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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Universität Bayreuth (Lehrstuhl für Internationales Management), Veranstaltung: Seminar "USA", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fehlerhaftigkeit eines Produktes kann neben Beeinträchtigungen am Produkt selbst (sog. „Mangelschaden“) auch weitergehende Sach-, Vermögens- oder Gesundheitsschäden auslösen (sog. „Mangelfolgeschaden“). Diese Schäden können den Käufer des Produktes selber, andere Benutzer des Produktes oder unbeteiligte Dritte betreffen. Dabei kann die Schadenshöhe den Wert des Produktes um ein Vielfaches übersteigen. Produkthaftung bezeichnet die Pflicht eines Haftungsadressaten für diese Mangefolgeschäden einzustehen (vgl. Werder / Klinkenberg / Frese 1990, 11). Sowohl in Europa als auch in den USA können Hersteller und die einzelnen Vertriebsorgane entlang der Distributionskette unter bestimmten Voraussetzungen für diese Schäden haftbar gemacht werden. Für in den USA tätige Unternehmen stellt die dortige Rechtsprechung zur Produkthaftung mit ihren hohen Haftungsrisiken und exorbitanten Schadensersatzforderungen ein besonders schwerwiegendes Risiko dar. So wurde z.B. General Motors im Juli 1999 in einem einzigen Produkthaftungsfall in Los Angeles zur Zahlung von ca. 1,2 Milliarden US-Dollar verurteilt (vgl. Moran et al. 2000, 337). Seit Verabschiedung der EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG im Jahr 1985 hat sich aber auch die Haftungssituation für Unternehmen in Europa verschärft und materiell-rechtlich der amerikanischen Rechtsprechung angeglichen. So haften bspw. Unternehmen in Deutschland seit Einführung des Produkthaftungssgesetzes am 01.01.1990 nicht mehr nur auf Grundlage der vertraglichen Pflichten und nach dem BGB aus unerlaubter Handlung, sondern auch auf Basis einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Es besteht daher die Befürchtung, dass „amerikanische Verhältnisse“ auch in Europa einkehren. Die vorliegende Arbeit vergleicht die Produkthaftungssituation in Europa und den USA. Hierzu wird in Kapitel 2 die rechtliche Situation in Europa analysiert. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der amerikanischen Rechtsprechung. Hier werden die Besonderheiten des Common Laws herausgearbeitet um anschliessend einen Überblick die Anspruchsgrundlagen für die Haftung zu geben. Da die Unterschiede zur Situation in Europa vor allem auf verfahrensrechtliche Besonderheiten und gesellschaftliche Unterschiede zurückzuführen sind, werden diese kurz dargelegt. In Kapitel 4 werden die Ergebnisse zusammengefasst und kritisch gewürdigt.
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