Der Nährstoff-Kompass - Prof. Dr. rer. nat. Martin Smollich - E-Book

Der Nährstoff-Kompass E-Book

Prof. Dr. rer. nat. Martin Smollich

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Beschreibung

Nahrungsergänzungsmittel können gesundheitsförderlich, unwirksam oder sogar gefährlich sein. Das Problem: Woher bekommen Sie unabhängige Informationen dazu, welche Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll sind und welche nicht? Das Internet ist voll von selbsternannten Expertinnen und Experten, die Verunsicherung verbreiten und teilweise lebensgefährliche Empfehlungen geben. Genau deshalb braucht es dieses Buch! Prof. Dr. Martin Smollich erforscht Nahrungsergänzungsmittel seit 20 Jahren – im Labor und in Studien an Menschen. Dieses Buch ist seine Quintessenz aus zwei Jahrzehnten Forschung und Praxiserfahrung. In diesem großen Standardwerk zum Thema Nährstoffe und Supplements zeigt er, wie Sie die besten Nahrungsergänzungsmittel für sich nutzen können, ohne auf unwirksame oder gefährliche Präparate hereinzufallen. Damit halten Sie einen Kompass in den Händen, der Sie endlich sicher durch den unübersichtlichen Dschungel der Nahrungsergänzungsmittel führt. Einige Themen aus dem Buch: - Nährstoffmängel, Selbsttests, Laborwerte - Die geheimen Tricks von Influencern und Supplementindustrie - Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas, Arthrose, Demenz, Schlafstörungen, Stress, Depressionen - Die richtige Nährstoffsupplementation in Schwangerschaft, Stillzeit und Wechseljahren - Nahrungsergänzungsmittel für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, im Sport, als Immunbooster und zur geistigen Leistungssteigerung - Supplements und Arzneimittel: richtig kombinieren, Wechselwirkungen verhindern - die Wahrheit über Vitamin D, Vitamin C und Kollagen - aktuelle Trends, Checklisten und viele andere Themen mehr Dieses Buch beantwortet endlich alle Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln – unabhängig, fachlich fundiert, alltagstauglich und unterhaltsam. Alles, was Sie über Supplements wissen müssen.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 518

Veröffentlichungsjahr: 2025

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IMPRESSUM

eBook: © 2025 GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, Grillparzerstraße 12, 81675 München

GU ist eine eingetragene Marke der GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Die automatisierte Analyse des Werkes, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen gemäß § 44b UrhG (»Text und Data Mining«) zu gewinnen, ist untersagt.

www.gu.de/kontakt | hallo@gu.de

ISBN 978-3-8338-9580-7

1. Auflage 2025

GuU 8-9580 02_2025_01

DIE BÜCHERMENSCHEN HINTER PROF. SMOLLICHS PROJEKT

Projektleitung: Christof Klocker

Lektorat: Marline Mavie Ernzer

Bildredaktion: Simone Hoffmann

Covergestaltung: GROOTHUIS. Gesellschaft der Ideen und Passionen mbH, Hamburg

eBook-Herstellung: Liliana Hahn

BILDNACHWEIS

Coverabbildung: OlgaMiltsova/iStockphoto.com

Illustrationen: GU/Kombinatrotweiss/Michael Vestner

Autorenportrait: UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Syndication: Bildagentur Image Professionals GmbH, Tumblingerstr. 32, 80337 München, www.imageprofessionals.com

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WARUM UNS DAS BUCH BEGEISTERT

Ich hätte nie gedacht, dass ein Thema wie Nahrungsergänzungsmittel so spannend sein kann. Viel gestaunt und viel gelernt beim Lesen ...

Eva Dotterweich, Verlagsleitung

Garantie

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

wie wunderbar, dass du dich für ein Buch von GU entschieden hast! In unserem Verlag dreht sich alles darum, dir mit gutem Rat dein Leben schöner, erfüllter und einfacher zu machen. Unsere Autorinnen und Autoren sind echte Expertinnen und Experten auf ihren Gebieten, die ihr Wissen mit viel Leidenschaft mit dir teilen. Und unsere erfahrenen Redakteurinnen und Redakteure stecken viel Liebe und Sorgfalt in jedes Buch, um dir ein Leseerlebnis zu bieten, das wirklich besonders ist. Qualität steht bei uns schon seit jeher an erster Stelle – jedes Buch ist von Büchermenschen für Buchbegeisterte gemacht, mit dem Ziel, dein neues Lieblingsbuch zu werden. Deine Meinung ist uns wichtig, und wir freuen uns sehr über dein Feedback und deine Empfehlungen – sei es im Freundeskreis oder online. Viel Spaß beim Lesen und Entdecken! P.S. Hier noch mehr GU-Bücher entdecken: www.gu.de

ZUM AUTOR

Professor Dr. Martin Smollich forscht und lehrt am Institut für Ernährungsmedizin der Uniklinik Schleswig-Holstein. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind gesundheitliche Wirkungen der Ernährung sowie Wechselwirkungen zwischen Lebensmitteln und Medikamenten. Sein besonderes Anliegen ist die Übersetzung neuester Forschungsergebnisse in die alltägliche Ernährung. Er ist Autor zahlreicher Fachbücher und Herausgeber des Fachblogs Ernaehrungsmedizin.blog.

Weitere Bücher des Autors:

Das große Praxisbuch Ernährungsmedizin

Besuche Prof. Smollich auf:

WICHTIGER HINWEIS

Die Gedanken, Methoden und Anregungen in diesem Buch stellen die Meinung bzw. Erfahrung des Verfassers dar. Sie wurden vom Autor nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft. Sie bieten jedoch keinen Ersatz für persönlichen kompetenten medizinischen Rat. Jede Leserin, jeder Leser ist für das eigene Tun und Lassen auch weiterhin selbstverantwortlich. Weder Autoren noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Buch gegebenen praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen.

VORWORT

Liebe Leserin, lieber Leser,

Nahrungsergänzungsmittel stehen seit fast 20 Jahren im Mittelpunkt meiner Arbeit. Aktuell bin ich am Institut für Ernährungsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein tätig, wo ich die Arbeitsgruppe Pharmakonutrition leite. Hier erforschen wir die gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln – sowohl im Labor als auch in Studien an Menschen. Schon während meiner früheren beruflichen Stationen – als Wissenschaftler in der experimentellen Krebsforschung, als Pharmakologe im Krankenhaus und als Leiter des ersten ernährungsmedizinischen Studiengangs Deutschlands – lag mein Schwerpunkt auf Nahrungsergänzungsmitteln. Dieses Buch ist quasi die Quintessenz aus zwei Jahrzehnten Forschung und Praxiserfahrung. Nutzen Sie dieses Wissen für Ihre Gesundheit!

Ihr

Prof. Dr. Martin Smollich

WARUM DIESES BUCH?

