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MÖRDERMORD ist trotz der erfundenen Rahmenhandlung eine authentische Story, sie bedient sich eines über jeden Zweifel erhabenen Materials. Die Rede ist von einem stenografierten Schwurgerichtsprozess in Berlin des Jahres 1921. Angeklagt war ein armenischer Student, den ehemaligen Türkischen Innenminister Talaat Pascha auf offener Straße um die Mittagszeit erschossen zu haben. Das Gericht gab sich große Mühe, die Motive des jungen Mannes zu erfahren. Es stellte sich heraus, dass der einundzwanzigjährige Solomon Teilirian unter einem Trauma litt, entstanden durch die von Türken unter Talaats Ägide gegen die armenische Minderheit ausgeübten Gräueltaten, wie er sie in seiner Kindheit erlebt hatte. Bis zum heutigen Tage leugnet der türkische Staat jenen Genozid. Zur Ehre des Gerichts sei aber erwähnt, dass mehrere Zeugen aus eigenem Augenschein jene unfassbaren Massaker schildern durften. Dennoch kann in der Türkei jedermann gerichtlich belangt werden, der diesen Völkermord öffentlich benennt. Es ist der Fall einer Lehrerin bekannt, die auf eine Frage ihrer Schüler die Schuld der Türkei bejahte – anderntags wurde sie von der Geheimpolizei zum Verhör abgeholt. Unbelehrbar demonstrieren türkische Landsleute jedes Jahr gegen "diese armenische Lüge vom Genozid", wenn am 24. April während einer diesbezüglichen Veranstaltung in Berlin der Gemeuchelten aus dem Jahre 1915 gedacht wird. Und der Staat Türkei tut noch ein Übriges: Länder, die offiziell den Genozid an den Armeniern als Faktum des Völkermords anerkennen, werden Sanktionen angedroht. Frankreich büßte beispielsweise das Geschäft mit den an den NATO-Staat Türkei zu liefernden Düsenjäger Mirage ein; der USA wird die Kündigung der Lande- bzw. Überflugrechte angedroht. Hat dieses rigide Verhalten gegen NATO-Mitglieder Auswirkungen auf den von der Türkei gewünschten Beitritt in die EU? Wider Erwarten sprach das Schwurgericht den überführten und geständigen Attentäter frei. Aufgrund der Weltempörung, die die Aussagen des armenischen Schützen zur Folge hatte, flüchteten die Richter respektive die Geschworenen sich in die Anwendung des Paragraphen 51, also im Sinne des Gesetzes nicht schuldfähig. Solomon Teilirian verließ Deutschland als freier Mann, ging zuerst in die USA, heiratete in Europa, wurde zweimal Vater und als er in den Sechzigern des vorigen Jahrhunderts starb, legte die armenische Gemeinde in San Franzisco auf den Sarg ein Fernglas, mit dem der Mörder Talaats tagelang sein Opfer observiert hatte.
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Seitenzahl: 166
Veröffentlichungsjahr: 2012
Günther Fuchs & Hans-Ulrich Lüdemann
Mördermord
Dokumente und Dialoge
ISBN 978-3-86394-902-0 (E-Book)
Die Druckausgabe erschien erstmals 2002 beim BS-Verlag Rostock.
Nachwort: Stephan Heymann
Gestaltung des Titelbildes: Ernst Franta
© 2012 EDITION digital®Pekrul & Sohn GbR Alte Dorfstraße 2 b 19065 Godern Tel.: 03860-505 788 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.ddrautoren.de
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Buch kursiv gedruckten Passagen um Wiedergaben von Originaldokumenten handelt.
Die Dokumentation des Prozessverlaufes folgt dem Stenographischen Bericht über die Verhandlung gegen den des Mordes an Talaat Pascha angeklagten armenischen Studenten Salomon Teilirian vor dem Schwurgericht des Landgerichts III zu Berlin, Aktenzeichen: C. J. 22/21, am 2. und 3. Juni 1921 mit einem Vorwort von Arnim T. Wegner („Der Prozeß Talaat Pascha“, Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte m. b. H. in Berlin W 8 1921; eingeleitet von Tessa Hofmann für die Reihe - pogrom - im Auftrag der Gesellschaft für bedrohte Völker unter dem Titel Der Völkermord an den Armeniern vor Gericht, Göttingen, Wien 1980, 1985).
