08. Juli 1514 - Der Tübinger Vertrag - Katharina Schmolke - E-Book

08. Juli 1514 - Der Tübinger Vertrag E-Book

Katharina Schmolke

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,5, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Tübinger Vertrag wurden die Forderungen der Landschaft erfüllt. Sie bekam Anteil an der Regierung und konnte bei wichtigen Angelegenheiten mitentscheiden. Man findet keine revolutionären Gedanken im Tübinger Vertrag, aber die revolutionäre Situation hatte zusammen mit der hohen Staatsverschuldung die Ehrbarkeit instandgesetzt ihre langgehegten Wünsche in die Tat umzusetzen und einen Schritt hin zu moderner Politik zu wagen. Der Vertrag vom 08.07.1514 hatte die Vorraussetzung für inneren Frieden geschaffen. Die Landschaft hatte erreicht, was Eberhard im Bart ihnen in ähnlicher Form schon angeboten hatte. In Württemberg hatten sich Landstände spät entwickelt, aber sie haben ihre Ansprüche im Jahr 1514 geltend gemacht. Durch die Streitigkeiten der beiden Eberharde und die verschwenderischen Lebensweisen der Herzoge Württembergs, konnte eine ständische Mitwirkung an der Gesetzgebung erreicht werden, sowie eine starke finanzielle Abhängigkeit des Herzogs. Die Landstände haben ihre Position gefestigt.

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Inhaltsverzeichnis
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1. Der erste württembergische Landtag von 1457

Die Grafschaft Württemberg geriet durch Landesteilung im Jahre 1442 in eine Krise. Diese Teilung war ausschlaggebend für den ersten Landtag Württembergs.

Die südwestliche Hälfte, die Urach zur Hauptstadt hatte, wurde vom Grafen Ludwig I. regiert. Der Graf war zu dem Zeitpunkt vierzig Jahre alt. Ludwig I. verstarb im Jahr 1450 und sein Bruder Ulrich V., der den nördlichen Teil des Landes mit der Hauptstadt Stuttgart seit 1442 regierte, wurde Vormund über die beiden. Söhne Eberhard1I. und Ludwig II.

Die Söhne waren zu dem Zeitpunkt fünf und elf Jahre alt. Ein dritter Sohn, Andreas, verstarb im Alter von acht Tagen am 06.06.1445. Ulrich V., der den Beinamen der Vielgeliebte hatte, war ein gutmütiger Landesherr, aber er hatte keinerlei Sinn für gute Haushaltung, noch war er ein guter Politiker.2Ulrich V. musste seinen neu gewonnenen Einfluss, mit dem Uracher Adel und auch mit dem Bruder der hinterbliebenen Witwe Mechthild, dem Pfalzgrafen Friedrich, teilen.. Im Jahr 1453 erreichte Ludwig das achtzehnte Lebensjahr und wurde somit mündig. Da er aber durch schwere Krankheit nicht in der Lage war zu regieren wurde eine Regentschaft für Württemberg- Urach eingerichtet. Pfalzgraf Friedrich gewann immer mehr an Bedeutung, da die Uracher Räte immer stärker auf die pfälzische Seite neigten.3In dieser gespannten Situation gab es nebst den schon vorhandenen Spannungen auch noch Streitigkeiten um die Mitgift der dritten Ehefrau des Grafen Ulrichs, der Pfalzgräfin Margarete. Jetzt vergrößerte sich der politische Gegensatz der beiden großen Fürstenparteien so stark, dass sich Ulrich im Frühjahr 1457 an die Städte des Uracher Landesteils wandte.

Das war das erste, aus heutiger Sicht, greifbare Mal, dass sich ein Regent an die Städte wandte, um Unterstützung zu bekommen.

1Von 1459-1495 Eberhard V. genannt, ab Juli 1495 Eberhard I., auch als Eberhard im Bart

bekannt

2Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 11

3Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 11