Nahrungsergänzungsmittel können Ihnen Gesundheit schenken, Ihrer Gesundheit schaden oder einfach nutzlos sein. Das Problem: Woher bekommen Sie unabhängige Informationen dazu, welche Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll sind und welche nicht? Das Internet ist voll von selbsternannten Expertinnen und Experten sowie Influencerinnen und Influencern, die teilweise lebensgefährliche Empfehlungen geben, Verunsicherung verbreiten und denen es nicht um Ihre Gesundheit, sondern um das eigene Verkaufsinteresse geht.

Auch die Schlagzeilen zu Nahrungsergänzungsmitteln sind von Extremen geprägt: Einerseits heißt es, diese Präparate seien komplett überflüssig – und andererseits können Sie lesen, dass die richtigen Supplemente angeblich fast jede Krankheit heilen können. Die Wahrheit ist allerdings nicht schwarz oder weiß, sondern sehr differenziert. Das macht die ganze Sache so komplex.

Genau deshalb braucht es dieses Buch: Hier halten Sie einen Kompass in den Händen, der Sie sicher durch den unübersichtlichen Dschungel der Nahrungsergänzungsmittel führt – im Sinne Ihrer Gesundheit und Ihres Wohlbefindens.

Nahrungsergänzungsmittel sind seit 20 Jahren der Fokus meiner Beratung von Patientinnen und Patienten, meiner wissenschaftlichen Forschung und meiner Lehrveranstaltungen. Dieses Buch ist die Quintessenz aus zwei Jahrzehnten Praxiserfahrung und den aktuellen Studienergebnissen. Keine Sorge, ich will Ihnen garantiert keine Präparate verkaufen und habe keinerlei wirtschaftliche Verbindungen zu Supplement-Herstellern.

Als Heilberufler bin ich nur zwei Dingen verpflichtet: der wissenschaftlichen Redlichkeit und der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten. Hier stelle ich Ihnen die Fakten zu Nahrungsergänzungsmitteln zusammen – fachlich fundiert, ohne Ideologie und unabhängig von kommerziellem Interesse. Damit können Sie selbst entscheiden, welche Nahrungsergänzungsmittel für Sie persönlich sinnvoll sind und welche nicht.

Bevor Sie in das Buch einsteigen, bitte ich Sie, folgende Punkte zu beachten:

1) Balance zwischen Wissenschaft und Verständlichkeit.

Jedes populärwissenschaftliche Buch zu einem medizinisch-wissenschaftlichen Thema ist eine Gratwanderung zwischen fachlicher Präzision, Allgemeinverständlichkeit und Lesbarkeit. Manchen Leserinnen und Lesern werden die Inhalte zu stark vereinfacht und verkürzt sein, anderen zu kompliziert. Ich habe versucht, die bestmögliche Balance zwischen korrekter Wiedergabe der wissenschaftlichen Zusammenhänge und der Verständlichkeit für Nicht-Fachleute zu finden.

2) Im Fokus der Mensch.

Sie sind keine Zelle in der Petrischale und keine Labormaus, sondern ein Mensch. Deshalb konzentriere ich mich auf die Studiendaten von Nahrungsergänzungsmitteln an Menschen. Biochemische Details und Ergebnisse aus Tierexperimenten sind zwar für mich als Wissenschaftler interessant, aber sie sind nicht geeignet, um daraus Supplementationsempfehlungen für Menschen abzuleiten. Es genügt nicht, von einem Produkt überzeugt zu sein, sondern die Wirkung muss in aussagekräftigen Studien an Menschen nachgewiesen sein. Außerdem müssen die Daten belegen, dass die Vorteile die Risiken überwiegen. Meine Empfehlungen folgen allein der Faktenlage und nicht wirtschaftlichen Interessen oder irgendeiner Agenda. Alle Fallbeispiele, die Sie in diesem Buch finden, sind real, aber so verändert, dass die Betroffenen nicht mehr zu erkennen sind.

3) Die gesamte Studienlage im Blick.

Die Einschätzungen zu Nutzen und Risiken einzelner Nahrungsergänzungsmittel beruhen auf der Bewertung der gesamten Studienlage. Das bedeutet aber auch: Zu jeder Schlussfolgerung, die ich ziehe, wird es irgendeine (meist kleine und methodisch nicht aussagekräftige) Studie geben, die vermeintlich das Gegenteil zeigt. Solche Einzelstudien werden gerne von Unternehmen als Marketingstrategie für bestimmte Supplemente genutzt – trotzdem widerlegen sie nicht die Gesamtstudienlage. In der biomedizinischen Wissenschaft ist das völlig normal. Je nachdem, wie Sie eine Studie konzipieren, können Sie auch »belegen«, dass Tabakrauch und Alkohol gesund sind und dass Vitamin C Krebs heilt. Lassen Sie sich nicht davon verunsichern.

4) Wissenslücken benennen.

Viele Pseudo-Expertinnen und -Experten haben auf alles eine einfache Antwort. Auch ich mache eindeutige Aussagen – aber nur dort, wo die Studienlage aussagekräftig ist. Als Wissenschaftler gehört es für mich dazu, Wissenslücken klar zu benennen. Deshalb wird an manchen Stellen das Fazit sein: »Man weiß es nicht.« Das mag zwar unbefriedigender sein als ein selbstbewusstes »Tun Sie das!«, aber dafür entspricht es dem Stand der Wissenschaft. Und darum geht es mir.

5) Wissenschaftliche Fakten statt rechtlicher Beurteilung.

Rein rechtlich gesehen zählen Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und sind nicht zur Prävention oder Behandlung von Krankheiten bestimmt. Als Wissenschaftler fasse ich hier allerdings die Ergebnisse von Studien zusammen, und diese Daten können von der rechtlichen Einordnung abweichen.

Damit genug der Vorrede. Tauchen Sie mit mir ein in die faszinierende Welt der Nahrungsergänzungsmittel.

WORUM GEHT’S?

NÄHRSTOFFVERSORGUNG IN DEUTSCHLAND

Wie gut oder schlecht sind wir über die normale Ernährung mit Mikronährstoffen versorgt? Das ist eine grundlegende Frage, wenn es um die Sinnhaftigkeit der Nahrungsergänzungsmittel oder die Nährstoffanreicherung von Lebensmitteln geht. Die wichtigste Datenquelle dazu ist die sogenannte Nationale Verzehrsstudie II (NVS II), deren Ergebnisse aber aus dem Jahr 2008 stammen. Seither haben sich die Ernährungsgewohnheiten gewandelt, und es gibt Lebensmittel wie zum Beispiel nährstoffangereicherte pflanzliche Milch- und Fleischalternativen, die 2008 noch überhaupt nicht im Handel waren. Neuere systematische Daten haben wir für Deutschland leider nicht. Allerdings liefern einzelne Studien Informationen zu bestimmten Mikronährstoffen, wie zum Beispiel zum Vitamin-D-Status der Bevölkerung.

