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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird ein Businessplan für einen Heilpraktiker erstellt, der sich in der Stadt X niederlassen möchte. Die Gliederung des Businessplans entstand in Anlehnung an die Checkliste zum Unternehmenskonzept im Leitfaden „Existenzgründung im sozialen Sektoi" von Prof. Dr. phil. Ludger Kolhoff vom Fachbereich Sozialwesen an der FH Braunschweig / Wolfenbüttel. Er vertritt das Lehrgebiet „Soziales Management". Auf einen Executive Summary, wie in vielen Businessplan Handbüchern gefordert, wurde bewusst verzichtet, da es nicht darum geht Investoren für eine Beteiligung zu gewinnen, sondern lediglich darum, den Geldgeber (Bank) von der Tragfähigkeit des Konzepts zu überzeugen. Potentielle Investoren, die durch schnelles Querlesen des Executive Summary Interesse an innovativen Konzepten gewinnen sollen, werden hier nicht benötigt [vgl. MBPW 2006, 2223]. Um Wiederholungen weitestgehend zu vermeiden, fällt der Businessplan kürzer aus, als dies in Wirklichkeit der Fall wäre. Aus dem Inhalt: Rund um die Gründung; Marktchancen, Marketingstrategie und Konkourrenz; Kostenplanung und Finanzplan; Rechtliche Rahmenbedingungen.
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Inhalt
Einleitung
1. Zeitpunkt der Gründung
2. Gründerperson
3. Gründungsvorhaben
4. Marktchancen
5. Marketingstrategie
6. Konkurrenz
7. Wettbewerbskonzepte
8. Zukunftsaussichten
9. Standort
10. Kostenplanung
11. Rentabilitätsvorschau
12. Gründungsfinanzplan
13. Rechtsform
14. Rahmenbedingungen
15. Schluss
16. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)
17. Anhang
In dieser Arbeit wird ein Businessplan für einen Heilpraktiker erstellt, der sich in der Stadt X niederlassen möchte. Um der Arbeit einen überschaubaren Rahmen zu geben, müssen vorweg einige Annahmen getroffen werden, die nachfolgend aufgezählt und begründet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der zu gründenden Praxis um eine Einzelpraxis ohne Angestellte handelt. Eine Umfrage, die das Wickert-Institut 1999 im Auftrag der Stiftung Deutscher Heilpraktiker zur wirtschaftlichen Situation von Heilpraktiker-Existenzen durchführte, ergab, dass 79 % aller Praxen Einzelpraxen ohne Angestellte sind [vgl. Kreß 2005, 5]. Der Anteil der Gemeinschaftspraxen beträgt dieser Umfrage zufolge 5 %, während eine Statistik zwei Jahre später nur 1 % zählte [vgl. Rebmann 2005, 5]. Im Folgenden wird auch nicht das Heilpraktikertum im Nebenerwerb diskutiert, sondern der Status der Vollexistenz, den der Wickert - Umfrage zufolge 70 % der Praxen erreichen [vgl. Kreß 2005, 5]. Es wird von einer Praxisneugründung ausgegangen. Das Thema Praxisübernahme wird aufgrund der geringeren praktischen Relevanz nicht diskutiert. Aufgrund der zahllosen Behandlungsmethoden und unterschiedlichen Philosophien ist die Übernahme einer Heilpraxis wesentlich komplexer als die Übernahme einer Arztpraxis. Gründe dafür sind die unterschiedliche Ausstattung, die für verschiedene Therapieverfahren benötigt wird, und das Phänomen, dass sich viele Heilpraxen in den Privathäusern der Praxisinhaber befinden, was eine Übernahme erschwert. Außerdem ist es sehr fraglich, ob die Patienten von einem Heilpraktiker zum anderen übergehen würden, oder ob sie sich ihren neuen Heilpraktiker nicht lieber selbst auswählen. Das Phänomen „Heilpraktiker" ist im Übrigen kein neues, sondern blickt inzwischen auch in der Bundesrepublik auf eine lange Geschichte zurück.
Ein Businessplan ist ein schriftliches Dokument, welches das Konzept eines neu zu gründenden Unternehmens beschreibt. Adressaten sind zum einen der Gründer selbst und zum anderen Investoren und Kapitalgeber [Kollmann 2005, 57].
Die Gliederung des Businessplans entstand in Anlehnung an die Checkliste zum Unternehmenskonzept im Leitfaden „Existenzgründung im sozialen Sektoi" von Prof. Dr. phil. Ludger Kolhoff vom Fachbereich Sozialwesen an der FH Braunschweig / Wolfenbüttel. Er vertritt das Lehrgebiet „Soziales Management" [vgl. Kolhoff 2002, 125-126].