Waffenkontrolle in den USA - Christina Böhme - E-Book

Waffenkontrolle in den USA E-Book

Christina Böhme

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Beschreibung

Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Amerikanistik - Kultur und Landeskunde, Note: 1,6, Universität Leipzig (Institut für Amerikanistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Magisterarbeit befasst sich mit dem zweiten Zusatz zur Verfassung der USA, dem Second Amendment, welches einen der umstrittensten Verfassungszusätze darstellt. Ist das Waffenrecht nun ein Kollektivrecht, welches nur in Kraft tritt, wenn eine Verteidigung des Landes erforderlich ist und zu diesem Zwecke eine Bürgerwehr (Militia) gegründet werden muss? Dann natürlich ist heutzutage dieser Zusatz hinfällig, da es ein funktionierendes und hervorragend aufgestelltes Militär in den USA gibt. Oder ist das Waffenrecht ein Individualrecht, welches jedem Bürger die Freiheit zugesteht Waffenbesitzer zu sein? Dahingehend gehen die Meinungen stark auseinander. Die Waffenlobby, angeführt von der zweitmächtigsten Lobby der USA, der National Rifle Association (kurz: NRA), verteidigt den Anspruch auf individuellen Waffenbesitz politisch, monetär und in großem Umfang. Leute von Rang und Namen, darunter diverse (Ex-)Präsidenten, zählen zur einflussreichen Mitgliederschaft der NRA. Eine Einschränkung oder sogar Abschaffung des Waffenrechts bedeutet Krieg und die NRA ist mächtig genug und verfügt über die Mittel und die Finanzen, um diesen Krieg gewinnen zu können. In dieser Arbeit werden die Wurzeln des Second Amendment, Individual- und Kollektivrechtsdiskussionen und wichtige Gerichtsurteile, die wichtigsten Waffenkontrollgesetze und die Organisation National Rifle Association näher beleuchtet. Der Untersuchungszeitraum endet zum Zeitpunkt 1994, da seit diesem Zeitpunkt (bis zur Erstellung der Arbeit) kein Waffenkontrollgesetz mit bedeutendem Ausmaß mehr erlassen wurde.

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Veröffentlichungsjahr: 2012

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Inhaltsverzeichnis

 

Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Das umstrittene “Second Amendment“

2.1 Inhalt und Umfang des “Second Amendment“

2.2 Die ideologischen Wurzeln des Second Amendment

2.3 Die historischen Wurzeln des Second Amendment

2.4 Die Geburt des Second Amendment - Ideologie und Geschichte begründen ein Gesetz

2.5 Individual- oder Kollektivrecht?

2.5.1 Wissenschaftliche Meinungen zum Kollektivrecht

2.5.2 Wissenschaftliche Meinungen zum Individualrecht

02.5.3 Ein linguistischer Ansatz

2.5.4 Wichtige Gerichtsurteile

3 “Gun Control in the United States”

3.1 Die wichtigsten Waffenkontrollgesetze 1791-1999

3.1.1 National Firearms Act of 1934 (NFA)

3.1.2 Federal Firearms Act of 1938 (FFA)

3.1.3 Gun Control Act of 1968 (GCA)

3.1.4 Armed Career Criminal Act 1986 (ACCA)

3.1.5 Firearms Owners’ Protection Act 1986 (FOPA)

3.1.6 Law Enforcement Officers’ Protection Act 1986

3.1.7 Crime Control Act 1990

3.1.8 Brady Handgun Violence Prevention Act 1994

3.1.9 Violent Crime Control and Law Enforcement Act of 1994 (VCCLEA)

3.1.10 Entwicklungen seit 1994

4 Die mächtige Gun Lobby, ihr Weg an die Spitze und ihr Wille dort zu bleiben – koste es, was es wolle!

4.1 Vom Schützenverein zur mächtigsten Lobby Amerikas - Die Geschichte der National Rifle Association

4.2 Die politische Bühne

4.3 Kompromisslos mächtig

4.3.1 Die NRA und ihre Mitglieder

4.3.2 Eine Frage des Geldes

4.3.3 Politischer Aktivismus - Beispiele

4.4 Weniger Waffen, weniger Gewalt - ein Trugschluss?

4.5 Werbung und Presse: Warum die NRA Feinde braucht, um zu überleben

5 Schlussbetrachtung

6.Abkürzungsverzeichnis

7 Abbildungsverzeichnis

8.Tabellenverzeichnis

9 Appendices

9.1 Appendix 1

10.Bibliografie

 

