VJ
Vorjahr
VK
Vertriebskosten
VSt
Vorsteuer
VtGKZ
Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz
VvGKZ
Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz
vwL
vermögenswirksame Leistungen
WACC
Weighted Average Cost of Capital
WEK
Wareneinkaufskonto
WP
Wirtschaftsprüfer
WPG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WVK
Warenverkaufskonto
XBRL
eXtensible Business Reporting Language
XHTML
Extensible Hypertext Markup Language
Lernziele
Nachdem Sie das erste Kapitel bearbeitet haben, werden Sie über die Funktionen des Jahresabschlusses Bescheid wissen und die folgenden Fragestellungen beantworten können:
Was ist ein Jahresabschluss und welche Ziele können damit verfolgt werden?
Aus welchen Bestandteilen besteht ein Jahresabschluss?
Was verbirgt sich hinter den folgenden Begriffen wie z. B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Lagebericht?
Für wen ist der Jahresabschluss bestimmt?
Welche Insolvenzgründe gibt es?
Der handelsrechtliche Jahresabschluss hat vor allem drei Funktionen zu erfüllen:
Dokumentationsfunktion: Gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Unter dem Begriff „ordnungsmäßige Buchführung“ versteht man im Allgemeinen die planmäßige und lückenlose, inhalts- und wertmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Der Jahresabschluss gibt eine verbindliche Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Zahlungsbemessungsfunktion: Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient in erster Linie zur Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns, wobei dem Gläubigerschutz besonders Rechnung getragen wird. Die Eigenkapitalgeber erhoffen sich möglichst hohe Gewinne, die ausgeschüttet werden können. Dagegen erwarten die Fremdkapitalgeber neben der Rückzahlung des ausgeliehenen Kapitals eine angemessene Verzinsung und die Mitarbeiter, die am Erfolg des Unternehmens beteiligt sind, möchten eine angemessene Tantieme. Der Staat möchte in Form von Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) möglichst hohe Steuereinnahmen erzielen. Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt.
Informations- und Rechenschaftsfunktion: Informationen sind immer erforderlich, um Entscheidungen innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens treffen zu können. Diese Funktion muss den unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen, an einem Unternehmen beteiligten Adressaten gerecht werden. Für das Management und die an der Geschäftsführung beteiligten Anteilseigner, als interne Adressaten, dient der Jahresabschluss als Selbstinformation bzgl. der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens. Das Management benötigt Informationen für die interne Kontrolle betrieblicher Prozesse sowie die Planung und Steuerung zukünftiger betrieblicher Prozesse. Bei den externen Adressaten unterscheiden wir zwischen den Gläubigern (Fremdkapitalgebern), den Anteilseignern (Eigenkapitalgebern), die nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind, und der interessierten Öffentlichkeit (z. B. bei Großkonzernen). Die Gläubiger (z. B. Kreditgeber, Lieferanten und Arbeitnehmer, aber auch der Staat als Fiskus) benötigen Informationen darüber, ob sie mit einer termin- und betragsgerechten Begleichung ihrer Zahlungsansprüche rechnen können. Die folgende Abbildung zeigt Ihnen die Funktionen des Jahresabschlusses.
Abb. 1.1: Funktionen des Jahresabschlusses
Der handelsrechtliche Jahresabschluss stellt Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bereit. Dabei orientiert sich die handelsrechtliche Rechnungslegung an den gesetzlichen Vorgaben und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Der Jahresabschluss sollte auch die Anforderungen der zahlreichen unterschiedlichen Adressaten berücksichtigen, wie die folgende Abbildung 1.2 verdeutlicht.
Die Adressaten sollten in der Lage sein, den Jahresabschluss eines Unternehmens zu verstehen und nach Möglichkeit auch zu interpretieren, vor allem dann, wenn man z. B. als zukünftiger Investor Aktien von einem Unternehmen erwerben möchte. Sehr häufig sind Schlagzeilen in der Wirtschaftspresse zu lesen, wie z. B.:
FAZ vom 28.08.2020: „Wirecard mit 2,8 Milliarden Euro überschuldet“
FAZ vom 10.01.2022: „MV-Werften melden Insolvenz an“
WirtschaftsWoche vom 21.07.2021: „Daimler macht 3,7 Mrd. Euro Gewinn und senkt Prognose zum Absatz“
Abb. 1.2: Adressaten des Jahresabschlusses
der Jahresüberschuss (Gewinn nach Steuern) bzw. das EBT (Earnings Before Taxes) positiv sind sowie eine gewisse Mindesthöhe erreicht haben und außerdem
In diesem Zusammenhang sollten Analysten aber auch überprüfen, ob irgendwelche bilanzpolitischen Maßnahmen das Ergebnis (Gewinn/Verlust) erhöht oder verringert haben.
