Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Universitäten und Hochschulen - Michael Staud - E-Book

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Universitäten und Hochschulen E-Book

Michael Staud

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Beschreibung

Dieses Buch hat das Ziel, die Situation behinderter und chronisch kranker Studenten an Universitäten und Hochschulen zu verbessern. Es soll den Betroffenen, den Behindertenbeauftragten und dem Lehrpersonal helfen, zu einem besseren Verständnis der Situation zu kommen, denn es beschreibt die möglichen Probleme. Zuerst wird das Thema Behinderung angesprochen, denn es gibt wesentlich mehr behinderte Menschen als man sich vorstellt. Viele von ihnen werden im Alltag nicht als Behinderte erkannt. Durch die Beschreibung der Personengruppe wird verdeutlicht, welche Vielfalt hinter diesem Begriff steht und welche gravierenden Probleme diese Menschen zum Teil haben. Diese werden auch in dem folgenden Kapitel mit dem Thema „Behinderung und Gesellschaft” angesprochen. Dann folgen die gesetzlichen Regelungen, Hochschulgesetze und ein Kapitel über den Nachteilsausgleich. Dabei wird auf durchgeführte quantitative Studien aus der Literatur verwiesen, aber es wird auch ein Fallbeispiel und seine Folgen dargestellt. Im letzten Kapitel über die Behindertenbeauftragten stelle ich noch eine Recherche, die mit Hilfe des Internets durchgeführt wurde und die Ergebnisse einer kleinen Befragung vor.

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Was ist eine Behinderung?

2.1 Definition

2.2 Wie viele Behinderte gibt es?

2.3 Personengruppe

2.3.1 Die Körperbehinderten

2.3.1.1 Die cerebrale Bewegungsstörung

2.3.1.2 Spina bifida

2.3.1.3 Epilepsie

2.3.1.4 Chronische Erkrankungen

2.3.1.5 Körperliche Fehlbildungen

2.3.1.6 Traumatisierte Personen

2.3.2 Blinde und Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Sprachbehinderte

2.3.2.1 Blinde und Sehbehinderte

2.3.2.2 Hörgeschädigte

2.3.2.3 Sprachbehinderte

Behinderung und Gesellschaft

3.1 Die Belastung der Betroffenen

3.2 Reaktionen im Umfeld

Integration

Gesetzliche Regelungen

Behinderung und Studium

Der Nachteilsausgleich

7.1 Was versteht man unter einem Nachteilsausgleich?

7.2 Die Situation in der Praxis

7.3 Fallbeispiel: Ein abgelehnter Antrag auf Nachteilsausgleich und seine Folgen

Die Behindertenbeauftragten

8.1 Die Behindertenbeauftragten an Universitäten und Hochschulen

8.1.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung

8.2 Die Behindertenbeauftragten der Landesregierungen

Zusammenfassung

Literatur

1 Einleitung

Wer behinderte Schüler und Schülerinnen unterrichtet, dessen Fernziel wird ihre Integration in die Gesellschaft sein. Das Schulsystem für behinderte Schüler ist in der Bundesrepublik Deutschland sehr gut ausgebaut und auch der Gesetzgeber hat nach meiner Ansicht eine gute gesetzliche Grundlage geschaffen um die Belange der Behinderten zu berücksichtigen. Es stellt sich aber nun die Frage, wie behinderte Studenten und Studentinnen an Hochschulen und Universitäten zurechtkommen, da sie dort nicht mehr wie in der Schule durch Fachkräfte begleitet werden und in einer Gruppe oder Klasse lernen, die ihre persönliche Problematik kennt und darauf Rücksicht nehmen kann. Der gesetzliche Rahmen ist, wie schon erwähnt vorgegeben, aber es stellt sich die Frage, ob dies auch berücksichtigt und entsprechend umgesetzt wird.

Um im Rahmen dieses Buches möglichst ausführliche Informationen zu geben, möchte ich zunächst in Kapitel 2 klären, was unter Behinderung zu verstehen ist. Behinderte Menschen gab es wahrscheinlich, seit es Menschen gibt, und je nach Gesellschaft wurde und wird Behinderung verschieden definiert und das Verhalten gegenüber Behinderten ist auch recht unterschiedlich. Diese gesellschaftlichen Reaktionen werden im folgenden Kapitel über Behinderung und Gesellschaft beschrieben. In Kapitel 4 wird dann der Begriff der Integration, was Ziel der Rehabilitation ist, beschrieben.

Die gesetzlichen Regelungen, die in Kapitel 5 beschrieben werden, sollen eine Benachteiligung und Ausgrenzung wegen Behinderung vermeiden. Auch Kapitel 6 beschäftigt sich mit dieser Problematik, allerdings bezogen auf den Hochschulbereich. Im folgenden Kapitel möchte ich mich dem Nachteilsausgleich im Studium und bei den Prüfungen widmen und es wird dazu ein praktisches Beispiel vorgestellt.

