Modifizierte Zinsschranke: Vergleich mit US-amerikanischen Earnings Stripping Rules - Nina Erdell - E-Book

Modifizierte Zinsschranke: Vergleich mit US-amerikanischen Earnings Stripping Rules E-Book

Nina Erdell

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Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität zu Köln (Steuerseminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der erhöhten internationalen Gestaltungsmöglichkeiten versuchen viele Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Dies erfolgt häufig durch Verlagerung der Produktion und entsprechender Verrechnungspreisgestaltungen. Aber auch durch Gewährung von Darlehen mit daraus resultierenden Zinszahlungen an im Ausland ansässige Anteilseigner oder Konzernmuttergesellschaften erfolgt eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer, so dass in den Staaten mit höherer Steuerbelastung entsprechendes Steuersubstrat verloren geht. In vielen Ländern gibt es zur Vermeidung solcher Gestaltungen Steuerregelungen, die überhöhte Zinszahlungen an ausländische Anteilseigner verhindern. Mit Einführung der Zinsschranke, die durch die Unternehmensteuerreform 2008 zum 01.01.2008 anstelle der bisher geltenden Gesellschafter-Fremdfinanzierung gem. § 8a KStG treten wird, kommt es in einzelnen Bereichen zu einer Annäherung der deutschen Regelung zur steuerlichen Behandlung einer Unterkapitalisierung mit den entsprechenden Regelungen im US-amerikanischen Steuerrecht. Die Zinsschranke soll wie ihr US-Pendant Gewinnverlagerungen durch übermäßige Zinszahlungen in das Ausland verhindern und durch die Ausgestaltung Besteuerungssubstrat aus dem Ausland importieren. Die Diplomarbeit zieht einen Vergleich zwischen den beiden Unterkapitalisierungssystemen in Deutschland und den USA. Dabei soll aus deutscher Sicht die Zinsschranke als Nachfolgerin der bisher gültigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung des § 8 a KStG betrachtet werden und aus US-Sicht die gültige Regelung der Earnings Stripping Rule des Sec. 163(j) IRC. In den jeweiligen Kapiteln soll sich die Arbeit zunächst kurz mit der US-amerikanischen Earnings Stripping Rule befassen, um anschließend detaillierter auf die Zinsschranke einzugehen und einen Vergleich ermöglichen, der sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zwischen den beiden Konzepten herausstellt. Beide Systeme haben gemeinsame Anknüpfungspunkte, unterscheiden sich auch in einigen Bereichen voneinander.

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Veröffentlichungsjahr: 2008

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Inhaltsverzeichnis

 

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Überblick zur Unterkapitalisierung