Das Hitlerzitat findet sich in den Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1919-1945, Serie D, VII, Nr. 193, S171, Anm. 1. Der Auszug aus dem Interview Wegners ist entnommen: Armenien. Völkermord-Vertreibung-Exil 1979-1987, hrsg. von Tessa Hofmann und Gerayer Koutcharian, pogrom themen 1, Göttingen und Wien 1987.
Alle anderen Quellenangaben finden sich im Text.
Da sind sie wieder: Glatzköpfe mit Bomberjacken und Baseballschlägern, die sich nur im Rudel stark fühlen. Dieses Mal jagen sie einen Ausländer durch die nächtlichen Straßen Berlins. Aber Mr. Melikjan hat Glück. Dank des beherzten Eingreifens eines türkischen Gemüsehändlers lassen die jungen Männer von ihm ab. Was bewegt den schwerverletzten Wissenschaftler aus Kalifornien kurz darauf, den ärztlichen Beistand eines türkischen Mediziners abzulehnen? Ist sein seltsames Verhalten auf die verabreichten Medikamente zurückzuführen?
Traumatische Vorstellungen führen Melikjan aus der Gegenwart in das Berlin 1921: vor den Schranken eines Schwurgerichts steht sein armenischer Großvater, angeklagt, am Vormittag des 15. März in der Hardenbergstraße den türkischen Ex-Innenminister Talaat Pascha, der sich hier unter dem Namen Sali Ali Bey verbirgt, erschossen zu haben. Und weil dieser Prozess auch Gegenstand Melikjans wissenschaftlicher Arbeit ist, nimmt es kaum wunder, daß er sich leibhaftig an der Gerichtsverhandlung teilnehmen sieht. Ebenso real sind seine Dialoge mit einem getöteten Talaat, der auf Deutschlands Rechtsstaat schwört und davon ausgeht, dass sein Mörder unter dem Fallbeil endet.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der quasi öffentlichen Hinrichtung jenes Ex-Innenministers der Hohen Pforte durch Melikjans Großvater und der unerklärlichen Angst des Amerikaners vor einem türkischen Arzt? MÖRDERMORD versucht, diese Fragen zu beantworten...
27. September 1995, 22 Uhr15:
Die Forster Straße, vom Görlitzer Park zum Landwehrkanal führend, ist zu dieser späten Abendstunde menschenleer. Mr. Melikjan aus Kalifornien, seit drei Monaten wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin, verflucht seinen Einfall, nach einem Besuch bei Freunden den Heimweg zu Fuß angetreten zu haben. Er hatte den Berichten einiger Kollegen in Berkeley über wachsenden Ausländerhass in Deutschland nicht glauben wollen. Aber nun hilft alles Fluchen nichts mehr. In diesem Augenblick rennt Soghomon Melikjan um sein Leben. Er keucht und ein stechender Schmerz in den Seiten raubt ihm fast die Sinne. Blitzartig spulen Filmszenen vor seinen Augen ab. Mit Bildern, die nach Berichten seines armenischen Großvaters Soghomon Tehlerjan, der sich später Saro Melikjan nannte, aus Blut, Schändungen und Leichen zusammengesetzt waren. Als türkische zivile und uniformierte Schlägertrupps alle Mitglieder der Familie Tehlerjan aus ihren Häusern vertrieben, um sie irgendwo in der Fremde zu ermorden. Unterwegs fanden die Armenier nur selten Beistand durch türkische Mitbürger. Das geschah 1915 und offiziell erklärtes Ziel dieser Verbannung war das Nichts ...
Jetzt erreichen die Verfolger, junge Kerle in Bomberjacken, die mit ihren Schnürstiefeln ein Stakkato auf dem Pflaster schlagen, Soghomon Melikjan und reißen ihn zu Boden. Einer brüllt:
„Du Ausländersau! Uns kein Feuer geben wollen! Wer nicht hören will, muss fühlen!“
Auch die Schläger sind atemlos vor Anstrengung und so hört sich das darauffolgende „Ausländer raus“ des einen gar nicht so markig an wie sonst. Aber mit ganzer Kraft zuschlagen, das kann er.
