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3. überarbeitete und erweiterte Auflage
August 2017
Copyright © 2015 by Ebozon Verlag
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Alle Rechte vorbehalten.
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Coverfoto:www.depositphotos.com Nr. 11973376
Layout/Satz/Konvertierung: Ebozon Verlag
ISBN 978-3-95963-419-9 (PDF)
ISBN 978-3-95963-418-2 (ePUB)
ISBN 978-3-95963-420-5 (Mobipocket)
ISBN der Printausgabe 978-3-95963-421-2
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Dr. Goldmann
TOP SECRET
DIEULTIMATIVE
OFFSHOREBIBEL
Ebozon Verlag
Nicht erst nach der Enthüllung von Edward Snowden ist Ihre Privatsphäre so wichtig wie noch nie zu vor, diese Enthüllungen waren nur die Bestätigung dessen was Insidern schon Jahre lang bekannt war. In diesem Buch werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Ihre Privatsphäre so gut wie möglich schützen können und was Sie dabei zu beachten haben.
Sie erhalten mit diesem Werk ausführliche Details, Sachschilderungen, Fallbeispiele für die Praxis mit entsprechenden Kontaktdaten. Egal ob Sie auf der Suche nach einem entsprechenden Offshore-Gebiet für Ihre Auslands-Firma sind oder Sie sich gleich für eine neue Staatsbürgerschaft entschieden haben, Sie werden mit diesem Werk in die Materie eingeführt.
Immer mehr verschuldete Staaten versuchen Ihre Bürger vom Mittelstand bis zur Oberschicht kräftig zur Kasse zu bitten oder versuchen den Mittelstand in Kürze sogar gänzlich abzuschaffen. Ebenso Fakt ist, dass die meisten Staaten genau so pleite sind wie Argentinien (bereits schon zum zweiten Mal innerhalb zwei Dekaden), dieses aber dem normalen Bürger und Wähler nur verheimlichen und vertuschen.
Wer all dies nicht mehr möchte, sollte schleunigst auch die Koffer packen! In diesem Buch finden Sie Erläuterungen und Vorschläge für ein sorgenloses, steuerfreies und einigermaßen anonymes Leben. Beginnen Sie noch heute damit die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, bevor es zu spät ist. Hier finden sie die richtige Anleitung um Ihnen einen sofortigen Start im Ausland zu ermöglichen, egal ob Sie aufgrund eines Bankrottes oder aber als Millionär gehen müssen, hier wird Ihnen Schritt für Schritt aufgezeigt wie Sie einen Neuanfang durchführen müssen um nicht in die typische Becker- oder Höneß- Falle zu tappen. Den ersten Schritt haben Sie schon mit dem Kauf dieses Buches gemacht, wozu ich Ihnen recht herzlich gratuliere!
Als PT bezeichnet man in der Regel einen dauerhaft Reisenden oder dauerhaften „Steuersparer“. Die Bezeichnung kommt aus dem Englischen und bedeutet PERMANENT TRAVELER / PERMANENT TOURIST / PERMANENT TAX AVOIDER / PRIOR TAXPAYER / PERPETUAL TRAVELER oder ähnliche Ausdrücke die für diese Gruppierung verwendet werden.
PT kann somit eine Form des Lifestyle sein aber auch eine Philosophie.
Als PT bezeichnet man normal die Gruppe von Leuten, die auf eine solche Art Ihr Leben gestaltet haben, dass sie in keinem Land wirklich richtig ansässig sind, oder zumindest nicht in den Ländern ansässig sind in denen Sie sich regelmäßig aufhalten oder in denen sie ihre Geschäfte tätigen. Durch diese Lebensart der „nicht Ansässigkeit“ versuchen die PTs ihren Verpflichtungen als Staatsbürger aus dem Weg zu gehen wie z.B. Abgabe von Steuern, Einhalten von bestimmten Gesetzen und das Absolvieren des Militärdienstes.
Die meisten PTs sind nicht länger als 3 Monate am Stück in einem bestimmten Land und haben Ihren Wohnsitz in einem anderen Land als von dem sie die Staatsbürgerschaft besitzen, meist in einer Steueroase. Diese Version oder Lebensphilosophie ist besonders für wohlhabende Europäer beliebt und geeignet.
Sie können z.B. als Staatsbürger von Deutschland, Frankreich oder auch Großbritannien Ihren Wohnsitz einfach z.B. nach Monaco oder Campione verlegen und Sie sind somit nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig, da in Deutschland die Steuerpflicht an Ihren Wohnsitz gekoppelt ist, zu beachten ist hier lediglich das deutsche Außensteuergesetz! Dies ist bei einem amerikanischen Staatsbürger wesentlich schwieriger, da dieser selbst wenn er für immer aus den USA auswandert und seinen Wohnsitz in eine Steueroase verlegt, jährlich die amerikanische Steuererklärung abgeben muss und seine weltweiten Einkünfte in den USA versteuern muss. Es sind allerdings auch für deutsche oder europäische Auswanderer bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, auf die ich später noch ausführlich eingehen werde.
Die Philosophie eines PTs hat die 3-Flaggen-Theorie zur Grundlage welche von den meisten PTs auf eine 5-Flaggen-Theorie erweitert wurde, bzw. diese als die gängigste PT Form in der Praxis verwendet wird.
Gelegentlich kann diese auch in eine 6 Flaggen-Theorie ausgeweitet werden. Ich werde Ihnen nun alle 3 Theorien ausführlich darstellen, so dass Sie die für Sie Beste Version annehmen können.
Nehmen Sie eine Staatsbürgerschaft eines Staates an der keine Steuern auf Ausländische Einkünfte weltweit erhebt.
Tätigen Sie Ihre weltweiten Geschäfte außerhalb des Landes an dem Sie Ihren Wohnsitz haben und außerhalb dem Land von dem Sie Staatsbürger sind.
Leben Sie in den Ländern in denen Sie Ihre Hobbies und Ihren Lifestyle ungestört betreiben und ausleben können. Diese Länder sollten außerhalb der oben genannten Staaten sein von denen Sie Ihren Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft haben.
