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Es handelt sich bei diesen "Dokumenten aus verblichenen Jahrhunderten" - mit einer Dominanz des 19. Jahrhunderts - sicherlich um Zufallsfunde aus einer Fülle von "Alltags-Akten", wie sie sich in allen sorgfältig verwalteten Gemeindearchiven finden lassen (Bittschriften, Armenfürsorge, Verwahrlosung, Kanzel-Verlesungen, Söldnerschicksale, Auswanderungsbegehren, Streitfälle, Sittengerichts- und Chorgerichts-Akten, Vaterschafts-Klagen u.v.a.m.).
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Seitenzahl: 122
Vorwort
Teil I: Armut und not
Frühes Heimweh eines Auswanderers / Philadelphia liegt noch in weiter Ferne. 1819
Eine im Auftrag der Anna Ruchti, des Messerschmieds Ehefrau in Büren an der Aare, verfasste Bittschrift. 1834
Armutsschein für Lisette Suter. 1802
Ein Bittgesuch zur Bestätigung der Armengenössigkeit. Um 1812
Von der Kanzel zu verlesen: Bankrott, Konkurs, Versteigerung. 1790
Ein Taubstummer geht seiner Rechte an Burgernutzungen verlustig. 1849
Ein Scheltschreiben an den Gemeinderat von Büren an der Aare aus dem Jahre 1877.
Ein Leben voll Müssiggang und Schleckerei. 1860
Vom Schicksal eines verunsicherten, haltlosen Menschen. 1882, 1889
Naturalien – Teil eines Arzthonorars 1677.
Ein Arztzeugnis aus dem Jahre 1832.
Ein berührender Liebesbrief aus dem Jahre 1846.
Verarmung und Verwahrlosung des Schneidergesellen Ludwig Schmalz in Lyon. 1813
Ein Brief aus dem belagerten Paris vom 18. November 1870 an den Burgermeister von Büren an der Aare. Ballonpost.
Söldnerschicksal eines Bürenburgers. 1879
Tod eines Bürenburgers in napoleonischen Diensten. 1809
Von enthusiastischem Aufbruch zu spurlosem Verschwinden. 1833, 1834, 1887
Teil II: Unrecht und Streit
Auf fremdem Territorium lässt sich leichter sündigen. 1808, 1811, 1814
Von den Aufgaben der Sittengerichte. 1841
Eine Streitsache mit widersprüchlichen Zeugenaussagen. 1795
Beschimpfung eines Nachtwächters. 1796
Wird wohl die Abschiebung der Maria Witschy in eine Anstalt für „gefallene Mädchen“ erfolgen? 1866
Fahndung nach der Mutter eines Findelkindes. 1834
Ein Neugeborenes, das niemand will. 1808
Ein Kiltgänger versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen. 1829
Auf der Suche nach dem wirklichen Vater. 1798
Schwanger, ausgewiesen und misshandelt. 1815
Von der Vaterschaft fremder, attraktiver Handwerksgesellen. 1762
Gleich 4 angeklagte verheiratete Männer … und alle leugnen es. 1774
Midlife-Crisis und Eifersucht. 1809
Eine freiwillige Trennung, der Erwerbstätigkeit zuliebe. 1816
Ein klarer Fall von Selbstjustiz. 1806
Erkenntnisse aus den Chorgerichtsprotokollen und Gegenmassnahmen der Aufsichtsinstanz. 1810
Ein peinliches, beschämendes Verdikt: Sonntags nach dem Gottesdienst von der Kanzel zu verlesen. 1808
Eines Chorrichters Ehefrau wird des Alkoholmissbrauchs bezichtigt. 1727
Ein Holzdiebstahl mit unglaubwürdiger Begründung. 1840
Die Söhne eines Bannwarts als Holzfrevler. 1758
Eine Schlägerei zu später Stunde. 1833
Eine Beschwerde wegen häufiger Störung kirchlicher Handlungen. 1857
Amtsmissbrauch durch ungetreue Geschäftsführung eines Burgermeisters. 1762
Zoll hin, Zoll her … den zahl ich nicht. 1799
Im Nachlass meines Vaters, Werner Stotzer, fand sich erst vor kurzer Zeit eine Mappe mit einer Anzahl ausgeschiedener „alter Dokumente“, welche er – 1942 Gründungsmitglied der Vereinigung für Heimatpflege Büren – ohne jeden Zweifel im Rahmen der jährlich geplanten „Hornerblätter“ zu bearbeiten und zu veröffentlichen gedachte. Dieses Vorhaben unterblieb jedoch seines fortgeschrittenen Alters wegen, soll nun aber – gewiss in andersartiger Konzeption, indes bestimmt im ursprünglich geplanten Sinne – vollendet werden.
