Wir sind hops, Bruderherz! - Tim Oliver Feicke - E-Book

Wir sind hops, Bruderherz! E-Book

Tim Oliver Feicke

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Beschreibung

Beim Tauchen in Gerichtsakten findet man manchmal ein paar tolle Aktenperlen. Zum dritten Mal werden in diesem Band die besten Fundstücke aus Gerichtsakten zusammengetragen. Eine Sammlung von lustigen Stilblüten, sinnverdrehenden Verschreibern und Anekdoten aus der Gerichtswelt. Dazu finden sich die neuesten Juristencartoons von "Deutschlands bekanntestem Justizkarikaturisten" (Holsteiner Allgemeine Zeitung) Tim Oliver Feicke. Ein wunderbar unterhaltsames Geschenk, nicht nur für Juristen.

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Seitenzahl: 31

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Für meine Familie

Zu diesem Buch

Juristen wird nachgesagt, dass sie durch ihren trockenen Beruf, immer zur Sachlichkeit gezwungen, ihren Humor verlieren würden. Das ist nur teilweise wahr.

Es stimmt, dass Juristen (egal, ob als Rechtsanwalt, Richter, Notar oder in der Behörde) die meiste Zeit des Tages mit dem Lesen von Sachverhalten befasst sind, die für einen Außenstehenden eintönig und „staubig“ erscheinen mögen. Auch stimmt es, dass mancher Jurist von Berufs wegen gezwungen ist, sich mit Streitfragen zu befassen, die außer den direkt betroffenen Parteien eigentlich niemanden interessieren. Das kann dann doch auch einmal langweilig wirken.

Aber umso mehr freut sich der einsame und tief in die Akten eingetauchte Mensch im Juristen, wenn er dann unerwartet doch einmal eine „Aktenperle“ findet, mit der er gar nicht gerechnet hatte: Spannende Fälle, witzige Zeugenaussagen oder kuriose Verschreiber, die den Leser erfreuen, ihn zum Staunen, Schmunzeln oder sogar zum Lachen bringen können.

Etwa 2006 habe ich begonnen, solche Aktenperlen zu sammeln, 2010 wurde dann der erste Band („Komme nicht zum Termin, bin in Südsee“) und zwei Jahre später der zweite Band („Habt Ihr nichts Besseres zu tun?“) veröffentlicht. Sie halten nun den dritten Band in den Händen. Dass es soweit kommen würde, dass diese Fundstücke solch eine positive Resonanz haben würden, hätte ich nie erwartet.

Zu verdanken ist dieser dritte Band den zahlreichen Einsendungen aus Gerichten, Notariaten und Anwaltskanzleien aus dem ganzen Bundesgebiet.

Ein herzliches Dankeschön daher an alle Justizangestellten und Rechtspfleger, an alle Rechtsanwalts- und Notarangestellten, an alle Gerichtsvollzieher, Anwälte, Staatsanwälte, Richter und Sachverständigen, die zu diesem Buch beigetragen haben!

Sie sind der Beweis, dass Juristen doch Humor haben!

Bitte, lassen Sie nicht nach! Senden Sie weitere Beiträge, am besten per Mail an [email protected].

Last but not least danke ich Peter Schumacher für die erneut wunderbare Covergestaltung.

Und nun viel Vergnügen bei der Lektüre!

Alle Texte sind zu 100 % authentisch und von mir oder meinen Kolleginnen und Kollegen verbürgt. Natürlich sind alle Texte vorher komplett anonymisiert worden. Niemand wird sich hier persönlich wiederfinden.

Die Cartoons stammen im Wesentlichen aus der Deutschen Richterzeitung.

Tim Oliver Feicke

Hamburg / Elmshorn,

Herbst 2015

Hops! Nach seiner polizeilichen Vernehmung verlässt ein Verdächtiger (A) die Polizeiwache und ruft – über sein abgehörtes Handy - seinen Mittäter (B) an. Aus dem Protokoll:

„A:

Der Typ hat mein Foto gesehen und meinte, ja und meinte die beiden. Weißt du wie ich meine?

 

Wir sind hops, Bruderherz! Und die wissen auch, dass wir da zu zweit waren.

B:

Ja, aber ich sage, ich war das nicht. Auch wenn man ihm die Fotos zeigt.

A:

Ja, normal. Wenn er dir dein Foto zeigt, sind wir sowieso hops. Weißt du, wie ich meine?

B:

Ja, Mann.

A:

Und wenn wir dann noch sagen, wir waren das nicht…

 

Bruder, weißt du wie hops wir dann sind? Bruder?“

TREFFEN SICH ZWEI ANWÄLTE...

Traumberuf auf dem Sofa? Angaben zur Person in einem Strafurteil:

„Zurzeit macht er ein Couching für seine Selbständigkeit von der ARGE aus mit.“

§ § §

Außer Späßen nichts gewäßen? Vortrag zum Einkommen eines offenbar ganz lustigen Lkw-Fahrers:

„Er hat mit Späßen maximal 2.000,00 € monatlich verdient“.

***

Walking dead. Aus einer Klage gegen eine Kfz-Versicherung, die ein Schmerzensgeld ablehnte, weil die Klägerin nach dem Unfall noch selbst bis zum Rettungswagen gehen konnte.

„Diesbezüglich wird auf die Erlebnisse des Herrn Klaus Störtebeker Bezug genommen, der es immerhin schaffte, ohne Kopf noch eine erhebliche Wegstrecke zurückzulegen.

Herr Störtebeker kann nur froh sein, dass er nicht die Beklagte in Anspruch nehmen musste, da diese wahrscheinlich eingewandt hätte, dass er aufgrund seiner Bewegungsfähigkeit nicht schwer verletzt gewesen sei.“

WIE RICHTER GEWECKT WERDEN.