Diese Theorie hat zur Grundlage, dass Sie für Ihren Wohnsitz, Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Geschäftstätigkeit und Ihren Freizeitbereich jeweils andere Länder und Rechtsbereiche benützen, die im Problemfall nicht ineinander übergreifen können. D.h. wenn Sie z.B. in Panama mit Ihrer Offshore Firma in Konkurs gehen interessiert dies nur in Panama jemand, allerdings sind Übergriffe auf Sie persönlich außerhalb Panamas sehr schwierig und kostspielig, da Sie z.B. in Monaco Ihren Wohnsitz haben aber Staatsbürger aus Großbritannien sind Ihr Kapital in Singapur und Hongkong gebunkert haben und Golf im Nobel-Club von Puerto Banus in Spanien spielen.
Pass und Staatsbürgerschaft eines Staates der Sie nicht für Ihre Auslandseinkünfte besteuert.
Wohnsitz in einer Steueroase
Staaten in den Sie Ihre Firmen etablieren, hier werden Staaten bevorzugt die Niedrigsteuerländer oder Steueroasen sind.
Staaten in den Sie Ihr Kapital investieren oder Anlegen, bevorzugt werden hier sehr sichere Gebiete wie Singapur oder Hongkong.
Staaten in den Sie Ihr Geld für Hobbies und Lifestyle ausgeben
Zwischenzeitlich haben manche PTs auch noch eine Sechste-Flagge adoptiert:
Staaten in denen Sie Ihre Webserver und Webseiten registriert haben, am besten Empfehlen sich hier Staaten mit sehr niedrigen Vorschriften und Regelungen.
Wichtig bei dieser Theorie ist, dass die 5 oder 6 Flaggen jeweils ein anderer Rechtsbereich sein sollten also für jede Flagge benützen Sie einen anderen Staat, so dass Sie am Schluss von mindestens 5 Staaten aus operieren.
Die Philosophie der PTs ist wie folgt:
Oberflächlich gesehen haben PTs einige Dinge gemeinsam mit den sogenannten Weltbürgern, indem sie sich selbst nicht einer bestimmten Nation verschreiben. Viele PTs schließen sich eng den libertären oder anarchistischen Denkschulen an, die die individuelle Souveränität befürworten - und Souveränität im Einzelnen nicht den Nationalstaaten übertragen wollen.
CAMPIONE
Länder oder Orte mit bürgerfreundlichen Steuersätzen werden immer seltener, speziell in Europa, wo Brüssel kleine Länder systematisch erpresst und unter Druck setzt. Da ist es fast ein Wunder, dass in Campione die Welt noch in Ordnung scheint…Von W. T. Hill
Campione ist die einzigartige italienische Enklave mitten in der Schweiz, am Ufer des Luganer Sees. Obwohl auf drei Seiten von Schweizer Territorium umgeben, gelten hier kein Schweizer Recht, keine Schweizer Steuern, keine Schweizer Steuerabkommen. Polizisten aus der Schweiz haben keinerlei Recht, in Campione tätig zu werden.
Auf den Punkt gebracht: Mit einem Wohnsitz in Campione profitieren Sie von allen Vorteilen der Schweiz, ohne sich gleichzeitig mit deren Nachteilen herumärgern zu müssen. Hier warten keine jährlichen, militärischen Sommercamps auf Sie und keine Schweizer Einkommensteuer. Gleichzeitig können Sie den größten Vorteil Italiens nutzen: die lasche Steuerpolitik. Bei Reisen in der EU haben Sie mit Wohnsitz Campione nicht den Schweizer Status eines EU-Ausländers – was Vor- und Nachteile haben kann.
Einfach anmelden – und schon sind Sie die meisten Steuersorgen los
Campione gehört zu Italien und damit zur EU. Das heißt für seine Bürger Reisefreiheit und die Möglichkeit, überall in der EU zu arbeiten und geschäftlich tätig zu sein. Campione hat eine Sonderregelung für Ausländer, was die Einkommensteuer betrifft, dazu gleich mehr. Alle Steuern sind niedrig oder gleich Null. Beispiel…Immobilien: Ein Privatmann zahlt darauf überhaupt keine Steuern, eine Firma sehr niedrige. In der Praxis läuft’s hier andersrum: die Verwaltung bezahlt Sie dafür, dass Sie Immobilienbesitzer sind.
Campione ist einer der wenigen Orte in der EU, an dem es keine Mehrwertsteuer gibt. Allein das macht Waren und Dienstleistungen aus Campione 20 bis 40 Prozent billiger als im Rest der EU. Hier die wichtigsten Vorteile von Campione auf einen Blick:
–– Ein offizieller Wohnsitz besteht darin, dass Sie sich einfach anmelden. Das kostet nichts. Dazu brauchen Sie auch keinerlei Hilfe. Sie erhalten einen einfachen Ausweis, der Sie als Bewohner von Campione identifiziert.
–– Wenn Sie sonstige Amtshandlungen erledigen, kann es sinnvoll sein, dass Sie einen verlässlichen Einheimischen zu Hilfe nehmen, schon wegen der Sprache, falls Sie nicht Italienisch sprechen. Solche Hilfe kann auch nützlich sein und Zeit sparen, wenn Sie ein Schweizer Telefon anmelden, einen Führerschein des Tesin beantragen und Ihr Auto in der Schweiz zulassen.
–– Ein Aufkleber an der Windschutzscheibe, Kosten 50 Schweizer Franken im Jahr, weist Sie als Bewohner von Campione aus. Damit sparen Sie die ziemlich happigen Parkgebühren, die fast überall im Ort erhoben werden.
–– Ihre Geldgeschäfte erledigen Sie über ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein. Die meisten Bewohner Campiones haben ihre Konten in Lugano oder Chiasso. Das neue Auskunftsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz kann Ihnen egal sein. Auch in Campione selbst gibt es zwei Banken.
–– Ihre Korrespondenz wird Ihnen von der zuverlässigen Schweizer Post (PTT) ins Haus gebracht. Ihr frisches Leitungswasser kommt direkt aus den Schweizer Bergen. Sie genießen Schweizer Ordnung und Sauberkeit sowie das ausgezeichnete Schweizer Gesundheitssystem.
–– Sie leben in einer Umgebung ohne Kriminalität. Gewaltverbrechen oder Betrugsfälle sind in Campione praktisch unbekannt, Einbrüche extrem selten.
