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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Alice-Salomon Hochschule Berlin (Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession), Veranstaltung: Individuum und Weltgemeinschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Resultate politischer Willensbildung benötigen erfahrungsgemäß in den weit überwiegenden Fällen eine legitimierende Grundlage, sobald deren Proponenten eine praktische Umsetzung gegenüber der Bevölkerung geltend machen wollen. Hierbei lassen sich diverse Formen voneinander unterscheiden. Je nach politischer bzw. gesellschaftlicher Verfasstheit kann bspw. zwischen religiösen, autoritären, republikanischen oder demokratischen Legitimationsformen unterschieden werden. Habermas richtet seine Überlegungen explizit an der Beantwortung der Frage aus, welchen Bedingungen demokratisch verfasste Gemeinschaften für die Institutionalisierung einer demokratischen resp. rechtsstaatlichen Normfindung und -setzung genügen müssen. Er kommt hierbei zu dem Schluss, dass politische Gemeinschaften „rechtsstaatliche“ Normen nur unter Beachtung der folgenden zwei Bedingungen bilden können.
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