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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe, Note: 1,0, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Kulturwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: “Sprache und Raum“, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein zeitloser, anschaulich geschriebener Überblick über die beleidigende Kraft von Gesten und über die Strafen, die Gerichte für die wortlosen Beleidigungen verhängen. In dieser Form bis heute einzigartig. Bereits Shakespeare wusste um die beleidigende Kraft von Gesten. In der ersten Szene der Tragödie Romeo und Julia lässt Shakespeare die Diener der verfeindeten Häuser Capulet und Montague aufeinandertreffen. Sampson aus dem Hause Capulet versucht die Bediensteten der Montague zu provozieren, indem er sich, Abraham vom Hause Montague zugewandt, auf den Daumen beisst. Die Übersetzung von Wieland behält diese Geste bei, mit der der verächtliche Biss in den Penis des Gegenübers symbolisiert wird. Der große Dichter war nicht nur ein Meister der Worte, sondern auch der wortlosen Kommunikation. Konventionalisierte Beleidigungsgesten sind kein Kind unserer Tage. Vielmehr ist zu vermuten, dass jede Kultur zu jeder Zeit über ein Repertoire konventionalisierter Gesten verfügte, mit denen Missachtung oder Nichtachtung ausgedrückt werden konnte. Heute informieren Reiseführer und Ratgeber zur interkulturellen Kommunikation ausführlich, wie die Hände im Gastland tunlichst nicht bewegt werden sollten. In Deutschland kann die gestische Beleidigung – abgesehen von den sonstigen zwischenmenschlichen Verstimmungen – sogar nach den Maßgaben des Gesetzes bestraft werden. Die meisten Beleidigungen gelangen den Gerichten dabei aus dem Straßenverkehr zur Kenntnis. Meist sind das die Klassiker „Stinkefinger“ und „Vogel“. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist wesentliche Quelle dieser Arbeit. Teil II befasst sich mit den theoretischen Grundlagen dieser Rechtsprechung. Einer juristischen Definition der Beleidigung ist Abschnitt 2.1 gewidmet. Dort wird auch auf die möglichen Formen gestischer Beleidigung, die Frage nach der Intention des Kundgebenden und den sonstigen Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs eingegangen. Abschnitt 2.2 versucht sich an einer für unsere Zwecke hilfreichen Definition der Geste. Abschnitt 2.3 diskutiert sprechakttheoretische Erwägungen zum Handeln durch den Gebrauch von Äußerungen. Teil III befasst sich genauer mit dem Wesen der Beleidigungsgeste und stellt die geläufigsten Gesten vor. Teil IV beleuchtet ausführlich die gerichtliche Sanktionierung anhand ausgewählter Urteile. Im Fazit in Teil V werden die erlangten Erkenntnisse zusammengefasst.
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