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Recht zu haben, bedeutet noch lange nicht, dass man dieses auch bekommt. Wenn Sie sozialrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, müssen Sie die rechtlichen Grundlagen dafür kennen. Demgemäß liefert Ihnen das Buch strategisches Know-how, wertvolles Praxiswissen, konkrete Tipps und rechtssichere Formulierungshilfen für die effektive Durchsetzung Ihrer berechtigten rechtlichen Interessen gegenüber den verschiedenen Leistungsträgern, Behörden und vor den Sozialgerichten.
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Seitenzahl: 103
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Vorwort der Autorin
Vorbemerkungen
Abkürzungen / Piktogramm
Diagnose Multiple Sklerose („MS“)
Grundsätzliches zum Sozialrecht
Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren
Die Aufhebung von Verwaltungsakten
Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Das Widerspruchsverfahren
Die Untätigkeitsklage
Das sozialrechtliche Klageverfahren
Kosten und Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
ANHÄNGE
Anhang 1 – Auftretende Symptome bei MS „mit eigenen Worten“ zutreffend beschreiben
Anhang 2 – Generelle Tipps zum Umgang mit wichtigen Papieren und Unterlagen
Anhang 3 – Musterbrief für die Anforderung von Befundberichten
Anhang 4 – Ist’s ein Bescheid oder nicht? – Informationen zur Abgrenzung
Anhang 5 – Schaubild: Der Rechtsweg im Sozialrecht
Stichwortverzeichnis
Weitere Publikationen der Autorin
Wer informiert ist, kann verstehen.
Wer durchblickt, kann entscheiden.
Wer handelt,
kann bewahren oder durchsetzen.
Marianne Moldenhauer
Liebe Leser*innen,
das Sozialrecht als Teilbereich des Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversicherten, Antragsteller oder Leistungsempfänger und dient vorrangig der Erfüllung des im Grundgesetz verankerten Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Es umfasst so wichtige Rechtsgebiete wie z. B. die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten, Unfall- und Arbeitslosenversicherung oder das Schwerbehindertenrecht und hat dabei viele Berührungspunkte zum Arbeitsrecht, weil Sozialversicherung und Arbeitsverhältnis eng zusammenhängen und Teilhabe am Arbeitsleben ein überaus wichtiges Ziel des Sozialrechts ist.
Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch (SGB). Dort sind in derzeit zwölf Büchern (I-XII) die entscheidendsten Regelungen des Sozialrechts zusammengeführt worden, wobei jedes Buch als eigenständiges Gesetz gilt. Daneben gelten zahlreiche sozialrechtliche Einzelgesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile.
Insbesondere für den (juristischen) Laien stellt es sich als sehr komplexes und äußerst kompliziertes Geflecht aus einer Ansammlung von Paragrafen dar, in der er nur allzu leicht den Boden unter den Füßen verlieren kann. Dies gilt umso mehr als es sich beim Sozialrecht um ein ständig fließendes, sich rasch veränderndes Rechtsgebiet handelt.
Das Sozialrecht ist zwar ein bürgernah ausgestaltetes Recht, wer Ansprüche durchsetzen möchte, sollte aber nicht nur seine Rechte kennen, sondern zugleich wissen, wie diese durchgesetzt werden können. Demgemäß liefert Ihnen mein Buch Einblicke in die teilweise schwierige Materie des Sozialverwaltungsrechts, strategisches Know-how und Praxiswissen für die Einleitung und Durchführung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und für die effektive Durchsetzung berechtigter sozialrechtlicher Interessen vor dem Hintergrund einer bestehenden MS-Erkrankung.
Eine erkenntnisreiche Lektüre wünscht Ihnen
Ihre
Baunatal im Februar 2019
Marianne Moldenhauer, Jg. 1965, stammt aus Vechta (Niedersachsen), ist an Multipler Sklerose (MS) erkrankt seit 1989. Sie lebt als selbstständig tätige Rechtsanwältin in Baunatal (Hessen). Mit ihren fachlichen Publikationen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen bietet sie MS-Erkrankten, Angehörigen und Interessierten, u. a. auch in der MS-Betroffenenberatung Tätigen seit mehr als zwei Jahrzehnten praktische Lebenshilfen und zeigt Perspektiven auf. In weiteren zahlreichen Texten, Gedichten und Aphorismen und Büchern gewährt Sie zudem Einblicke in ihre Gefühlswelt und liefert Denkanstöße zum achtsamen Umgang mit der eigenen Lebensenergie hin zu einem aktiven und positiven Leben.