Leser bzw. Analysten von Jahresabschlüssen sollten auch folgende Fragen beantworten können:
Woran kann man ein insolvenzgefährdetes Unternehmen erkennen?
Damit Unternehmen dauerhaft existieren können, müssen sie rentabel arbeiten, d. h. nachhaltige Gewinne erwirtschaften und ihren Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt nachkommen. Dies bedeutet, dass die Unternehmen stets liquide sein müssen.
Die folgende Abbildung zeigt die Ziele des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.
*Der Eigenkapitalspiegel und die Kapitalflussrechnung sind Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB und von Konzernen gemäß § 297 Abs. 1 HGB.
Abb. 1.3: Ziele des Jahresabschlusses
Mithilfe des Jahresabschlusses können Sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens beurteilen:
Für die Beurteilung der Vermögenslage ist eine isolierte Betrachtung der Vermögensseite (Aktiva) der Bilanz mit den Vermögensgegenständen nicht ausreichend. Vielmehr muss auch die Kapitalseite (Passiva) der Bilanz miteinbezogen werden, d. h. es werden Informationen über die Höhe, die Quellen und die Zusammensetzung des Kapitals nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Fremdkapital- oder Eigenkapitalgeber) sowie über die Dauer der Kapitalüberlassungsfristen und der eingeräumten Sicherheiten benötigt. Ferner sind auch Informationen über nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände, Bürgschaften und Eigentumsvorbehalten notwendig, um die Vermögenslage eines Unternehmens beurteilen zu können. Hierzu sollten die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses kritisch betrachtet werden.
Die Finanzlage vermittelt Kenntnisse über die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens. Die Passiva, d. h. die Kapitalseite der Bilanz gibt Auskunft über die Finanzierung des Unternehmens. Für die Beurteilung der Finanzlage und die so wichtige Liquiditätslage ist aber auch die Aktivseite der Bilanz miteinzubeziehen. Denn die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, damit ein Unternehmen weiter bestehen kann. Eine drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit würde zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. §§ 17 bis 19 InsO) führen.
Ein Einblick in die Ertragslage ist neben der Vermögens- und Finanzlage für die Jahresabschluss-Adressaten von großer Bedeutung. Neben der Darstellung der absoluten Höhe des ausgewiesenen Erfolgs (Gewinn oder Verlust) des bzw. der vergangenen Geschäftsjahre ist vor allem die Struktur der Aufwendungen und Erträge von Bedeutung. Dabei muss unbedingt unterschieden werden, ob es sich bei den ausgewiesenen Erfolgen um betriebliche Tätigkeiten oder um betriebsfremde Aktivitäten handelt. Des Weiteren sollte analysiert werden, ob es sich um regelmäßige oder nur um einmalig erzielte Erfolge handelt.
Lernziele
In diesem Kapitel lernen Sie die Bestandteile des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften, d. h. Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und zusätzlich bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften den Eigenkapitalspiegel und die Kapitalflussrechnung kennen. Darüber hinaus wird auf die einzelnen Posten der Bilanz näher eingegangen.
Was ist der Jahresabschluss und was beinhaltet er?
Welche Funktionen erfüllt der Jahresabschluss?
Welche gesetzlichen Vorschriften finden Anwendung bei der Erstellung des Jahresabschlusses?
Welche Pflichtbestandteile umfasst der Jahresabschluss?
Für wen ist der Jahresabschluss bestimmt?
Welche Arten von Angaben im Anhang dienen dem Ziel der Informationsvermittlung?
Was versteht man unter einer Kapitalflussrechnung?
Welche zentralen Inhalte weist der Lagebericht aus?
Welche Kriterien bestehen bzgl. der Prüfungs- und Offenlegungspflicht?
Welchen Einfluss haben die Betriebsgrößenmerkmale und die Rechtsform auf den Umfang des Jahresabschlusses?
