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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema „Religion in der Schule“ wird gegenwärtig oft diskutiert. Artikel 7 des Grundgesetzes gibt lediglich einen groben Leitfaden, denn Bildung ist letztendlich Ländersache und kann vom Bund nicht vollständig geregelt werden. Somit kommt es in vielen Ländern zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Frage, ob und in welcher Form Religion in der Schule unterrichtet werden soll. Vor allem in einer multikulturellen Gesellschaft wie der unseren ergibt sich ein Problem bei rein christlichem Religionsunterricht. Viele der Kinder gehören einer anderen oder gar keiner Religion an. Für diese muss es eine Alternative geben. Dies wirft die Frage auf, wenn es eh schon ein Ersatzfach gibt, wozu dann überhaupt noch Religion anbieten? Reicht es nicht und ist es vielleicht nicht sogar sinnvoller den Kindern ‚Werte und Normen’ fernab von Gott und Kirche zu vermitteln? In meiner Ausarbeitung werde ich zunächst den Artikel 7 Grundgesetz (GG) näher betrachten und auf die einzelnen Formulierungen eingehen. Danach gehe ich auf die Sonderregelung in Artikel 141 GG ein. Anschließend folgt ein geschichtlicher Exkurs, der zeigt, dass sich die Frage nach dem Religionsunterricht schon früher gestellt hat. Als letzten Punkt führe ich die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer an.
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