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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Lehrstuhl für Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung), Veranstaltung: Seminar der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken kann sich die Kreditaufnahme für kleine und mittlere Unternehmen erschweren. Für diese Unternehmen mit einer geringen Kapitalausstattung bieten sich hybride Finanzinstrumente, sogenannte mezzanine Finanzinstrumente an, die eine Mischform aus Eigen - und Fremdkapital darstellen. Das Nachrangdarlehen, die Wandel - und Optionsanleihe, der Genussschein, die typisch stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft stellen mezzanine Finanzinstrumente dar. Ein traditionelles mezzanines Finanzinstrument ist die stille Beteiligung. Sie ist besonders im Mittelstand stark vertreten, in anderen Ländern kommt sie nur in veränderter Form vor.
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Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Charakterisierung der stillen Gesellschaft
2.1 Die stille Gesellschaft als mezzanines Finanzierungsinstrument und deren rechtliche Grundlagen
2.2 Fremdkapitalähnliche Beteiligungsform
2.2.1 Die typisch stille Gesellschaft
2.2.2 Zustimmungs -, Informations – und Kontrollrechte und Vermögens-und Ergebnisbeteiligung des typisch stillen Beteiligten
2.3.1 Die atypisch stille Gesellschaft
2.3.2 Zustimmungs-, Informations – und Kontrollrechte und Vermögens- und Ergebnisbeteiligung des atypisch stillen Beteiligten
2.4 Nutzen und Vorteile der stillen Beteiligungsform
2.5 Kritische Aspekte der stillen Gesellschaft
3. Bilanzielle Effekte der stillen Gesellschaft
3.1 Bilanzierung der stillen Gesellschaft nach dem HGB
3.2 Bilanzierung der stillen Gesellschaft nach den IFRS
3.3 Bilanzierung der stillen Gesellschaft nach den US – GAAP
3.3 Auswirkungen auf ausgewählte Bilanzkennziffern
4. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Tabelle 1 : Bilanzierung der stillen Gesellschaft nach HGB,
IFRS, US–GAAP
Tabelle A-1 : Unterschiede zwischen der typisch stillen Gesellschaft
und der atypisch stillen Gesellschaft
Abbildung A-1 : Marktvolumen für Mezzanine – Finanzierung in Europa
Abbildung A-2 : Eigenschaften von Mezzanine Kapital
Abbildung A-3: Mögliche Ausgestaltung einer Mezzanine Finanzierung
Abbildung A-4: Beeinflussbare Kennzahlen durch die stille Gesellschaft
Durch die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) kann sich die Kreditaufnahme für kleinere und mittlere Unternehmen erschweren. Für diese Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitalausstattung bieten sich hybride Finanzinstrumente, sogenannte „mezzanine“ Finanzinstrumente an, die eine Mischform aus Eigen – und Fremdkapital darstellen [1] Das Nachrangdarlehen, die Wandel – und Optionsanleihe, der Genussschein, die typisch stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft stellen mezzanine Finanzinstrumente dar. Ab-bildung A-1 im Anhang zeigt das Wachstum der Mezzanine – Finanzierungen in Europa. Das Volumen lag 1995 noch unter 1 Mrd. Euro, im Jahr 2006 hat sich das Transaktionsvolumen in etwa verzehnfacht. Großbritannien ist dabei der größte Mezzanine Markt in Europa, gefolgt von Frankreich und Deutschland. 2
Ein traditionelles mezzanines Finanzierungsinstrument ist die stille Beteiligung, denn sie stellt eine der „ältesten Organisationsformen für unternehmerische Be-tätigung in Europa dar “. 3 Sie ist in Deutschland besonders im Mittelstand stark vertreten, in anderen Ländern kommt sie nur in veränderter Form vor.4 Zunächst wird im Kapitel 2.1 erläutert, warum die stille Gesellschaft als Mezzanine Kapital anzusehen ist und auf welchen rechtlichen Grundlagen die stille Gesellschaft aufbaut. Danach werden die Merkmale der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft in den Abschnitten 2.2 und 2.3 beschrieben. Der Inhalt der beiden folgenden Gliederungspunkte sind die Chancen und Risiken, die sich für das Unternehmen und den stillen Gesellschafter ergeben. Im dritten Abschnitt geht es um die Bilanzierung der stillen Gesellschaft nach den Rechnungslegungs-vorschriften HGB, IFRS und den US – GAAP, wobei überwiegend die Bilanz-ierung beim Emittenten und weniger beim stillen Gesellschafter selbst betrachtet wird. Wenn die Bilanzierung im Eigenkapital erfolgen kann, hat dies positive Effekte auf bestimmte Bilanzkennziffern (Kapital 3.4). Ein Ausweis im Eigen-kapital ist nach den Regeln des HGB leichter durchzuführen, als nach der inter-nationalen Rechnungslegung. Zuletzt wird ein kurzes Fazit gezogen.