DIE ERGEBNISSE DER NATIONALEN VERZEHRSSTUDIE

Wie gesagt: Die Daten der NVS II sind inzwischen über 15 Jahre alt, aber es sind die aktuellsten Daten, die wir zugrunde legen können. Beim Blick in die Ergebnisse wird deutlich, dass die Versorgung mit Mikronährstoffen alles andere als optimal ist.

Zwar ist es so, dass diese Studiendaten auf Durchschnittswerten beruhen, die sich nicht direkt auf einzelne Menschen übertragen lassen. Trotzdem zeigt sich, dass eine potenziell kritische Versorgungssituation vor allem bei Vitamin D, Vitamin E, Folsäure, Kalzium, Eisen (Frauen) und Jod besteht.

Abgesehen von Vitamin D (mehr dazu im nächsten Abschnitt), lassen sich all diese Mikronährstoffe grundsätzlich problemlos über die normale Ernährung decken:

Vitamin E: Nüsse, Sonnenblumenkerne, grünes Gemüse, WeizenkeimölFolsäure (Vitamin B9): grünes Blattgemüse, Hülsenfrüchte, VollkornprodukteKalzium: kalziumreiches Mineralwasser, Milchprodukte, angereicherte PflanzendrinksEisen: Fleisch, Linsen, SojaJod: Jodsalz, Seefisch

Damit wird deutlich: Durch eine gesunde, vollwertige und pflanzenbasierte Ernährung wäre es leicht möglich, die Zufuhr dieser kritischen Mikronährstoffe zu optimieren. Das ist auf jeden Fall der erste Schritt, den Sie unternehmen sollten, bevor Sie zu Nahrungsergänzungsmitteln greifen.

Im Vergleich zur Supplementation über Nahrungsergänzungsmittel bietet so eine Ernährung nämlich noch viele andere Gesundheitsvorteile als »nur« die bessere Nährstoffversorgung: Mit einer abwechslungsreichen, vollkorn- und pflanzenbasierten Ernährung steigern Sie zusätzlich Ihre Zufuhr an Ballaststoffen und sekundären Pflanzenstoffen – was sich sehr günstig auf die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas und Krebs auswirkt. Genau deshalb sollte der erste Schritt immer über die normale Ernährung gehen – und nicht über Supplemente.

Falls Sie jetzt denken, zur »Absicherung« wären vielleicht Multinährstoffpräparate (»Multivitamintabletten«) eine gute Idee, dann muss ich Sie leider enttäuschen: Die großen Studien mit mehreren hunderttausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigen immer wieder: Multinährstoffpräparate schützen weder vor Krankheiten, noch verlängern sie das Leben. Eine gezielte, individuelle Supplementation kann dagegen durchaus sinnvoll sein.

Wahr ist nämlich auch: Vielen Menschen fällt es schwer, sich jeden Tag abwechslungsreich und vollwertig zu ernähren. Der Berufsalltag ist stressig, die Zeit ist knapp, und vielleicht gibt es Unverträglichkeiten oder Krankheiten, die eine gesunde Ernährung schwierig machen.

Ein gutes Beispiel dafür ist die relativ schlechte Versorgung (vor allem von Frauen) mit Eisen: Im gebärfähigen Alter haben viele Frauen über die Menstruation regelmäßig Blutverluste, womit der Körper Eisen verliert. Gleichzeitig ist der Verzehr an eisenreichem Fleisch in dieser Gruppe relativ gering – was ernährungsmedizinisch aber durchaus vorteilhaft ist. Das bedeutet, dass hier eine gezielte Eisen-Supplementation häufig empfehlenswert ist.

EISEN NICHT ZUSAMMEN MIT KAFFEE EINNEHMEN!

Kaffee kann die Eisenaufnahme im Darm erheblich reduzieren. Wenn Sie also Eisenpräparate einnehmen, sollten Sie mindestens eine Stunde Zeitabstand einhalten. Noch besser: Schlucken Sie Ihre Eisenpräparate mit einem Glas Fruchtsaft – dadurch steigt die Eisenaufnahme im Darm und Sie haben die beste Wirkung Ihrer Präparate.

EISENTABLETTEN NIEMALS KAUEN ODER LUTSCHEN!

Falls Sie Eisentabletten einnehmen und Schluckschwierigkeiten haben, sollten Sie diese auf keinen Fall kauen, um sie so leichter schlucken zu können. Der direkte Kontakt kann zur Schwarzfärbung der Zähne führen. Mein Tipp: Verwenden Sie Eisenkapseln statt Dragees oder Tabletten. Die Kapseln können Sie öffnen und den Inhalt mit viel Wasser herunterspülen.

Der Blick auf die Jodversorgung wiederum zeigt, dass eine annähernd gute Versorgung nur erreicht werden kann, wenn Sie durchgehend Jodsalz verwenden. In Deutschland ist die Verwendung von Jodsalz durch die Lebensmittelindustrie allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben – daher enthalten bei uns nur neun Prozent aller Fertiglebensmittel Salz, das mit Jod angereichert ist. Die Alternative – also der Verzehr von zwei bis drei Portionen Seefisch pro Woche – ist ökologisch (Überfischung) und ernährungstoxikologisch (Schadstoffbelastung) nicht unbedingt empfehlenswert. Weil Milch und Milchprodukte in Deutschland einen relevanten Beitrag zur Jodversorgung liefern (aufgrund der Jodanreicherung des Tierfutters), ist die Jodversorgung bei Menschen, die auf Milch und Milchprodukte verzichten, besonders schlecht. Pflanzliche Milchalternativen werden leider in aller Regel nicht mit Jod angereichert. Eine Supplementation kann deshalb sinnvoll sein – sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise einer Endokrinologin oder einem Endokrinologen.

Mikronährstoff

Anteil der Frauen und Männer, die die DGE-Zufuhrempfehlung nicht erreichen

Frauen

Männer

Vitamin A

10 Prozent

15 Prozent

Vitamin B1 (Thiamin)

32 Prozent

21 Prozent

Vitamin B2

26 Prozent

20 Prozent

Vitamin B3 (Niacin)

2 Prozent

1 Prozent

Vitamin B6

13 Prozent

12 Prozent

Vitamin B9 (Folsäure)

86 Prozent

79 Prozent

Vitamin B12

26 Prozent

8 Prozent

Vitamin C

29 Prozent

32 Prozent

Vitamin D

91 Prozent

82 Prozent

Vitamin E

49 Prozent

48 Prozent

Eisen

58 Prozent

14 Prozent

Jod (mit Jodsalz)

53 Prozent

28 Prozent

Jod (ohne Jodsalz)

97 Prozent

96 Prozent

Kalium

8 Prozent

4 Prozent

Kalzium

55 Prozent

46 Prozent

Magnesium

29 Prozent

26 Prozent

Zink

21 Prozent

32 Prozent

Vergleich der tatsächlichen Mikronährstoffzufuhr mit den DGE-Referenzwerten. Hervorgehoben sind die Nährstoffe, bei denen besonders viele Menschen die Zufuhrempfehlungen nicht erreichen.

