Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II und III in der ambulanten Pflege - Katharina Daub - E-Book

Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II und III in der ambulanten Pflege E-Book

Katharina Daub

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Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,3, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Pflegestärkungsgesetze II und III wurden im Jahr 2016 und 2017 in Deutschland eingeführt. Im Jahr 2017 kam es zu grundlegenden Veränderungen in der Pflegeversicherung. Es wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser brachte außerdem ein neues Begutachtungsassessment mit, nach dem die Einstufungen vorgenommen werden. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade überführt. Dadurch kam es zu Anpassungen in den Leistungsbezügen und den Leistungsansprüchen. Die §§ 45 a - d SGB XI wurden deutlich verändert. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit den dazugehörigen sechs Modulen, muss in der ambulanten Pflege Anwendung finden. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff geht weg vom bisherigen Verrichtungsbezug. Außerdem kam es zu Veränderungen in der Qualitätsprüfung. Hier wird nun auch die Abrechnung durch den MDK überprüft. Ebenfalls kam es zu Anpassungen in der Pflegeberatung. Für ambulante Pflegedienste kam eine positive Veränderung, die arbeitstariflichen Steigerungen, dürfen durch die Kassen, nicht mehr als unwirtschaftlich betrachtete werden. Hier gilt es in Einzelverhandlungen diesen Vorteil zu nutzen. Um die relevanten Anpassungen für die ambulante Pflege herauszuarbeiten wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Bearbeitet werden in dieser Arbeit folgende Fragestellungen: Mit welchen Auswirkungen können die Pflegestärkungsgesetze für die ambulante Pflege verbunden sein? An welchen Stellen kann die Reform - aus Sicht der ambulanten Pflege - kritisch gesehen werden? Die Fragen können nicht immer eindeutig beantwortet werden. So ist bspw. der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gut erarbeitet worden. Insgesamt scheint die Pflegeversicherung durch das hohe Maß an Flexibilität jedoch sehr unübersichtlich geworden zu sein. Für die Leistungsempfänger wird es schwer, diese vollständig zu durchblicken. Hier bedarf es einer guten fachlichen Beratung.

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