Es handelt sich bei diesen „Dokumenten aus verblichenen Jahrhunderten“ – mit einer Dominanz des 19. Jahrhunderts – sicherlich um Zufallsfunde aus einer Fülle von „Alltags-Akten“, wie sie sich in allen sorgfältig verwalteten Gemeindearchiven finden lassen (Bittschriften, Armenfürsorge, Verwahrlosung, Kanzel-Verlesungen, Söldnerschicksale, Auswanderungsbegehren, Streitfälle, Sittengerichts- und Chorgerichts-Akten, Vaterschafts-Klagen u.v.a.m.).
Einführende Erläuterungen zu den einzelnen, wortgetreu transkribierten alten Schriftstücken mögen die Leserin / den Leser „einstimmen“ auf den Inhalt / Gehalt des jeweiligen Schriftstücks aus dem „Alltag unserer Vorfahren“.
Armut und Not / 1
Welch ein Jammer strömt uns aus den Zeilen dieses Dokuments aus dem Jahre 1819 entgegen! Der Bürenburger Samuel Gribi befindet sich auf einem Rheinschiff von Basel Richtung Nordsee, im Vorhaben, nach Amerika auszuwandern. In tiefer Enttäuschung und Erregung verfasst er einen Brief an die Gemeinde Wimmis, den Heimatort seiner zurückgelassenen, schwangeren Margareta. Darin nimmt er Anstoss an der scheinbaren Unmöglichkeit, ein geordnetes Ehe- und Familienleben führen zu dürfen, wo immer es auch sein möge.
In Unkenntnis aller äusseren Umstände türmen sich beim Leser dieser Klageschrift sogleich vielfältige, teils aufwühlende Fragen auf: Ging der erzwungenen Trennung eine rechtsgültige Ehe voraus? Lag allenfalls eine Scheidungsklage der Margareta vor, trotz Schwangerschaft? Aufgrund welcher Vergehen hatte sich Samuel Gribi vor dem Chorgericht Büren an der Aare zu verantworten? Welches Ergebnis zeitigte der angestrebte Rekurs? Wurde dem womöglich verarmten Mitburger gar eine Auswanderung nahegelegt, unter Vergütung der Reisekosten?
Eine wortgetreue Abschrift des erwähnten Briefes durch den Schreiber des bernischen Ehegerichts zuhanden der Gemeinde Büren an der Aare informiert uns über den verzweifelten und bestimmt ehrlich gemeinten Versuch des einsamen Auswanderers, sein „Gritlj“ auf diesem Wege doch noch zurückzugewinnen. In den Akten des Ehegerichts und im Archiv der Gemeinde Wimmis liessen sich vielleicht ergänzende Dokumente finden, ... die wohl wenig erfreulichen Schicksale der beiden Elternteile und des werdenden Kindes wollen wir hier indes nicht weiter offenzulegen versuchen.
Abschrift. Beylage H.
An meine geehrte Gemeinde Wimmis!