Dann folgt das Kapitel über die Behindertenbeauftragten. Ansprechen möchte ich dabei ihre Aufgaben und ihre Vermittlerrolle zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Um einen Hinweis zu finden, ob sie im Rahmen ihres Berufes bereits für diese Aufgabe ausgebildet wurden, habe ich mit Hilfe der Liste der Behindertenbeauftragten des Deutschen Studentenwerkes im Internet recherchiert und die Berufsausbildung oder den ausgeübten Beruf ermittelt, sofern dies möglich war. Die Ergebnisse werden dann vorgestellt. Auch habe ich eine geringe Anzahl der Behindertenbeauftragten befragt, aber diese Ergebnisse können nicht als wissenschaftliche Studie angesehen werden, denn dazu war die Stichprobe viel zu klein und den Ergebnissen kann daher keine Allgemeingültigkeit zugesprochen werden. Diese Ergebnisse werden auch nur zusammengefasst dargestellt. Wichtiger war mir in diesem Zusammenhang, wie an dem praktischen Beispiel eines abgelehnten Nachteilsausgleichs aufgezeigt wird, darzustellen, dass ein Studium mit Behinderung eine deutlich höhere Belastung für den Betroffenen sein kann und welche Auswirkungen dies im Einzelfall haben kann.

Kapitel 9 dient der Zusammenfassung und vielleicht ergeben sich Vorschläge zur Verbesserung der Situation der behinderten Studenten.

Dieses Buch wird geschrieben um Informationen über die Probleme und die Situation behinderter Studentinnen und Studenten zu vermitteln. Ziel ist es, ihre Situation zu verbessern, indem die Blickrichtung nicht auf die Defizite, sondern auf die Ressourcen gelenkt werden soll.

Mir ist klar, dass ich im Rahmen dieser Arbeit nur einen kleinen Teil der Probleme ansprechen kann und dass vieles ausgeklammert bleibt (wie zum Beispiel Barriereprobleme usw.) oder auch manches, was ich beschreiben werde, für den Einzelnen vielleicht nicht zutrifft. Deshalb gibt es auch keine allgemeine Handlungsanleitung für die Aufgaben des Behindertenbeauftragen, worauf im Leitfaden für Beauftragte für Behindertenfragen bei Hochschulen und Studentenwerken des DSW hingewiesen wird. Aufgrund der Vielzahl der Behinderungen (von denen ich nicht alle beschreiben kann, es wäre zu umfangreich), und aufgrund der Vielzahl der möglichen Faktoren, die jeweils eine Rolle spielen, ist jeder Fall sozusagen ein Einzelfall. Deshalb kann hier die Problematik nur exemplarisch dargestellt werden. Was die Belastung der Betroffenen und die Reaktionen des Umfeldes betrifft beziehe ich mich auf die entsprechende Literatur.

2 Was ist eine Behinderung?

2.1 Definition

Zu diesem Begriff gibt es verschiedene Definitionen, je nachdem, in welchem Zusammenhang der Begriff verwendet wird und zu welchem Zweck er dient. Es gibt dazu eine juristische Definition, eine behindertenpädagogische Definition, WHO-Klassifikationen und behindertensoziologische Definitionen (vgl. Cloerkes 2001, S. 37).

Ich möchte nun im folgenden einige dieser Definitionen kurz darstellen:

Eine juristische Definition findet man in § 39 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Dort steht:

„Behinderte sind »Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind«“ (Schulte/Trenk-Hinterberger 1988, 127 zit. n. Cloerkes 2001, S. 3)

Hier wird der Begriff selbst vorausgesetzt. Im Anschluss an diese Definition wird der Personenkreis der Behinderten näher beschrieben, was in diesem Buch in einem späteren Kapitel erfolgt. Diese Definition orientiert sich ausschließlich an der funktionalen Beeinträchtigung und sagt nichts über die Auswirkungen der Behinderungen aus (vgl. Cloerkes 2001, S. 3)

In der Definition aus der Behindertenpädagogik von Bleidick erfolgt eine Dreiteilung:

„»Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, daß ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden«.“ (Bleidick 1999, 15 zit. n. Cloerkes 2001, S. 4)

In der WHO-Klassifikation wird auch zwischen Schädigung und Behinderung unterschieden. Dabei wird von den folgenden drei Ebenen ausgegangen:

„1. Impairment (Schädigung): Störung auf der organischen Ebene (menschlicher Organismus allgemein).

