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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Management Center Innsbruck Internationale Fachhochschulgesellschaft mbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kann die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession anhand des lebensweltorientierten Konzeptes bestmöglich agieren, um den Struktur- und Handlungsmaximen nach Hans Thiersch in Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche bei armutsbetroffenen Frauen* gerecht zu werden? Laut der WHO lassen sich Schwangerschaftsabbrüche nicht verhindern, sondern es zwingt Frauen* in die Illegalität. National und lokal betrachtet wird erkennbar, dass demographische und finanzielle Versorgungslücken sowie restriktive Gesetze speziell von Armut betroffene Frauen* erheblich einschränken. 2020 wurde eine neue Regierung angelobt, auf deren über 300-seitigen Regierungsvereinbarung weder Sexualverhütung noch Schwangerschaftsabbrüche thematisiert wurden. Das Thema der Abtreibung ist immer wieder Teil öffentlicher Debatten und es gelang auch eine mediale Präsenz durch eine Gesetzesreform in Polen. Trotz einer Stellungnahme seitens Österreich und der immer wiederkehrenden Aktualität dieser Thematik scheinen sich die unterschiedlichen österreichischen Regierungskonstellationen seit Jahren dagegen zu wehren, sich dieser Materie konkret anzunehmen. Obwohl es keine tragfähige Gegenargumentation gibt, warum Abtreibungen und/oder Verhütungsmittel nicht von der Sozialversicherung übernommen werden sollten, wird dies in Österreich nicht umgesetzt. Diese Ansicht teilt auch der Leiter des Gynmed Ambulatoriums Wien DDr. Christian Fiala. Diese sozialpolitischen Maßnahmen, auch international betrachtet, führen in einigen Fällen dazu, dass ungewollt schwangere Frauen* u. a. neben Geldmangel oder Gesetzeslagen andere Optionen ergreifen müssen, um die Schwangerschaft vorzeitig beenden zu können.
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