Melikjan versucht, mit beiden Armen seinen Kopf zu schützen. Aus den aufgeplatzten Lippen rinnt Blut. Schließlich bettelt der junge Mann aus Kalifornien, dass man ihn doch gehen lassen solle.
„Gehen?! Kriechen sollst du!“ Nach einem hämischen Auflachen tritt der Zweite wie von Sinnen zu. Wieder und wieder trifft seine Stiefelspitze den am Boden Liegenden.
„Nicht schlagen!“, schreit Melikjan. Sein amerikanischer Akzent ist jetzt nicht mehr zu überhören.
„Macht die Brillenschlange einen auf Amerikaner?! Willst uns wohl verarschen?!“
Alles Bitten Melikjans scheint die jungen Männer nur noch anzustacheln. Von einem Baseball-Schläger wird der Akademiker am Kopf getroffen. Scheppernd zerbricht die Brille.
„Ich zieh dir den Scheitel gerade, du Schwein!“
Die letzten Worte hört Melikjan nicht mehr. Der Bewusstlose hat Glück, dass in diesem Augenblick ein Ehepaar auf dem Weg zur Tochter die Forster Straße überqueren muss. Der Gemüsehändler Ergun Ince erkennt sofort die Situation.
„Feiges Gesindel!“, schreit der Fünfzigjährige so laut er kann. Und er kommt näher.
Die Schläger lassen jetzt ab von Soghomon Melikjan. Und weil sie in der Überzahl sind, haben sie auch keine Angst vor einem stämmig gebauten Ince Ergun. Springmesser klappen metallisch.
„Zu Hilfe, ihr Leute!“, schreit Frau Ince, als sie sieht, dass ihr Ergun angegriffen wird.
„Mal sehen, was rauskommt, wenn ich dich Knoblauchzehe aufschneide!“ Dann sticht einer der Glatzköpfe zu.
Während Ergun Ince stöhnend zu Boden sinkt, ruft seine Frau wiederholt nach Hilfe. Aber weder hinter den erleuchteten noch hinter den dunklen Fenstern in der Straßenfront regt sich jemand ...
„Ab durch die Mitte, Männer!“, ruft der Messerstecher jetzt seinen Kumpanen zu. Das Knallen ihrer Stiefelabsätze entfernt sich schnell ins nächtliche Dunkel.
„Ergun!?“ Entsetzt beugt sich Frau Ince über ihren Mann. „Ergun!!“, schreit sie und der Name hallt wider in einer von Autos zugestellten nächtlichen Straße.
Antwort erhält Frau Ince nicht. Erst die Sirene eines Funkstreifenwagens, aus dem vorbeifahrenden Taxi alarmiert, durchbricht die tödliche Stille in der Forster Straße. Fortan läuft alles routinemäßig ab.
27. September 1995, 22 Uhr 45:
Etwa zehn Minuten nach dem brutalen Überfall werden sowohl der Amerikaner Soghomon Melikjan als auch der türkische Gemüsehändler Ergun Ince im Urban-Krankenhaus ärztlich behandelt.
„Schädelfraktur“, diagnostiziert Dr. Selümü. „Sieht böse aus. Die dritte Notversorgung heute, Schwester Beate!“ Obwohl erst 30 Jahre alt, ist Dr. Selümü seit kurzem Leiter der Rettungsstelle. „Und das fünfzehn Minuten vor Dienstschluss. Kismet“, seufzt der Arzt.
„Hier, Herr Doktor. Dieser Hochschulausweis lag in seinem amerikanischen Pass.“ Die Krankenschwester hält unschlüssig beide Dokumente in ihren Händen.
