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Es gibt viele Gerüchte, Unwahrheiten und Fehlinformationen über dieses sagenumwobene Dokument. In diesem Werk erfahren Sie die volle Wahrheit über den Diplomaten-Pass sowie über diplomatische Positionen als auch über den Titel und Posten eines Konsuls bzw. Honorarkonsuls. Das obskure Objekt der Begierde hat einen blauen Einband. In der Mitte, gravitätisch, der Bundesadler. Darunter, in goldenen Großbuchstaben, das Wort, das den Unterschied macht. Das staatliche Elite vom Wahlvolk trennt, Privilegierte von Normalos. Das nach exklusiven Reisen und Kamingesprächen klingt: DIPLOMATENPASS. Auch der ehemalige Abgeordnete Sebastian Edathy hatte einen. Das war niemandem so recht bewusst, bis der Sozialdemokrat im Ausland abtauchte. Plötzlich war sein Diplomatenpass in den Schlagzeilen - Edathy hatte ihn nicht abgeliefert, als er am 7. Februar von seinem Mandat zurückgetreten war. Nutzte er ihn, um unbehelligt zu reisen? Erst am 12. März erreichte ein Einschreiben die Bundestagsverwaltung. Darin: Edathys Diplomatenpass. Der Vorgang ist nur eine Fußnote des Skandals - erinnerte die Öffentlichkeit aber an den erstaunlichen Fakt, dass deutsche Bundestagsabgeordnete einen Diplomatenpass führen dürfen. Die Frage ist: Warum eigentlich? Wozu nutzt der Pass? Noch ein Goodie im First-Class-Paket für Abgeordnete - neben Fuhrpark, Bahncard 100 und steuerfreier Kostenpauschale? Sie werden in diesem Werk ausführlich an dieses Thema herangeführt und Ihnen wird aufgezeigt, wie auch Sie in den Besitz eines solchen Passes kommen können und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.
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Seitenzahl: 118
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1. Auflage Mai 2016
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Covergestaltung: media designer 24
Coverfoto:www.depositphotos.com Nr. 73452093
Layout/Satz/Konvertierung: Ebozon Verlag
ISBN 978-3-95963-252-2 (PDF)
ISBN 978-3-95963-250-8 (ePUB)
ISBN 978-3-95963-251-5 (Mobipocket)
ISBN der Printausgabe 978-3-95963-253-9
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Dr. Goldmann
DER DIPLOMATEN-PASS
SO ERHALTEN SIE TITEL UND IMMUNITÄT
Ebozon Verlag
Die Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten werden durch schriftliche Vereinbarungen und unausgesprochene Regeln bestimmt. Die diplomatischen Beziehungen und deren Regeln und Vorschriften wurden 1961 im Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen festgehalten. Verbindlich ist die Konvention allerdings nur für jene Staaten, deren Repräsentanten die Vereinbarung unterzeichnet haben.
Das Errichten einer Botschaft bedingt eine so genannte »Akkreditierung«, eine Erlaubnis seitens des jeweiligen Staates. Mit der offiziellen Akkreditierung wird dem Personal und den Gebäuden gleichzeitig der Diplomaten-Status verliehen: das Gebäude samt Grundstück werden zu einer Insel bzw. zu einem kleinen Staat im Staat. Nach den Wiener Regeln unterteilt sich das Botschaftspersonal in drei Klassen. Zur ersten Klasse gehören:
Botschafter
Minister
Gesandte
Chargé d’Affaires
Zur zweiten Klasse gehören die Mitglieder des Botschaftsstabes (Kofferträger, Referenten, Sekretäre o. Ä.). Auch diesen wird die volle diplomatische Immunität gewährt. Die dritte Klasse ist das Personal (Bodyguards, Butler, Fahrer usw.). Hier gibt es eine begrenzte Immunität, die sich nur auf die Arbeitszeit beschränkt.