1.Einleitung

Das Waffenrecht in den USA ist eines der liberalsten weltweit. Gleichzeitig sind die Vereinigten Staaten von Amerika eines der Länder, in denen Gewalt und Kriminalität überdurchschnittlich hoch sind. Wie vereinbart sich also ein liberales Waffenrecht mit einer hohen Verbrechensrate? Die Mehrheit der amerikanischen Bürger betrachtet das Recht auf Waffenbesitz als Grundrecht. Viele von ihnen sind in Familien aufgewachsen, in denen Waffenbesitz alltäglich war - besonders in den ländlichen Gegenden und im Süden der USA. Für die einen gehört das Tragen einer Waffe zur eigenen Identität, für die anderen dient sie dem Schutz des eigenen und des Lebens geliebter Menschen. Das Bild, welches oft mit Waffenbesitzern in Verbindung gebracht wird, nämlich, dass es sich dabei um waffenverliebte Narren handelt, für die es nichts Größeres gibt als jagen und schießen, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Man erwartet ungebildete und sozial schwach gestellte Menschen hinter Revolvern, Handfeuerwaffen und Gewehren. Der durchschnittliche amerikanische Waffenbesitzer jedoch ist ein gebildeter Bürger der Mittelklasse.

In den Metropolen der USA gehören Waffen jedoch inzwischen auch zu den tödlichsten Instrumenten, die für Geld zu erwerben sind. Der Markt für Waffen ist groß, täglich werden tausende mehr produziert und die technologischen Fortschritte sind erschreckend. Hin und wieder bewaffnen sich bisher unauffällige Bürger mit einem Arsenal an Waffen, mit dem man ganze Nachbarschaften auslöschen könnte und laufen Amok. Täglich sterben mehr als fünfzig Menschen auf den Straßen Amerikas, die Zahl derer, die angeschossen oder “nur” bedroht werden, kann nicht beziffert werden. immer mehr Menschen sprechen sich für vernünftige Waffenkontrollinstanzen aus - seit 1994 ist jedoch kein Gesetz dieser Art mehr erlassen worden. Die bestehenden Gesetze hingegen weisen große Schlupflöcher auf, so dass sie von Kriminellen umgangen werden können. Andere Gesetze wurden durch neue Gesetzgebungen wiederum teilweise aufgehoben, so dass die Freiheiten für gesetzestreue, aber auch kriminelle

Bürger wieder größer wurden. Neue Gesetzesvorschläge werden regelmäßig vorgestellt, jedoch schaffen es die wenigsten beide Häuser zu passieren. zu groß sind die Unstimmigkeiten über den Umfang der Regulationsbefugnis der U.S.-Bundesregierung.

Die Ursache dafür liegt in der Kontroverse um die gesetzliche Grundlage des Waffenrechts. Diese ist im zweiten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika verankert und stellt die amerikanische Gesetzgebung seit Jahren vor die schwierige Aufgabe, diese Zeilen zu interpretieren. Wie kontrovers dieser Aspekt ist, spiegelt sich in den Debatten wissenschaftlicher Forscher wider. Inzwischen beschäftigen sich ganze Wissenschaftszweige mit der Bedeutung des zweiten Zusatzes und versuchen einen akademischen Konsensus zu erreichen. Dies gestaltet sich äußert schwierig, da ein Großteil der Wissenschaftler lediglich andere Wissenschaftler zitiert, die Erkenntnisse aus der Zeit der Abfassung dieses Zusatzes jedoch beschränkt und vielfach interpretierbar sind. Die Frage, ob man den zweiten Zusatz als individuelles Recht eines jeden Bürgers anerkennt oder ob man bei der althergebrachten kollektiven interpretation bleibt, ist bis heute nur durch ein einziges Urteil des obersten Gerichtshofes der USA nachvollziehbar beantwortet worden. Für die Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung ist das Waffenrecht ein von Geburt an zugesichertes Recht - zugesichert durch die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Aus dieser Überzeugung heraus hat sich in den 1970er Jahren eine Interessengruppe gebildet, die sich der Wahrung der Waffenrechte der amerikanischen Bürger verschrieben hat. Diese Interessengruppe ist die National Rifle Association. Seit ihrer Gründung ist sie aktiv in der Waffenpolitik der USA tätig. Jedoch erstreckt sich ihr Interesse nicht nur auf die Politik selbst, sondern auch auf die Waffenherstellung und den -transport. Inzwischen genießt sie den Ruf, die stärkste und gleichzeitig einflussreichste Lobby der USA zu sein. Stellt man sich ihr bewusst in den Weg, gilt dies als der sichere politische Tod. Das Thema Waffenrecht und damit einhergehende Waffenkontrollen sind ein entscheidende Themen heutiger Wahlkämpfe. Die National Rifle Association genießt den Ruf, kompromisslos ihre Politik zu verfolgen und vor Diffamierungen, aggressiver Werbung und direkter Konfrontation mit Gegnern keinen Halt zu machen. Zu ihren Mitgliedern zählen nicht nur einfache Bürger, sondern auch eine Vielzahl von Politikern, darunter diverse ehemalige Präsidenten. Gemäß eigener Angaben der NRA zählten dazu Ulysses S. Grant, Theodore Roosevelt, William Howard Taft, Dwight D. Eisenhower, John F. Kennedy, Richard M. Nixon, Ronald Reagan und George Bush. Wie groß ihr Einfluss sein kann, bekamen so einige Politiker in ihren Wahlkämpfen zu spüren.