Ihr Buch „Mit MS im Recht – Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche“ richtet sich an MS-erkrankte Verfahrensbeteiligte, Angehörige sowie Interessierte und informiert über das sozialrechtliche Verwaltungs-, das Widerspruchs- und das sozialgerichtliche Klageverfahren. Verstehen Sie das Buch als Praxisleitfaden hin zu einer selbstverantwortlichen und angstbefreiten Interessendurchsetzung gegenüber Behörden und vor Gericht.
Vorbemerkungen
Die Anwendung der gewohnten männlichen Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen in diesem Buch bringt die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung der Geschlechter sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. Entsprechende Begriffe gelten jedoch grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keinerlei Wertung.
Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie stellen zudem keinen Ersatz für eine juristische Beratung dar.
Für den Inhalt der seitens der Autorin genannten Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass sich angegebene Adressen, Ruf-/Faxnummern und E-Mail-Anschriften zwischenzeitlich geändert haben können.
Abs.
Absatz
AdVermiG
Adoptionsvermittlungsgesetz
ALG
Alterssicherung der Landwirte
ALG II
Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich: Hartz IV
AltersTZG
Altersteilzeitgesetz
AsylbLG
Asylbewerberleistungsgesetz
Az.
Aktenzeichen
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BEEG
Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz
BerHG
Beratungshilfegesetz
BFDG
Bundesfreiwilligendienstgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BKKG
Bundeskindergeldgesetz
BSG
Bundessozialgericht
BVG
Bundesversorgungsgesetz
d. h.
das heisst
EStG
Einkommensteuergesetz
EU
Europäische Union (EU)
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
FGO
Finanzgerichtsordnung
FSJ
Freiwilliges Soziales Jahr
GdB
Grad der Behinderung
GG
Grundgesetz
HHG
Häftlingshilfegesetz
IfSG
Infektionsschutzgesetz
LSG
Landessozialgericht
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
OEG
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
PatRG
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)
RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
S.
Satz
SG
Sozialgericht
SGB
Sozialgesetzbuch
SGB I
Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (Soziale Aufgabe / Soziale Rechte) / Gemeinsame Vorschriften
SGB II
Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
SGB III
Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I)
SGB IV
Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII
Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII
Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Recht der Schwerbehinderten / Rehabilitationsrecht
SGB X
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Verwaltungsverfahrensvorschriften
SGB XI
Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Gesetzliche Pflegeversicherung
SGB XII
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe
SGB XIV
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Eingliederung des sozialen Entschädigungsrechts in das Sozialgesetzbuch
SGG
Sozialgerichtsgesetz
s. hierzu S.
siehe hierzu Seite
s. S.
siehe Seite
StrRehaG
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
SVG
Soldatenversorgungsgesetz
u. a.
unter anderem
u. U.
unter Umständen
UhVorschG
Unterhaltsvorschussgesetz
VwRehaG
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
z. B.
zum Beispiel
ZDG
Zivildienstentschädigungsgesetz
ZPO
Zivilprozessordnung
(MEINE) TIPPS (FÜR SIE)
Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark oder am Sehnerv als Teil des Gehirns), von der allein in Deutschland vermutlich mehr als 230.000 Menschen betroffen sind.
Das häufigste Erkrankungsalter liegt zwischen dem 20. und dem 40. Lebensjahr; zwei Drittel der MS-Erkrankten sind Frauen. Selten erkranken auch Kinder und Jugendliche an MS.
Gesunde Nervenbahnen sind – einem Kabel vergleichbar – von einer Isolierschicht umhüllt und geschützt, die als Myelin bezeichnet wird. Bei dieser sog. Myelinschicht (auch Mark- oder Nervenscheide genannt) handelt es sich um eine Schicht aus Fett und Eiweiß.
