Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft spielt die Mobilität eine ganz wichtige Rolle. Die nun vorliegende zweite Auflage von "MOBIL SEIN UND MOBIL BLEIBEN" wurde komplett überarbeitet, aktualisiert und ergänzt. Auf mehr als 100 Seiten liefert die Autorin nützliche Informationen zu speziellen rechtlichen Ansprüchen, Hilfen und zahlreiche weiterführende Adressen rund um das Thema Multiple Sklerose (MS), Behinderung und Mobilität.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 96
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Vorbemerkungen
Die Bezeichnung weiblicher oder männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in dieser Broschüre bringt die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau nicht angemessen zum Ausdruck. Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch ausdrücklich verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.
Der Inhalt dieses Buches ist seitens vorgenannter Autorin nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die enthaltenen Informationen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtssicherheit. Insbesondere bietet diese Information keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen die Autorin.
Für den Inhalt der Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Verbindliche Auskünfte holen Sie sich ggfs. bei einem Rechtsanwalt ein.
Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Adressen, Ruf-/Faxnummern und E-Mail-Anschriften auch ändern können.
„FÜR MICH IST MOBILITÄT
EIN STÜCK PERSÖNLICHE FREIHEIT
UND VORAUSSETZUNG
FÜR SOZIALE INTEGRATION.“
Autorin
Marianne Moldenhauer, Jg. 1965, geb. in Vechta (Niedersachsen), an Multipler Sklerose (MS) erkrankt seit 1989, lebt als selbstständig tätige Rechtsanwältin in Baunatal (Hessen). Mit ihren fachlichen Publikationen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen bietet sie MS-Erkrankten, Angehörigen und Interessierten bereits seit zwei Jahrzehnten praktische Lebenshilfen und zeigt Perspektiven auf. Irgendwann folgten Texte, Gedichte und Aphorismen rund um das Leben mit MS, das Tanzen, Einblicke in die persönliche Gefühlswelt und zum achtsamen Umgang mit der eigenen Lebensenergie hin zu einem aktiven und positiven Leben sowie eine Reise zum persönlichen Herzensglück. Ihren fünf Büchern folgt hiermit eine Neuauflage ihres vor fünf Jahren im Eigenverlag publizierten Ratgebers zum Thema Mobilität für Menschen mit Behinderung.
Liebe Leserin, lieber Leser,
ob im Beruf oder im Privaten - nie zuvor war es wichtiger als heute sich unabhängig und möglichst uneingeschränkt bewegen zu können.
Mobilität bestimmt die persönliche, soziale sowie berufliche Entwicklung eines jeden Einzelnen und bedeutet daher einen sehr großen Gewinn an Selbständigkeit und Lebensqualität.
Auch mobilitätseingeschränkte, behinderte Menschen wollen und sollen trotz ihrer gesundheitlichen Defizite ein selbstbestimmtes Leben führen können und per Gesetz soviel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie möglich haben. Demgemäß können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises je nach Schwere der Beeinträchtigung sowie u. U. dem Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Merkmale verschiedene Hilfen und Erleichterungen - sog. Nachteilsausgleiche - in Anspruch nehmen, wenn sie im Alltag unterwegs sind oder verreisen wollen.
Nachfolgend möchte ich Ihnen Informationen zu speziellen rechtlichen Ansprüchen, Hilfen und Adressen rund um das Thema Multiple Sklerose-Erkrankung, Behinderung und Mobilität geben.
Der Ratgeber richtet sich dabei insbesondere an MS-Erkrankte, Angehörige und interessierte Dritte.
Um Ihnen gerecht zu werden, habe ich großen Wert auf einfache und für Laien verständliche Formulierungen gelegt.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Ihre
WAS MIR MOBILITÄT BEDEUTET:
SELBSTBESTIMMTE BEWEGLICHKEIT
SICHERE UND SELBSTSTÄNDIGE
FORTBEWEGUNG
UNTERWEGSSEIN
FLEXIBILITÄT IM ALLTAG
UND VERÄNDERUNG
GRÖßTMÖGLICHE PERSÖNLICHE
UNABHÄNGIGKEIT
SPONTANITÄT UND FREIHEIT
WOHLBEFINDEN UND ERFOLG
TEILHABE AM GESELLSCHAFTLICHEN,
KULTURELLEN UND POLITISCHEN LEBEN
ERLEBNISSE UND KONTAKTE
MIT EINEM WORT:
LEBENSFREUDE
PHIL HUBBE
(http://www.hubbe-cartoons.de)
Treppenstufen?
Zu enge Türen?
Zu weite Wege?
Zu wenig Parkplätze?
Andere Stolpersteine?
Diagnose: Multiple Sklerose
Schwer-/Behinderung
Sozialrechtliche Definition der Behinderung
Ermittlung des Grades der Behinderung
Der Schwerbehindertenausweis
Zusätzliche Ausweismerkzeichen
Missbrauch eines Schwerbehindertenausweises
Weiterführende Info-Tipps
Rechtsgrundlagen
Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Ausweis mit Freifahrtberechtigung
Wichtige Voraussetzung: Wertmarke für die Freifahrt
Gültigkeitsdauer
Kosten
Ausstellung eines neuen Beiblattes wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer
Verlust des Beiblattes
Beförderung einer Begleitperson und/oder Mitnahme eines Hundes
Mitnahme eines Hilfsmittels
Übersicht: Unentgeltliche Beförderung (...)
