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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Theaterwissenschaft, Tanz, Note: 1,0, Universität Wien (Theater-, Film- und Medienwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: "Aus der Anonymität der Alltäglichkeit ins prüfende Scheinwerferlicht der gerichtlichen Untersuchung geworfen sein, das eigene Leben durchröntgt, verformelt, bewertet zu sehen, was sonst heißt: unter Anklage stehen?" Doch was passiert, wenn der Angeklagte mit dem eigenen Leben und seiner Identität spielt, Wahrheit und Wahnsinn sich unter dem Scheinwerferlicht der Gerechtigkeit vermischen und dies falsch gewertet und verurteilt wird? Die vorliegende Arbeit wird von der Trias Wahrheit, Wahnsinn und Gerechtigkeit bestimmt. Die Begrifflichkeiten werden als gesellschaftliches Produkt durchleuchtet sowie im Hinblick auf die Problematik des Gerichtsverfahrens betrachtet. Der Aspekt der Wahrheit im dargestellten Gerichtsverfahren des Films Zwielicht, von Gregory Hoblit aus dem Jahr 1996, erscheint für diese Untersuchung besonders interessant, da das Urteil, die Unzurechnungsfähigkeit des Täters, auf einer Lüge des Wahnsinns basiert und auf diese Weise Wahrheit und Wahnsinn interagieren. Inwiefern Gerechtigkeit, Wahrheit und Wahnsinn definiert werden können, soll einleitend diskutiert werden. Im Hauptteil der Arbeit soll die Darstellung des Psychopathen bzw. einer Persönlichkeitsstörung im Gerichtsfilm am Beispiel des Films Zwielicht exploriert werden und anschließend unter dem Aspekt der Beständigkeit von Wahrheit diskutiert werden. Anhand der Untersuchung soll eine kritische Sichtweise auf die Begrifflichkeiten und ihrer Verwendung in Bezug auf gesellschaftlich produzierte Wahrheit und ihrer symbolischen Vermittlung aufgezeigt und im Diskurs des Gerichtsfilms verortet werden.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition
2.1 Wahrheit
2.2 Gerechtigkeit
2.3 Wahnsinn
3. Psychopathen im Gerichtsfilm - zwischen Wahrheit und Wahnsinn
3.1 Opfer oder Täter?
3.2 Die Darstellung des Wahnsinns
3.3 Der Bestand der Wahrheit
4. Fazit
5. Quellenverzeichnis
Aus der Anonymität der Alltäglichkeit ins prüfende Scheinwerferlicht der gerichtlichen Untersuchung geworfen sein, das eigene Leben durchröntgt, verformelt, bewertet zu sehen, was sonst heißt: unter Anklage stehen?[1]
Doch was passiert, wenn der Angeklagte mit dem eigenen Leben und seiner Identität spielt, Wahrheit und Wahnsinn sich unter dem Scheinwerferlicht der Gerechtigkeit vermischen und dies falsch gewertet und verurteilt wird?
Die vorliegende Arbeit wird von der Trias Wahrheit, Wahnsinn und Gerechtigkeit bestimmt. Die Begrifflichkeiten werden als gesellschaftliches Produkt durchleuchtet sowie im Hinblick auf die Problematik des Gerichtsverfahrens betrachtet.
Der Aspekt der Wahrheit im dargestellten Gerichtsverfahren des Films Zwielicht, von Gregory Hoblit aus dem Jahr 1996, erscheint für diese Untersuchung besonders interessant, da das Urteil, die Unzurechnungsfähigkeit des Täters, auf einer Lüge des Wahnsinns basiert und auf diese Weise Wahrheit und Wahnsinn interagieren.
Inwiefern Gerechtigkeit, Wahrheit und Wahnsinn definiert werden können, soll einleitend diskutiert werden. Im Hauptteil der Arbeit soll die Darstellung des Psychopathen bzw. einer Persönlichkeitsstörung im Gerichtsfilm am Beispiel des Films Zwielicht exploriert werden und anschließend unter dem Aspekt der Beständigkeit von Wahrheit diskutiert werden.
Anhand der Untersuchung soll eine kritische Sichtweise auf die Begrifflichkeiten und ihrer Verwendung in Bezug auf gesellschaftlich produzierte Wahrheit und ihrer symbolischen Vermittlung aufgezeigt und im Diskurs des Gerichtsfilms verortet werden.
Wahrheit ist keine Eigenschaft, sondern „zu suchen in der Relation zwischen den vom Subjekt formulierten Aussagen über eine Erkenntnis und dem erkannten Objekt.“[2] Die Frage, inwiefern eine Aussage der Wahrheit entspricht, wird in den verschiedenen Wahrheitstheorien jedoch differenziert beantwortet. Unserem Alltagsverständnis von Wahrheit kommt die Korrespondenztheorie am nächsten, die von der Vorstellung von Wahrheit als Übereinstimmung mit der Wirklichkeit geprägt ist. Die Kohärenztheorie hingegen baut auf der Überprüfung von widerspruchsfreien Aussagen auf.[3] Zum einen können also Übereinstimmungen der Aussage mit der Wirklichkeit, zum anderen Übereinstimmungen mit anderen Aussagen zur Wahrheit führen.
Dies zeigt, dass die Eigenschaften einer Aussage rational mit dem Sachverhalt untersucht werden können, die Wahrheit an sich jedoch zur Frage wird.[4] Ferner ist die Wahrheit etwas, das jenseits aller Belege existiert. Davidson verweist darauf, dass die Wahrheit unabhängig von unserer Meinung ist:
Unsere Meinungen könnten genau die gleichen sein wie jetzt, und dennoch bestünde die Möglichkeit, daß die Wirklichkeit – und somit die Wahrheit über die Wirklichkeit- eine völlig andere wäre.[5]
Entscheidend ist, in Bezug auf die Begriffsdefinition von der Begrifflichkeit Wahrheit und vor allem bei der Suche nach dieser im Gerichtssaal, der Glaube an Wahrheit.
Sätze werden letztlich stets einer Interpretation unterzogen, denn:
Sind Überzeugungsgrade gegeben sowie die relative Stärke des Wunsches nach der Wahrheit interpretierter Sätze, können wir den Überzeugungen und Wünschen eines Akteurs einen propositionalen Inhalt geben.[6]
Es ist das Denken und der Glaube an die Wahrheit, der sie existieren lässt, gleich der Gerechtigkeit. Letzteres wiederum „lässt sich nur Verwirklichen, wenn man die Wahrheit kennt.“[7]
Nicht die Wahrheit, und damit der unbedingte Drang, Gerechtigkeit verwirklichen zu wollen, setzt sich letztlich durch, sondern die Geschicklichkeit der Anwälte, das komplizierte Gesetzeswerk zum eignen Vorteil auszulegen. Wahrheit ist bedeutungslos geworden, denn bereits der gesamte Alltag ist durchsetzt mit Unwahrheit.[8]