Ich nicht anders kann, als an sie nochmahls an sie zu Schriben, welches ich mit weinen geschriben hab wegen dem Gritlj dass Es mir Langezeit macht dass Ich es nicht bey mir habe, will ich schon sähn dass mein Klük mir bestimmt entgägenkommt, und dis hat schon in Basel sin Anfang genommen mit einem Herren, und ich der ganzen Geschellschaft auf dem Schiff Lieb und wärt bin und mir ser anstendig seye; Aber wann ich nur mein Gritlj hätte, so währe ich kunthänd, es macht mir mehr weder alles ander, will ich bestimmt für ins und mich Schon das Glück in Händen hätte; Aber ich glaube dass die Gemeinde es lieber behalten habe, dem Betragen nach, dem Kuntz nach, ich habe es mit mir wollen nemen, aber der Kunz hat Es mir nicht wollen lassen, den Grund weis ich nicht und den Aus Truk sage ich nicht, die Gemeinde kann sähen was Ihnen Kuntz angestellt hat, und Ihnen das Gritlj zurückgebracht hat, und ich mich doch gestellt wie ein Mann und ich es habe wollen annemmen als mein Weib, und mein Versprächen hab wollen halten was ich vor Gottes Angesicht versprochen habe, Aber schwär sollt es dehnen wärten woh den Augenblick dass Gritlj und mich gescheiden haben, und die Gemeinde wirt an mich gedenken und ich nicht mer schuldig bin zu halten wass Ich versprochen habe, ich sähe dass die Gemeinde in allem dumm gehandlet haben, nun melde ich Ihnen, dass Ihr euch mit der Stadt von Büren wohl in Acht nemmen wägen dem Kind woh das Gritli Under dem Herzen tregt, nun, meine Wohlgeehrete Herren und Gemeinde ich melde Euch bestimmt, ich will mein Gritlj noch nemmen wann die Gemeinde ihme dass Reissgelt gibt und sie es Ihnen lesst angelägen sin lasen, es mir so geschwind möglich es nach Vielateälfi, (: soll heissen Philadelphia?) zu schiken, ich will es annemmen lieber wenn es dass Kind unter dem Herzen tregt als wann es in den Armen tregt und minder kostspiehlig ist, wann es im fahl in diesem Jahr nicht mehr kommt so will ich es bestimmt im Frühjahr sammt dem Kind annemmen werte ich will mein wort halten und mein Gritlj sammt dem Kind annemmen, darauf können Ihr zehlen. Die Stadt von Büren hat mir Jez nichts mehr zu befehlen, ich stehe Jez nicht mehr in Ihrem Gewalt ich bin Jez in Freyheit, es kann mir jez es niemand verwehren wann ich mein Gritlj nemmen will, ich melde Ihnen ich will mein Gewüssen nicht befleken ich halte immer wie ein Ehrenmann dass Gritlj ist mein eigenthum und diss bestimmt wenn mich Gott gesund lesst ich werte mich halten wie ein Ehrenmann, Ich habe es dem Herren Richenbach versprochen ich wolle das Gritlj lieb und wert halten, und seine Hausshalterin hat mir versprochen in Solthurn sie wolle es im früh Jahr mit Ihr nemmen wann es sich braf helt gedenke es immer an den lesten Breif woh Ihr in handen habt.
Dass Korgricht von Büren kann Jez Ihren vornemmen nach den Rekkurss kanzenleihren, werdeste Gemeinde in Wimmiss Herren Sekelmeister ist ersucht als verwanten dem Gritlj genugsam auf ihn zu lugen so will es bestimmt dass Gritlj klüklich zu machen wann ich gelandet habe in Filitäffia werde ich Schreiben
Ich Entpfähle mich in Ihre Gunsten, mein 1000 feltigen Gruss an sie und mein wertes Gritlj und hoffe mein Weib
Ihro Deiner s:signt:/ Samuel Gribj alt Bauinspektor. Basel den 24.ten Aprill 1819.
Als Abschrift gleichlautend Bern den 22.ten Weinmonat 1819. Der Ehegerichtschreiber, Wild.