2. Disability (Behinderung): Störung auf der personalen Ebene (Bedeutung für einen konkreten Menschen).

3. Handicap (Benachteiligung): Mögliche Konsequenzen auf der sozialen Ebene (Nachteile, durch die die Übernahme von solchen Rollen eingeschränkt oder verhindert wird, die für die betreffende Person in bezug auf Alter, Geschlecht, soziale und kulturelle Aktivitäten als angemessen gelten).“ (WHO 1980, 27ff.; auch BRACK-HANE 1988, 22ff.; RATH 1985, 37f. zit. n. Cloerkes 2001, S. 4)

In der Literatur findet man bei Cloerkes noch eine weitere Definition von ihm selbst, die hier noch dargestellt werden soll:

„Eine Behinderung ist eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird.»Dauerhaftigkeit« unterscheidet Behinderung von Krankheit.»Sichtbarkeit« ist im weitesten Sinne das »Wissen« anderer Menschen um die Abweichung.

Ein Mensch ist »behindert«, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie immer auch definierten Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist.“ (Cloerkes 1988, 87 zit. n. Cloerkes 2001, S. 7)

Es handelt sich hier also um funktionale Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf die Lebensgestaltung der Betroffenen haben und ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft behindert. Sowohl die funktionalen Beeinträchtigungen, aber auch die Auswirkungen in bezug auf die Teilhabe am Leben der Gesellschaft werden noch beschrieben.

Ein noch ausführlichere Definition findet man bei Kastl:

„Mit Behinderung wird bezeichnet eine

nicht terminierbarenegativ bewertetekörpergebundene

Abweichung von

situativsachlichsozial generalisierten

Wahrnehmungs- und Verhaltensanforderungen, die das Ergebnis eines schädigenden (pathologischen) Prozesses bzw. schädigender Einwirkungen auf das Individuum und dessen/deren Interaktion mit sozialen und außersozialen Lebensbedingungen ist.

Schädigende Einwirkungen und Lebensbedingungen können soziale wie außersoziale Sachverhalte sein. Soziologisch gesehen ist Behinderung in diesem Sinne eine relationale Wirklichkeit und zwar in Hinsicht auf

die individuelle und soziale Wahrnehmung als Abweichung und deren Ausdeutungdie individuelle und soziale Bewertung der Abweichungdie Reichweite, Gültigkeit und den sachlichen Gehalt der Anforderungsnormendie Definition dessen, was als schädigend bzw. pathologisch betrachtet wird (und natürlich von wem!)und die Zuschreibung der Abgeschlossenheit des pathologischen Prozesses bzw. der pathologischen Einwirkung.“ (Kastl 2010, S. 108)

Dazu sind noch die Definitionskriterien zu erläutern:

1. Behinderung ist nicht terminiert. Man rechnet also mit einer dauerhaften Betroffenheit, allerdings wird dabei nicht ausgeschlossen, dass sich positive Veränderungen einstellen können (vgl. Kastl 2010, S. 110)

2. Nicht jede dauerhafte Abweichung ist eine Behinderung, vor allem dann nicht, wenn sie von den Betrachtern als positiv gesehen wird. Behinderung ist daher per se eine negative Kategorie (vgl. Kastl 2010, S. 110)

3. Die Körpergebundenheit grenzt die Behinderung gegenüber der sozialen Benachteiligung oder der Ausgrenzung ab. Soziale Benachteiligung oder Ausgrenzung werden erst dann als Behinderung bezeichnet, wenn dadurch körperliche Auswirkungen entstanden sind (vgl. Kastl 2010, S. 111).

4. Behinderung bezieht sich immer auf die Umwelt und auf die Anforderungen dieser Umwelt. Die Anforderungen an das Individuum in einer Umwelt sind dabei interkulturell variabel, aber nicht unendlich variabel, das heißt, es gibt in menschlichen Gesellschaften bestimmte Anforderungen, die grundlegend sind (vgl. Kastl 2010, 111, 112)

„Wichtig ist dabei das Kriterium der situativen, sachlichen und sozialen Generalisiertheit. Je mehr eine Person systematisch von sehr spezifischen Anforderungen abweicht, desto weniger sind wir geneigt, von Behinderung zu sprechen. Je mehr „Aufgaben“ im Sinne Parsons’ betroffen sind, die sich über situative, soziale und sachliche Kontexte hinweg stellen, desto mehr sind wir geneigt, das Wort Behinderung anzuwenden.“ (Kastl 2010, S. 112)

Dabei geht es um Anforderungen, die sozial generalisiert sind, sie betreffen nicht eine einzelne Person, sondern immer einen Personentypus. Behinderungen haben damit eine relationale Realität, sie sind abhängig von den faktischen Anforderungen in einer Gesellschaft, wenn von ihnen abgewichen wird (vgl. Kastl 2010, S. 112).