2.1. Problematik

2.1.1. Begriffsdefinitionen

2.1.2. Unternehmensfinanzierungsformen

2.1.3. Besteuerung von Dividenden und Zinszahlungen

2.1.4. Zinszahlungen und Dividenden im Abkommensrecht

2.2. Notwendigkeit von Unterkapitalisierungsregeln

2.3. Methoden der steuerlichen Behandlung von Unterkapitalisierungen

2.4. Internationaler Überblick zu Unterkapitalisierungsregelungen

2.5. Entstehungsgeschichte und Ziele der Unterkapitalisierungssysteme USA-Deutschland

2.5.1. USA

2.5.1.1. Entwicklung und geltende Earnings Stripping Rule

2.5.1.2. Geplante Verschärfung des Earnings Stripping Rule von 2002

2.5.2. Deutschland

2.5.2.1. Bisherige Regelungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung

2.5.2.2. Unternehmensteuerreform 2008

3. Rechtsvergleich der Unterkapitalisierungssysteme USA – Deutschland

3.1. Grundkonzeption

3.1.1. Earnings Stripping Rule

3.1.2. Modifizierte Zinsschranke

3.2. Personelle Voraussetzungen und Anwendungsbereich

3.2.1. USA

3.2.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich

3.2.1.2. Sachlicher Anwendungsbereich

3.2.2. Deutschland

3.2.2.1. Persönlicher Anwendungsbereich

3.2.2.2. Sachlicher Anwendungsbereich

3.3. Ertragskennziffer

3.3.1. USA

3.3.2. Deutschland

3.4. Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital

3.4.1. Grundlagen

3.4.2. USA

3.4.3. Deutschland

3.4.3.1. Notwendigkeit der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

3.4.3.2. Zu Grunde liegende Rechnungslegungsnormen

3.4.3.3. Kapitalabgrenzung nach HGB

3.4.3.4. Kapitalabgrenzung nach IFRS

3.4.3.5. Kapitalabgrenzung nach US-GAAP

3.5. Rechtsfolgen der Earnings Stripping Rule und der Zinsschranke

3.5.1. USA

3.5.1.2. Ebene des Darlehennehmers

3.5.1.3. Ebene des Darlehengebers

3.5.2. Deutschland

3.5.2.1. Ebene des Darlehennehmers

3.5.2.2. Ebene des Darlehengebers

3.6. Zinsvortrag

3.6.1. USA

3.6.2. Deutschland

3.7. Ausnahmetatbestände

3.7.1. USA

3.7.2. Deutschland

3.7.2.1. Grundsätzliche Ausnahmetatbestände

3.6.2.2. Ausnahmen von der Ausnahme

3.8. Zusammenfassender Überblick

4. Anwendungsprobleme

4.1. USA

4.1.1. Problemfelder

4.1.2. DBA-Fälle

4.2. Deutschland

4.2.1. Durchsetzbarkeit

4.2.2. Freigrenzenproblematik

4.2.3. Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit mit den Besteuerungsgrundsätzen

4.2.3.1. Maßgeblichkeit von IFRS und US-GAAP für das Steuerrecht

4.2.3.2. Verfassungsrechtliches Gebot der Normen-Klarheit

4.2.3.3. Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip

4.2.4. Vereinbarkeit mit EU-Recht

4.2.5. DBA-Fälle

4.2.6. Betriebstätte

5. Fazit und Ausblick auf künftige Entwicklungen

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Internationaler Überblick zu Unterkapitalisierungsregeln

Abbildung 2: Ermittlung des Taxable Income

Abbildung 3: Ermittlung des Adjusted taxable income

Abbildung 4: Vermögens- und Verwaltungsrechte von Eigen- und Fremdkapital

Abbildung 5: Ausgewählte innovatorische US-Finanzierungsinstrumente

Abbildung 6: Berechnung des Excess interest expense

Abbildung 7: Vergleich Earnings Stripping Rule und Zinsschranke

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

 

Im Rahmen der Globalisierung müssen sich international aufgestellte Unternehmen einer weltweit tätigen Konkurrenz stellen. Dies bedeutet für Handels- und Produktionsunternehmen, dass nicht nur die typischen Bereiche wie Marketing, Vertrieb oder Produktion den international notwendigen Anforderungen angepasst werden. Insbesondere die Ansprüche an den Geldverkehr steigen, so dass auch im Finanzbereich Flexibilität gewährleistet sein muss.

 

Im Rahmen der erhöhten internationalen Gestaltungsmöglichkeiten versuchen viele Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Dies erfolgt häufig durch Verlagerung der Produktion und entsprechender Verrechnungspreisgestaltungen. Aber auch durch Gewährung von Darlehen mit daraus resultierenden Zinszahlungen an im Ausland ansässige Anteilseigner oder Konzernmuttergesellschaften erfolgt eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer, so dass in den Staaten mit höherer Steuerbelastung entsprechendes Steuersubstrat verloren geht. In vielen Ländern gibt es zur Vermeidung solcher Gestaltungen Steuerregelungen, die überhöhte Zinszahlungen an ausländische Anteilseigner verhindern.

 

Mit Einführung der Zinsschranke (§ 4h EStG n.F., § 8a KStG n.F.), die durch die Unternehmensteuerreform 2008[1] zum 01.01.2008 anstelle der bisher geltenden Gesellschafter-Fremdfinanzierung gem. § 8a KStG treten wird,[2] kommt es in einzelnen Bereichen zu einer Annäherung der deutschen Regelung zur steuerlichen Behandlung einer Unterkapitalisierung mit den entsprechenden Regelungen im US-amerikanischen Steuerrecht. Die Zinsschranke soll wie ihr US-Pendant Gewinnverlagerungen durch übermäßige Zinszahlungen in das Ausland verhindern und durch die Ausgestaltung Besteuerungssubstrat aus dem Ausland importieren.

