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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1.7, Fachhochschule Düsseldorf, Veranstaltung: Schulder*innenberatung, Verbraucher*inneninsolvenz und Konkursrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der Mietschulden und des Mietrechts. Dabei wird zunächst in die Schuldenproblematik eingeführt, bevor auf das Mietrecht, den Mietvertrag und die Räumung bzw. die fristlose Kündigung wegen Mietschulden eingegangen wird. Seit 2010 arbeite ich als pädagogische Fachkraft bei Care24 Soziale Dienste (Tochtergesellschaft der Aidshilfe Düsseldorf) im Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo) und begleite dort in Vollzeitanstellung neun psychisch und körperlich gehandicapte Menschen im Rahmen der §§53 ff. SGB IX. Konkret bedeutet es, dass ich aufsuchend tätig bin und die mir anvertrauten Klient*innen zu Hause oder auch außerhalb der Wohnung im Alltag unterstütze bzw. begleite. Unterstützungen können bspw. bei behördlichen Angelegenheiten, Begleitungen zu Ämtern und Ärzten oder auch in der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung sinnvoll und notwendig sein. Dabei orientieren sich meine Hilfen an der individuellen Lebenssituation als auch an den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Klient*innen in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit, Beschäftigung, Gesundheit, Freizeit und sozialen Beziehungen. Ein äußerst wichtiges Ziel in der pädagogischen Zusammenarbeit ist es, den Erhalt der Wohnung zu sichern, bzw. Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern, da die Unterstützung durch das BeWo an das Vorhandensein einer eigenen Wohnung geknüpft ist. Verliert der/die Klient*in seine/ihre Wohnung, kann eine weitere Unterstützung durch BeWo nicht mehr erfolgen. In besonders schwierigen Situationen, bspw. wenn akuter Wohnungsverlust in Folge von Mietschulden droht, kann eine gesetzliche Betreuung für die zur Stabilisierung notwendigen Wirkungskreise (in der Regel Vertretung gegenüber Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, ggf. Regelung des Postverkehrs) mit dem Einverständnis des/der Klienten/Klientin beantragt oder bspw. im Falle einer krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit angeregt werden. Wenn existentiell wichtige Dinge, wie der Erhalt des Mietverhältnisses, infolge von Mitwirkungsproblemen oder anderer nachhaltiger Versäumnisse (z. B. zuverlässige Vorlage wichtiger Post) der Klient*Innen nicht durch die Unterstützung mittels BeWo gesichert werden können, ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung in der Regel unausweichlich.
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