Um die Ursachen und Auswirkungen vorgenannter Begebenheiten näher zu beleuchten, ist die Hauptfrage dieser Arbeit, was der Inhalt des zweiten Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika beinhaltet, welche Bedeutung ihm beigemessen wird und wie sich dies auf die Gesetzgebung und den politischen Aktivismus auswirkt.

Im Speziellen wird außerdem untersucht:

1. Welche Interpretationen des zweiten Zusatzes gibt es und worauf beruhen diese? Decken sich die aktuellen Tendenzen mit den Entscheidungen der Gerichtsbarkeiten?

2. Welche landesweiten Waffenkontrollgesetze existieren in den USA und welche Bestimmungen beinhalten sie?

3. Welche Rolle spielt die National Rifle Association in Bezug auf die amerikanische Waffenrechtspolitik und wie umfangreich ist ihr Einfluss? (Die Beziehungen zu Waffenherstellern und -händlern werden nicht im Umfang dieser Arbeit enthalten sein.)

2.Das umstrittene “Second Amendment“

 

2.1 Inhalt und Umfang des “Second Amendment“

 

“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. “[1]

 

Der zweite Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, im Englischen Second Amendment genannt, konstituiert die Gesetzesgrundlage für das Tragen von Waffen sowie deren Besitz. Er wurde zusammen mit neun anderen Zusätzen - unter anderem denen der Religionsfreiheit und der Pressefreiheit - am 15. Dezember 1791 als Bill of Rights[2] ratifiziert. Der Wirkungsumfang dieses Zusatzes erstreckt sich jedoch lediglich auf die U.S.-Bundesebene, nicht jedoch auf die Staats- und Kommunalebene. Während demnach die U.S.-Bundesregierung bei der Gesetzgebung zur Regelung des Tragens und des Besitzes von Waffen Beschränkungen obliegt, kann die Gesetzfindung auf den Staats- und Kommunalebenen ohne Restriktionen erfolgen. Dennoch scheiden sich an diesen vor mehr als 200 Jahren verfassten Worten die Geister. Kein anderer Zusatz hat im Verlauf der amerikanischen Geschichte in diesem Maße für Diskussionen gesorgt wie das Second Amendment. Es werden heiße Debatten geführt, ob es sich bei diesem Zusatz um ein kollektives Recht handelt, dass den Besitz und das Tragen einer Waffe an die Mitgliedschaft in einer Miliz bindet oder um ein Individualrecht, welches jedem amerikanischen Bürger dieses Recht von Geburt an garantiert. Die Verfasser des Second Amendment, George Mason[3] und James Madison[4], erschufen diesen Zusatz, da “[t]hroughout the revolutionary period and beyond they [the American people] continued to view the armed husbandman as both the quintessential element and indispensable safeguard in a healthy, virtuous republican

 

state.” (Shalhope, Armed Citizen 35) Welche Umstände zur Amendierung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika führten und warum man den bereits seit 1787 existierenden Militia Clause[5] als unzureichend empfand, soll im Kapitel 2.2 näher beleuchtet werden.

 

2.2 Die ideologischen Wurzeln des Second Amendment

 

Die Angst vor einer Berufsarmee, die sich nicht dem Wohle des Volkes widmet, sondern blind den Befehlen einer Regierung oder eines Anführers folgt, der für die rechtzeitigen Soldzahlungen sorgt, ist weit in die Geschichte zurückzuverfolgen.

 

Bereits im 16. Jahrhundert stellte Niccolo Machiavelli Nachforschungen über die geschichtliche Bedeutung bewaffneter Bürger an und hielt diese in seinem Werk The Art of War[6] fest: “Freedom and military might could coexist only when military service merged with the rights and responsibilities of citizenship.” Er führte seine Studien auf das alte Rom zurück, wo “Roman liberties succumbed to tyranny only when citizens allowed professional soldiers, unmoved by a sense of the common good, to subvert the military power of the state to their own self-interest.” (Cress 22) Dieses florentinische Gedankengut war einer der Grundpfeiler, auf denen der zweite Zusatz zur Verfassung begründet wurde.