Interessiert nimmt Dr. Selümü die Papiere entgegen. „Soghomon Melikjan. Amerikanischer Staatsbürger. Freie Universität. Wissenschaftlicher Mitarbeiter ...“ Der Arzt unterbricht sich, um die Erstversorgung abzuschließen: „Also, Schwester Beate - geben Sie ihm für alle Fälle ein Diazepam-Präparat.“
Dr. Selümü steckt die Ausweispapiere in seine Kitteltasche und geht aus dem Behandlungszimmer. Im Nebenraum wendet er sich an die wie gelähmt auf einem Stuhl sitzende Frau des Gemüsehändlers Ergun Ince:
„Der andere Mann heißt Soghomon Melikjan. Scheint von seiner Herkunft her ein Armenier zu sein, Frau Ince!“
Frau Ince winkt ab. Was interessiert sie jetzt dieser Fremde, dem ihr Mann beistehen wollte. Irgendwie ist der ja Schuld am Unglück der Familie Ince: „Und mein Ergun, Herr Doktor? Kommt er wieder mit mir? Mit nach Hause?“
Dr. Selümü wiederholt: „Ein Armenier, Frau Ince!“ Und ungläubig den Kopf schüttelnd, fragt er: „Hat der etwa auf Ihren Mann eingestochen?“ Als die Frau des Gemüsehändlers nicht reagiert, fasst der Doktor sie bei den Schultern: „Frau Ince?“
Die Türkin zuckt wie unter einem Schlag zusammen. Dann stammelt sie verängstigt: „Was mit meinem Ergun?“
„Ist noch im OP, Frau Ince. Mehrere Messerstiche. Ihr Mann hat sehr viel Blut verloren.“
„Ich nix versteh. Sie - Türke. Warum Sie nicht sagen von Ergun in Ihre Muttersprache, Herr Doktor. Bitte!“
Ehe der Arzt antworten kann, reißt Schwester Beate die Tür auf: „Doktor! Kommen Sie! Dieser Mister aus Amerika ist jetzt bei Bewusstsein!“
Als Dr. Selümü näherkommt, merkt er, dass Schwester Beates Beobachtung nicht ganz der Wahrheit zu entsprechen scheint. Mal ist Soghomon Melikjan ansprechbar und dann wieder fantasiert er: „Nicht schlagen! Bitte - nicht! Go away! Please, let me go!“
„Wir sind hier im Urban-Krankenhaus.“ Der Arzt greift jetzt nach einem Stuhl und setzt sich an das Bett. „Ich bin Doktor Selümü“, sagt er dann beruhigend. „Sie sind schwer verletzt, Mister Melikjan.“
Offensichtlich hat der U.S. Amerikaner nur einen lichten Augenblick. Für Sekunden fixieren seine tränenfeuchten Augen den Mann im weißen Kittel. Dann wendet Soghomon Melikjan jäh den Kopf zur Wand: „Sie sind Türke! Lassen Sie mich in Ruhe ...“
Die Abweisung des Patienten ignorierend, bekennt Dr. Selümü, dass er wohl Türke sei und aus Anatolien komme. „Aber was für Sie in Ihrem Zustand viel wichtiger ist, Mister Melikjan - ich bin Arzt.“
Ob Soghomon Melikjan verstanden hat oder nicht - seine ablehnende Haltung gegenüber dem Doktor behält er bei. Alle Beruhigungsversuche von Schwester Beate verkehren sich ins Gegenteil. Melikjan bäumt sich plötzlich mit schier übermenschlicher Kraft auf. Dabei werden seine Augen glasig und seine vor Todesangst schrille Stimme füllt den Raum: „Sind Türke! Sie wollen mich töten! Don’t touch me!“
Achselzuckend erhebt sich Dr. Selümü. Und obwohl der Patient kaum ansprechbar ist, wendet er sich nochmals an ihn: „Tut mir leid, Mister Melikjan - anfassen lassen müssen Sie sich schon. Schwester Beate - bitte, eine zweite Injektion.“
Nachdem Dr. Selümü das Krankenzimmer verlassen und die Schwester auf seinem Stuhl vor dem Bett Platz genommen hat, fantasiert Soghomon Melikjan mal mit leiser und mal mit lauter Stimme:
„Umbringen wollt Ihr mich ... Ein Türke und eine deutsche Frau! Ein abgekartetes Spiel! Rächen wollt Ihr Euch! Hörst du, Großväterchen, Sie wollen nicht, dass ich die Wahrheit schreibe. Über dich und alle anderen. Sie wollen, dass die Welt euch und eure ermordeten Vorfahren vergisst. Vergisst, was vor achtzig Jahren mit euch geschah!“
Schwester Beate, die zwar aufmerksam, aber mit Unverständnis, Melikjan’s Worten folgt, kann nicht ahnen, was der Überfall jener Schläger im Unterbewustsein des Amerikaners armenischer Herkunft aufleben lässt: seine gemarterte Seele wandelt dramatische Ereignisse, die damals das Leben seine Großvaters Soghomon Tehlerjan veränderten und seit geraumer Zeit Gegenstand einer fast selbstquälerischen wissenschaftlichen Aufarbeitung sind, in greifbar nahe Realität um. So ist es möglich, dass der Enkel Soghomon Tehlerjan in seinen Fieberfantasien auf den Mann trifft, der 1915 als Innenminister einer jungtürkischen Regierung die Schuld trägt am millionenfachen Sterben und Leiden des armenischen Volkes ...