 

Die Diplomarbeit zieht einen Vergleich zwischen den beiden Unterkapitalisierungssystemen in Deutschland und den USA. Dabei soll aus deutscher Sicht die modifizierte Zinsschranke als Nachfolgerin der bisher gültigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung des § 8 a KStG betrachtet werden und aus US-Sicht die gültige Regelung der Earnings Stripping Rule des Sec. 163(j) IRC. In den jeweiligen Kapiteln soll sich die Arbeit zunächst kurz mit der US-amerikanischen Earnings Stripping Rule befassen, um anschließend detaillierter auf die Zinsschranke einzugehen und einen Vergleich ermöglichen, der sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zwischen den beiden Konzepten herausstellt. Beide Systeme haben gemeinsame Anknüpfungspunkte, unterscheiden sich auch in einigen Bereichen voneinander. Insbesondere ein US-Gesetzentwurf[3] aus dem Jahre 2002 könnte in einzelnen Punkten als Vorlage der deutschen Zinsschranke gedient haben und zeigt, dass die Zinsschranke keinesfalls als Regelung, die als „ambitioniert und bislang ohne Beispiel“[4] bezeichnet werden kann, anzusehen ist.[5]

 

Im zweiten Kapitel der Arbeit wird zunächst ein Überblick über mögliche Gründe für eine Unterkapitalisierung mit den Folgen aus steuerlicher Sicht für die jeweiligen Staaten und Unternehmen als Darlehensnehmer und Darlehensgeber gegeben. Anschließend werden die Methoden der steuerlichen Behandlung an ausgewählten Beispielen dargestellt und anhand einer internationalen Übersicht als Grundlage für die darauf folgenden Abschnitte angefügt. Zudem werden die US-amerikanischen und die deutschen Regelungen in ihren jeweiligen historischen Entstehungsprozess eingeordnet und Gründe für die Entwicklung der beiden Unterkapitalisierungssysteme bis zum heutigen Stand der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt. Im anschließenden Hauptteil, dem dritten Kapitel, wird ein Rechtsvergleich der beiden Unterkapitalisierungssysteme der USA und von Deutschland durchgeführt. Dabei werden Voraussetzungen, Anwendungsfälle- und –formen sowie insbesondere die Rechtsfolgen dargestellt. Zudem wird die nicht immer einfach durchzuführende Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital betrachtet. Sowohl Deutschland als auch die USA kennen Ausnahmen von der Anwendung, um insbesondere reine Inlandssachverhalte oder kleinere Unternehmen vor der Anwendung zu schützen. Im vierten Kapitel werden mögliche Probleme im Rahmen der Anwendung beider Regelungen im nationalen sowie im internationalen Kontext näher erläutert. Dabei werden sowohl die nationalen Gesetze und Besteuerungsgrundsätze als auch solche mit internationalem Bezug analysiert. Insbesondere die Zinsschranke scheint erhebliche Probleme bei der Anwendung zu bereiten und erfordert ein Überdenken der derzeitigen Ausgestaltung. Die Arbeit schließt im fünften Kapitel mit einem Fazit der dargestellten Regelungen und einem Ausblick auf künftige Entwicklungen ab.