Da die Vernarbungen bei jedem Erkrankten anders auftreten, sind auch die Beschwerdebilder ganz unterschiedlich („1.000 Gesichter der MS“, „MS – das Chamäleon der neurologischen Erkrankungen“). Sie äußern sich z. B. in Seh-, Sprach, Bewegungs-, Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen, Blasen- und Darmstörungen, extremer Müdigkeit und Energielosigkeit, Taubheitsgefühlen, spastischer Versteifung und Lähmung sowie auch kognitiven Störungen.
Bei der MS geht man grundsätzlich von drei zu unterscheidenden Krankheitsverläufen aus: Bei einer schubförmigen MS treten ein oder mehrere neurologische Symptome nur kurzzeitig auf, d. h. sie klingen bereits nach wenigen Tagen bis wenigen Wochen wieder (fast) vollständig ab. Bei einem sekundär-fortschreitenden Krankheitsverlauf entwickelt ein Großteil der Patienten mit einer schubförmigen MS in einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren kontinuierlich zunehmende Beeinträchtigungen. Im Unterschied dazu ist die primär fortschreitende Verlaufsform, bei der sich die auftretenden neurologischen Symptome nicht mehr zurückbilden, eher selten. Es treten auch Mischformen dieser Grundformen der Erkrankung auf.
Das Sozialrecht – oder das Recht der sozialen Sicherung – hat die Aufgabe, für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Es dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 und 28 Grundgesetz – GG), das gleichberechtigt neben anderen Staatsprinzipien wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip steht.
Näher konkretisiert wurde dieses Sozialstaatsprinzip im § 1 des Sozialgesetzbuchs, Allgemeiner Teil – SGB I.
Das SGB dient insbesondere
der Herstellung und Erhaltung sozialer Gerechtigkeit,
der Gewährleistung materieller Mindestbedingungen,
dem Schutz der Arbeitskraft, die dem Einzelnen die Existenzgrundlage sichert.
Eine Vielzahl von Gesetzestexten, die nicht nur in den SGB I bis XII zu finden sind, sondern auch in Einzelgesetzen, die nach § 68 SGB I bis zu ihrer Einordnung in das SGB als dessen „besondere Teile“ gelten, sowie zahlreiche untergesetzliche Normen wie Richtlinien und Verwaltungsvorschriften erschweren nicht nur dem juristischen Laien den Einblick in das Gebiet des Sozialrechts.
Die Sozialgesetzbücher I bis XII enthalten die Kernvorschriften zum Sozialrecht.
Sozialgesetzbuch I
(SGB I)
In Kraft getreten: 01.01.1976
Allgemeiner Teil (Soziale Aufgabe / Soziale Rechte) / Gemeinsame Vorschriften
Sozialgesetzbuch II
(SGB II)
In Kraft getreten: 01.01.2005
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
Sozialgesetzbuch III
(SGB III)
In Kraft getreten: 01.01.1998
Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I)
Sozialgesetzbuch IV
(SGB IV)
In Kraft getreten: 01.01.1977
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Sozialgesetzbuch V
(SGB V)
In Kraft getreten: 01.01.1989
Gesetzliche Krankenversicherung
Sozialgesetzbuch VI
(SGB VI)
In Kraft getreten: 01.01.1992
Gesetzliche Rentenversicherung
Sozialgesetzbuch VII
(SGB VII)
In Kraft getreten: 01.01.1997
Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch VIII
(SGB VIII)
In Kraft getreten: 1990 (neue Bundesländer), 01.01.1991 (alte Bundesländer)
Kinder- und Jugendhilfe
Sozialgesetzbuch IX
(SGB IX)
In Kraft getreten: 01.07.2001, 01.01.2018 (Neufassung)
Recht der Schwerbehinderten / Rehabilitationsrecht
Sozialgesetzbuch X
(SGB X)
In Kraft getreten: 01.01.1981 bzw. 01.01.1983
Verwaltungsverfahrensvorschriften
(1. Kapitel (§§1 – 66 SGB X) – bis dahin geregelt in etwa 25 Gesetzen mit mehr als 200 Paragrafen)
Sozialgesetzbuch XI
(SGB XI)
In Kraft getreten: 01.01.1995
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sozialgesetzbuch XII
(SGB XII)
In Kraft getreten: 01.01.2005
Sozialhilfe
Sozialgesetzbuch XIV
(SGB XIV)
Juli 2019, im Übrigen: Januar 2022 (geplant)
Eingliederung des sozialen Entschädigungsrechts in das Sozialgesetzbuch
(1969 hat man begonnen, die einzelnen Teile des deutschen Sozialrechts zu einem einheitlichen Sozialgesetzbuch zusammenzufassen.)