Berlin-Charlottenburg, den 2. Juni 1921, 9 Uhr 15:
Prozess gegen den armenischen Studenten Soghomon Tehlerjan (in den Gerichtsakten Salomon Teilirian genannt), angeklagt, am Vormittag des 15. März 1921 auf der Hardenbergstraße in Berlin-Charlottenburg, den Türken Talaat Pascha, Ex-Innenminister der Hohen Pforte, erschossen zu haben:
„DER REICHSBOTE! Am vergangenen Wochenende Walther Rathenau zum Wiederaufbau-Minister gewählt! DER REICHSBOTE! Ab heute Morgen neun Uhr wird der März-Mord am früheren türkischen Großwesir Talaat Pascha vor dem Schwurgericht verhandelt! DER REICHSBOTE! Indischer Nobelpreisträger Rabindranath Tagore liest am Donnerstag in Berliner Universität ...“
Wie selbstverständlich sieht sich Soghomon Melikjan also an diesem 2. Juni 1921 vor dem respekteinflößenden Gebäude, in dem das Charlottenburger Schwurgericht tagt. Ein Zeitungsjunge radelt freihändig fahrend vorbei. Ein Exemplar in seinen Händen jonglierend, schreit er die neuesten Schlagzeilen heraus:
Melikjan blickt dem Radfahrer nach. Dann wendet er sich ab und läuft behände die Stufen empor. Trotz der vielen Flure findet der junge Mann mit schlafwandlerischer Sicherheit die richtige Tür. Er bleibt vor einem Aushang stehen. Bei dem Papier handelt es sich um die öffentliche Bekanntgabe der Besetzung des Gerichts:
„Vorsitzender: Landgerichtsdirektor Dr. Lehmberg. Beisitzer: Landgerichtsrat Bathe und Gerichtsassessor Dr. Lachs. Gerichtsschreiber: Justizanwärter Warmburg ...“ Melikjan ruckt an seiner Brille. Seit Längerem bereiten ihm die kleineren Schriften zusehends Schwierigkeiten. Dann liest der junge Mann halblaut weiter: „Vertreter der Anklage: Erster Staatsanwalt Gollnick. Verteidiger: Geheimer Justizrat Dr. Adolf von Gordon, Berlin. Justizrat Dr. Johannes Werthauer, Berlin. Geheimer Regierungsrat Dr. Niemeyer, Professor der Rechte an der Universität Kiel.“ Der Zeigefinger folgt jetzt den Zeilen darunter: „Die Geschworenen: Maurerpolier Grau, Nauen bei Berlin. Kaufmann Grosser, Bernau, Mark. Juwelier Barthel, Berlin. Rentier Kühne, Pankow. Hausbesitzer Ewald, Charlottenburg. Dachdeckermeister Wagner, Schlosser ...“
Der Rest geht in einem unverständlichen Murmeln unter. Bei der Berufsbezeichnung Drogenbesitzermüsste es wohl heute Drogeriebesitzer heißen ...