Eine Laune der Geschichte sorgte für eine seltene rechtliche Grauzone
Campione d’Italia ist eine ungewöhnliche und wohl einzigartige Enklave. Ein kleiner Ort in der Schweiz, der durch eine Laune der Geschichte zu Italien kam. Dadurch entstand eine Art rechtlicher Limbo. Während vieler Jahrhunderte war Campione Besitz der katholischen Kirche. Der bestand aus einer Handvoll Häusern an einem Berghang am Luganer See, etwas weniger als ein Quadratkilometer. Es gab einige sehenswerte Kirchen dort, und eine Handvoll prächtiger Villen. Politisch war der Bischof von Mailand für Campione zuständig.
Als die Schweizer Konföderation entstand, wurde Campione als Besitz des Papstes anerkannt, um Differenzen mit der mächtigen Kirche zu vermeiden. Viele Jahre später, als aller Landbesitz der Kirche an Italien gefallen war, wurde auch Campione italienisch. Niemand kümmerte sich um seinen ungewöhnlichen Status.
Bis zum Zweiten Weltkrieg war Campione nur ein felsiger Hang am See mit einigen Sommerhäusern am Seeufer und einem Weinberg, um den sich ein paar Mönche kümmerten. Niemand verschwendete damals einen Gedanken an die steuerliche Situation der Einwohner Campiones.
Im Casino trafen sich nach dem Krieg Spione und Schwarzhändler
Nur eine Besonderheit gab es, für die Campione damals berühmt war: seine Kunsthandwerker. Während der Jahrhunderte bis 1940 bildeten die Mönche junge Männer aus der Gegend darin aus, wie man Kirchen und große Villen aus Natursteinen baut. Spektakuläre Kirchen in Europa, Amerika und Argentinien wurden von Baumeistern aus Campione errichtet. Auch am Ort selbst entstanden einige dieser Bauwerke. Viele dieser Baumeister gingen ins Ausland und schickten Geld nach Hause. Da es in Campione keine nennenswerte Wirtschaft oder gar Industrie gab, lebte der Ort während vieler Generationen vom Export seiner Naturstein-Baumeister.
Dies änderte sich erst kurz vor dem Zweiten Weltkrieg, als Mussolini örtlichen Unternehmern 1938 die Lizenz für ein Casino erteilte, das im Besitz der Gemeinde war. Casinos gab es in Italien sonst nur in San Vincente, Venedig und San Remo. Die Regierung in Rom bekam einen Anteil aus den Einnahmen, der Großteil kam allerdings Campione selbst zugute. Daran hat sich bis heute kaum etwas geändert.
Busladungen voller Glückspieler füllen die Kassen der Gemeinde
Die Einwohnerzahl ist deutlich gestiegen, von knapp 100 vor dem Krieg auf über 3.000. Kein Vergleich also zu Monaco, wo auf wenig mehr Fläche 35.000 Menschen wohnen. An den Wochenenden im Sommer wird es trotzdem ziemlich laut und lebhaft in Campione, wenn Busladungen voller Spieler aus Italien kommen. Sie bleiben nicht über Nacht, denn in Campione gibt es keine Hotels. Zum Glück für die Bewohner kommen die Besucher kaum in die ruhige Wohngegend am Berg. Die Busse parken an der Hauptstraße, und die Fahrgäste strömen direkt ins Casino.
Der Casino-Tourismus zahlt praktisch alle Rechnungen für die Bewohner von Campione. Rom bekommt nach wie vor seinen Anteil, und im Gegenzug bekommt Campione Zugeständnisse, von denen andere italienische Gemeinden nur träumen. Der Ort bzw. seine Bewohnet sind von den meisten Steuern, Währungskontrollen und sonstigen Auflagen wirtschaftlicher Art befreit.
Campiones Casino, der größte Glückspiel-Tempel Europas, entstand kurz vor dem Zweiten Weltkrieg. Im Krieg und danach war es ein Treffpunkt für Spione und Schwarzmarkt-Händler auf neutralem Boden. Das alte Casino wurde inzwischen durch einen modernen Neubau ersetzt, der seit 2010 in Betrieb ist. Die Einnahmen daraus ermöglichen ein Gemeindeleben und kommunale Infrastruktur auf höchstem Niveau sowie die Befreiung von Grundsteuer, Mehrwertsteuer und den meisten städtischen Gebühren.
Auf den Straßen finden Sie kein Schlagloch, vom Bürgersteig können Sie fast essen. Gärten und Parks gleichen Open-Air-Galerien. Öffentliche Gebäude, Kirchen und Schulen sind in Bestzustand.
Ein weiteres Geheimnis von Campione ist sein Mittelmeer- Ambiente, ein Mikroklima, wie es dies in den Bergen nur im Tessin gibt, dem kleinen Kanton der italienischen Schweiz, in dem auch Campione liegt. Am Lido-Sandstrand stehen Palmen. Wenn Sie sich ein Haus am See leisten können, dürfen Sie sich auf der Terrasse wie am Mittelmeer fühlen, mit weniger Luftfeuchtigkeit.
Das hier hat nichts zu tun mit verschneiten Schweizer Bergen oder den Gnomen von Zürich in ihren langen Wollunterhosen. Campione und Lugano, das ist der Schweizer Bananengürtel. Trotzdem kommen Skifahrer nicht zu kurz: Die Schneegipfel sehen Sie am Horizont, und nach einer halbstündigen Fahrt mit einer Standseilbahn sind Sie im Pulverschnee.
Nach dem Krieg entdeckten Ausländer langsam die spezielle Situation Campiones und begannen, diese für ihre Zwecke nutzten. Bald hatten sich 1.500 ausländische Steuersparer in Campione angesiedelt, die meisten aus Deutschland. Eine belgische Adlige zog damals nach Campione, ein arabischer Finanzier, und aus Monaco kamen allerlei Promis auf der Suche nach mehr Ruhe und Privatsphäre.
Aus dem felsigen Weinberg wurde Bauland. Freie Parzellen wechselten zu schnell steigenden Preisen den Besitzer.
