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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Darmstadt, ehem. Evangelische Fachhochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die genaue Herkunft der Tradition der Beschneidung ist nicht bekannt, allerdings sind Hinweise vorhanden, welche auf das Alte Ägypten hindeuten. Es wurden unter anderem weibliche Mumien gefunden, die Beschneidungsmerkmale aufweisen. Auch auf einem Papyrus aus dem Jahr 163 v. Chr. wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt. Die Gründe für die Genitalverstümmelung liegen in den Vorstellungen und Lebensweisen einer archaischen Welt. Desweiteren ist diese von keiner Religion vorgeschrieben, aber wird dennoch von Christen, Moslems und Anhängern anderer Glaubensrichtungen praktiziert. Die genitale Verstümmelung gilt allerdings als besonders schwerwiegend, da es ein körperlicher, schmerzhafter und lebensbedrohlicher Eingriff ist. Aus diesen Gründen ist die Beschneidung von Mädchen in Deutschland strafbar. In Ägypten ist die weibliche Beschneidung seit 2008 gesetzlich verboten. Allerdings wird von den Salafisten sowie den Muslimen aktuell eine Legalisierung gefordert. Der ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel fordert aktuell nach der kürzlichen Legalisierung der Beschneidung von Jungen in Deutschland nun die weltweite Legalisierung der weiblichen Beschneidung. Doch kann die Beschneidung in Rücksichtnahme auf die Religionsfreiheit weltweit legalisiert werden, wo sie doch eine Körperverletzung darstellt? Ist hier auf das Recht auf körperlicher Unversehrtheit zu achten oder doch auf den Glauben? Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
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