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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1.7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Sinologie), Veranstaltung: Politik in der chinesischsprachigen Welt: China, Taiwan, Hong Kong, Macau, Singapur, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Wörterbuch für Staat und Politik definiert Wahlen als „wichtigste Form institutionalisierter Partizipation“ (Nohlen 1995), "mittels Wahlen werden Körperschaften (Repräsentativorgane) gebildet oder Personen ermittelt, die ein Wahlamt […] ausüben sollen" (Nohlen 1995) – aber Wahlen sind nicht gleich Wahlen. Oftmals werden Wahlen als demokratietypisch gesehen, de facto lässt allein das Vorhandensein von Wahlen aber weder Rückschlüsse auf eine bestehende Demokratie, noch den Prozess einer Demokratisierung zu. Abhängig von dem politischen Kontext, in dem sie stattfinden und ihrer jeweiligen Form (kompetitiv, semi-kompetitiv oder nicht-kompetitiv) können Wahlen sehr unterschiedliche Funktionen haben. Eine Untersuchung der Funktion von Wahlen in ihrem jeweiligen Kontext kann zu wertvollen Erkenntnissen hinsichtlich des zu untersuchenden politischen Systems und dessen Selbstanspruch führen. Auch im autoritären Regime der Volksrepublik China (kurz VR China) gibt es Wahlen auf zahlreichen Ebenen. Im Folgenden wird vor allem das vielschichtige System der chinesischen Volkskongresse (Rénmín Dàibiǎo Dàhuì 人民代表大会) erläutert, um dann näher auf die Funktion von (diesen) Wahlen einzugehen. Die zentrale, zugrundeliegende These ist, dass Wahlen vor allem der Legitimation der Herrschaft der Kommunistischen Partei Chinas (kurz KPCh) (Zhōngguó Gòngchǎngdǎng 中国共产党) dienen. Auch wenn es in den letzten Jahrzehnten einige Reformen und Innovationen im Wahlsystem auf den verschiedenen Volkskongressebenen gab, die teils durchaus zur Ermächtigung der Handlungskapazitäten dieser Institutionen beigetragen haben (vgl. Cho 2009; Xia 2011), bewegen sich diese doch klar in einem von der Parteiführung vorgegebenen Rahmen. Oberste Priorität sind Stabilität und Herrschaftssicherung, diesen zentralen Anliegen haben sich auch die nominell demokratischen Institutionen der Volkskongresse zu beugen (vgl. Bedeski 1987; O’Brien 2010).
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