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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät, Rechtsphilosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: A Einleitung Erläuterung der Fragestellung Das Thema dieser Arbeit umfasst neben Einleitung und Schluss drei Teile, die sich vom Allgemeinen zum Speziellen verjüngen und als Grundlagen des Strafrechtssystems selbst wiederum untergliedert sind. Diese Anlage ist evident und benötigt keinerlei Erklärung. Zu erläutern bleibt an dieser Stelle jedoch, welche Zielrichtungen der Zusatz " aus rechtsphilosophischer Sicht" sowie die Zweigliederung in die "Bedeutung und die Problematik" besitzen. Rechtsphilosophie als Wissenschaft von der "Grundlegung und den Grundlagen des Rechts" beschäftigt sich mit den in "rechtswissenschaftlichen Arbeiten immer stillschweigend und unreflektiert getroffenen Voraussetzungen" . Demgemäss ist sie "philosophischer Antwortversuch auf die Frage, welche Rechtsidee dem positiven (gesetzten) Recht zugrunde liegt bzw. zugrunde zu legen ist, wie sein Gebots- und Verbotscharakter zu begründen ist" und "was der Sinn der Rechtsordnung im Ganzen des menschlichen sozialen Lebens und seines Weltbezugs ist." Mit I. Kant gliedert sich das Recht in positives Recht und die ihm zugrunde liegenden "unwandelbaren Prinzipien" , auch überpositives Recht genannt, die das Betätigungsfeld der Rechtsphilosophie ausmachen. Daraus ergibt sich für unsere Fragestellung, dass - ungeachtet der verschiedenen Strömungen der Rechtsphilosophie - die Grundbegriffe des Strafrechts im Hinblick auf die ihnen zugrunde liegenden Prämissen untersucht werden sollen. Dabei lässt sich m.E. auch keine exakte Differenzierung zwischen der Bedeutung und der Problematik treffen, hängen diese doch äußerst eng miteinander zusammen: Während die Bedeutung sich auf die Tragweite und damit auf die doppelte Rolle, die den Begriffen in strafrechtlicher und anschließend rechtsphilosophischer Hinsicht zukommt bezieht, zielt die Darstellung der Problematik in reiner Form auf die immanenten Schwächen in Form unbewiesener Hypothesen ab. Schon hierbei ist ersichtlich, dass sich beide Themengebiete überschneiden. Daher kann auch diese Arbeit nicht strikt zwischen ihnen trennen. [...]
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Veröffentlichungsjahr: 2002
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Erläutern SieDXVUHFKWVSKLORVRSKLVFKHU6LFKWdie Bedeutung und die Problematik:
I.
sowie
II.
sowie
III.
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1.)%DUDWWD,Allessandro; Philosophie und Strafrecht: Ausgewählte Aufsätze 1959-1974, Heymanns Verlag, München 1985 (zitiert: Baratta, Philosophie und Strafrecht) 2.))UDQN,Reinhard; Vorstellung und Wille in der modernen Doluslehre, in: ZStW, Bd. 10 (1890) 3.))UDQN,Reinhard; Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, Mohr Verlag, Tübingen 1925 4.)+DOGHU,Alois; Philosophisches Wörterbuch, Herder Verlag, Freiburg, Basel, Wien 2000 (zitiert: Halder, Philosophisches Wörterbuch) 5.).DQW,Immanuel; Metaphysik der Sitten, Rechtslehre 6.).|KOHU,Michael; Strafrecht Allgemeiner Teil, Springer Verlag, Heidelberg 1997 (zitiert: Köhler, Strafrecht AT) 7.) Eduard; Sollen und Können als Grundlage der strafrechtlichen.RKOUDXVFK,Zurechnung, Berlin 1910 8.).RULDWK,Heinz; Grundlagen strafrechtlicher Zurechnung, Duncker und Humblot Verlag, Berlin 1994 (zitiert: Koriath, Zurechnung) 9.).KO,Kristian; Strafrecht Allgemeiner Teil, Verlag Vahlen, Studienreihe Jura, 3. Auflage, München 2000 (zitiert: Kühl, Strafrecht AT)
10.).SHU,Wilfried; Strafrecht Besonderer Teil, Definitionen und Erläuterungen, C.F. Müller Verlag, 4. Auflage, Heidelberg 2000 (zitiert: Küper, Definitionen) 11.)/DFNQHU.KO;StGB Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, 23. Auflage, München 1999 (zitiert: Lackner/Kühl, StGB) 12.) Metzler-Philosophie-Lexikon,3UHFKWO%XUNDUG(Hrsg.), Begriffe und Definitionen, Metzlersche Verlagsbuchhandlung und Carl Ernst Poeschel Verlag GmbH, 2. Auflage, Stuttgart, Weimar 1999 (zitiert: Metzler-Philosophie-Lexikon) 13.)1RZDNRZVNL,Friedrich; Freiheit, Schuld, Vergeltung, in: Festschrift für Theodor Rittler, Aalen 1957
14.)3ODFN,Arno; Plädoyer für die Abschaffung des Strafrechts, 1. Auflage 1974, List Verlag, München 1974 (zitiert: Plack, Abschaffung des Strafrechts) 15.)5|KO,Klaus F.; Allgemeine Rechtslehre - Ein Lehrbuch, Heymann Verlag, Köln, Berlin, Bonn, München 1994 (zitiert: Röhl, Allgemeine Rechtslehre) 16.)5R[LQ,Claus; Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. 1, 3. Auflage 1997, Beck Verlag, München 1997 (zitiert: Roxin, Strafrecht AT)