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Perfekt vorbereitet in die Bilanzbuchhalterprüfung (VO 2007). Die Bilanzbuchhalterprüfung zählt zu den anspruchsvollsten Weiterbildungsabschlüssen der IHK. Dies belegen auch regelmäßige Durchfallquoten von bis zu 50 %. Mit der Reihe „5 vor“ bereiten Sie sich „auf den letzten Metern“ sicher auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter vor. Die Inhalte dieses Titels sind speziell auf den Teilbereich „Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerks für Managemententscheidungen“ des Prüfungsteils B abgestimmt. Aufbau und Struktur orientieren sich dabei am offiziellen Rahmenlehrplan der Prüfungsverordnung vom 18. 10. 2007. Leicht und verständlich, mit anschaulichen Beispielen und zahlreichen Abbildungen werden Ihnen die wesentlichen Kernthemen dieses Teilbereichs erläutert. Kontrollfragen am Ende eines jeden Kapitels und eine Übungsklausur helfen zusätzlich, Ihr Prüfungswissen gezielt aufzufrischen, zu überprüfen und zu vertiefen. Alle Kontrollfragen stehen zudem als digitale Lernkarten für Smartphone, Tablet und PC kostenlos zur Verfügung. So schaffen Sie sich die Basis für eine erfolgreiche Prüfung! Die „5 vor“-Reihe – die schnelle und effiziente Vorbereitung auf die Prüfung: Die Reihe „5 vor“ deckt sämtliche Teile der Bilanzbuchhalterprüfung (VO 2007) ab. Zu Prüfungsteil A sind die Titel Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzwirtschaftliches Management erhältlich. Prüfungsteil B wird durch die Titel Jahresabschluss, IFRS-Grundlagen, Steuerrecht und Berichterstattung abgedeckt. Mit Mündliche Prüfung bereiten Sie sich perfekt auf Prüfungsteil C vor. Komplettiert wird die Reihe durch den Titel Schriftliche Prüfung, der zwei vollständige Klausurensätze inkl. Lösungshinweisen enthält. Alle Titel der Reihe „5 vor“ sind ebenfalls für angehende Steuerfachwirte und -berater sowie für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen empfehlenswert. Inhalt: Relevante Prüfungsinhalte ausgerichtet am offiziellen Rahmenlehrplan: Analyse eines Jahresabschlusses mithilfe von Kennzahlen. Jahresabschlüsse vergleichend analysieren. Eigenkapitalrichtlinien für Banken und Rating. Betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge. Übungsklausur.
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Seitenzahl: 108
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NWB Verlag GmbH & Co. KG, Herne
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ISBN: 978-3-482-75682-5
Die Prüfung zum Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ wird seit 1927 durchgeführt und gehört somit zu den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen mit der längsten Tradition. Gemessen an der Zahl der jährlichen Prüfungsteilnehmer zählt diese Prüfung zudem seit Jahren zu den wichtigsten, jedoch auch zu den schwierigsten kaufmännischen Weiterbildungsabschlüssen mit durchschnittlichen Durchfallquoten von bis zu 50 %.
Anfang 2016 ist eine neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ in Kraft getreten, welche umfangreiche Änderungen für die kommenden Bilanzbuchhalterprüfungen vorsieht. Prüfungen, die bis zum 31. 12. 2015 angemeldet wurden, werden bis zum 31. 1. 2019 nach der „alten“ Prüfungsverordnung zu Ende geführt. Bei Prüfungen, die bis zum 31. 1. 2018 angemeldet werden, kann ebenfalls weiterhin die Anwendung der „alten“ Prüfungsverordnung beantragt werden. Alle Übergangsregelungen enden am 31. 7. 2019, danach können Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ausschließlich nach der neuen Prüfungsverordnung abgelegt werden.
Bis zum Ende dieser Übergangsfristen werden Ihnen daher weiterhin alle Titel der „5 vor“-Reihe auch für Prüfungen nach „alter“ Verordnung angeboten. Der Aufbau der Titel richtet sich dementsprechend nach der offiziellen Prüfungsverordnung vom 18. 10. 2007, die eine Prüfung bestehend aus drei Prüfungsteilen vorsieht: Prüfungsteil A, B und C. Das Ablegen von Prüfungsteil A ist notwendig, um die Prüfungsleistungen des Teils B absolvieren zu dürfen. Zudem müssen die Teile A und B bestanden sein, um die mündliche Prüfung, Teil C, ablegen zu können.
