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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,3, Fachhochschule Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit möchte ich untersuchen, wie sich der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren entwickelt hat und dabei insbesondere auf verschiedene Bekämpfungsmöglichkeiten eingehen. Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gehört dabei nach einer weitverbreiteten Ansicht zur Rotlicht- und Organisierten Kriminalität. 2011 waren 94% der Opfer weiblich, so dass der Schutz insbesondere den Frauen gilt. „... der Handel mit der Ware Frau ist nicht nur ein wesentliches Betätigungsfeld und Standbein sondern ein Basisdelikt der gesamten Organisierten Kriminalität, die sich in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und auf dem Balkan entwickelt und ausgebreitet hat. Es ist die einzige Kriminalitätsform, mit der sich sehr schnell sehr viel Geld erwirtschaften lässt, ohne auch nur einen Cent zu investieren.“ Ich gehe zunächst auf die rechtliche Einordnung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ein. Danach untersuche ich die statistischen Entwicklungen des Menschenhandels der letzten zehn Jahre. Dabei gehe dabei insbesondere auf die Ermittlungsverfahren, die Täterstrategien sowie auf die Täter und Opfer ein. Die statistischen Daten werde ich aus dem Bundeslagebild Menschenhandel sowie der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes erheben. Aus aktuellem Anlass möchte ich auf die Bekämpfung des Menschenhandels eingehen, da die schwedische Politikerin und EU-Kommissarin Cecilia Malmström, die unzureichende strafrechtliche Verfolgung des Menschenhandels in Europa, insbesondere auch in Deutschland kritisiert hat. Ihr erster offizieller Bericht zum Menschenhandel in der EU kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Opfer steige, während die Zahl der verurteilten Täter sinke. So fordert sie von allen EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere auch von Deutschland, eine schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie vom 05.April 2011 sowie eine bessere Unterstützung für die Opfer. Es stellt sich also die Frage, wie sich der Menschenhandel in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Bekämpfungsmöglichkeiten eher einen Erfolg versprechen.
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