Weitere Nachteilsausgleiche im Bahnverkehr
Nachteilsausgleiche auf Reisen in Europa
Weiterführende Info-Tipps
Rechtsgrundlagen
Erleichterungen für behinderte Menschen bei der Kfz-Steuer
Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung von 50 Prozent
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung
Benutzungseinschränkungen
Zweckfremde Benutzung des Kfz
Wechsel von der Freifahrt zur Kfz-Steuerermäßigung oder umgekehrt
Kosten
Weiterführende Info-Tipps
Rechtsgrundlagen
Übersicht: Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Behinderung und Hundesteuer
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung/-ermäßigung
Rechtsgrundlagen
Mobilitätseingeschränkt mit dem Flugzeug unterwegs
Übersicht: Betreuungscodes
Voraussetzungen
Beispiele für Unterstützungsleistungen
Wenn etwas nicht klappen sollte
Weitere Informationen, u. a. zu Fluggastrechten
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis für Menschen mit Behinderung
Erwerb der Fahrerlaubnis
Gutachten
Finanzielle Hilfen
Weiterführende Info-Tipps
Rechtsgrundlagen
Kraftfahreignung
Mindestanforderungen
Möglichkeiten zum Ausgleich von Eignungsmängeln
Abklärung der Fahreignung
Fazit
Rechtsgrundlagen
Sonderrechte in Umweltzonen
Befreiung von der Gurt-/Schutzhelmpflicht
Möglichkeiten der Befreiung
Gültigkeitsdauer
Kosten
Rechtsgrundlage
Parkerleichterungen
Der (hell-)blaue Parkausweis
Berechtigung zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes
Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis
Parkberechtigung
Folgen unbefugter Nutzung
Kosten
Der orangefarbene Parkausweis
Vier Personengruppen
Parkberechtigung
Der dunkelblaue Parkausweis mit dem Vermerk „BY“
Regionale Besonderheiten
Persönlicher Behindertenparkplatz
Erleichterungen für Ohnhänder und kleinwüchsige Menschen
Rechtsgrundlagen
Sondernachlässe für schwerbehinderte Menschen beim Autokauf
Übersicht: Folgende Hersteller gewähren Vergünstigungen
Wie bekomme ich den sog. Abrufschein?
Weiterführende Info-Tipps
Beitragsermäßigungen, Assistenz- und Beratungsleistungen bei Automobilclubmitgliedschaft
Hilfen an Tankstellen
Behinderungsbedingte Kfz-Kosten im Steuerrecht
Privatfahrten
Fahrten zur Arbeit
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Gebühren für Autobesitzer
Versicherungsschutz für Elektrokrankenfahrzeuge
Haftpflichtversicherung
Diebstahlschutz
Betriebserlaubnis
Rechtsgrundlage
Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge
Krankenfahrtenregelungen zur Kostenübernahme
Grundsatz
Generelle Zulässigkeit
Krankenfahrten mit Genehmigung
Ausnahmen von der vorherigen Genehmigung
Zuzahlungsregelung
Belastungsgrenze
Überschreiten der Belastungsgrenze
Rechtsgrundlagen
Übersicht: Voraussetzungen für Krankenfahrten
Hilfsmittel
Definition
Wunsch- und Wahlrecht
Umfang des Anspruchs
Musterbrief: Antrag auf Stromkostenerstattung
Toilettenschlüssel für Behinderten-WC´s
Fahrdienste
Reisen mit dem Rollstuhl
Reiseveranstalter
Ratgeber
Weiterführende Info-Tipps
Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Stichwortverzeichnis
Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark; auch der Sehnerv ist ein Teil des Gehirns), von der in Deutschland vermutlich mehr als 200.000 Menschen betroffen sind. Das häufigste Erkrankungsalter liegt zwischen dem 20. und dem 40. Lebensjahr; zwei Drittel der Erkrankten sind Frauen.
Gesunde Nervenbahnen sind – einem Kabel vergleichbar – von einer Isolierschicht umhüllt und geschützt, die als Myelin bezeichnet wird. Bei dieser sog. Myelinschicht (auch Markscheide oder Nervenscheide genannt) handelt es sich um eine Schicht aus Fett und Eiweiß.
Da die Vernarbungen bei jedem Erkrankten anders auftreten, sind auch die Beschwerdebilder ganz unterschiedlich. Sie äußern sich z.B. in Seh-, Sprach-, Bewegungs-, Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen, Blasen- und Darmstörungen, extremer Müdigkeit und Energielosigkeit, Taubheitsgefühlen, spastischer Versteifung und Lähmung sowie auch kognitiven Störungen.