VITAMIN D: DAS SORGENKIND

Bei keinem anderen Mikronährstoff ist die Versorgungslage so schlecht wie bei Vitamin D. Das liegt an zwei Faktoren: Einerseits ist es nur in sehr wenigen Lebensmitteln in nennenswerten Mengen enthalten – nämlich in fettem Seefisch und in Lebertran, andererseits trägt die westliche Lebensweise dazu bei, dass unser Körper nur sehr wenig eigenes Vitamin D bilden kann. Damit das in der Haut geschieht, ist UV-Strahlung aus dem Sonnenlicht erforderlich. Wer sich nicht täglich dem direkten Sonnenlicht aussetzt, hat schon mal schlechte Karten. Und zwischen Oktober und April reicht die Sonneneinstrahlung aufgrund der geografischen Lage Deutschlands sowieso nicht aus, um ausreichend körpereigenes Vitamin D zu bilden.

Entsprechend unterliegt die Vitamin-D-Versorgung jahreszeitlichen Schwankungen. Wie stark dieser Effekt ausfällt, wurde 2016 vom Robert Koch-Institut untersucht. Das Ergebnis: Im Jahresdurchschnitt sind nur 38 Prozent der Erwachsenen ausreichend mit Vitamin D versorgt. Dieser Mittelwert schwankt über die Jahreszeiten erheblich (siehe Abbildung >).

Das bedeutet: Eine ausreichende und erst recht eine optimale Versorgung mit Vitamin D kann praktisch nur über Supplemente sichergestellt werden. Die erforderliche Dosierung, um eine optimale Vitamin-D-Konzentration im Blut zu erreichen, ist individuell sehr unterschiedlich. Deshalb sollten Sie Ihren Blutwert am besten messen lassen: einmal vor Beginn der Supplementation und einmal drei bis vier Monate später. Dann können Sie beziehungsweise Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sehen, ob die gewählte Dosierung ausreicht oder ob die Dosis angepasst werden muss. Optimal ist ein Blutwert von 75 bis 125 Nanomol pro Liter (= 30 bis 50 Nanogramm pro Milliliter) (siehe Vitamin-D-Referenzbereich; Abbildung »DGE-Referenzwerte« >).

DIE DGE-REFERENZWERTE: DER HEILIGE GRAL DER ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFTEN

In Deutschland stammen die offiziellen Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Hierbei handelt es sich um Empfehlungen für die tägliche Zufuhr von Energie, Nährstoffen, Wasser, Ballaststoffen und Alkohol.

Die DGE-Referenzwerte sind so konzipiert, dass eine entsprechende Nährstoffzufuhr bei gesunden Menschen …

lebenswichtige Funktionen des Körpers sicherstellt,Mangelkrankheiten ebenso wie Überversorgung verhindert,den Aufbau von Körperreserven ermöglicht unddas Risiko für ernährungsmitbedingte Krankheiten senkt.

Die DGE-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr

Die Referenzwerte der DGE sind sehr häufig die Ursache von Missverständnissen. Grund dafür sind vor allem drei Punkte:

Die Empfehlungen dienen nur der groben Orientierung.

Die empfohlene Vitamin-C-Zufuhr beträgt beispielsweise für Erwachsene 95 Milligramm pro Tag (Frauen) beziehungsweise 110 Milligramm pro Tag (Männer). Diese Angaben bedeuten nicht, dass Sie die Werte jeden Tag erreichen müssen. Vielmehr handelt es sich um statistische Durchschnittsangaben für eine Woche. Ihr individueller Nährstoffbedarf wird durch viele Faktoren beeinflusst, wie die Körperzusammensetzung und den Lebensstil, und kann erheblich von den Referenzwerten abweichen. Umgekehrt bedeutet das: Wenn Sie die Zufuhrempfehlung für einen Nährstoff nicht erreichen, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie einen Nährstoffmangel haben!

Mit den Empfehlungen sollen Mangelkrankheiten verhindert werden.

Es handelt sich eher um Minimalangaben, nicht um die optimale Zufuhr. Die Zufuhrempfehlungen für Vitamin C und für Vitamin D sind so ausgelegt, dass Mangelkrankheiten wie Skorbut, Immundefizite und Rachitis verhindert werden. Bezogen auf diesen Zweck, sind die Zufuhrempfehlungen ausreichend. Es ist aber durchaus möglich, dass für optimale Körperfunktionen höhere Zufuhren erforderlich sind.

Die Empfehlungen gelten nur für Gesunde.

Damit gelten die DGE-Zufuhrempfehlungen für große Teile der Bevölkerung nicht. Konkret beziehen sich die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr nämlich nicht auf die Bedarfe von

Menschen mit Krankheiten,Menschen in der Genesungsphase,Menschen mit entleerten Nährstoffspeichern,Menschen mit chronisch erhöhtem Alkoholkonsum,Menschen mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme.

In Deutschland leiden etwa 40 Prozent aller Menschen an einer chronischen Erkrankung (Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas, Fettleber, Fettstoffwechselstörungen) – für diese 40 Prozent gelten die DGE-Zufuhrempfehlungen gar nicht. Auch die altersspezifischen Zufuhrempfehlungen für Menschen über 65 Jahre sind kaum praxisrelevant, da die wenigsten keinerlei Krankheit haben und keine Medikamente einnehmen. Es ist sehr wichtig, diese Hintergründe der DGE-Zufuhrempfehlungen zu verstehen, denn damit wird schnell klar: Um die individuelle Mikronährstoffversorgung optimal zu gestalten, muss man die konkrete Lebenssituation des einzelnen Menschen und die wissenschaftliche Studienlage zu den einzelnen Mikronährstoffen kennen. Der pauschale Hinweis auf die Referenzwerte der DGE ist hier nur in den wenigsten Fällen hilfreich.

AUSGELAUGTE BÖDEN: HABEN OBST UND GEMÜSE HEUTE WENIGER VITAMINE ALS FRÜHER?

Immer wieder wird behauptet, Gemüse und Obst hätten heute viel weniger Nährstoffe als früher, weil die Böden »ausgelaugt« seien. Aber stimmt das wirklich?

Fakt ist: Es gibt keine Belege dafür, dass pflanzliche Lebensmittel immer weniger Mikronährstoffe enthalten. Durch regelmäßige, standortspezifische Düngung erhalten die Böden Nährstoffe zurück, die die Pflanzen zum Wachstum brauchen. Auf »ausgelaugten Böden« wären die hohen Ernteerträge der modernen Landwirtschaft überhaupt nicht möglich.