Die stille Gesellschaft kann als mezzanines Finanzierungsinstrument aufgefasst werden, denn sie erfüllt bestimmte Kriterien der Mezzanine - Finanzierungen. Der Begriff „Mezzanine“ kommt aus dem Italienischen und ist ein Zwischengeschoss zwischen zwei Hautstockwerken. 5 Mezzanine - Money kann eigenkapitalähnliche (Equity Mezzanine) und fremdkapitalähnliche (Debt Mezzanine) Merkmale auf-weisen. Die wichtigsten Merkmale von Mezzanine Kapital werden in Abbildung A – 2 im Anhang dargestellt. Es besteht eine Nachrangigkeit des Mezzanine Kapitals. Die Mezzanine Kapitalgeber werden nämlich gegenüber normalen Fremdkapitalgebern im Insolvenzfall nachrangig behandelt. Daher ist die stille Gesellschaft wirtschaftlich gesehen Eigenkapital.6 Diesem Nachteil steht der Vor-teil gegenüber, dass die Investoren eine erfolgsabhängige höhere Rendite (Interest Kicker) erhalten.7 Bei der atypisch stillen Beteiligung kommt eine zusätzliche Marge, ein „Equity Kicker“ hinzu.8 Das mezzanine Kapital zeichnet sich durch eine steuerliche Abzugsfähigkeit aus und meist findet eine zeitlich begrenzte Überlassung statt. Die stille Beteiligung „kann befristet, auflösend bedingt oder auf unbestimmte Zeit eingegangen werden“. 9 Außerdem verlangen die Mezzanine Investoren keine Sicherheiten und die Vertragsbeziehungen zwischen den Unter-nehmen und den Investoren können flexibel gestaltet werden.10
Generell ist die stille Gesellschaft in den § 230 ff. HGB nur in Grundzügen ge-regelt, weshalb sie in verschiedenen Varianten auftreten kann. Sie ist eine spe-zielle Form des GbR und eine Personengesellschaft nach § 705 BGB. Der stille Beteiligte kann alle Rechtsformen annehmen. 11 Nach den §§ 230 f. HGB in Ver -Verbindung mit §§ 705 f. BGB müssen ein Geschäftsinhaber und ein stiller Ge-sellschafter einen Vertrag mit einem gemeinsamen Ziel vereinbaren. Der stille Be-teiligte muss eine Einlage erbringen, die in das Vermögen des Geschäftsinhabers des Handelsgeschäfts übergeht. Er bekommt keine Anteile am Unternehmen. Der stille Beteiligte hat Anspruch auf einen angemessenen Gewinnanteil (§ 232 Abs.1 HGB). Eine Verlustbeteiligung gem. § 231 Abs. 2 HGB kann allerdings ausge-chlossen werden. Nach § 232 Abs. 2 nimmt der stille Beteiligte nur bis zum Be-rag seiner Einlage am Verlust teil. Nur der Geschäftsinhaber und nicht der stille Beteiligte vertritt das Geschäft nach außen (§ 230 Abs. 2 HGB). Der stille Gesell-chafter bleibt also anonym (reine Innengesellschaft). Dies sind die zwingenden Vorraussetzungen, die eine stille Gesellschaft begründen. 12 Die stille Gesell-schaft kann von beiden Seiten gekündigt werden. 13