Naturstein-Baumeister wurden aus dem Ruhestand aktiviert, um größere Mansiones zu errichten. Der Zuzug reicher Ausländer hielt an, die die hohen Steuern in der Schweiz oder in ihrem Land nicht zahlen wollten. Sie begannen, Villen am See zu bauen. Immer mehr alte Gebäude wurden durch moderne Wohnblocks ersetzt, sechs bis sieben Stockwerke hoch. Heute haben sich die Landschaftsschützer durchgesetzt, die keinen Fortschritt in Form von Beton wollen: es darf nichts mehr gebaut werden, was mehr als fünf Etagen hat.
Idealer Standort für ein Leben ohne Bürokraten und Finanzamt
Jetzt wohnen 3.500 Menschen in Campione, etwa 10 Prozent der Bevölkerung Monacos, bei fast der gleichen Fläche und gleicher Küstenlänge. Campione heute ist wie Monaco 1955, bevor Grace Kelly den internationalen Jet Set anlockte und das Fürstentum zu einem Mini-Manhattan wurde.
Immobilien in Campione sind nicht billig, aber viel preiswerter als in Monaco. Momentan stagnieren die Preise wegen der Krise. Aber sie fallen kaum. Irgendwann werden sie wieder anziehen. Nach meinem Geschmack und meiner Ansicht ist Campione ein erstklassiger Ort zum Leben, ohne Belästigung von Bürokraten und dem Fiskus. In 10 oder 20 Jahren, wenn immer mehr Europäer hinziehen, wird vielleicht auch Campione ein Ort, den Menschen auf der Suche nach Privatsphäre meiden sollten. Dann dürfte ihre Villa, die heute eine Million kostet, als Bauplatz eines Hotels oder Wohnblocks 15 bis 20 Millionen wert sein. Bis dahin haben Sie einen Stützpunkt in 1ALage in Europa. Wenn Sie wollen, beantragen Sie nach fünf bis sieben Jahren einen italienischen Pass. Vor allem aber genießen Sie Ihr Leben an einer der ruhigsten und gesündesten Orte Europas.
Es gelten die Steuersätze Italiens – aber Ausländer werden nicht belästigt
In einer Beziehung unterscheidet sich Campione von Monaco, Liechtenstein und allen anderen steuergünstigen Orten: Steuerparadiese sind in der Regel souveräne Staaten, die sich irgendwann entschlossen haben, durch niedrige oder keine Steuern zahlungskräftige Weltbürger anzuziehen. Monaco, Sark oder die Cayman Islands sind Staaten, die von Ihren Bewohnern keinerlei Einkommensteuer verlangen. Campione dagegen hat die gleiche, recht heftige Einkommensteuer wie Italien, zumindest offiziell. Praktisch sieht es so aus, dass Italien von Ausländern in Campione keine Einkommensteuer kassiert. Es ist zwar italienisches Gebiet, aber es gibt keine Außenstelle eines Finanzamts dort. Como, für Campione zuständig ist, schickt keine Inspektoren oder gar Steuerprüfer in die Enklave. Como hat zwar reiche Italiener auf seiner Liste, zu verhandelbaren Sätzen, aber ich habe noch nie von einem Ausländer gehört, der vom italienischen Fiskus belästigt wurde. Mögliche Ausnahme: Er fordert eine steuerliche Verfolgung geradezu heraus, etwa durch offensichtliche Geschäfte am Ort. Fairerweise muss ich sagen, dass diese steuerliche Situation für Ausländer generell in ganz Italien gilt.
Campiones zusätzlicher Vorteil: die Hintertür in die Schweiz
Steuerhinterziehung ist in Italien Nationalsport. Es heißt, die Finanzämter sind so sehr mit ihren eigenen Landsleuten beschäftigt, dass sie sich praktisch nicht um Ausländer kümmern – egal wo im Land – solange sich diese nicht in die Politik einmischen oder sichtbare örtliche Geschäfte machen. Campiones Status als Steueroase für Ausländer gilt also für ganz Italien. Aber Campione hat besondere Vorteile. Unter anderem den der Hintertür in die Schweiz.
Wird sich die Lage Campiones ändern, wenn die Schweiz einmal in ungewisser Zukunft zur EU kommen sollte – und dann mit ihrer Gründlichkeit mit dem Sonderstatus Schluss macht? Kann sein – aber ich glaube nicht, dass dies in näherer Zukunft passiert. Wenn Sie Bedenken dieser Art haben, ist es auf jeden Fall besser, sich nicht mit einer teuren Immobilie zu fest an den Ort zu binden. Sollte es je zu einer gravierenden Änderung kommen, dann erhalten bestimmt jene die ersten Rechnungen vom Finanzamt, deren Reichtum weithin sichtbar ist.
Wenn Sie unbedingt ein eigenes Haus wollen, dann können Sie es absichern, indem Sie es zusammen mit Ihrem teuren Auto auf eine Gesellschaft oder Stiftung eintragen, die Sie zum Beispiel in Liechtenstein gründen. Sowas ist freilich nicht ganz billig: Rechnen Sie für die Gründung mit mindestens 3.000 Franken sowie jedes Jahr mit 1.500 Franken für den Unterhalt. In der Regel halte ich sowas für eine unnötige Ausgabe.
Keine Deals mit der EU: Campione ist interne Angelegenheit Italiens
Nochmal in aller Deutlichkeit: Campione ist kein Zwergstaat, es führt keine Verhandlungen mit der EU und kann deshalb auch nicht direkt von Brüssel unter Druckgesetzt werden. Campione ist innere Angelegenheit von Italien. Es ist eine italienische Commune, ein Gemeinde im Bezirk Como. Es gibt auch keine Handelskammer, die Unternehmer nach Campione holen will. Ganz im Gegenteil: Jede größere geschäftliche Aktivität wäre inoffizieller Art, außer dem Casino natürlich.
Steuerabkommen mit Italien gelten theoretisch auch für Campione. Aber dort gibt es niemanden, bei dem ausländische Dienststellen Auskunft einholen könnten. Auch keine größere Bank, bei der Anfragen wegen Ausländerkonten sinnvoll wären. Die beiden Banken am Ort sind kleine Zweigstellen italienischer Banken, Banca di Sondrio und Credito Bergamesco, bei denen Ausländer höchstens Konten für’s Kleingeld führen, von denen Wasser und Strom für ihre Wohnung bequem abgebucht wird.