Armut und Not / 2
Der Messerschmied Ruchti, vermutlich ein recht zwiespältiger Mensch, hat sich im Sommer 1834 skrupellos ins Ausland abgesetzt, Frau und Kinder schmählich im Stich gelassen. Bitteres Leid, tiefe Enttäuschung und quälende Armut sprechen aus den Zeilen dieses Hilfsgesuchs einer verlassenen Familie. Es drängt sich die Frage auf: Was mag an Ungemach und Elend wohl alles zu erdulden gewesen sein während der Jahre vor der abrupten Flucht des verantwortungslosen Vaters?
Hoch- und Wohlgeehrte Herren!
Die äusserste Noth zwingt die Anna Ruchti, geb: Arn, Messerschmieds verlassene Ehefrau, für sich und ihre 5. Kinder, bey Ihnen Wohlgeehrte Herren! Hülfe und Trost zu erflehen.
Ihr Ehemann und Vater ist bekanntlich aussert Land gezogen, und um das Mass seiner Vergehungen voll zu machen, gienge er fort ohne für seine Frau und Kinder gesorgt zu haben. Kein Verdienst ist da und keine Lebensmittel. Die Kinder – ach die unschuldigen Kinder schreyen nach Brod, und die bekümmerte von aller Weld verlassene Mutter kann Ihnen nicht helfen.
Man sollte zwar nicht glauben dass er der Messerschmied Ruchti sich aus dem Staub gemacht habe ohne seiner Frau einiche Baarschaft hinterlassen zu haben, und doch ist dem allso, an Versprechungen liesse er es zwar nicht fehlen, er hielt aber nicht Worth. Man haltet der Petentin vor als habe sie von denen Vergehungen ihres Ehemanns Wissenschaft gehabt; aber auch hierin irrt man sich! Zu spät hat es dieselbe vernohmen. Sie ist gewiss ebenso unschuldig als ihre armen Kinder!
Hoch- und Wohlgeehrte Herren! Lassen Sie sich doch über diese Nothleidenden Mitbürger und Gemeindsgenossen erbarmen und lasset doch denenselben einiche Unterstüzung zu kommen; für welche Wohlthat sie Ihnen dankbar seyn werden.
Mit Achtung!
Büren
Die Petentin
D. 19t Juli 1834
Frau Ruchti
Armut und Not / 3
Ein Entscheid der Tagsatzung der Alten Eidgenossenschaft von 1551, dass jede Gemeinde oder Pfarrei für ihre eigenen Armen aufkommen solle, wurde 1681 dahingehend abgeändert, dass nunmehr der Heimatort eines Bedürftigen für dessen Unterstützung die Verantwortung zu übernehmen habe. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entschieden sich dann die einzelnen Schweizer Kantone zu weiteren Anpassungen und Neuregelungen in Sachen Armenfürsorge. 1857 bestimmte der Kanton Bern, dass neu die Einwohnergemeinde für die Unterstützung Armer zuständig sei.
Bis dahin bedurfte es zum Empfang von Sozialleistungen in Form von Bargeld und / oder Naturalien vorab eines von der Heimatgemeinde ausgestellten Armutsscheins. Nachstehend die Transkription eines entsprechenden Dokuments aus dem Jahre 1802.
Armuthschein für Lisette Suter von Büren.
Die Munizipalitet Büren.
Auf geziemend an uns gelangetes Begehren, bezeugen wir, dass die Lisette Suter – Tochter des Jakob Suter Schneidermeisters, eine ganz unbemittelte Persohn seye, welche einen anzuhebenden Paternitets Prozess in ihren Kosten zu führen ganz ausser Stande ist; wessthalb wir sie in fordernder Ertheillung des Rechts der Armen – mid Anwald pro Deo – bey dem Ehd. Distriktgricht bestens anempfehlen.
Actum d. 4.t Hornung 1802.
