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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Philipps-Universität Marburg, Veranstaltung: Bildungsmanagement und Innovation, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Fragestellung auseinandersetzen, in welcher Weise die Qualitätsmerkmale des European Foundation for Quality Management Modells (fortan „EFQM-Modell“ abgekürzt) zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Kontext seines gesetzlich verankerten Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII unterstützend eingesetzt werden? Einen Bezug von Qualitätsmanagementsystemen aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf einen öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist nur möglich, da Qualitätsmanagementsysteme keine produktorientierte Ausrichtung verfolgen. Sie können daher unabhängig von der Branche und dessen spezifischen Produkten angewandt werden. Die Einführung eines Managementsystems mit dem Fokus der ständigen Leistungsverbesserung unter der Berücksichtigung aller Parteien kann ein Erfolgsfaktor sein. Aus der Vielzahl der nötigen Managementdisziplinen, welche eine Organisation zum Lenken und Leiten benötigt, ergeht auch ein Teilbereich als Qualitätsmanagement. „Was macht guten Kinderschutz in der Praxis aus?“ In der Vergangenheit rückten das Kindeswohl und der im § 8a des Achten Sozialgesetzbuch (fortan „SGB VIII“ abgekürzt) festgehaltene Schutzauftrag des Jugendamtes zunehmend in den fachlichen, aber auch öffentlich Fokus. Auslöser hierfür waren meist tragisch verlaufene Kinderschutzfälle. Im letzten Jahrzehnt kam es zu diversen Verabschiedungen von Gesetzen, welche das Ziel hatten, den Kinderschutz zu verbessern und beteiligte Akteure in ihren Rechten und Pflichten zu stärken. Maßgebend für die Veränderung der Kinderschutzpraxis war die Einführung des § 8a SGB VIII mit der Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes und der Ausweitung des Schutzauftrags auf die Träger der freien Jugendhilfe. Neben dem § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im SGB VIII wurde auch der § 79a SGB VIII eingeführt und verpflichtete Jugendämter zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Dies umfasst auch den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII.
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