Wenn Sie als Ausländer in Campione leben, mag am Finanzamt in Como zwar Ihr Name bekannt sein, belästigt werden Sie aber deswegen nicht. Zwischen der Polizeistation in Campione, wo Sie Ihren Wohnsitz anmelden, und den Finanzbehörden gibt es keinerlei Auskunftsverkehr.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Wer träumt nicht hin und wieder von der Karibik oder einem mittelamerikanischen Urlaubsparadies? Die Karibik ist in der Tat verheißungsvoll, besonders für Sie als neugebackener PT. Die Verlockungen die die Dom. Rep. oder von manchen auch DDR genannt, bietet, sind geradezu perfekt für den PT. Sie haben dort Steuerfreiheit, unendliche Geschäftsmöglichkeiten und natürlich die völlige Befreiung vom gesamten Ballast der eigenen Biographie im ehemaligen Heimatland, seien es Schulden, Scheidung, Alimente oder Strafverfolgung. Ein neues unbelastetes Leben kann beginnen in dem Sie sich eine erfolgsversprechende neue Existenz aufbauen können.
Die Dominikanische Republik hat kein Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit Deutschland und auch kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgeliefert wird grundsätzlich nur wegen schwerwiegender Delikte wie Raub, Mord, Drogenhandel etc. Steuerstraftaten werden relativ unbeachtet und provozieren normalerweise keine Auslieferung.
Die Lebenshaltungskosten dort sind erträglich und wesentlich billiger als in anderen Steueroasen. Sie haben sehr gute Flugverbindungen und bekommen auch sonst dort alles was Sie aus der europäischen Welt gewohnt sind.
Um sich in der Dom. Rep. legal niederzulassen, muss eine ordnungsgemäße Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Hierzu habe ich Ihnen im Anschluss eine Kontaktmöglichkeit einer Kanzlei, die Ihnen gerne behilflich ist. Sie bekommen dann zuerst eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung die für 1 Jahr ausgestellt wird und danach bekommen Sie die volle Daueraufenthaltsgenehmigung ausgestellt die meist 2 Jahre gültig ist und dann problemlos erneuert wird. Mit dieser Daueraufenthaltsgenehmigung können
Sie dann auch später problemlos die Staatsbürgerschaft beantragen. Für einen PT empfiehlt sich ein Zweitpass ohnehin immer!
Ihr Kontakt in der Dominikanischen Republik:
Rechtsanwältin Brigitte Stuckmann:
http://www.sosuarentals.com/Deutsche_Anwaelte_Dominikanische_Republik.html
oder:
www.drlawyer.com
www.ascot-advisory.com
ISLA MARGARITA
Die Isla Margarita gehört zu Venezuela und befindet sich auf der Karibik Seite. Die Insel hat ungefähr 500.000 Einwohner und befindet sich ca. 300 km östlich der Hauptstadt Caracas. Die Lebenshaltungskosten sind unter dem westlichen Standard. Sie bekommen dort alles was Ihr Herz begehrt. Die Isla Margarita ist obendrauf eine Zollfreie Zone, so dass Sie dort allerlei zollfrei einkaufen können. Venezuela hat ebenso kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland und es läuft dort fast alles mit Schmiergeld, sofern Sie kein US Bürger sind, können Sie sich dort immer noch, trotz des verstorbenen Rothemdes Chavez, einigermaßen bewegen.
MALTA
Zu Malta müsste man noch anmerken, dass dieses Gebiet zu der Gruppe „seriöse Steueroasen“ zählt und nicht von der OECD schwarz gelistet und EU- Vollmitglied ist. Malta bietet auch die EU-Staatsbürgerschaft mit einem Investment-Programm an, ganz zum Ärger der anderen EU Staaten!
Komplette Information zu Malta erhalten Sie unter:
St. Matthew Steuerkanzleiwww.steuerkanzlei.co.uk
PARAGUAY
Paraguay ist bekannt durch den Fußball und aber auch durch einige hochkarätige Deutsche Steuer-und Strafflüchtlinge wie der ehemalige schöne Konsul H.H. Weyer, seines Zeichen Graf Von Yorck, oder ein ehemaliger Südzucker Manager und noch viele andere weniger bekannte schillernde Persönlichkeiten die Paraguay zu Ihrer Fluchtburg gemacht hatten. Doch dies sollte für Sie nicht zum Hindernis werden in Ihrem Bemühen nach einem Ort zu suchen der Ihnen Frieden und Freiheit bietet und wo Sie ungestört Ihrer Geschäfte und Hobbies frönen können. Paraguay ist ein Land in Mitten Südamerikas ohne Zugang zu einem Ozean und mit mehr als 250.000 deutschstämmigen.
Tatsächlich findet sich weltweit kein anderes Land, das es Einwanderern so leicht macht wie Paraguay. Mit ein paar hundert Dollar können Sie Ihre Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen und nach 3 jähriger Wartezeit können Sie dann obendrauf auch noch problemlos die Staatsbürgerschaft bekommen.
Dieses Land bietet Ihnen alles was Sie als PT benötigen und sich nie zu träumen gewagt haben. Das meiste können Sie gegen Bakschisch bekommen. Auch wenn Sie in Südamerika ewig Gringo sein werden, egal welchen Pass Sie in der Hand halten, gibt es trotz gegenteiliger Bemerkungen in Paraguay weniger Banditos im ganzen Land wie in einem Straßenzug in Rio de Janeiro oder Sao Paolo!
DOMINICA
Einziger Staat der den Repressalien der USA standgehalten hat und an seinem Economic-Citizen-Programm zur Einbürgerung von Ausländern durch ein Investment festhält, war der Karibikstaat Commonwealth of Dominica. Deren Einbürgerungsbestimmungen durch Investment können Sie auf der Webseite der Regierung von Dominica entnehmen (www.dominica.gov.dm). Dies ist das einzige verbliebene legale sofortige Einbürgerungsprogramm weltweit, welches zu einer sofortigen Daueraufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft mit Pass führt!
https://www.isla-offshore.com/services/citizenship-dominica/
www.dominica.gov.dm
RAS AL KHAIMAH
Sollte es Sie lieber nach Arabien ziehen wollen, so beachten Sie bitte nachstehendes Kapitel zum Firmenparadies Emirate.
DAS DEUTSCHE AUSSENSTEUER GESETZ
Dritter Teil Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses
2 frühere Fassungen von § 6 des AStG|7 Vorschriften zitieren § 6 des AstG
(1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach §1Abs. 1 desEinkommensteuergesetzesunbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet, ist auf Anteile im Sinne des §17Abs. 1 Satz 1 desEinkommensteuergesetzesim Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht §17desEinkommensteuergesetzesauch ohne Veräußerung anzuwenden, wenn im Übrigen für die Anteile zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind. Der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht im Sinne des Satzes 1 stehen gleich
1. die Übertragung der Anteile durch ganz oder teilweise unentgeltliches Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Erwerb von Todes wegen auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Personen oder
2. die Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts oder die Erfüllung eines anderen ähnlichen Merkmals in einem ausländischen Staat, wenn der Steuerpflichtige auf Grund dessen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als in diesem Staat ansässig anzusehen ist, oder
3. die Einlage der Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem ausländischen Staat oder
4. der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile auf Grund anderer als der in Satz 1 oder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Ereignisse.
§17Abs. 5 desEinkommensteuergesetzesund die Vorschriften desUmwandlungssteuergesetzesbleiben unberührt. An Stelle des Veräußerungspreises (§17Abs. 2 desEinkommensteuergesetzes) tritt der gemeine Wert der Anteile in dem nach Satz 1 oder 2 maßgebenden Zeitpunkt. Die §§17und49Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e desEinkommensteuergesetzesbleiben mit der Maßgabe unberührt, dass der nach diesen Vorschriften anzusetzende Gewinn aus der Veräußerung dieser Anteile um den nach den vorstehenden Vorschriften besteuerten Vermögenszuwachs zu kürzen ist.
(2) Hat der unbeschränkt Steuerpflichtige die Anteile durch ganz oder teilweise unentgeltliches Rechtsgeschäft erworben, so sind für die Errechnung der nach Absatz 1 maßgebenden Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht auch Zeiträume einzubeziehen, in denen der Rechtsvorgänger bis zur Übertragung der Anteile unbeschränkt steuerpflichtig war. Sind die Anteile mehrmals nacheinander in dieser Weise übertragen worden, so gilt Satz 1 für jeden der Rechtsvorgänger entsprechend. Zeiträume, in denen der Steuerpflichtige oder ein oder mehrere Rechtsvorgänger gleichzeitig unbeschränkt steuerpflichtig waren, werden dabei nur einmal angesetzt.
(3) Beruht die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auf vorübergehender Abwesenheit und wird der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder unbeschränkt steuerpflichtig, so entfällt der Steueranspruch nach Absatz 1, soweit die Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert und die Tatbestände des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 oder 3 nicht erfüllt worden sind und der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nicht nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als in einem ausländischen Staat ansässig gilt. Das Finanzamt, das in dem nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 maßgebenden Zeitpunkt nach §19derAbgabenordnungzuständig ist, kann diese Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass berufliche Gründe für seine Abwesenheit maßgebend sind und seine Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht. Wird im Fall des Erwerbs von Todes wegen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 der Rechtsnachfolger des Steuerpflichtigen innerhalb von fünf Jahren seit Entstehung des Steueranspruchs nach Absatz 1 unbeschränkt steuerpflichtig, gilt Satz 1 entsprechend. Ist der Steueranspruch nach Absatz 5 gestundet, gilt Satz 1 ohne die darin genannte zeitliche Begrenzung entsprechend, wenn
1. der Steuerpflichtige oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 sein Rechtsnachfolger unbeschränkt steuerpflichtig werden oder
2. das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile auf Grund eines anderen Ereignisses wieder begründet wird oder nicht mehr beschränkt ist.
(4) Vorbehaltlich des Absatzes 5 ist die nach Absatz 1 geschuldete Einkommensteuer auf Antrag in regelmäßigen Teilbeträgen für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren seit Eintritt der ersten Fälligkeit gegen Sicherheitsleistung zu stunden, wenn ihre alsbaldige Einziehung mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre. Die Stundung ist zu widerrufen, soweit die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden oder verdeckt in eine Gesellschaft im Sinne des §17Abs. 1 Satz 1 desEinkommensteuergesetzeseingelegt werden oder einer der Tatbestände des §17Abs. 4 desEinkommensteuergesetzesverwirklicht wird. In Fällen des Absatzes 3 Satz 1 und 2 richtet sich der Stundungszeitraum nach der auf Grund dieser Vorschrift eingeräumten Frist; die Erhebung von Teilbeträgen entfällt; von der Sicherheitsleistung kann nur abgesehen werden, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint.
(5) Ist der Steuerpflichtige im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 3. Januar 1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3), zuletzt geändert durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 91/2007 vom 6. Juli 2007 (ABl. EU Nr. L 328 S. 40), in der jeweils geltenden Fassung anwendbar ist (Vertragsstaat des EWR-Abkommens), und unterliegt er nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem dieser Staaten (Zuzugsstaat) einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht, so ist die nach Absatz 1 geschuldete Steuer zinslos und ohne Sicherheitsleistung zu stunden. Voraussetzung ist, dass die Amtshilfe und die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung der geschuldeten Steuer zwischen der Bundesrepublik Deutschland und diesem Staat gewährleistet sind. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn
1. im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 der Rechtsnachfolger des Steuerpflichtigen einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens unterliegt oder
2. im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 der Steuerpflichtige einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens unterliegt und Staatsangehöriger eines dieser Staaten ist oder
3. im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 3 der Steuerpflichtige die Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens einlegt.
Die Stundung ist zu widerrufen,
1. soweit der Steuerpflichtige oder sein Rechtsnachfolger im Sinne des Satzes 3 Nr. 1 Anteile veräußert oder verdeckt in eine Gesellschaft im Sinne des §17Abs. 1 Satz 1 desEinkommensteuergesetzeseinlegt oder einer der Tatbestände des §17Abs. 4 desEinkommensteuergesetzeserfüllt wird;
2. soweit Anteile auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person übergehen, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt;
3. soweit in Bezug auf die Anteile eine Entnahme oder ein anderer Vorgang verwirklicht wird, der nach inländischem Recht zum Ansatz des Teilwerts oder des gemeinen Werts führt;
4. wenn für den Steuerpflichtigen oder seinen Rechtsnachfolger im Sinne des Satzes 3 Nr. 1 durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts keine Steuerpflicht nach Satz 1 mehr besteht.