Wie aus dem Nichts auftauchend, steht neben Soghomon Melikjan plötzlich ein Mann - Talaat Pascha. Von massiger Gestalt und mit einem gewaltigen Schnauzbart ausgestattet, redet er ohne Umschweife auf den Fremden ein:
„Alles rechtschaffene deutsche Bürger, mein Herr! Mein Tod wird durch das Hohe Gericht gesühnt werden, nicht wahr? Da bin ich ganz sicher. Es trifft zu der Paragraph 211 des Deutschen Strafgesetzbuches vom 31. Mai 1870: Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.“
Ohne große Verwunderung zu zeigen, dreht Melikjan den Kopf etwas zur Seite. Ihm ist dieser Türke nicht fremd. „Sie kennen sich aber gut aus, Talaat Pascha.“
„Sie wissen, wer ich bin!“ Eitel zwirbelt der schwergewichtige Talaat Pascha seine Bartenden. „Nun ja. Schließlich war ich mit 45 Jahren schon Großwesir. Wenn Ihnen das etwas sagt, mein Herr. Und Innenminister!“
„Das weiß ich und noch viel mehr, Talaat Pascha: Ein türkisches Gericht hat Sie zum Tode verurteilt. Sie lebten seit November 1918 unter dem Namen Sali Ali Bey illegal in Berlin. Und es gibt auch deutsche Staatsbürger, Mehmed Talaat Pascha, die gerade wegen Ihrer Amtszeit als Innenminister der Hohen Pforte der Meinung sind, dass Sie mehr als einen Tod verdient haben.“
Talaat Pascha wirft mit einer heftigen Bewegung den Kopf in den Nacken. Ein abfälliges Auflachen begleitet seine Worte: „Propaganda! Alles Lügen! Als Innenminister unserer jungtürkischen Reformpartei war ich ja stets ein guter Freund der Deutschen. Und wenn es noch eines Beweises bedarf, mein Herr: Kaiser Wilhelm hat mich mit dem höchsten preußischen Orden ausgezeichnet ...“
„Weil Sie unter anderem dafür gesorgt haben“, unterbricht Soghomon Melikjan sofort, „dass die geraubten armenischen Kirchenglocken in den Stahlhütten von Krupp zu Kanonen umgeschmolzen werden konnten!“
„Was hat denn das alles mit dem zu tun, mein Herr, was heute und hier zur Debatte steht!“, empört sich Talaat Pascha. „Der Kerl, dieser Teilirian, muss den Mord an Talaat Pascha büßen! Ein Mörder wie er gehört unters Fallbeil. Und - ich habe vollstes Vertrauen in die deutsche Justiz. Sie werden sehen, mein Herr, dass ich mich diesbezüglich nicht irre!“
Melikjan bleibt erstaunlich gelassen. Handelt es sich doch bei dem Angeklagten, dessen Kopf der Schnauzbärtige unter einem Fallbeil zu sehen wünscht, um seinen Großvater Sara Melikjan alias Soghomon Tehlerjan.
„Moment, Talaat Pascha! Da gibt es schließlich noch die Paragraphen 212 und 213: Tötung nicht mit Überlegung - nicht unter fünf Jahre Zuchthaus. Im zweiten Falle nicht unter sechs Monate Gefängnis bei Tötung als Reaktion auf Misshandlung oder Beleidigung.“
Auch diese deutschen Rechtsgrundsätze sind erstaunlicherweise dem ehemaligen türkischen Innenminister nicht fremd. Aber Talaat Pascha befindet, dass sie im Falle seiner Ermordung nicht zutreffen. Daher sagt er im Brustton der Überzeugung: „Ich weiß gar nicht, mein Herr, was Sie von mir wollen - Deutschland ist ein in der ganzen Welt anerkannter Rechtsstaat. Kein Zweifel also, dass diese ruchlose Tat gesühnt wird. Dessen können Sie gewiss sein!“
Trotz dieses Einspruchs fährt Soghomon Melikjan ungerührt fort: „Da ist dann noch der 51er Paragraph: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter sich zur Tatzeit in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.“
