Vergleich der steuerlichen Abschreibungsregeln gem. §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a, 7 sowie 7g EStG nach altem und neuem Recht - Kathrin Müller - E-Book

Vergleich der steuerlichen Abschreibungsregeln gem. §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a, 7 sowie 7g EStG nach altem und neuem Recht E-Book

Kathrin Müller

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2008
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, VWA-Studienakademie, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einführung Am 01.01.2008 traten in Deutschland viele gesetzliche Neuregelungen durch das UntStRefG in Kraft. Schon zu Beginn der „Großen Koalition“ im Jahr 2005 wurde eine Reformierung der deutschen Unternehmensbesteuerung beschlossen. Erklärtes Ziel der Reform ist es, die Attraktivität des Standortes Deutschland zu erhöhen und die Wettbewerbsbedingungen für in Deutschland tätige Unternehmen in der internationalen Wirtschaft massiv zu verbessern. Weitere Ziele sind die Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, die Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und eine nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. Am 12.07.2006 wurden Eckpunkte der Reform beschlossen, deren Maßnahmen anschließend am 03.11.2006 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Peer Steinbrück und Roland Koch konkretisiert wurden. Nach Vorlage des Referentenentwurfs am 05.02.2007, wurde am 14.03.2007 der Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett verabschiedet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Entwurf wurde leicht modifiziert am 25.05.2007 vom Bundestag beschlossen und am 06.07.2007 vom Bundesrat bestätigt. Die geplanten Kosten für die Steuermindereinnahmen im Zuge der Unternehmensteuerre-form werden auf 6,5 Mrd. Euro in 2008, 6,7 Mrd. Euro in 2009 und 6,8 Mrd. Euro in 2010 geschätzt. Um diese Belastung teilweise zu kompensieren, wurden auch Gegenfinanzierungsmaßnahmen getroffen, deren Wirkung sich auf eine geschätzte Entlastung von ca. 1,5 Mrd. Euro beläuft, so dass mit einer Gesamtbelastung von 5 Mrd. Euro durch die Unternehmensteuerreform gerechnet wird. Hauptthema dieser Arbeit werden mit der Änderung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und dem Wegfall der degressiven Abschreibung sowohl zwei Gegenfinanzierungsmaßnahmen, als auch eine Entlastungsmaßnahme sein: Der neue Investitionsabzugsbetrag. Durch einen gezielten Vergleich dieser Regelungen vor und nach der Gesetzesmodifizierung wird herausgearbeitet, inwieweit diese drei Neuerungen dazu dienen, die Ziele der Unternehmensteuerreform 2008 zu erreichen und welche Probleme bei der Umsetzung auftreten können.

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Ähnliche


Inhaltsverzeichnis
1 Einführung - 1 -
2 Abschreibung - 2 -
2.1 Definition - 2 -
2.2 Abschreibungsarten - 3 -
2.2.1 Ordentliche Absetzung für Abnutzung - 3 -
2.2.2 Außerordentliche Absetzung für Abnutzung - 4 -
2.3 Bedeutung der Absetzung für Abnutzung für Unternehmen. - 6 -
3 §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a EStG: Änderung der Sofortabschreibung geringwertiger
3.1 Definition: Geringwertige Wirtschaftsgüter. - 7 -
3.2 Situation vor der Unternehmensteuerreform. - 7 -
3.3 Rechtslage ab 2008 - 8 -
3.4 Gründe für die Änderung - 9 -
3.5 Auswirkung - 9 -
4 § 7 EStG: Wegfall der degressiven Abschreibung. - 12 -
4.1 Situation vor der Unternehmensteuerreform. - 12 -
4.2 Rechtslage ab 2008 und Gründe für die Änderung. - 12 -
5.1 Situation vor der Unternehmensteuerreform. - 14 -
5.2 Rechtslage ab 2008 - 15 -
5.3 Sonderabschreibung - 18 -
5.4 Gründe für die Änderung - 19 -
5.5 Auswirkung - 19 -
6 Fazit - 21 -
Anhang 5: Übersicht über die Größenmerkmale zur Nutzung des

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Vorwort

Aufgrund des begrenzten Umfangs der Studienarbeit und der Fülle des Informationsangebotes, ist es nicht möglich, alle Sachverhalte in der gebührenden Länge zu schildern und zu erläutern. Aus diesem Grund wird weniger auf Vorschriften eingegangen, die unverändert bestehen bleiben, denn der Fokus liegt speziell auf den Änderungen der §§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a, 7 und 7g EStG im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008.

Weiterführende Erklärungen und die Abgrenzung der behandelten Thematik von unmittelbar angrenzenden Themenbereichen werden durch Anmerkungen an geeigneter Stelle kenntlich gemacht.

Stuttgart, den 22. Februar 2008

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Abkürzungsverzeichnis

a. F. ………………………………………………………………………………..…..…alte Fassung Abs. ………………………………………………………………………………..…………….Absatz