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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Dortmund, Veranstaltung: Wohlfahrtsverbände und Ehrenamt, Sprache: Deutsch, Abstract: „Eine einheitliche Definition zum Ehrenamt, die eini-germaßen konsensfähig ist, gibt es nicht.“ So oder so ähnlich beginnen die meisten versuchten Definitionen des Begriffs Ehrenamt. Allerdings gibt es einige Aspekte, die laut der ‚Bundesarbeitsgemeinschaft für freie Wohlfahrtspflege’ und der ‚Enquetekommission des Deutschen Bundestages’ kennzeichnend für eh-renamtliche Tätigkeiten sind. Darunter fallen die Faktoren Freiwilligkeit, Unent-geltlichkeit, Gemeinwohlorientierung und im öffentlichen Raum stattfindend . Auch ist die Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit in unserer Gesellschaft weitge-hend unumstritten. Der Sozialstaat Deutschland lebt von der mitwirkenden Ge-staltung der Bürger/innen und von ihrem freiwilligen Einsatz. Denn ohne den Ein-satz in Vereinen, Verbänden oder ähnlichem wäre das Gemeinwesen nicht denkbar. „Von der Vielzahl und Vielfalt freiwilliger Tätigkeiten hängt die Qualität des Lebens in unserem Lande entscheidend ab.“ . Des Weiteren gibt es für den Begriff Ehrenamt verschiedene Bezeichnungen wie beispielsweise Freiwilligen-arbeit, Bürgerengagement oder Selbsthilfegruppen. Grundsätzlich unterliegt das Ehrenamt und das damit verbundene soziale Engagement jedweder Natur einem Strukturwandel, auf den in der folgenden Hausarbeit näher eingegangen werden soll. Der Bereich der Wohlfahrtspflege umfasst national und international die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, der ambulanten Krankenpflege, des Kranken-hauswesens, der Katastrophenhilfe und Teile des Bildungswesens . Die Wohl-fahrtspflege wird in vielen Quellen als Bestandteil des staatlichen Fürsorgesys-tems in Deutschland eingeordnet. Dabei stehen bedarfswirtschaftlich-gemeinschaftliche Ziele und somit die ‚Förderung der Allgemeinheit’ im Vorder-grund. Die freie Wohlfahrtspflege in Deutschland wird von sechs Spitzenverbän-den repräsentiert, welche unterschiedliche Richtlinien und Ziele verfolgen. Zu den Spitzenverbänden gehören das ‚Deutsche Rote Kreuz’ (DRK), das ‚Diakonische Werk’, der ‚Deutsche Caritasverband’, der ‚Paritätische Wohlfahrtsverband’, die ‚Arbeiterwohlfahrt’ (AWO) und die ‚Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutsch-land’ (ZWST). Für einen Spitzenverband gilt, dass sich seine Tätigkeit über das gesamte Bundesgebiet erstrecken muss, der ‚Verband im gesamten Spektrum der Wohlfahrtspflege tätig ist’ , der Verband als Zusammenschluss identifizierbar ist, in weltanschaulicher Hinsicht eine Einheit bildet und das er für qualifizierte und korrekte Arbeit steht .
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