Was allerdings stimmt: Der Nährstoffgehalt pflanzlicher Nahrungsmittel unterliegt starken Schwankungen. Ursache dafür sind die jeweiligen Anbau-, Transport- und Lagerungsbedingungen, klimatische Einflüsse und der Erntezeitpunkt. Das spricht für regionale und saisonale Lebensmittel: Sie werden reif geerntet, haben kurze Transportwege und die lagerungsbedingten Nährstoffverluste sind gering.

Real ist dagegen ein Rückgang an sekundären Pflanzenstoffen in modernen Hochleistungssorten. Ebenfalls korrekt ist, dass unsere Böden arm an Selen und Jod sind, was aber geologische Gründe hat und seit Jahrtausenden der Fall ist.

Bezogen auf Mikronährstoffe, zeigt die Studienlage, dass der Grund für Nährstoffmängel nicht in einer »Nährstoffverarmung« der Lebensmittel liegt, sondern in ungesunden, einseitigen und nährstoffarmen Ernährungsweisen. Wenn Sie täglich (wie empfohlen) drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst essen, dazu täglich Nüsse und Beeren, mehrmals in der Woche Hülsenfrüchte, überwiegend Vollkornprodukte und alles mit wenigen tierischen Lebensmitteln ergänzen – dann sind Mikronährstoffmängel auch mit modernen Obst-, Gemüse- und Getreidesorten für Sie kein Thema. Zusätzlich spielt die Zubereitungsart eine Rolle: Vitamin C beispielsweise ist sehr hitzeempfindlich. Während es in Rohkost idealerweise zu fast 100 Prozent erhalten bleibt, liegen die Nährstoffverluste beim Dampfgaren bei 10 bis 15 Prozent, bei der Zubereitung in der Mikrowelle bei etwa 30 Prozent und beim Kochen bei etwa 50 Prozent.

Der Hinweis auf »ausgelaugte Böden« ist also nichts anderes als eine Marketingstrategie von Supplement-Herstellern und eine Ausrede von Menschen, die sich sonst wenig um gesunde und vollwertige Ernährung kümmern.

DREI TIPPS FÜR EINE OPTIMALE NÄHRSTOFFAUFNAHME

Ihre Nährstoffversorgung über normale Lebensmittel können Sie selbst mit einfachen Maßnahmen entscheidend verbessern:

Bevorzugen Sie regionale und saisonale Lebensmittel.Bevorzugen Sie frische Lebensmittel (oder Tiefkühlgemüse/Tiefkühlobst).Bereiten Sie Gemüse, Obst und Beeren schonend zu (dampfgaren statt kochen).

WAS SIND NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL?

Was genau sind eigentlich »Nahrungsergänzungsmittel«? Definiert ist das in §1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Dort heißt es, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind, die

dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form enthalten,in dosierter Form in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden.

Klingt ziemlich kompliziert, doch was bedeutet das? Der vielleicht wichtigste Punkt ist, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel (keine Arzneimittel!) sind, die zur Ergänzung der normalen Ernährung bestimmt sind. Rechtlich gesehen dienen Nahrungsergänzungsmittel nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten – und sie dürfen solche arzneilichen Wirkungen auch nicht besitzen. Hätte ein Nahrungsergänzungsmittel eine therapeutische Wirkung, müsste es als Arzneimittel zugelassen werden. Sie werden in den verschiedenen Kapiteln dieses Buches aber sehen, dass das in der Realität doch etwas anders sein kann.

Selbst wenn Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen genauso Lebensmittel sind wie ein Apfel oder eine Kartoffel, so sehen sie Arzneimitteln trotzdem oft zum Verwechseln ähnlich. Doch nicht nur die Kapsel oder Tablette an sich, sondern die gesamte Aufmachung vieler Präparate machen den Eindruck, ein Arzneimittel vor sich zu haben. Dieser Eindruck ist kein Zufall, sondern wird aus Marketinggründen gezielt erweckt. Warum? Weil Arzneimittel in einem aufwendigen Zulassungsverfahren durch die Behörden auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden. Jeder weiß, dass kein Medikament ohne diese behördliche Prüfung und Zulassung in den Handel kommt. Dadurch, dass viele Nahrungsergänzungsmittel praktisch identisch wie Arzneimittel aussehen, wird der Eindruck erweckt, auch diese Präparate hätten ein rigoroses Zulassungsverfahren durchlaufen. Doch dem ist nicht so. Was kaum jemand weiß: In Deutschland müssen Nahrungsergänzungsmittel weder zugelassen noch behördlich überprüft werden, bevor sie auf den Markt geworfen werden dürfen. Warum? Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich offiziell, wie bereits erwähnt, um Lebensmittel, und das herstellende Unternehmen benötigt daher keine Zulassung, um sie verkaufen zu dürfen. Herstellfirmen müssen also keine Daten dazu liefern, ob ihre Produkte sicher sind. Das Einzige, was sie tun müssen, wenn sie ein neues Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr bringen möchten: Sie müssen das Produkt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über ein Online-Formular registrieren (»anzeigen«). Hierbei handelt es sich allerdings um eine reine Formalität. Vor allem führt weder das BVL noch irgendeine andere Institution eine Bewertung, Prüfung oder Zulassung des angezeigten Nahrungsergänzungsmittels durch. Das hat teilweise schwerwiegende Konsequenzen.

Bei der Qualität und Sicherheit gelten für Nahrungsergänzungsmittel also viel geringere Anforderungen als an Arzneimittel. Beispielsweise müssen Arzneimittelhersteller nachweisen, dass bis zum Ablaufdatum des Medikaments die deklarierte Wirkstoffmenge enthalten ist. Bei Nahrungsergänzungsmitteln kann es während der Lagerung zu erheblichen Verlusten kommen. Bei Arzneimitteln dürfen die Mengenangaben auf der Verpackung um maximal fünf Prozent von der tatsächlichen Dosierung der Wirkstoffe abweichen – bei Nahrungsergänzungsmitteln sind Abweichungen von bis zu 50 Prozent erlaubt.

Verbindliche Höchstmengen gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht. Deshalb enthalten viele Produkte extrem hohe Dosierungen, die Sie mit normalen Lebensmitteln nie erreichen würde. Das kann sehr problematisch und sogar gesundheitsschädlich sein.

WAS SIND »SONSTIGE STOFFE«?

Die gesetzliche Vorgabe, welche Substanzen laut Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen, ist sehr unpräzise. Vitamine und Mineralstoffe sind eindeutig und konkret gesetzlich definiert. Aber was sind »sonstige Stoffe«? Tatsächlich können hierunter fast alle Dinge fallen, die man sich vorstellen kann, denn es gibt keine Liste mit zulässigen »sonstigen Stoffen«. So finden sich hier zum Beispiel Aminosäuren, Fettsäuren, Ballaststoffe, Pflanzenbestandteile, Pflanzenextrakte, Pilze, probiotische Bakterien und viele andere mehr. Nahrungsergänzungsmittel, die Pflanzen oder Pflanzenextrakte enthalten, werden oft als »Botanicals« bezeichnet.