Mit Ausnahme der kleingewerbetreibenden Einzelkaufleute ist gemäß § 242 HGB jeder Kaufmann verpflichtet, zum Geschäftsjahresende einen Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) zu erstellen. Einzelkaufleute sind von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss ausweisen. Stattdessen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die zentralen Rechnungslegungsnormen des Handelsrechts befinden sich im Dritten Buch des HGB. Das Dritte Buch des HGB ist in sechs Abschnitte gegliedert:
1. Abschnitt
Die Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238-263 HGB) enthalten die Grundlagen für alle Rechtsformen:
Buchführung, Inventar (§§ 238–241a HGB)
Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss
–Allgemeine Vorschriften (§§ 242–245 HGB)
–Ansatzvorschriften (§§ 246–251 HGB)
–Bewertungsvorschriften (§§ 252–263 HGB)
2. Abschnitt
Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (PHG) (§§ 264–335 HGB) enthalten Angaben zu:
Jahresabschluss und Lagebericht (§§ 264–335a HGB)
Konzernabschluss (§§ 290–315a HGB)
Prüfung (§§ 316–324a HGB)
Verordnungsermächtigung (§ 330 HGB)
Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder (§§ 331–335b HGB)
3. Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§§ 336–339 HGB)
4. Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (§§ 340–341 HGB)
5. Abschnitt
Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat (§§ 342, 342a HGB)
6. Abschnitt
Prüfstelle für Rechnungslegung (§§ 342b–342e HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Bei den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, da diese im Handelsrecht (z. B. § 238 HGB) nur teilweise definiert sind. Sie stellen allgemeine durch die Wissenschaft und durch die Praxis entwickelte sowie anerkannte Regeln über das Führen von Handelsbüchern und der Jahresabschlusserstellung dar.1 Diese Grundsätze sind teilweise in Gesetzen niedergeschrieben und teils durch die Rechtsprechung festgelegt worden.
Rechnungslegungsgrundsätze sind für das Verständnis eines Jahresabschlusses von maßgeblicher Bedeutung.
Die Rahmengrundsätze enthalten allgemeine Formulierungen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens die geforderte Informationsvermittlung erfüllt. Zu den Rahmengrundsätzen gehören:
Generalnorm für Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 2 HGB): Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit (239 Abs. 2 HGB): Der Grundsatz der Richtigkeit fordert, dass der Jahresabschluss aus dem richtigen Zahlenmaterial unter Beachtung der GoBs erstellt wurde. Der Jahresabschluss muss von einem sachverständigen Dritten überprüft werden können. Daneben fordert die Willkürfreiheit, dass bei Schätzungen diejenigen Annahmen zugrunde gelegt werden, die der Bilanzierende nach seiner persönlichen Einschätzung am wahrscheinlichsten hält, damit es zu keinen Bilanzmanipulationen kommt.
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB): Dieser Grundsatz beinhaltet eine klare und eindeutige Bezeichnung sowie die hinreichende Aufgliederung der Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Es gilt das Bruttoprinzip, d. h., Forderungen und Verbindlichkeiten der Bilanz sowie Aufwendungen und Erträge der GuV dürfen nicht gegenseitig verrechnet, d. h. saldiert werden. Ferner muss sich ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens verschaffen können.
Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Die Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres muss formell und materiell mit der Eröffnungsbilanz des aktuellen Geschäftsjahres übereinstimmen.
Grundsatz der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6) (Vergleichbarkeit): Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens kann nur dann korrekt beurteilt werden, wenn die Informationen über ein Unternehmen zu verschiedenen Zeitpunkten vergleichbar sind. Der Stetigkeitsgrundsatz verlangt die Vergleichbarkeit und umfasst folgende Ausprägungen des Stetigkeitsprinzips:
Abb. 2.1: Ausprägungen des Stetigkeitsprinzips
Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 2 HGB): Es müssen alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchführung und dem Jahresabschluss erfasst werden. Der Vollständigkeitsgrundsatz wird ergänzt durch das Stichtagsprinzip, in dem die betrieblichen Sachverhalte zu einem bestimmten Zeitpunkt (Abschlussstichtag) darzustellen sind.
Sie haben die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Einheitlichkeit, die Folgerichtigkeit und die einheitliche Bezugsbasis der GoBs gewährleistet sind. Die Systemgrundsätze umfassen:
Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist im Jahresabschluss von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen.Ausnahmen: Auflösung des Unternehmens durch Schließung oder Insolvenz.
Grundsatz der Pagatorik: In der Bilanz dürfen nur Vermögensgegenstände und Schulden angesetzt werden, die letztendlich auf Zahlungsvorgänge zurückzuführen sind. Kalkulatorische Kosten dürfen somit im Jahresabschluss nicht angesetzt werden.
Grundsatz der Einzelbewertung: Gemäß § 253 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind die in der Bilanz enthaltenen Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich einzeln zu bewerten. In Ausnahmefällen kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen werden. Zu den Bewertungsvereinfachungsverfahren gehören die gesetzlich zugelassene Gruppenbewertung, Sammelbewertung, mittels Verbrauchsfolgefiktionen (Lifo, Fifo), Festbewertung, Pauschalwertberichtigung auf Forderungen und die Pauschalrückstellung.
Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Das Vorsichtsprinzip ist das dominierende Prinzip im Handelsrecht. Im Interesse der Gläubiger sollte die Rechnungslegung vorsichtig durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Vermögensgegenstände eher niedriger und die Schulden eher höher anzusetzen sind, um keine zu optimistische wirtschaftliche Lage des Unternehmens darzustellen und um überhöhte Gewinnausschüttungen zu verhindern. Das Vorsichtsprinzip konkretisiert sich im Realisationsprinzip, d. h. Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind, sowie im Imparitätsprinzip. Gemäß dem Imparitätsprinzip müssen bereits vorhersehbare Verluste, die noch nicht eingetreten sind, im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Abb. 2.2: Konkretisierung des Vorsichtsprinzips
Bitte beachten Sie:
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag ohne Berücksichtigung der Wertobergrenze bzw. des Realisationsprinzips zu bewerten.
Sie legen fest, in welcher Periode die Wertänderungen zu erfassen sind. Unter dem Oberbegriff „Abgrenzungsgrundsätze“ werden die folgenden Prinzipien zusammengefasst2:
Grundsatz der sachlichen Abgrenzung: Die durch die Leistungserstellung verursachten Nettovermögensminderungen sind als Aufwand der Periode zuzurechnen, in der auch die sachlich zugehörigen Leistungen (Nettovermögensmehrungen) als Ertrag realisiert werden.
Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung: Es sind alle zeitraumbezogen anfallenden Nettovermögensänderungen (Aufwendungen und Erträge) pro rata temporis, d. h. zeitproportional zu periodisieren. Das bedeutet, zeitraumbezogene Ausgaben und Einnahmen sind zeitanteilig, d. h. verhältnismäßig als Aufwendungen oder Erträge auf die jeweiligen Geschäftsjahre aufzuteilen, zu denen sie wirtschaftlich gehören.3
Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch den Verkauf realisiert sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Ein Erlös aus dem Verkauf gilt erst zu dem Zeitpunkt als realisiert, wenn die Lieferung vollzogen ist bzw. die Dienstleistung beendet ist, d. h. zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Noch nicht abgesetzte Güter dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden.
Imparitätsprinzip: Im Vergleich zur Behandlung der Gewinne müssen gemäß dem Imparitätsprinzip noch nicht realisierte Verluste sofort GuV-wirksam erfasst werden, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht oder der Leistungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist. Das Imparitätsprinzip hat zwei Ausprägungen: Für die Bewertung der Vermögensgegenstände gilt das Niederstwertprinzip und für die Bewertung der Schulden gilt das Höchstwertprinzip.
Übungsaufgabe 2.1: Realisationsprinzip
Die IMMO AG hat vor 30 Jahren in der Innenstadt von Karlsruhe ein unbebautes Grundstück für umgerechnet 220.000 € erworben. Es besteht die Absicht und die Möglichkeit, das Grundstück im folgenden Geschäftsjahr zu veräußern. Laut eines Immobiliengutachtens hat das Grundstück einen Wert von 1.920.000 €. Beim Verkauf würde die IMMO AG einen Gewinn in Höhe von 1.700.000 € erzielen. Mit welchem Wert darf die IMMO AG das Grundstück in der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres maximal ausweisen? Begründen Sie den Wertansatz in der Bilanz.
Nutzen Sie die hier vorgegebenen Zeilen.
Die Lösung finden Sie online.
Übungsaufgabe 2.2
Diese Aufgabe und die Lösung finden Sie online.
Der Begriff des Jahresabschlusses ist im 3. Buch des HGB (§§ 238–342e HGB) für Einzelkaufleute/Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit unterschiedlichen Inhalten belegt:
In § 242 Abs. 3 HGB heißt es: „Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.“ Hiernach umfasst der Jahresabschluss nur zwei Bestandteile. Dieser Umfang gilt jedoch nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft).
Für Kapitalgesellschaften fordert § 264 Abs. 1 HGB ausdrücklich, dass der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern ist, der mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Des Weiteren müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht aufstellen.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern. Diese bilden zusammen mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit. Sie können den Jahresabschluss um einen Segmentbericht erweitern. Kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB) ist eine Kapitalgesellschaft, wenn sie Wertpapiere (Aktien oder Schuldverschreibungen/Anleihen) begeben hat, die zum Handel an einem organisierten Markt (Börse) innerhalb der EU zugelassen sind.
Seit dem Inkrafttreten des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetzes (KapCoRiLiG) ist für die von Personengesellschaften anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften die Ausgestaltung der Haftungsverhältnisse entscheidend.
Der Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von der Rechtsform der Unternehmen und davon, ob es sich um einen Einzel- oder einen Konzernabschluss handelt, wie die folgende Abbildung 2.3 zeigt.
Abb. 2.3: Bestandteile des HGB-Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie der haftungsbeschränkten Personengesellschaften wird durch den sogenannten Lagebericht ergänzt. Während der Anhang einen integralen Bestandteil des Jahresabschlusses bei den mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften darstellt, bildet der Lagebericht lediglich einen ergänzenden Bestandteil.
Der Jahresabschluss umfasst bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften mindestens die folgenden Rechnungslegungselemente:
Bilanz
Sie stellt die Vermögensgegenstände, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten (und die latenten Steuern) eines Unternehmens systematisch dar.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
In der GuV werden die im Geschäftsjahr entstandenen und in Gruppen zusammengefassten Aufwendungen und Erträge unsaldiert gegenübergestellt und so das Jahresergebnis, d. h. der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag ermittelt.
Anhang
Der Anhang erläutert die quantitativen Angaben der Bilanz und der GuV-Rechnung. Er bildet mit ihnen eine Einheit. Ferner werden im Anhang einzelne Bilanz- und GuV-Posten aufgegliedert.
Lagebericht
Der Lagebericht dient mit seinen spezifischen Angaben zum besseren Verständnis des Geschäftsverlaufs und zur Lage des Unternehmens. Ferner wird über die aktuelle Lage eines Unternehmens sowie seiner Zukunftsaussichten (Chancen und Risiken) berichtet.
Abb. 2.4: Rechnungslegungselemente bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Behandlung der Personengesellschaften bei der Rechnungslegung nach dem Handelsrecht.
Abb. 2.5: Behandlung der Personengesellschaften
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel ergänzen.
Kapitalflussrechnung(Bestandteil eines Konzernabschlusses)
Alle in einer Periode angefallenen und nach Bereichen gegliederten Ein- und Auszahlungen werden in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es werden die Liquiditätslage und das zukünftige Liquiditätspotenzial eines Unternehmens gezeigt.
Eigenkapitalspiegel(Bestandteil eines Konzernabschlusses)
Der Eigenkapitalspiegel zeigt die Gründe für die Eigenkapitalveränderung (z. B. durch Gewinn/Verlust, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen etc.) innerhalb einer Periode.
Segmentberichterstattung(Bestandteil eines Konzernabschlusses)
In der Segmentberichterstattung werden die Informationen des Jahresabschlusses nach bestimmten Kriterien (z. B. nach Geschäftsbereichen oder Regionen) aufgegliedert.
Es werden die Chancen und Risiken in den einzelnen Geschäftsbereichen eines Konzerns aufgezeigt.
Abb. 2.6: Zusätzliche Elemente der Finanzberichtserstattung
Die folgende Abbildung 2.7 zeigt die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechenwerken.
Der Jahresabschluss liefert Informationen über:
die Vermögens- und Kapitalstruktur in der Bilanz,
die Ertragslage in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), und
die Finanzlage in der Kapitalflussrechnung.
Abb. 2.7: Zusammenhang zwischen Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
Der Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 HGB aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
Gemäß § 297 Abs. 2 HGB ist der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln.
Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) haben sich in Bezug auf die Konzernrechnungslegung und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht folgende wesentliche Änderungen ergeben:
Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach § 315a HGB seit 2005 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß IFRS aufstellen.
Für alle anderen Mutterunternehmen gilt, dass sie freiwillig einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß IFRS aufstellen können, d. h., in diesem Fall müssen sie keinen Konzernabschluss nach HGB aufstellen.
Die Jahresabschlüsse der einzelnen deutschen Konzernunternehmen müssen dagegen weiterhin nach den allgemeinen deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt werden.
In der Kapitalflussrechnung werden Informationen über die Zahlungsströme sowie die Zahlungsmittelbestände eines Unternehmens vermittelt. Darüber hinaus wird dargestellt, wie das Unternehmen finanzielle Überschüsse erwirtschaftet hat und welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.
Der Konzerneigenkapitalspiegel soll zur Verbesserung des Informationswertes des Konzernabschlusses eine detaillierte Darstellung des komplexen Konzerneigenkapitals liefern. Dazu wird zum einen die Entwicklung des Eigenkapitals für das Mutterunternehmen und die Minderheitsgesellschafter gesondert dargestellt, zum anderen wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Jahresergebnis, ebenfalls gesondert für das Mutterunternehmen und die Minderheitsgesellschafter, auf ein Konzerngesamtergebnis übergeleitet.
Mit der Segmentberichterstattung