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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Wohnen und Stadtsoziologie, Note: 1,3, Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Görlitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Wirtschafts- und Währungsunion etablierte sich im Sommer 1990 auch im Osten Deutschlands westlich geprägtes Unternehmertum. Die Ausgestaltung der Wohnungen mit neuen Einrichtungsgegenständen nahm unter den Konsumwünschen ehemaliger DDR-Bewohner einen hohen Stellenwert ein. Mit der nun stark erweiterten Angebotspalette verfestigten sich in Ostdeutschland auch neue Wohnleitbilder und ästhetische Präferenzen. Die noch ungeübte Beurteilung westdeutscher Warenangebote und die geringe Vertrautheit mit der Breite der Produktpalette können als eine eingeschränkte Konsumentensouveränität verstanden werden. Dem Staat wäre hier die Verantwortung zugekommen, zwischen der Fülle an Angeboten und den Bedürfnissen der Nachfrager zu vermitteln. Dazu bieten sich auch Maßnahmen der Ästhetischen Bildung an. Diese Lenkung in der Herausbildung ästhetischer Präferenzen und Alltagsästhetiken wird bisher als Eingriff in die Privatsphäre verstanden und nicht als kulturpolitisches Handlungsfeld. Dabei hätte eine Ästhetische Bildung im Bereich der Innenarchitektur eine der deutschen Wiedervereinigung geschuldeten Maßnahme des Verbraucherschutzes darstellen können. Staat dessen wurde es verpasst, die Kulturpolitik und damit den Verantwortungsbereich des Staates neu auf die Belange eines vereinten Deutschlands auszurichten.
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