Unterschiede zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln im Überblick

Arzneimittel

Nahrungsergänzungsmittel

Sollen Krankheiten heilen, lindern oder verhüten

Gehören zu den Lebensmitteln und sollen die normale Ernährung ergänzen

Unterliegen dem Arzneimittelrecht

Unterliegen dem Lebensmittelrecht

Müssen vor Inverkehrbringen in einem aufwendigen Prüfverfahren zugelassen werden

Dürfen ohne jede Prüfung oder Zulassung verkauft werden

Durch die Zulassung vorgeschriebene Dosierungen/Höchstmengen

Keinerlei Vorgaben für die Dosierungen/Höchstmengen

Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit müssen vor Inverkehrbringen nachgewiesen werden

Keine Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vorgeschrieben

Im Zulassungsverfahren müssen Angaben zu Nebenwirkungen und möglichen Risiken gemacht werden

Keine Angaben zu Nebenwirkungen und möglichen Risiken

Nach Inverkehrbringen dauerhafte Überwachung möglicher Nebenwirkungen (sogenannte Pharmakovigilanz)

Keine Überwachung möglicher Nebenwirkungen

Mengenangaben auf der Verpackung dürfen um maximal 5 Prozent vom tatsächlichen Gehalt abweichen

Mengenangaben auf der Verpackung dürfen um bis zu 50 Prozent vom tatsächlichen Gehalt abweichen

Nachweis über Mindestgehalt bis zum Ablaufdatum erforderlich

Nachweis über Mindestgehalt bis zum Ablaufdatum nicht erforderlich

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL: EIN MILLIARDENMARKT

1,8 Milliarden Euro – das war der Umsatz für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland im Jahr 2022. Ungefähr ein Viertel davon wird über den Apothekenversandhandel generiert. Der Bestseller bei den Vitaminen ist Vitamin C, bei den Mineralstoffen ist es Magnesium.

Häufig werde ich gefragt, ob Nahrungsergänzungsmittel aus der Apotheke grundsätzlich besser sind als günstigere Supplemente aus der Drogerie oder aus dem Internet. Die Antwort ist ganz klar: Nein. Der apothekenexklusive Verkauf ist meist einfach eine Marketingstrategie, um vom Qualitätsversprechen der Apotheken zu profitieren. Dadurch soll der Eindruck erweckt werden, bei diesen Supplementen handele es sich um besonders geprüfte oder zugelassene Produkte. Das ist aber nicht der Fall. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel – auch wenn sie mit diesen zusammen verkauft werden. Für Supplemente aus Apotheken gibt es keine höheren Qualitätsanforderungen als woanders.

Das Gleiche gilt übrigens für den Vergleich von teuren Markenprodukten und günstigen Eigenmarken in den Drogerien. Entscheidend ist der Blick auf die Zutatenliste – unabhängig davon, wo die Präparate gekauft werden oder welches Markenlabel sie tragen.

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BÖSE PHARMALOBBY, GUTE SUPPLEMENT-HERSTELLER?

In Podiumsdiskussionen höre ich immer wieder die Behauptung, die Pharmaindustrie wolle mit ihren Produkten nur Geld verdienen, während es bei den Herstellfirmen der Nahrungsergänzungsmittel vor allen Dingen um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gehe. Das ist in vielerlei Hinsicht Unsinn.

Es stimmt, dass die Pharmaindustrie Geld verdienen will – aber das will jeder Geschäftsmann oder jede Geschäftsfrau. Nichts daran ist verwerflich, oder werfen Sie Ihrem Bäcker vor, dass er mit seinen Brötchen Geld verdienen will? Es ist einfach absurd zu denken, die Herstellfirmen von Nahrungsergänzungsmitteln würden aus reiner Nächstenliebe Supplemente auf den Markt bringen, um die Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden zu verbessern.

Vielmehr ist es sogar so, dass die Gewinnspannen der herstellenden Unternehmen von Supplementen viel größer sind als in der Pharmaindustrie: Die Herstellfirmen von Medikamenten müssen Milliardensummen in die extrem aufwendige Entwicklung und Zulassung neuer Arzneimittel investieren. Von der ersten Idee für einen neuen Arzneistoff bis zur offiziellen Zulassung vergehen im Schnitt 13 Jahre. Dazwischen liegen umfassende Laboruntersuchungen, Zell- und Tierexperimente, technologische Entwicklungen, Toxizitätstestungen und klinische Studien mit hunderten bis tausenden Patientinnen und Patienten. Der Zulassungsantrag für ein neues Medikament, der bei der Behörde eingereicht werden muss, hat einen Umfang von etwa 500.000 Seiten. Allein die Gebühr für die einfachste Form der Arzneimittelzulassung beträgt um die 230.000 Euro. Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Zulassung eines einzigen Medikaments belaufen sich auf nahezu zwei Milliarden Euro.

Herstellende Unternehmen von Nahrungsergänzungsmitteln brauchen dagegen keine Investitionen in Forschung, Entwicklung, klinische Studien und Zulassung zu stecken. Sie geben bei einem Lohnhersteller ihre gewünschte Rezeptur in Auftrag und können am nächsten Tag mit dem Verkauf beginnen. Das Geld, das sie sich für die jahrelange Forschung sparen, können sie direkt ins Marketing investieren. Ein gutes Beispiel dafür ist das für Katzenstreu und im Straßenbau verwendete Mineral Zeolith (siehe Kasten >): Der Großhandelspreis dafür beträgt um die 80 Cent pro Kilogramm, der Verkaufspreis in Supplementen liegt zwischen 130 bis 180 Euro pro Kilogramm.

Wie gesagt – all das ist legal und legitim, und es spricht überhaupt nichts dagegen, mit Nahrungsergänzungsmitteln Geld zu verdienen. Es sollte nur niemand so tun, als ginge es den Herstellfirmen von Supplementen nicht (wie allen anderen auch) vor allem um eines: um Ihr Geld.

Ganz abgesehen davon ist die weit verbreitete Gegenüberstellung von Pharmaindustrie einerseits und Supplement-Industrie andererseits eine naive Vorstellung, die völlig realitätsfern ist. Die Industrie für Supplemente ist in großen Teilen identisch mit der Pharmaindustrie – alle großen Pharmakonzerne haben eigene Produktlinien für Nahrungsergänzungsmittel oder sind strukturell mit den Herstellfirmen von Nahrungsergänzungsmitteln verbunden.