Bei der MS geht man von drei grundsätzlich zu unterscheidenden Krankheitsverläufen aus: Bei einer schubförmigen MS (Erscheinungshäufigkeit ca. 40 %) treten ein oder mehrere neurologische Symptome nur kurzzeitig auf, d. h. sie klingen bereits nach wenigen Tagen wieder (fast) vollständig ab. Bei einem sekundär-fortschreitenden Krankheitsverlauf (Erscheinungshäufigkeit ebenfalls ca. 40 %) entwickelt ein Großteil der Patienten mit einer schubförmigen MS in einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren kontinuierlich zunehmende Beeinträchtigungen. Im Unterschied dazu ist die primär fortschreitende Verlaufsform, bei der sich die auftretenden neurologischen Symptome nicht mehr zurückbilden, eher selten. Es treten auch Mischformen dieser Grundformen der Erkrankung auf.
Das ist positiv:
Die Chancen, sein Leben mit nur relativ geringen Beeinträchtigungen weiterleben zu können, haben sich insbesondere in den letzten Jahren auch durch verbesserte Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten deutlich erhöht.
Viele MS-Erkrankte sind auch noch nach Jahrzehnten weitgehend beschwerdefrei.
Für MS-Erkrankte, die aufgrund ihrer Erkrankung motorisch beeinträchtigt sind, ist die Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung von enormer Bedeutung. Ein ganz wichtiger Aspekt ist hierbei der Lebensbereich MOBILITÄT, für den es einige Möglichkeiten der Förderung bzw. auch Nachteilsausgleiche gibt.
Menschen sind gemäß der sozialgesetzlichen Definition „behindert“, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch - SGB IX).
Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf eine Erkrankung, auf ein Unfallereignis beruht oder ob sie seit der Geburt besteht.
Das Vorliegen und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Versorgungsämtern auf Antrag festgestellt.
Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet, z.B. „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“, „Landesamt für Soziales und Versorgung“ oder „Amt für soziale Angelegenheiten“.
Die Auswirkungen eines Leidens auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung bezeichnet und in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt.
Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten nicht als Behinderung.
Eine Feststellung über den Grad der Behinderung wird nur getroffen, wenn insgesamt ein GdB von wenigstens 20 vorliegt.
Behinderte Menschen, deren GdB wenigstens 50 beträgt und in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, werden als „schwerbehindert“ eingestuft.
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Ausweis, seit dem 1. Januar 2013 – zunächst schrittweise und seit Anfang 2015 in allen Bundesländern – benutzerfreundlich als Plastikkarte im Bankkartenformat.
Hintergrund:
Der kleine Ausweis soll weniger diskriminierend wirken als die „alten großen Papierlappen“. Er ist zudem handlicher als der „alte“ Ausweis und damit für die meisten Ausweisinhaber benutzerfreundlicher.
(Quelle: BMAS)
HINWEIS:
Für
„alte“ Ausweise
- bislang im Postkartenformat (DIN A5) und aus festem Papier - besteht
kein Umtauschzwang
, diese gelten bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum weiter, u. U. also unbefristet.
Für die Inhaber „alter“ Ausweise
BITTE BEACHTEN SIE:
Bei einem Antrag auf Umtausch kann (muss aber nicht!) das zuständige Amt eine Überprüfung der Schwerbehinderteneigenschaft vornehmen, was eventuell zu Nachteilen führen kann (z.B. die Herabstufung des Grades der Behinderung).
Mit dem Schwerbehindertenausweis führt der Ausweisinhaber den Nachweis seiner Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch mit sich.
Im Schwerbehindertenausweis wird im Unterschied zu dem Bescheid, mit dem die Feststellung des Behinderungsgrades bekanntgegeben wird (sog. Feststellungsbescheid), nicht angegeben, auf welchen Funktionsstörungen die Behinderung beruht. Ist die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen, reicht es aus, den Ausweis vorzulegen.
Bei Behinderungen mit einem GdB unter 50 aber wenigstens 20 erhält der Betroffene keinen Ausweis, sondern lediglich einen Feststellungsbescheid.
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
Die einzelnen GdB-Werte werden dabei nicht addiert. Der GdB ist vielmehr ausgehend von der stärksten Beeinträchtigung mit Blick auf die weiteren Beeinträchtigungen zu entwickeln, wobei zu beachten ist, dass sich die Auswirkungen von einzelnen Beeinträchtigungen einander verstärken, sich überschneiden, aber auch gänzlich voneinander unabhängig sein können.
Je nach Ausprägung einzelner Gesundheitsstörungen können zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden.
(Quelle: BMAS)
HINWEIS:
Alle bereits festgestellten Nachteilsausgleiche können auch mit den bisherigen „alten“ Ausweisen in Anspruch genommen werden.
Folgende Merkzeichen können eingetragen werden:
Merkzeichen
Bedeutung
aG
außergewöhnliche Gehbehinderung
B
Notwendigkeit ständiger Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Bl
blind
G
erheblich gehbehindert
Gl
gehörlos
H
hilflos
RF
Anspruch auf Rundfunkbeitragsbefreiung/-ermäßigung und Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom