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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2.0, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Politische Führung und Kontrolle in den Regierungssystemen Westeuropas und den USA, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit versucht die Veto-Spieler-Rolle der Verfassungsgerichte in Deutschland und Frankreich im jeweiligen Gesetzgebungsprozess zu untersuchen. Mit der abstrakten Normenkontrolle in Deutschland und Frankreich sowie dem Organstreitverfahren und dem Bund-Länder-Streit in Deutschland scheint die jeweilige parlamentarische Opposition die Möglichkeit zu erhalten, „Regierungsaktionen und parlamentarische Mehrheitsentscheidungen zu stoppen und ihre eigenen rechtlichen Standpunkte durchzusetzen“(Stüwe 2001: 34). Konkret versuche ich die These zu belegen, dass die abstrakte Normenkontrolle des französischen Verfassungsrechts sowie die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit und der Bund-Länder-Streit des deutschen Verfassungsrechts effektive und legitime Mittel der parlamentarischen Opposition sind. Beginnen werde ich mit einem kurzen Überblick über die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa, bevor ich die Entstehung, den Aufbau und die Kompetenzen des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVG) und des französischen Conseil Constitutionnel (CC) zusammenfasse. Zur Vervollstä ndigung des ersten eher theoretischen Teils gehe ich anschließend auf die abstrakte Normenkontrolle in beiden Ländern und das Organstreitverfahren sowie den Bund-Länder-Streit in Deutschland näher und expliziter ein. Im zweiten praxisorientierten Teil untersuche ich zum einem die Rolle und das Ansehen der beiden Institutionen in der jeweiligen Gesellschaft, um Rückschlüsse auf Legitimation und Anerkennung des BVG und des CC ziehen zu können. Zu diesem Zweck und um die tatsächliche Rolle und Wirkung der beiden Institutionen einschätzen zu können, untersuche ich die Gebrauchspraxis der besagten Verfahren, also die Quantität und Qualität der Kontrollverfahren1. Schließlich überprüfe ich im Schlussteil, ob die oben genannte These den Erkenntnissen über Funktionalität und Anerkennung der Verfassungsgerichte sowie den Erkenntnissen über den Erfolg der Kontrollverfahren standhält. 1 Mit dem Begriff „Kontrollverfahren“ beschreibe ich in Folge die abstrakte Normenkontrolle in Frankreich sowie die abstrakte Normenkontrolle, den Organstreit und den Bund-Länder-Streit in Deutschland.
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