5. Behinderung ist das Ergebnis eines pathologischen bzw. schädigenden Prozesses und dessen Interaktion mit Lebensbedingungen. Ein pathologischen bzw. schädigender Prozess ist ein Vorgang mit dem Ergebnis der Schädigung. In Interaktion und Zusammenwirken mit der Umwelt ergibt sich die eigentliche Behinderung (vgl. Kastl 2010, S. 112, 113).

„Typologisch gesehen nimmt die Eindeutigkeit, mit der wir etwas als Behinderung bezeichnen, in dem Maße zu, wie der schädigende Prozess abgeschlossen ist, in der Vergangenheit liegt. Umgekehrt: je mehr der pathologische Prozess eine aktuelle Dynamik aufweist, desto mehr sind wir geneigt von einer Erkrankung, auch einer chronischen Erkrankung zu sprechen.“ (Kastl 2010, S. 113)

Die Vorstellung, was unter einem schädigenden Prozess zu verstehen ist, unterliegt auch einer sozialen Definition. Was in unserer westlichen Gesellschaft als Schädigung angesehen wird orientiert sich am Weltbild der westlichen Medizin. Und die Schädigung ist nach der Definition eine notwendige Bedingung für Behinderung. Die einzelnen Behinderungsarten möchte ich in Kapitel 2.3 beschreiben. Zunächst wäre aber zu klären wie hoch die Anzahl der Behinderten in diesem Land wohl ist.

2.2 Wie viele Behinderte gibt es?

Für Behinderte gibt es keine Meldepflicht. Daher liegen zuverlässige Daten kaum vor. Bei einer Erhebung im Jahr 1995, bei der eine Stichprobe interviewt wurde, waren 5.5 Millionen oder 6.7% der Gesamtbevölkerung schwerbehindert mit einem Behinderungsgrad über 50%.

Die Zahlenangaben der amtlich als schwerbehindert anerkannten Menschen liegt höher. 1997 lag die Quote etwas über 8% (vgl. Cloerkes 2001, S. 18)

Dabei sind aber die Personen mit einem Behinderungsgrad unter 50% nicht erfasst. Experten schätzen, dass die Anzahl der behinderten Menschen in der Gesamtbevölkerung bei rund 10% liegt, hier sind aber die psychisch Behinderten nicht dabei. Außerdem gibt es wahrscheinlich 15 Millionen oder fast 20% hörbeeinträchtigte Menschen, zwei Drittel von ihnen sind älter als 50 Jahre und nur 17% dieser Menschen sind mit einem Hörgerät versorgt. Bei ständig steigender Lebenserwartung wird wohl die Anzahl der Behinderten noch weiter ansteigen (vgl. Cloerkes 2001, S. 27).

Cloerkes bemerkt dazu:

„Angaben über die Zahl behinderter Menschen sind mit äußerster Vorsicht zu bewerten. Realistische Schätzungen gehen von rund 8 Millionen Behinderten in der Bundesrepublik Deutschland aus, das entspricht etwa 10% der Gesamtbevölkerung. Auch höhere Angaben lassen sich durchaus begründen.“ (Cloerkes 2001, S. 28)

„Mindestens 8 Millionen Menschen in unserer Gesellschaft sind behindert – das Ausmaß dieses sozialen Problems ist also sehr groß, wohl größer als alle anderen sozialen Probleme.“ (Cloerkes 2001, S. 28)

In der Ursachenstatistik des statistischen Bundesamtes werden in bezug auf die Behinderungen die folgenden Kategorien unterschieden: angeborene Behinderungen, Arbeitsunfälle, Unfälle, Kriegs- Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung, allgemeine Krankheit, sonstige Ursachen. Dabei geht der größte Teil der anerkannten Schwerbehinderungen auf Schädigungen durch Krankheitsprozesse zurück, dies sind 82,3% der Behinderungen. Nur 4,4% aller Behinderungen sind angeborene Behinderungen. Der allergrößte Teil der Behinderungen ist also durch Krankheitsfolgen verursacht und diese Behinderungen sind nicht angeboren, sondern werden im Laufe des Lebens erworben (vgl. Kastl 2010, S. 132-136).

Meine persönliche Ansicht dazu ist die, dass in einer immer älter werdenden Gesellschaft die Anzahl der Behinderten eher steigen wird. In bezug auf die postmoderne Gesellschaft ist festzustellen, dass der Einzelne im Verlauf seines Lebens durch sich verändernde Lebensumstände vielleicht mehrmals gezwungen ist sich beruflich umzuorientieren. Dies könnte unter Umständen auch zu einer Erhöhung der Behindertenanzahlen in den Ausbildungsstätten wie Universitäten und Hochschulen führen, da ja, wie schon erwähnt, die meisten Behinderungen erst im Verlauf des Lebens erworben werden und nicht angeboren sind.

2.3 Personengruppe