13,99 €
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Humanwissenschaften), Veranstaltung: Menschenrechte im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein wesentlicher Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens kann sicherlich darin gesehen werden, ein Leben frei von Diskrimierungen führen zu können. Dem Schutz vor rassistischer Diskrimierung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Denn es handelt sich bei dieser um eine Form von Diskrimierung, die aufgrund der internen soziologischen Struktur unter bestimmten Umständen eine besonders gravierende gesellschaftsschädigende Wirkung entfalten kann.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Impressum:
Copyright (c) 2015 GRIN Verlag / Open Publishing GmbH, alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Kopieren und verbreiten nur mit Genehmigung des Verlags.
Bei GRIN macht sich Ihr Wissen bezahlt! Wir veröffentlichen kostenlos Ihre Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten.
Jetzt beiwww.grin.com
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Inhalt der Arbeit
1.2. Methodologische Vorklärung: Die Rede von der „Existenz“ menschlicher Rassen
2. Die Phänomene „Rasse“ und „Rassismus“
2.1. Begriffliche Aspekte
2.2. Soziologische Aspekte
3. Hendrik Cremer: „... und welcher Rasse gehören sie an?“
Literatur
Ein wesentlicher Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens kann sicherlich darin gesehen werden, ein Leben frei von Diskrimierungen führen zu können. Dem Schutz vor rassistischer Diskrimierung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Denn es handelt sich bei dieser um eine Form von Diskrimierung, die aufgrund der internen soziologischen Struktur unter bestimmten Umständen eine besonders gravierende gesellschaftsschädigende Wirkung entfalten kann.
Diverse menschenrechtliche Institutionen, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, werben jedoch seit geraumer Zeit dafür, das Wort „Rasse“ aus den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtstexten zu entfernen. Verschiedentlich wurde diese Forderung bereits umgesetzt. So haben sich beispielsweise die politischen Vertreter der Länder Brandenburg sowie Thüringen darauf verständigt, den Ausdruck aus ihren Landesverfassungen zu streichen und durch einen anderen Wortlaut zu ersetzen. In der brandenburgischen Verfassung heißt es nun gemäß Art. 12. Abs. 2: „Niemand darf (…) aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“[1] Solche Änderungen weichen aber in gewisser Hinsicht von den Formulierungen in anderen wichtigen Rechtstexten ab. So heißt es im bundesdeutschen Recht gemäß Artikel 3 Abs. 3 des deutschen Grundgesetztes eindeutig: „Niemand darf wegen (…) seiner Rasse (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“[2] Auch das symbolträchtigste Menschenrechtsdokument der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, enthält in Artikel 2 das Verbot der Diskrimierung eines Menschen aufgrund seiner „Rasse“.[3] Handelt es sich bei diesen unterschiedlichen Varianten also vielleicht nur um unterschiedliche Kennzeichnungen des selben Begriffs? Oder lassen sich tatsächlich begriffliche Gründe dafür finden, die Verwendung des Wortes „Rasse“ aus den Rechtstexten zu verbannen und durch anderslautende Formulierungen zu ersetzen? Auf Fragen dieser Art wird folgend anhand der Analyse des Phänomens „Rasse“ bzw. „Rassismus“ näher eingegangen.
Das Thema „Rassismus“ stellt sich als äußerst komplex und umfangreich dar. Zu jedem Teilaspekt findet sich umfangreiche Literatur. Die Wissenschaft nähert sich diesem Phänomen aus den unterschiedlichsten Bereichen an (Biologie; Soziologie; Politische Wissenschaften). Ich beanspruche mit den folgenden Erläuterungen daher in keiner Weise, dem aktuellen Stand der Forschung in seiner Vielfalt auch nur annäherungsweise gerecht werden zu wollen. Gleichwohl sind die grundlegendenZusammenhänge innerhalb der kritischen Auseinandersetzung zum Thema sicherlich nicht jedem geläufig. Um dem Rassismus wirkungsvoll entgegentreten zu können, sollten daher zumindest die wesentlichen Ergebnisse der zeitgenössischen begrifflichen und soziologischen Forschungen immer wieder in Erinnerung gerufen werden.
Der Inhalt der Arbeit gliedert sich wie folgt: Ich werde zunächst eine kurze Vorklärung anführen, um dann das „Phänomen „Rasse“ bzw. „Rassismus“ anhand der Erläuterungen von Geulen („Geschichte des Rassismus“) eingehender zu betrachten. Ausgehend davon werde ich den begrifflichen Korrekturvorschlag Cremers in „...und welcher Rasse gehören sie an?“ aufgreifen. Cremer schlägt eine Formulierung vor, welche es ermöglicht, auch ohne die Anwendung des Wortes „Rasse“ den Schutzanspruch der diversen Rassismusklauseln in seiner Substanz zu bewahren.