 

2. Überblick zur Unterkapitalisierung

 

2.1. Problematik

 

2.1.1. Begriffsdefinitionen

 

Die Begriffe „Gesellschafter-Fremdfinanzierung“, „Thin-Capitalization Rules“, „Earnings Stripping Rules“ oder „Unterkapitalisierungsregeln“ sind international gebräuchlich und werden für die verschiedenen Ausgestaltungsformen der jeweiligen nationalen Steuerregelungen häufig synonym verwendet, obwohl damit meist nur das Grundkonzept in einer Vielzahl von Ausgestaltungsformen begrifflich getroffen wird. Die Begriffe haben lediglich den Einzug in das Steuerrecht gefunden und erfassen keine handelsrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Konstellationen. Der Begriff „Unterkapitalisierung“ soll in dieser Arbeit die internationalen Ausgestaltungsformen der Vermeidung von übermäßiger Fremdfinanzierung zusammenfassen, da nicht alle Regeln ausschließlich auf Zahlungen an Gesellschafter anknüpfen. Unterkapitalisierungsregeln setzen allerdings regelmäßig voraus, dass die Zinszahlungen durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst sind.[6] Der Begriff der „Earnings Stripping Rule“ wird in der Arbeit speziell für die US-amerikanische und der Begriff der „Zinsschranke“ speziell für die zukünftige deutsche Ausgestaltung dieser Regelungen verwendet.

 

2.1.2. Unternehmensfinanzierungsformen

 

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten ein Unternehmen von außen zu finanzieren. Hierbei kann eine Fremdkapitalfinanzierung, eine Eigenkapitalfinanzierung oder auch, wie es in der Mehrzahl vorkommt, ein Gemisch aus beiden Finanzierungsformen gewählt werden. Problematisch bei der Analyse der Unternehmensfinanzierung ist, dass eine Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital nicht immer ohne weitergehende Betrachtung möglich ist. Insbesondere komplizierte Finanzierungsverträge und Mezzanine-Finanzierung erschweren eine genaue Zuordnung der zu betrachtenden Finanzmittel zu Eigen- oder Fremdkapital. In Deutschland und den USA ist die Finanzierung mit diesen Mischformen des Kapitals weit verbreitet.[7]

 

Bei der Planung von Unternehmensfinanzierungen spielen folgende Faktoren eine bedeutende Rolle:

 

 Ökonomische Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital

 

 Steuer- und Bilanzrecht

 

 Beteiligte Staaten (bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder Unternehmensbetrachtungen)

 

 Währungen (innerhalb der EU nachrangig).[8]

 

Es gibt eine Vielzahl von gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorgaben bei der Eigen- und Fremdkapitalbehandlung sowie bei der Abgrenzung der beiden Finanzierungsformen.[9] In einigen Ländern gibt es eine gesellschaftsrechtlich vorgeschriebene Eigenkapitalausstattung, die in der Regel unter einem Betrag von 100.000 US-$ liegt.[10] In Deutschland besteht, abgesehen von der gesellschaftsrechtlich vorgegebenen Eigenkapitalausstattung, Finanzierungsfreiheit bei der Wahl der Finanzierungsform eines Unternehmens.[11] Finanzierungsfreiheit bedeutet, dass kein Finanzierungsvertrag wegen der Besteuerung inhaltlich abgewandelt wird.[12] In einigen Staaten (bspw. Südafrika) besteht für ausländische Anteilseigner eine Beschränkung des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals in Relation zum vorhandenen Eigenkapital.[13]

 

2.1.3. Besteuerung von Dividenden und Zinszahlungen

 

Unterkapitalisierungsstrukturen im Rahmen der Besteuerung entstehen durch unterschiedliche Besteuerungskonsequenzen für Zins- und Dividendenzahlungen.[14] Die Besteuerung von Zinsen ist im geltenden deutschen Steuerrecht sowie auch im geltenden US-Steuerrecht günstiger als die Besteuerung von Dividenden.[15]  Allerdings erfolgt auf Grund der günstigeren Besteuerung von Zinsen eine nachteilige Behandlung von Eigen- gegenüber Fremdkapital, so dass ein Verstoß gegen die Finanzierungsneutralität vorliegt.[16] Aus Gründen der Steueroptimierung könnte dies bereits aus rein nationaler Sicht dazu führen, dass die Unternehmen verstärkt mit Fremdkapital finanziert werden.[17] Dies könnte in einer gesamtwirtschaftlichen Krise die Unternehmen anfälliger machen und somit nicht nur für Anteilseigner, sondern auch für die Volkswirtschaft nachteilig sein.[18]