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Essay aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: "Global Rise of Judicial Review" - West- und osteuropäische Erfahrungen bei dem Aufbau der Verfassungsgerichtsbarkeit , Sprache: Deutsch, Abstract: „Judicialisation of Politics“ - Ist die Entwicklung der Verfassungsgerichte in Osteuropa diesbezüglich positiv oder negativ zu sehen? Der Zusammenbruch des Ostblocks in den Jahren 1989 bis 1991 hat den Rahmen geschaffen für eine neue demokratisch-freiheitlich ausgerichtete Ordnung in vielen Staaten jenseits des ehemaligen Eisernen Vorhangs. Im Rahmen dieses Demokratisierungsprozesses wurden bei dem Neuaufbau des Staatswesens von Experten in diesen Ländern oft mit Hilfe aus dem Westen stammender Verfassungsexperten verschiedene Modelle von bereits existierenden Verfassungen untersucht und für die spezifischen Eigenheiten der Länder weiterentwickelt beziehungsweise ergänzt. Für die meisten Länder bedeutete dies nach über 50 Jahren kommunistischer Diktatur erstmalig eine Verfassung zu haben. Diese Verfassungen sind an die westlichen Verfassungsmodelle angelehnt, die sich vor allem den Menschenrechten, der Absicherung des politischen Systems der Demokratie und der unabhängigen Rechtssprechung verpflichtet fühlen. Verbunden mit der Erstellung von Verfassungen war in den meisten Fällen auch die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes, welcher juristisch Gesetze und Handlungen der Regierung zu überprüfen hat, ob sie mit der Verfassung des Landes übereinstimmen. Es liegt in der Logik von verfassungsrichterlichen Entscheidungen, dass die unabhängigen Richterinnen und Richter ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Verfassung treffen. Dies hat zur Folge, dass Gesetze, und damit Regierungsvorhaben, nicht umgesetzt werden können, falls sie nicht mit der Verfassung in Einklang gebracht wurden. Damit greift das Verfassungsgericht auf indirekte Weise in die Politik ein. Manche beklagen die Überschreitung von Kompetenzen hinein in die Politik durch Verfassungsgerichtshöfe. Im angelsächsischen Sprachgebrauch versteht man darunter die Frage nach der „Judicialization of Politics“. Dieser möchte ich mich im folgenden widmen und untersuchen, ob dies eine positive oder negative Entwicklung darstellt. [...]
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