 

Ein weiteres Vorbild für die Begründer des Second Amendment war die English Bill of Rights von 1689, die offiziell verlautbarte “[t]hat the raising or keeping a standing Army within the Kingdome in time of Peace unlesse it be with Consent of Parlyament is against

 

Law [and that furthermore] ... the Subjects which are Protestants may have Arms for their Defence suitable to their Conditions and as allowed by Law.” (Bill of Rights (c.2)) Die Entstehung dieses Gesetzes nahm einen langen Weg in der britischen Geschichte. Seit dem 7. Jahrhundert waren alle englischen freien Bürger gesetzlich verpflichtet, sich der Miliz anzuschließen, welche aus den einfachen Bürgern des Landes bestand. Obwohl diese Rechte von den englischen Gerichtshöfen anerkannt wurden, galten sie dennoch nicht als rechtskräftig, waren also vor Gericht nicht einklagbar. Dieser Zustand ermöglichte es, dass mit Beginn des 13. Jahrhunderts diverse Gesetze erlassen wurden, die sowohl den Waffenbesitz als auch die Nutzung beschränkten. Zwischen dem 16. und dem 17. Jahrhundert hatte man im Britischen Reich schließlich so viele Gesetze erlassen, dass der Besitz von Waffen nur noch dem wohlhabenden Teil der Bevölkerung erlaubt war. Die Restriktionen waren von solch strikter Art, dass das Recht auf Waffenbesitz auf weniger als ein Prozent der Bevölkerung beschränkt war. Letztendlich sprach man der einfachen Bevölkerung eher das Wahlrecht zu, als das Recht eine Waffe zu besitzen. Diese Restriktionen wurden aus einem bestimmten Grund erlassen: “Kings wanted to reduce the locally controlled militia and increase the size of a standing professional army.“ (Palmer 39) König Karl I. stand im 17. Jahrhundert seit Dekaden im Streit mit dem Parlament, da er seine Herrschaft als göttliches Recht betrachtete, das dem Gesetz in keiner Weise unterworfen ist. Zur Durchsetzung dieses Rechts hielt er sich eine Berufsarmee, die zu vergrößern er ständig bestrebt war. Das Parlament, dem seit Inkrafttreten der Magna Carta[7] die Gesetzgebung oblag, sah sich in der gesetzlichen Beschränkung der königlichen Macht berechtigt und forderte eine Entscheidung. Mehrere Verhandlungsversuche scheiterten und führten 1642 zum Englischen Bürgerkrieg. Keine Einigung hervorbringend, ebbte die Auseinandersetzung für einige Jahre ab und erwachte unter König Jakob II. zu neuer Kraft. Die English Bill of Rights wurde jedoch erst zum anerkannten Gesetz, als das 1688 gekrönte Königspaar Wilhelm III. von Oranien und Maria II. diese im Oktober 1689 rechtskräftig unterzeichnete. Mit diesem Erlass erhielten die protestantischen Bürger Englands das Recht zurück, Waffen zu ihrer Verteidigung besitzen und tragen zu dürfen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte und die Angst vor den Berufsarmeen des Königs riefen schließlich die Forderung nach einer Reform der Bürgerwehr hervor. (vgl. Palmer Constitutional Amendments 39-40)

 

Zur Gesetzesfindung für die einzelnen Staaten der amerikanischen Republik zogen die Verfasser das englische Recht als Grundlage heran. Besonderen Einfluss hatten hier die Schriften des englischen Bürgerrechtskommentators William Blackstone.[8] John Adams, einer der Autoren der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie seine Amtskollegen studierten das englische Recht umfassend, vor allen Dingen unter Zuhilfenahme von Blackstones Commentaries on the Laws of England. Sein enormer Einfluss in der Revolutionsära wird vor allen Dingen dadurch deutlich, dass man sich in öffentlichen Schriften auf die Kommentare Blackstones berief: “[A] natural Right which the people have reserved to themselves, confirmed by the [English] Bill of Rights, to keep arms for their own defense; and as Mr. Blackstone observes it is to be made use of when the sanctions of Society and law are found insufficient to restrain the violence of oppression.” (Dennis 75)[9] Hieraus wird klar, dass es in England ein Recht auf Waffenbesitz gegeben hat. Der Streitpunkt liegt jedoch noch immer darin, zu deuten, ob es sich dabei um ein absolutes oder ein Hilfsrecht handelt, das lediglich zur Unterstützung der Wahrung anderer absoluter Rechte herangezogen werden kann.