Ein Umwandlungsvorgang, auf den die §§11,15oder21desUmwandlungssteuergesetzesvom7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind, gilt auf Antrag nicht als Veräußerung im Sinne des Satzes 4 Nr. 1, wenn die erhaltenen Anteile bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner, der die Anteile nicht in einem Betriebsvermögen hält, nach §13Abs. 2, §21Abs. 2 desUmwandlungssteuergesetzesmit den Anschaffungskosten der bisherigen Anteile angesetzt werden könnten; für Zwecke der Anwendung des Satzes 4 und der Absätze 3, 6 und 7 treten insoweit die erhaltenen Anteile an die Stelle der Anteile im Sinne des Absatzes 1. Ist im Fall des Satzes 1 oder Satzes 3 der Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Einbeziehung des Vermögenszuwachses nach Absatz 1 negativ, ist dieser Vermögenszuwachs bei Anwendung des §10ddesEinkommensteuergesetzesnicht zu berücksichtigen. Soweit ein Ereignis im Sinne des Satzes 4 eintritt, ist der Vermögenszuwachs rückwirkend bei der Anwendung des §10ddesEinkommensteuergesetzeszu berücksichtigen und in Anwendung des Satzes 6 ergangene oder geänderte Feststellungsbescheide oder Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern; §175Abs. 1 Satz 2 derAbgabenordnunggilt entsprechend.
(6) Ist im Fall des Absatzes 5 Satz 4 Nr. 1 der Veräußerungsgewinn im Sinne des §17Abs. 2 desEinkommensteuergesetzesim Zeitpunkt der Beendigung der Stundung niedriger als der Vermögenszuwachs nach Absatz 1 und wird die Wertminderung bei der Einkommensbesteuerung durch den Zuzugsstaat nicht berücksichtigt, so ist der Steuerbescheid insoweit aufzuheben oder zu ändern; §175Abs. 1 Satz 2 derAbgabenordnunggilt entsprechend. Dies gilt nur, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Wertminderung betrieblich veranlasst ist und nicht auf eine gesellschaftsrechtliche Maßnahme, insbesondere eine Gewinnausschüttung, zurückzuführen ist. Die Wertminderung ist höchstens im Umfang des Vermögenszuwachses nach Absatz 1 zu berücksichtigen. Ist die Wertminderung auf eine Gewinnausschüttung zurückzuführen und wird sie bei der Einkommensbesteuerung nicht berücksichtigt, ist die auf diese Gewinnausschüttung erhobene und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende inländische Kapitalertragsteuer auf die nach Absatz 1 geschuldete Steuer anzurechnen.
(7) Der Steuerpflichtige oder sein Gesamtrechtsnachfolger hat dem Finanzamt, das in dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt nach §19derAbgabenordnungzuständig ist, nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck die Verwirklichung eines der Tatbestände des Absatzes 5 Satz 4 mitzuteilen. Die Mitteilung ist innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten; sie ist vom Steuerpflichtigen eigenhändig zu unterschreiben. In den Fällen des Absatzes 5 Satz 4 Nr. 1 und 2 ist der Mitteilung ein schriftlicher Nachweis über das Rechtsgeschäft beizufügen. Der Steuerpflichtige hat dem nach Satz 1 zuständigen Finanzamt jährlich bis zum Ablauf des 31. Januar schriftlich seine am 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres geltende Anschrift mitzuteilen und zu bestätigen, dass die Anteile ihm oder im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden seinem Rechtsnachfolger weiterhin zuzurechnen sind. Die Stundung nach Absatz 5 Satz 1 kann widerrufen werden, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht nach Satz 4 nicht erfüllt.
In der Praxis sollten Sie den ersten Schritt wagen, in dem Sie sich von Ihrem bisherigen Hochsteuerland erstmals abmelden. Und dies dann nicht direkt in eine Steueroase oder Niedrigsteuerland sondern erst mal unauffällig in ein benachbartes Land wie z.B. Niederlande, Belgien, UK, Österreich, Italien etc. von dort aus machen Sie sich dann nach paar Monaten zu Ihrem wirklichen Ziel auf. Wenn Sie nicht gerade mit einem Millionen-Kapital und mit einer ganzen Hundertschaft von Arbeitern, wie Müller Milch, abwandern, dann können Sie sich ganz unauffällig mit dieser Step-by-Step Methode verziehen.
Von dort aus gehen Sie dann in diesen Staat in dem Sie Ihren Daueraufenthalt beantragen wollen. Dies sollte am besten eine Steueroase oder Niedrigsteuer Land sein, wie z.B. Campione, Kanal Inseln, Monaco, Bahamas, Turks & Caicos, Paraguay, Dominikanische Republik etc. Dort beantragen Sie dann reibungslos Ihren Daueraufenthalt.
Sobald Sie Ihren Daueraufenthalt in einer Steueroase etabliert haben gehen Sie daran Ihre Offshore Firmen in den entsprechenden Gebieten und für die entsprechenden Zwecke zu gründen. Setzen Sie hier nicht alles auf eine Karte und gründen Sie in mehreren verschiedenen Gebieten für die unterschiedlichsten Unternehmungen und Zwecke Ihre Firmen, so kann nicht alles auf einmal drauf gehen im Falle mal was mit einem Geschäft schief läuft!
Onassis hatte auch für jeden seiner Öltanker eine eigene Gesellschaft gegründet und nicht alle unter einer Firma verwaltet! Hierzu eignen sich die folgenden Gebiete sehr gut: Hongkong, Singapur, Ras Al Khaimah, Dubai, Belize, Malta, Mauritius.
Achten Sie bei Firmengründungen immer darauf, dass Sie grundsätzlich versuchen sollten, Ihre Firma immer nach Möglichkeit ohne Treuhänder zu gründen, so sind Sie auf niemand angewiesen und bleiben in ihren Unternehmungen äußerst flexibel. Die meisten Gebiete bieten Ihnen Treuhand-Direktoren und Aktienhalter an. Dies ist in Ordnung so lange Sie eine Generalvollmacht bekommen und sich frei damit bewegen können.