„Paragraph 51?! Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, mein Herr!“ Talaat Pascha scheint außer sich zu sein. Die Enden seines Schnauzbartes zittern. „Nachgereist ist mir dieser armenische Terrorist! Bewaffnet durch ganz Europa mir nachgereist! Dass er über 12.000 Mark in seiner Wohnung hatte, lässt auf ein armenisches Komplott schließen! Gehören Sie am Ende etwa auch zu diesen Verbrechern, mein Herr?“
Melikjan nimmt die Brille ab. Aufreizend sorgfältig putzt er die Gläser am Revers seiner Jacke. Schließlich mustert der junge Mann prüfend sein Gegenüber: „Ich will es mal so sagen, Talaat Pascha. Mich hat es nicht im geringsten gestört zu hören, dass Sie von Ihren Leuten in der türkischen Botschaft aufgebahrt wurden. Obwohl sie in Ihrer Heimat zum Tode verurteilt worden sind!“
Talaat Pascha richtet sich zu einer imponierenden Größe auf: „Was wissen Sie denn, mein Herr! Eine hiesige Berliner Zeitung schrieb nach meiner feigen Ermordung ganz zutreffend: Mit stämmigen Schultern hat diese hervorragende Persönlichkeit der Türkei geholfen, das korrupte hamitische System aus den Angeln zu heben. Mit wuchtiger, aber zielbewusster Hand hat er auch in schwerster Zeit die Zügel der Hohen Pforte in seinen Händen gehalten ...“
„Schluss! Es ist genug!“ Soghomon Melikjan presst seine Handflächen auf beide Ohren. Er kann und will nicht länger diese unerträglichen Lobhudeleien hören.
Nicht ohne Selbstgefälligkeit beendet Talaat Pascha das Zitat aus jener Zeitung: „Er galt bei seinen Beamten als ein gütiger Vorgesetzter, seine Gegner hatten aber alle Ursache, seine unbeugsame eiserne Entschlossenheit zu fürchten.“
„Sie werden mir zugeben müssen, Talaat Pascha, dass das alles etwas seltsam anmutet: trotz dieser Lobeshymnen vom eigenen Volk zum Tode verurteilt. Ihr Leichnam in der Tiergartenstraße aufgebahrt - obwohl zu dieser Zeit die türkische Botschaft gar nicht tätig war! So schrieb jedenfalls die Berliner Allgemeine Zeitung zwei Tage nach Ihrem Tod in der Hardenbergstraße!“ Und Melikjan schließt: „Zumindest eine zwiespältige Angelegenheit also - der Umgang mit Ihrem plötzlichen Ableben, Talaat Pascha ...“
Ohne auf die letzten Worte einzugehen, antwortet der ehemalige türkische Innenminister: „Ich bin nur froh, dass es meinem Mörder nicht gelingen wird, durch Auslieferung an einen Drittstaat seiner gerechten Strafe zu entgehen.“ Talaat Pascha hebt den Zeigefinger, als er den anderen belehrt: „Paragraph 3 des Strafgesetzbuches besagt, dass die Strafgesetze des Deutschen Reiches Anwendung finden auf alle im Gebiet desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Täter ein Ausländer ist!“
„Erstaunlich, wie sehr Sie sich mittlerweile im deutschen Recht auskennen“, entgegnet Melikjan hastig, „und - Sie sollen nicht sagen, dass ich dem Urteil der Geschworenen vorgegriffen hätte, Talaat Pascha. Ich werde, wenn Sie erlauben, später noch einmal auf Sie zurückkommen. Lassen Sie uns jetzt in den Gerichtssaal gehen. Der Herr Vorsitzende richtet sein Wort gerade an den Angeklagten.“
Vors.: (...) Wir treten nun in der Verhandlung der Sache ein und schreiten zur Vernehmung des Angeklagten und zur Feststellung seiner persönlichen Verhältnisse. Es ist richtig, daß Sie am 2. April 1897 in Pakaritsch geboren sind?
Angekl.: Ja.
Vors.: Welchen Beruf hatten Ihre Eltern?
Angekl.: Kaufmann.
Vors.: Wo lebten sie?
Angekl.: In Pakaritsch.
Vors.: Und dann später?
Angekl.: Als ich zwei oder drei Jahre alt war, wurde ich nach Erzyngian gebracht.
Vors.: Wieviel Geschwister hatten Sie?
Angekl.: Zwei Brüder und drei Schwestern.