»DIE PHARMAINDUSTRIE KANN MIT NATURSTOFFEN KEIN GELD VERDIENEN«

Ein weiteres Pseudoargument, auf das ich oft stoße, wenn es um die vermeintliche Wirksamkeit von Supplementen geht: Angeblich gibt es mit Ashwagandha, Propolis oder Resveratrol nur deshalb keine hochwertigen Studien an Menschen, weil die Pharmaindustrie daran kein Interesse habe – schließlich ließen sich Naturstoffe nicht patentieren und vermarkten.

Das ist eine faule Ausrede für die Tatsache, dass viele Supplemente einfach unwirksam sind. Wenn Curcumin & Co. wirklich so wirksam wären, wie von Supplement-Influencerinnen und -Influencern immer behauptet wird, dann würde die Pharmaindustrie schon morgen ein Patent darauf anmelden. Ich habe viele persönliche Kontakte in der Branche – glauben Sie mir: Dort sitzen die besten Chemikerinnen und Chemiker, Technologinnen und Technologen, die es gibt. Um beim Beispiel Curcumin zu bleiben: Es wäre ein Leichtes, den Naturstoff Curcumin chemisch zu modifizieren, Hilfsstoffe hinzuzufügen oder eine bestimmte Freisetzungstechnologie zu wählen – all das würde Curcumin schnell patentierbar machen.

Im Übrigen ist die moderne Medizin voll von Naturstoffen, mit denen die Pharmaindustrie Geld verdient – eben weil sie wirksam sind: Morphium aus Schlafmohn, Atropin aus der Tollkirsche, Penicillin aus einem Schimmelpilz und Aspirin aus der Weidenrinde. Oder denken Sie an die zahlreichen pflanzlichen Arzneimittel wie Efeu- und Thymianextrakte gegen Husten, Baldrian gegen Schlafstörungen oder Johanniskraut gegen Depressionen. Ungefähr ein Drittel all unserer Arzneimittel basieren auf pflanzlichen Naturstoffen.

Wenn die profitorientierte Pharmaindustrie kein Interesse an bestimmten Supplementen hat, dann ganz einfach deshalb, weil man mit unwirksamen Dingen keine Arzneimittelzulassung erhält – denn für so eine Zulassung müsste die Pharmafirma Wirksamkeitsstudien liefern. Als Herstellfirma für Supplemente muss man das nicht und kann Geld machen – völlig ohne Wirksamkeitsnachweis.

WER KONSUMIERT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL?

Besonders häufig werden Nahrungsergänzungsmittel von Menschen gekauft, die sowieso einen besonders gesundheitsbewussten Lebensstil pflegen. Typische Konsumierende sind weiblich, haben einen akademischen Abschluss, ernähren sich gesund, treiben regelmäßig Sport und rauchen nicht. Umgekehrt heißt das: Menschen, die aufgrund ihres ungesunden Lebensstils eigentlich am ehesten von Nahrungsergänzungsmitteln profitieren würden, nutzen diese am wenigsten.

WIE KOMMEN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL AUF DEN MARKT?

Wie Sie im vorherigen Kapitel gesehen haben, dürfen Nahrungsergänzungsmittel Vitamine, Mineralstoffe und »sonstige Stoffe« enthalten – wobei sich in der letzten Gruppe fast alles tummelt, was man sich irgendwie vorstellen kann: Pflanzenextrakte, Aminosäuren, Algen, Pilze und vieles mehr. Oder umgekehrt: Es gibt keine Positivliste an Substanzen, die in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen. Was hineinkommt, ist letztlich allein die Entscheidung des herstellenden Unternehmens. So eine Positivliste, die die für Nahrungsergänzungsmittel zulässigen Inhaltsstoffe auflistet, wird vom Verbraucherschutz immer wieder gefordert.

Mindestens genauso bedenklich ist, dass es für die enthaltenen Substanzen in Deutschland keine gesetzlich verbindlichen Höchstmengen gibt. Konkret heißt das: Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es zwar Höchstmengenempfehlungen, die toxikologisch begründet sind und die darauf abzielen, Gesundheitsschäden durch zu hohe Dosierungen zu vermeiden (Übersicht der Höchstmengenempfehlungen siehe >). Diese wissenschaftlich fundierten Dosisgrenzen sind aber rechtlich nicht bindend. Damit wissen wir zwar, welche Höchstmengen bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht überschritten werden sollten, doch die Herstellfirmen dürfen in Deutschland das Vielfache davon in ihre Präparate geben – völlig legal.

Die Verpackung der Nahrungsergänzungsmittel wird bei der behördlichen Anzeige übrigens (Überraschung!) ebenfalls nicht überprüft. So ist es zu erklären, dass viele Supplemente illegale Werbeaussagen nutzen können (»Schützt vor Krebs«).

KONTROLLEN GIBT ES – THEORETISCH

Wenn Sie jetzt denken, dass in der für die Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln zuständigen Behörde nur verschlafene Verbeamtete sitzen, die ihren Job nicht machen – weit gefehlt. Die Mitarbeitenden dort tun lediglich das, was die Gesetze fordern, und die Prüfung der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln gehört nun mal nicht dazu.

Aber gibt es denn gar keine Kontrolle? Doch, theoretisch schon. Denn Nahrungsergänzungsmittel gehören ja rechtlich betrachtet, wie ich bereits auf > erläutert habe, zu den Lebensmitteln, und zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die örtlichen Lebensmittelüberwachungsämter auf Ebene der Landkreise beziehungsweise der Stadtverwaltungen. In der Regel ist das das zuständige Gesundheitsamt. So führen die Gesundheitsämter stichprobenartig Lebensmittelkontrollen durch – von Dönerbuden bis zu Großkantinen. Der Schwerpunkt dieser Kontrollen liegt aber auf akuten Lebensmittelrisiken, wie zum Beispiel Salmonellen, und nicht auf Nahrungsergänzungsmitteln.

Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsgefährlich ist oder mit illegalen Werbeversprechen Marketing betrieben wird, ist die Überwachungsbehörde in jener Kommune zuständig, wo die Herstellfirma ihren Firmensitz hat. Allerdings kann es in der Realität viele Monate dauern, bis auf die Meldung eines Verdachts tatsächlich eine Kontrolle folgt. Das machen sich einige Firmen geschickt zunutze: Sie wechseln ihren (formellen) Firmensitz innerhalb Deutschlands regelmäßig, sodass sie schon längst woanders sind, wenn die Kontrolle dann doch einmal stattfinden sollte.

Zusammengefasst heißt das: Wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel kaufen, dann wurde es ohne Prüfung oder Zulassung auf den Markt gebracht, kann fast jede mögliche Substanz in beliebig hoher Dosierung enthalten und die Werbeaussagen hat auch niemand überprüft. Manche gesundheitsbezogenen Werbeaussagen sind allerdings zulässig – und damit sind wir beim nächsten wichtigen Thema: »Health Claims«.

GIFTPFLANZEN? KEIN PROBLEM!