Sie sehen selbst wie schnell und unkompliziert Sie somit bereits schon Ihre 3 Flaggen etabliert haben. Sie haben Ihre Staatsbürgerschaft, Ihren steuerfreien Wohnsitz und Ihre steuerfreien Firmen! Jetzt müssen Sie nur noch Ihre Webseite auf einen Server in Uruguay oder Vanuatu verlegen und zum Golfspielen nach Honolulu oder sollte es für Sie mehr Exotik und Erotik sein, dann machen Sie doch einen Abstecher in Thailand und auf die Philippinen und fliegen dann weiter nach Singapur und Hongkong um dort Ihr Konto einzurichten bzw. Ein- oder Auszahlungen vorzunehmen.
Noch eine Anmerkung zu Bargeld in Singapur. Dies ist das einzige Land das einen 10.000 Singapur-Dollar-Schein hat. Dies ist der größte Nominalwert der auf einem Schein weltweit existiert. Dies entspricht umgerechnet (6.000 Euro!!). Jetzt müssen Sie nur noch Ihr neues Leben als frischgebackener PT genießen! Viel Spaß dabei!
Sicherlich gibt es noch andere Flecken der Erde als die hier genannten, an denen Sie sich niederlassen können. Ich selbst war in etlichen Steueroasen beheimatet und kann Ihnen erst mal so viel dazu sagen, dass alle Steueroasen gemeinsam haben, dass Sie immer etwas haben das Ihnen nicht passt, meist ist es die Unzugänglichkeit die mich in manchen Oasen gestört hatte. So z.B. auf der kleinen Kanalinsel Isle of Sark.
Diese Insel hatte damals keinerlei Steuern und man konnte hunderte Firmen dort problemlos ansässig machen. Den Rekord brach ein von einer Londoner Steuerkanzlei eingesetzter Treuhänder mit sage und schreibe über 3.000 Firmen. Wenn man bedenkt, dass die Insel nur 500 Bewohner hatte und einige Schafe ist das schon erstaunlich. In jedem Schrebergarten der Insel war damals eine Briefkastenzentrale mit mehreren hundert Firmen ansässig! Nachteil war, dass Sie um auf die Insel zu kommen zuerst einmal von London aus nach Guernsey oder Jersey fliegen mussten und dann von dort mit dem Postboot oder im Sommer von Jersey aus mit einem Katamaran auf die Insel fahren konnten. Die letzte Fähre zurück ging um 17 Uhr dann war Feierabend.
Die Insel hatte 3 Hotels und 3 Pubs und ein paar Familien-Restaurants.
Es gab keine Straßenbeleuchtung, keine Autos und es war wie im Mittelalter. Bei stürmischer See konnte es im Winter durchaus passieren dass Sie eben 2 oder 3 Tage überhaupt kein Boot auf die nächst größere Insel hatten. Also für einen Jet-Set aus Monaco wäre dies der absolute Horror gewesen und dieser hätte sich wahrscheinlich im Vergleich mit einer Suite im Palace Hotel wie bei Napoleons Verbannung auf Elba gefühlt! Hier waren auch ehr Gummistiefel und Regenschirm angesagt, wie Lackschuhe und Smoking! Die Millionen wurden in der Plastiktüte transportiert und zwischen Milch und Käse versteckt anstatt in einem Gucci-Koffer!
Nicht viel besser hatte sich die Sache in Andorra verhalten. Schon die Anfahrt zieht sich unheimlich lange in die Pyrenäen hinein, egal ob Sie nun von der französischen Seite oder der spanischen Seite aus Richtung Barcelona anreisen. Einzige, vernünftige Alternative hierzu war ein Helikopter-Service von Barcelona aus direkt nach Andorra La Vella. Nachdem Sie sich dann in den ersten Wochen durch alle Restaurants gefüttert haben wird es Ihnen so todlangweilig, dass Sie freiwillig wieder nach Barcelona zurück wollen!
Und noch schlimmer erging es mir auf den Turks & Caicos Inseln, welches die nächste Inselkette nach den Bahamas ist. Sie haben unendlich türkisblaues Wasser, einige Ferien-Clubs und herrlichen Sonnenschein, sowie ein paar Insel Schönheiten und jeder Menge kanadischer und amerikanischer besoffener Touristen. Nach 14 Tagen fangen Sie an die ersten Depressionen zu bekommen, nach 4 Wochen haben Sie nicht nur einen Sonnenstich sondern auch einen Inselkoller und nach spätestens 8 Wochen müssen Sie dringend in den Flieger der Sie in eine Metropole zurück befördert!
Wie gesagt, diese Ansichten sind sehr subjektiv und von Mensch zu Mensch verschieden, deshalb sollten Sie Ihr eigenes Paradies entdecken und erforschen!
Die wenigsten der Leser wissen, dass Sie selbst und nur Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass über Sie Informationen und Daten verwaltet, ausgewertet und gesammelt werden. Meist geben Sie selbst diese Daten und Informationen unwissentlich preis und präsentieren sich somit selbst auf dem Servierteller. Dies beginnt mit dem sinnlosen ausfüllen von Lockangeboten, Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichem Nonsens. Füllen Sie NIE ein derartiges Formular aus oder nehmen Sie NIE an der artigen Dingen Teil. Meist dienen diese Lockangebote und Gewinnversprechen dazu an Ihre persönliche Gewohnheiten und Daten zu gelangen und um diese dann selbst gegen Sie in Kaufangeboten zu verwenden oder diese an entsprechende Unternehmen weiterzuverkaufen die Sie dann mit Post, Anrufen und anderen Machenschaften kontaktieren. Nehmen Sie auch nie an Umfragen teil die übers Telefon oder per Post bei Ihnen eingehen. Antworten Sie NIE auf Ihnen nicht bekannte Absender von E-Mails und löschen Sie diese. Sollten Sie bereits den Fehler gemacht haben und diese Dinge immer brav ausgefüllt mit Ihren Daten zurückgesandt haben und jetzt von Werbung, Anrufen und Spam-Mails überflutet werden, dann wechseln Sie Ihre Postanschrift und lassen Sie alle ungewünschte Post vom Postboten mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurücksenden oder löschen Sie Ihre E-Mail Adresse. Sie werden sehen, dass Sie schon bald wieder Ruhe im Kasten haben. Und bedenken Sie immer, dass der erste Datenschutz bei Ihnen selbst stattfinden muss! Geben Sie Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nur dann an Dritte weiter wenn es unumgänglich ist.