 

“Blackstone characterized the personal right to bear arms and engage in selfdefense as an ‘auxiliary right’ that served to protect the three ‘primary rights’ which were the rights of personal security, personal liberty and private property....The right of subjects ‘to have arms for their defense,’ stated Blackstone, was one of the ‘absolute rights of individuals.’” (Dennis 75)[10]

 

Den Einfluss auf die amerikanische Gesetzgebung kann man jedoch ohne Zweifel daran festmachen, dass ein Recht auf Waffenbesitz für den Erhalt der Republik als nötig erachtet wurde. Ob man dieses als individuelles oder kollektives Recht veranschlagte, soll zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Arbeit thematisiert werden.

 

Die republikanischen Wurzeln des amerikanischen Volkes sind in Werken diverser Autoren wie James Harrington, Andrew Fletcher[11], John Trenchard[12] und Walter Moyle[13] zu finden. Ein in der amerikanischen Revolutionsära viel gelesenes Buch war James Harringtons Commonwealth of Oceana. Er veröffentlichte sein Werk 1656, zu der Zeit, als England nach der Hinrichtung Karls I. und der Besteigung des Throns durch seinen Nachfolger kurzzeitig ohne monarchische Führung war. In seinem Buch stellte er ein in seinen Augen ideales Republikmodell dar. Ämter wurden darin nicht auf Lebenszeit vergeben, sondern in einem Rotationssystem für maximal ein bis drei Jahre weitergereicht. Die Repräsentation des Volkes sollte durch ein erweitertes Wahlrecht für alle männlichen Landbesitzer ab einem Alter von 30 Jahren erfolgen. Diese wählten in den neu geschaffenen Wahldistrikten die Gemeindeabgeordneten, welche wiederum das Parlament durch Wahl bestimmten. Sein jedoch wichtigstes Anliegen war es, Berater und Entscheidungsträger nicht in einer Person zu vereinen, sondern dafür zwei separate Ämter zu schaffen, und diese in einem Zweikammersystem voneinander zu trennen. Er wollte damit seinen Glauben, dass dem Volk das Gemeinwohl aller vorrangig am Herzen liegt, politisch absichern. In diesem

 

Zusammenhang befürwortete Harrington die Bewaffnung des Volkes, nicht etwa aus Gründen der Verteidigung von Besitz oder des eigenen Lebens, sondern er schrieb ihm eine Funktion zu, in der er dem eben genannten Allgemeinwohl eines Landes diente. Harrington war überzeugt, “bearing arms, like voting, symbolized the political independence that allowed for and ensured a commitment to civic virtue. The citizen militia, then, was not only an agent of national defense but also a deterrent to the ambitious nature of centralized political power.”[14] (Cress 24)[15] Diese Ansichten, die in Großbritannien besonderen Einfluss auf die Whigs[16] hatten, führten zu der Überzeugung: “The right to bear arms was to be limited to virtuous citizens only.“ (Shalhope Armed Citizen 33) Einer dieser Whiganhänger und Ideengeber in der amerikanischen Revolutionsära war der britische Politiker James Burgh,[17] der in seinem Werk Political Disquisitions (1774) den Macht- und Werteverlust der englischen Bevölkerung bedauerte. Er monierte die zunehmende Affinität zum Luxus und die Bereitschaft, die militärische Gewalt einer Berufsarmee zu übertragen. Seine Hoffnungen beruhten auf den amerikanischen Kolonien, die sein Ideal einer freien, rechtschaffenen Republik, die sich auf einer ländlichen Gesellschaft waffenkundiger Landwirte begründete, erfüllten. Seine Überzeugung, dass die Bewaffnung des Volkes für Tugend und politische Stabilität unabdingbar sei, begründete er folgendermaßen:

 

“No kingdom can be secured otherwise than by arming the people. The possession of arms is the distinction between a freeman and a slave. He, who has nothing, and who himself belongs to another, must be defended by him, whose property he is, and needs no arms. But he, who thinks he is his own master, and has what he can call his own, ought to have arms to defend himself, and what he possesses; else he lives precariously, and at discretion.” (Shalhope Ideological Origins 604)[18]

 

Diese Ideologien Machiavellis, Harringtons und Burghs bildeten die Grundlage für die Schriften vieler Autoren in der Revolutionsära und hielten ebenfalls Einzug in die politische Entscheidungsfindung im kolonialen Amerika.

 

(vgl. Shalhope Ideological Origins 599-606; MSN Encarta; Dennis 57-67; Cress 22-28)

 

2.3 Die historischen Wurzeln des Second Amendment