Rudolf Locher President Imhoof Secretaire
Armut und Not / 4
Es mag sich echtes Mitleid einstellen beim Lesen dieses Gesuchs des Schneiders Emanuel Stotzer an den Rat seiner Heimatgemeinde Büren an der Aare um Beglaubigung seiner Mittellosigkeit. War er allenfalls mitschuldig an der Verarmung der Familie oder liess sich diese wahrhaftig einzig und allein auf charakterliche Defekte und Misswirtschaft der Ehefrau zurückführen? Die Fragen müssen offen bleiben.
Vortrag
Emanuel Stotzer Schneyder
Mit tiefer demuht trätte jch mit diesem Vortrag Vor Meyne wohl GeEhrtte Herren, wegen Nahmhaften ursachen willen, Vor mich eines Armuth Schins zuerwerben, weilen ich Von meiner Ehefrauw an gefochten bin, und mit Unerträglichen kösten über fallen werde, weilen nun meiner frauwen Mittel gantz dahin sind, und Schon diss Jahr meinen eygenen Untterhalt an sie habe wenden müssen, das erste ist durch jhr Schlechttes betragen und Sonsten durch Unfahl Ver lohren gangen das Beste und abträglichste stück Matten hat Sie mit kösten gegen mich Vir brondiert [verprozediert?], daich ich nun muss erwartten sein, Von meinen Eigenen Mittlen, der frauwen herauss zugäben, und meine Schulden zubezahlen, dadan der über nästen Sich wohl eines armuths Schins bedarf, und solche unerträgliche kösten nicht bestritten Mag jch Erwartte mit aller ergäbeheit Von Meynen wohl GeEhrtten Herren allerseyts Ein geneigtes Hertz mir diesen armut Schin, nicht Ent sprächen zu können,
Gehorrsammer
Emanuel Stotzer Schneyder Vatter
Diesem undatierten Bittschreiben muss eine mehrjährige Leidenszeit der Familie des Schneiders Stotzer vorangegangen sein. Aus den Jahren 1808 und 1810 liegen zwei Urteile des Oberen Ehegerichts vor, welche sich mit den scheinbar unüberbrückbaren Streitigkeiten des Ehepaares befassen.
Emanuel Stozer Schneider von Büren, und seine Frau – 2-jähriger Ehescheid.
Denen Herren, Herren Obmann, Pfarrer und Beysizern am Chorgericht Büren, Oberamts Büren. Richter und Rechtsprecher am Ob: Ehegericht des Cantons Bern, Unser fründlich Gruss zuvor!
Bern d. 8. Augstmonat 1808.
Vor uns sind heüte erschienen, die streitigen Eheleüte, Emanuel Stozer, Schneider von Büren, als Kläger; gegen Maria verwitwete Suter, und geb: Weidlin, als Antworterin. Gegen die prozedürlichen Beschwerden des Mannes, dass es ihm unmöglich sey wegen ihres schlechten Betragens mit ihr zu hausen, sie auch fortgelaufen sey, daher er um Trennung von Tisch und Bette angelegenst bitte; wendete die Frau ein: ihr Streit werde blos von ihren Stiefkindern veranlasst, und obschon sie vom Mann misshandelt worden, so wolle sie doch gar nicht scheiden.
Wir haben aber hinlängliche Gründe gefunden, dem Stozer zu entsprechen, und ihm eine Sönderug auf zwey Jahre zu bewilligen, wärend welcher er ihr ein Unterhaltungsgeld von zwölf Kronen jährlich (vierteljährlich mit Kronen 3.) bezahlen, und auch die ergangenen Kosten tragen soll: welches ihnen sogleich eröfnet worden ist.
Gott mit Eüch!
Der Präsident des Ob: Ehegerichts Fellenberg. Der Ehegerichtschreiber Wild.
Richter und Rechtsprecher am Ob: Ehegericht des Cantons Bern,
Unser freündlich Gruss zuvor! Bern d. 19. Wintermt. 1810.