Vors.: Lebten diese Geschwister bis zum Jahre 1915 alle im Elternhaus?
Angekl.: Sie lebten alle dort, bis auf eine Schwester, die verheiratet war.
Vors.: Wo sind Sie zur Schule gegangen?
Angekl.: In Erzyngian.
Vors.: Wieviel Jahre?
Angekl.: Ungefähr 8 bis 9.
Vors.: Haben Sie die Schule mit Erfolg durchgemacht?
Angekl.: Ja, mit Erfolg.
Vors.: Lebten die Eltern in guten Vermögensverhältnissen?
Angekl.: Ja, in sehr guten.
Vors.: Waren sie durch den Weltkrieg in Mitleidenschaft gezogen?
Angekl.: Bis zu den Massakers ist die Familie nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. (...)
Vors.: Waren über diese Massakers irgendwelche Auffassungen bekannt? Was sagte man darüber? Warum fanden sie statt?
Angekl.: Von Anfang an haben immer Massakers stattgefunden, schon als ich geboren wurde und als ich mit meinen Eltern nach Erzyngian übersiedelte. Die Eltern haben immer erzählt, daß Massakers stattgefunden haben (...) Man hat gesagt, daß die neue türkische Regierung Maßnahmen gegen uns ergreifen wird.
Vors.: Hat diese türkische Regierung vielleicht das derartig motiviert, daß sie sagte, es lägen militärische Notwendigkeiten vor? Oder was ist darüber gesprochen worden?
Angekl.: (...) Man sagte mir damals, daß es religiöse und politische Gründe wären.
Vors.: Es empfiehlt sich nun wohl, diese Vorgeschichte der Tat in Zusammenhang mit den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu erörtern.
Staatsanw. Gollnick: Ich denke, es ist besser, dies zu lassen, sondern zu überlegen, ob man nicht erst den Eröffnungsbeschluß verlesen sollte.
Soghomon Melikjan versucht im Flur das Stimmengewirr zu übertönen, als er sich an Ernst Parraquin wendet, der Wert darauf zu legen scheint, dass er bereits auf einen ersten Blick als ehemaliger Militär erkannt wird:
„Entschuldigen Sie, bitte, dass ich Sie einfach so hier auf dem Gerichtsflur anspreche, Herr Parraquin. Sie sind als Zeuge geladen?“
Der Mann wendet ruckartig den kurzgeschorenen Kopf. Kühl mustern seine Augen den anderen. Dann verbeugt er sich knapp und lässt die Hacken aneinanderknallen: „Will aussagen, dass - habe aber Ermordeten zu seinen Lebzeiten nicht persönlich gekannt!“
Melikjan fragt weiter: „Der Vorsitzende Richter sprach von Massakern an Armeniern in der Türkei. Können Sie das bestätigen, Herr Oberstleutnant?“
Wieder knallen die Hacken unüberhörbar laut im Gerichtsflur: „Oberstleutnant a. D. bitte, mein Herr! Wohnhaft München, Römerstraße Numero elf! Kann Auskunft geben, dass - die Armenier wurden in Mosul, Aserbaidschan und vor allem nach der Einnahme von Baku verfolgt und hatten schwer unter dem jungtürkischen Regime zu leiden! Meine Meinung!“
Unaufgefordert tritt zu den beiden jetzt eine andere Person, die wohl ebenfalls als Zeuge geladen worden ist:
„Pardon! Höre rein zufällig Ihr Gespräch mit, meine Herrschaften. Gestatten: Major Endres! Kann Folgendes zur Sachlage ergänzen: Hatte bereits vor Jahren aus einer Reihe anzuführender Tatsachen die Überzeugung gewonnen, dass der Ermordete - Talaat Pascha in seiner Eigenschaft als Innenminister der Hohen Pforte - ganz gezielt das armenische Volk in der Türkei ausrotten wollte.“
Eine plötzliche Unruhe bei den Umstehenden bleibt Melikjan nicht verborgen. Er bedankt sich bei den Herren Oberstleutnant a. D. Parraquin und Major Endres und teilt ihnen zugleich mit, dass das Gericht soeben seine Beratung beendet habe und alle wieder in den Schwurgerichtsaal gebeten werden ...