Der vorliegende Titel der „5 vor“-Reihe beschäftigt sich mit dem Handlungsbereich „Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen“ des Prüfungsteils B und orientiert sich vollständig an den Bestandteilen und der Gliederung des offiziellen Rahmenlehrplans der „alten“ Prüfungsverordnung. Der Prüfling soll demzufolge nachweisen, dass er die bilanziellen Zusammenhänge und deren Auswirkungen bei sich verändernden Daten versteht. Er soll zudem die Fähigkeit besitzen, Berechnungen durchzuführen, Vorschläge und Pläne aller Art auszuarbeiten, den Jahresabschluss, insbesondere hinsichtlich der Bonitätsanforderungen, analysieren und steuernd auf einen optimalen Jahresabschluss einwirken zu können.
„5 vor Berichterstattung“ ist kein typisches Lehrbuch. Da ich selbst gegenwärtig als Dozent in diversen Vorbereitungskursen zur Bilanzbuchhalterprüfung tätig bin, gehe ich davon aus, dass in den von Ihnen besuchten Kursen das benötigte Wissen bereits eingehend vermittelt wurde. Dieses Buch ist vielmehr als eine Art letzte Wissenskontrolle zu sehen. Der Prüfling soll seinen Wissensstand kurz vor der Prüfung noch einmal kontrollieren und ggf. erkannte Wissenslücken innerhalb von kürzester Zeit erfolgreich schließen bzw. bereits Erlerntes noch schnell einmal auffrischen. Die prüfungsrelevanten Themen werden deshalb in kompakter und prägnanter Form dargestellt; zahlreiche Abbildungen, Beispiele und Kontrollfragen sowie eine Übungsklausur unterstützen zusätzlich das Verständnis.
So können Sie ganz entspannt und sicher in die Prüfung gehen!
Für angehende Steuerfachwirte und -berater sowie für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen ist dieser Titel ebenfalls äußerst empfehlenswert, da auch in diesen Bereichen das Thema Berichterstattung (BWL- und VWL-Grundlagen sowie Jahresabschlussanalyse) prüfungsrelevant sein kann.
Gedankt sei zum Schluss meiner Kollegin Frau Daniela Naumann, deren engagierter Einsatz auch diese Neuerscheinung möglich gemacht hat. Außerdem möchte ich mich an dieser Stelle beim NWB Verlag, insbesondere bei Frau Vera Heise, für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Nun wünsche ich allen angehenden Bilanzbuchhaltern viel Erfolg für die bevorstehenden Prüfungen!
München, im April 2016Martin Weber
Bei einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB, die keinen Konzernabschluss aufstellen muss, ist nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB der Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern. Optional kann eine Segmentberichterstattung erstellt werden.
Die Einhaltung der Offenlegungspflichten wird von Amts wegen kontrolliert. Der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers prüft, ob die einzureichenden Unterlagen vollständig innerhalb der gesetzlichen Frist bei ihm eingegangen sind. Ein Abgleich der Daten zu diesem Zweck mit dem Unternehmensregister ist möglich (§ 329 Abs. 1 HGB).
Das Ordnungsgeldverfahren ist ein Justizverwaltungsverfahren. Zur Vertretung der Beteiligten sind auch Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte berechtigt (§ 335 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Bei der formalen Betrachtung werden die Einhaltung der handels- und aktienrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung geprüft. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften oder diesen nach § 264a HGB gleichgestellten Gesellschaften wird dies durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers bescheinigt (§§ 316 ff. HGB), sodass sich eine formale Analyse grundsätzlich erübrigt.
Kapitalmarktorientierte Gesellschaften im Sinne des § 264d HGB gelten stets als große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB).
Darüber hinaus gibt es Kleinstkapitalgesellschaften. Dies sind gemäß § 267a HGB Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
9Je nach Adressat umfasst eine Jahresabschlussanalyse unterschiedliche Bereiche. So werden sich Gläubiger und Lieferanten vor allem für die Liquiditätslage interessieren, während Mitarbeiter und Gewerkschaften hauptsächlich die (künftige) Ertragslage betrachten werden. Potenzielle Anleger und Anteilseigner werden versuchen, anhand der Rentabilitätsbetrachtungen ihre Investmententscheidungen zu treffen. Darüber hinaus kann der Jahresabschluss nach § 258 Abs. 1 HGB im Laufe eines Rechtsstreits herangezogen werden.
Die Geschäftsleitung, als interner Adressat der Analyse, wird nicht nur über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert, sondern versucht, mögliche Reaktionen auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses vorherzusehen.