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»Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« ist der erste Satz von Carl Schmitts Schrift »Politische Theologie«. Er wird national und international zitiert, oft ohne Nennung des Urhebers, so dass ein weiteres Diktum Schmitts zutrifft, dass er ›Gemeingut aller Gebildeten‹ geworden ist. Die kleine Schrift über Begriff und Problem der Souveränität, Dezisionismus, Politische Theologie als Soziologie juristischer Begriffe und die der Gegenrevolution wird seit Erscheinen im Jahr 1922 bis heute besprochen, gedeutet und kritisiert. Die 10. Auflage enthält Satzkorrekturen aus Schmitts Handexemplar und ein Personenverzeichnis.
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CARL SCHMITT
Politische Theologie
Veröffentlicht unter Mitwirkung des wissenschaftlichen Beirats der Carl-Schmitt-Gesellschaft e. V.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Erste Auflage
1922
Zweite Auflage
1934
Dritte Auflage
1979
Vierte Auflage
1985
Fünfte Auflage
1990
Sechste Auflage
1993
Siebente Auflage
1996
Achte Auflage
2004
Neunte Auflage
2009
Zehnte Auflage
2015,
mit Satzkorrekturen aus Carl Schmitts Handexemplar(Nachlass Landesarchiv NRW, RW 265 Nr. 28210) und einem Personenverzeichnis
Alle Rechte vorbehalten © 2015 Duncker & Humblot GmbH, Berlin Druck: BGZ Druckzentrum GmbH, Berlin Printed in Germany
ISBN 978-3-428-14702-1 (Print)ISBN 978-3-428-54702-9 (E-Book)ISBN 978-3-428-84702-0 (Print & E-Book)
Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 ƀ
Internet: http://www.duncker-humblot.de
Inhaltsübersicht
Vorbemerkung zur zweiten Ausgabe
I.
Definition der Souveränität
Souveränität und Ausnahmezustand S. 13 / 14. Der Souveränitätsbegriff bei Bodin und in der naturrechtlichen Staatslehre als Beispiel für die begriffliche Verbindung von Souveränität- und Ausnahmezustand S. 14-18. Ignorierung des Ausnahmefalles in der Doktrin des liberalen Rechtsstaates S. 18-21. Allgemeine Bedeutung des verschiedenartigen wissenschaftlichen Interesses an Regel (Norm) oder Ausnahme S. 21.
II.
Das Problem der Souveränität als Problem der Rechtsform und der Entscheidung
Neuere Schriften zur Staatslehre: Kelsen, Krabbe, Wolzendorff S. 26.34. Die Eigenart der Rechtsform (gegenüber der technischen oder ästhetischen Form), beruhend auf der Dezision S. 34.38. Inhalt der Entscheidung und Subjekt der Entscheidung und die selbständige Bedeutung der Entscheidung an sich S. 38-39. Hobbes als Beispiel „dezisionistischen“ Denkens S. 39-40.
III.
Politische Theologie
Theologische Vorstellungen in der Staatslehre S. 43.47. Soziologie juristischer Begriffe, insbesondere des Souveränitätsbegriffes S. 47-51. Die Übereinstimmung der sozialen Struktur einer Epoche mit ihrem metaphysischen Weltbild, insbesondere Monarchie und theistisches Weltbild S. 51. Übergang von Transzendenzvorstellungen zur Immanenz vom 18. zum 19. Jahrhundert (Demokratie, organische Staatslehre, Identität von Recht und Staat) S. 53-55.
IV.
Zur Staatsphilosophie der Gegenrevolution (de Maistre, Bonald, Donoso Cortés)
Dezisionismus in der Staatsphilosophie der Gegenrevolution S. 57-60. Autoritäre und anarchistische Theorien auf der Grundlage des Gegensatzes der Thesen vom „natürlich bösen“ und „natürlich guten“ Menschen S. 60-63. Die Stellung der liberalen Bourgeoisie und deren Definition durch Donoso S. 63-67. Ideengeschichtliche Entwicklung von der Legitimität zur Diktatur S. 67-70.
Personenverzeichnis
Vorbemerkung zur zweiten Ausgabe
Diese zweite Ausgabe der „Politischen Theologie“ ist unverändert geblieben. Heute, nach zwölf Jahren, wird man beurteilen können, wie weit die im März 1922 erschienene kleine Schrift standgehalten hat. Auch die Auseinandersetzung mit dem liberalen Normativismus und seiner Art „Rechtsstaat“ ist Wort für Wort geblieben. Einige Kürzungen bestehen nur darin, daß Stellen, die sich mit Unwesentlichem befaßten, gestrichen sind.
Im Verlauf der letzten Jahre haben sich zahlreiche neue Anwendungsfälle der Politischen Theologie ergeben. Die „Repräsentation“ vom 15. bis zum 19. Jahrhundert, die Monarchie des 17. Jahrhunderts, die dem Gott der Barockphilosophie analog gedacht wird, die „neutrale“ Gewalt des 19. Jahrhunderts, „qui règne et ne gouverne pas“, bis zu den Vorstellungen des reinen Maßnahmen- und Verwaltungsstaates, „qui administre et ne gouverne pas“, sind ebenso viele Beispiele für die Fruchtbarkeit des Gedankens einer Politischen Theologie. Das große Problem der einzelnen Stufen des Säkularisationsprozesses — vom Theologischen über das Metaphysische zum Moralisch-Humanen und zum Ökonomischen — habe ich in meiner Rede über „Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen“ (Oktober 1929 in Barcelona) behandelt. Von protestantischen Theologen haben besonders Heinrich Forsthoff und Friedrich Gogarten gezeigt, daß ohne den Begriff einer Säkularisierung ein Verständnis der letzten Jahrhunderte unserer Geschichte überhaupt nicht möglich ist. Freilich stellt in der protestantischen Theologie eine andere, angeblich unpolitische Lehre Gott in derselben Weise als das „Ganz Andere“ hin, wie für den ihr zugehörigen politischen Liberalismus Staat und Politik das „Ganz Andere“ sind. Inzwischen haben wir das Politische als das Totale erkannt und wissen infolgedessen auch, daß die Entscheidung darüber, ob etwas unpolitisch ist, immer eine politische Entscheidung bedeutet, gleichgültig wer sie trifft und mit welchen Beweisgründen sie sich umkleidet. Das gilt [8] auch für die Frage, ob eine bestimmte Theologie politische oder unpolitische Theologie ist.