U. a. folgende Einzelgesetze sind bisher nicht in das Sozialgesetzbuch einbezogen:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
Alterssicherung der Landwirte (ALG),
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
Bundesversorgungsgesetz (BVG),
Soldatenversorgungsgesetz (SVG),
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG),
weitere Gesetze des sozialen Entschädigungsrechts (z. B. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG), Häftlingshilfegesetz (HHG), Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG), Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG),
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Wohngeldgesetz (WoGG)
Altersteilzeitgesetz (AltersTZG).
Wie die Entwicklung des SGB weitergeht, d. h. welche Gesetze wann überarbeitet und in das SGB eingefügt werden, ist zurzeit nicht absehbar.
Weitere wichtige Gesetze sind u. a.
Einkommensteuergesetz (EStG)
Regelungen zur Einkommensteuer
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Regelungen zum Kindergeld
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Regelungen über die Verfahren vor den Sozialgerichten
Die Systematik richtet sich dabei vornehmlich nach den Funktionen der entsprechenden Sozialleistung.
Kurz gesagt:
Heute gibt es die vier Hauptbereiche:
das
Sozialversicherungsrecht
,
das
Recht der sozialen Entschädigung
(bei Gesundheitsschäden),
das
Recht der sozialen Förderung
und
das
Recht der sozialen Hilfe
.
Einteilung des Sozialrechts
Sozialversicherung
soziale Entschädigung
soziale Förderung
soziale Hilfe
beitragsfinanziert
steuerfinanziert
steuerfinanziert
steuerfinanziert
Eintritt sozialen Risikos
Ausgleich von Opfern für Allgemeinheit
Chancengleichheit
Sicherung des Existenzminimums
gemeinsame Vorschriften (SGB IV): enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung (echte) Unfallversicherung (SGB VII): Absicherung des Risikos der Bedrohung der materiellen Existenz durch Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit abhängiger Arbeit Krankenversicherung (SGB V): Absicherung des Krankheitsrisikos Pflegeversicherung (SGB XI): Absicherung des Pflegebedürftigkeitsrisikos Rentenversicherung (SGB VI): Absicherung der Risiken des Alters, der Invalidität und des Todes Arbeitslosenversicherung (SGB III): Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit
unechte Unfallversicherung* (SGB VII) *Während die echte Unfallversicherung Arbeitnehmer vor den Gefahren eines Arbeitsunfalls und einer Berufskrankheit schützt, erfasst die unechte Unfallversicherung die sonstigen gesetzlich unfallversicherten Personen, z. B. Kinder in Kindertagesstätten, Schüler in Schulen, Studenten in der Hochschule, Nothelfer, Blutspender und Spender körpereigener Gewebe. Kriegsopferversorgung (BVG) Gewaltopferentschädigung (OEG) Impfschadenentschädigung (IfSG) Wehrdienst- (SVG) und Zivildienstentschädigung (ZDG) Entschädigung bestimmter politischer Häftlinge (HHG) Entschädigung bestimmter, u.a. politisch Verfolgter (StrRehaG, VwRehaG und BerRehaG)
Arbeitsförderung (SGB III) (aktive) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) Ausbildungsförderung (BAföG) Familienleistungen: Kindergeld (BKGG/EStG), Elterngeld (BEEG) und Unterhaltsvorschuss (UnterhVG) Wohngeld (WoGG) Behindertenförderung: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Sozialhilfe (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) Asylbewerberleistungen (AsylbLG) ALG II („HARTZ IV“): Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Die verschiedenen Sozialleistungsansprüche stehen teils in einem Rangverhältnis zueinander. So sind gegenüber Leistungen der Sozialversicherung, der sozialen