Argumentation und Schriftauslegung Luthers in "De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ - Valerie Schmidt - E-Book

Argumentation und Schriftauslegung Luthers in "De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ E-Book

Valerie Schmidt

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2017
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit handelt von Luthers Schrift „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium (Vorspiel von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche)“, die eine Kritik an der Sakramentenlehre der Papstkirche und sein reformatorischer Gegenentwurf darstellt. Als sogenannte Hauptschriften von 1520 werden bezeichnet: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“, die im August erschien, „De captivitate“ (Oktober) sowie „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ (November), wobei letztere als populärste und wirkmächtigste gilt. „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ wurde für die lateinische Fachwelt verfasst. „Der beißend-ironische Titel ist als Anspielung auf den von Luther erwarteten Widerruf zu verstehen und bedeutet inhaltlich eine Konfrontation mit den Altgläubigen und ihrem mittelalterlichen Sakramentsverständnis.“ In seiner Schrift bezeichnet Luther das Sakramentsverständnis der Papstkirche als babylonische Gefangenschaft. Er bestreitet die Siebenzahl der traditionellen kirchlichen Sakramente, welche sind Taufe, Abendmahl, Buße, Firmung, Ehe, Priesterweihe und letzte Ölung. Durch die Auslegung der Heiligen Schrift versucht Luther zu beweisen, dass nur Taufe, Abendmahl und Buße biblisch begründbar sind. Gegen Ende seines Aufsatzes erwägt er, „ob die Buße tatsächlich zu den Sakramenten gehört, da ihr, anders als bei Taufe und Abendmahl, der Zeichencharakter fehlt.“ Laut Reinhard Schwarz liest sich Luthers Neubegründung der Sakramente in „De captivitate“ so, dass nur Taufe und Abendmahl als Sakramente gelten. Als „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ im Oktober 1520 erschien, war Luthers Konflikt mit der Papstkirche bereits in vollem Gange. Für seine 95 Thesen über die Kraft der Ablässe aus dem Jahr 1517 hatte sie ihm den Prozess gemacht. Weil er den Widerruf verweigerte, wurde am 15. Juni 1520 die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ angefertigt, die 41 Sätze Luthers verwarf und seine Schriften zu verbrennen befahl. Luther reagierte darauf mit einer Gegenaktion.

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