Im Rahmen einer ARD-Recherche haben wir vor einigen Jahren ein fiktives Nahrungsergänzungsmittel entwickelt, das neben Vitaminen und Mineralstoffen einen hochgiftigen Stechapfel-Extrakt enthalten sollte. Dieses Produkt wurde natürlich nie hergestellt, aber über das Meldeportal der zuständigen Behörde ordnungsgemäß registriert. Obwohl der Stechapfelextrakt deutlich auf dem Etikett angegeben war (das Etikett muss für die Registrierung fotografiert werden), gab es keinerlei Einspruch von Behördenseite. Eine inhaltliche Prüfung der Inhaltsstoffe ist rechtlich nämlich nicht vorgesehen. Wir hätten das Produkt also ohne Weiteres in den Handel bringen können.

HEALTH CLAIMS: WIRKSAMKEIT NACHGEWIESEN

Selbst wenn Sie den Begriff »Health Claim« noch nie gehört haben: Sie kennen solche Health Claims. Bestimmt haben Sie auf Lebensmitteln irgendwann Aussagen gelesen wie »Stärkt die Abwehrkräfte«, »Für starke Knochen« oder »Reich an Vitamin C«. Genau das sind Health Claims. Haben Sie sich einmal gefragt, ob das nur Marketing ist oder ob Sie solchen Aussagen tatsächlich glauben können? Hier kommt die Antwort.

Health Claims ist der Fachbegriff für gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln. Damit sind »normale« Lebensmittel gemeint, aber eben auch Nahrungsergänzungsmittel. Das Gute ist: Es ist gesetzlich geregelt, ob solche Health Claims bei einem bestimmten Lebensmittel verwendet werden dürfen oder nicht. Niemand darf solche Aussagen für sein Produkt nutzen, ohne dass der entsprechende Health Claim vorher mit wissenschaftlichen Studien belegt und behördlich genehmigt worden ist. Zuständig für die Prüfung der Health Claims ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen, dürfen die herstellenden Unternehmen von Nahrungsergänzungsmitteln solche Health Claims für ihr Produkt nur dann nutzen, wenn sie in Studien nachweisen konnten, dass die behaupteten Wirkungen tatsächlich vorhanden sind. Ist das der Fall, wird das Lebensmittel mit dem zugehörigen Health Claim in die Positivliste der Europäischen Union aufgenommen, und ab diesem Zeitpunkt darf die Aussage verwendet werden.

Aktuell sind in der Europäischen Union 223 verschiedene Health Claims zugelassen, von A wie Aktivkohle (»Aktivkohle trägt zur Verringerung übermäßiger Blähungen nach dem Essen bei«) bis Z wie Zink (»Zink hat eine Funktion bei der Zellteilung«). Ebenfalls interessant: Über 2.000 Anträge auf Health Claims wurden bisher abgelehnt, weil die behauptete Wirkung nicht belegt werden konnte.

Diese Positivliste mit zulässigen Health Claims können Sie direkt für sich nutzen (QR-Code siehe Kasten). Wenn Sie ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel kaufen möchten und Sie sehen auf der Verpackung oder der Homepage der Herstellfirma solche Health Claims, können Sie mit der Positivliste einfach und schnell überprüfen, ob diese Aussagen wirklich durch Studien belegt sind.

DIE POSITIVLISTE FÜR HEALTH CLAIMS

Über diesen QR-Code gelangen Sie zur offiziellen Health-Claims-Liste. Die dort genannten Health Claims dürfen verwendet werden, da sie wissenschaftlich belegt sind. Um einen Health Claim zu überprüfen, rufen Sie einfach die Liste auf und suchen nach dem Inhaltsstoff Ihres Präparats. Ist der Health Claim in der Positivliste aufgeführt, gibt es wissenschaftliche Daten, die die Wirkung belegen. Steht der Health Claim dagegen nicht in der Liste oder ist er durch »non-authorised« (nicht zugelassen) gekennzeichnet, wird er von der Herstellfirma illegalerweise verwendet.

WELCHE HEALTH CLAIMS GIBT ES?

Es gibt zwei Arten von Health Claims. Zur ersten Gruppe gehören Aussagen über die Bedeutung eines Nährstoffs für normale Körperfunktionen. Einige Beispiele:

»Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei«»Vitamin K trägt zur normalen Blutgerinnung bei«»EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei«

Hier ist es wichtig, sich klarzumachen, dass es lediglich um normale Körperfunktionen geht – und nicht um eine therapeutische Wirkung! Es stimmt, dass Kalzium wichtig für gesunde Knochen ist; das heißt aber eben nicht, dass Sie besonders starke Knochen bekommen, wenn Sie ein kalziumhaltiges Nahrungsergänzungsmittel einnehmen, obwohl Sie über Ihre Nahrung ausreichend Kalzium aufnehmen. Erst recht bedeutet dieser Health Claim nicht, dass Sie mit dem entsprechenden Produkt Knochenkrankheiten (zum Beispiel Osteoporose) heilen können. Das ist der Grund, weshalb der Health Claim »Kalzium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt« erlaubt ist, während »Kalzium für starke Knochen« verboten ist.

Zur zweiten Gruppe von Health Claims gehören Aussagen über die Bedeutung eines Nährstoffs zur Verringerung eines Krankheitsrisikos. Beispielsweise ist für das Beta-Glucan aus Hafer folgende Aussage zulässig: »Hafer-Beta-Glucan verringert nachweislich den Cholesterolgehalt im Blut. Ein hoher Cholesterolwert gehört zu den Risikofaktoren für eine koronare Herzerkrankung.«

Doch hier gilt: Die nachgewiesene Wirkung eines Nährstoffs beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittels zur Verringerung eines bestimmten Krankheitsrisikos bedeutet nicht automatisch, dass das Produkt zur Therapie dieser Krankheiten wirksam wäre.

ARZNEIMITTELZULASSUNG NICHT GESCHAFFT?

… dann ist das doch die ideale Voraussetzung als Nahrungsergänzungsmittel, oder nicht?

Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wissen: Wenn Arzneimittel herstellende Unternehmen in ihren Laboren Lebensmittelinhaltsstoffe auf medizinische Wirkungen testen und sich diese als unwirksam erweisen, dann verkaufen sie diese Substanzen gerne an die Lebensmittelindustrie, wo sie als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden. Das heißt: Die Tatsache, dass die Produkte als Supplement und nicht als Arzneimittel vermarktet werden, ist fast immer der Beleg dafür, dass sie keine medizinischen Wirkungen besitzen.

NACHWEISLICH UNWIRKSAM: UNZULÄSSIGE HEALTH CLAIMS

Health Claims dürfen sich also auf den Nährstoffgehalt, die Bedeutung für normale Körperfunktionen und die Prävention von Krankheiten beziehen. Immer unzulässig sind Werbeaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln, die den Eindruck von Medikamenten erwecken oder die die Heilung von Krankheiten versprechen (krankheitsbezogene Aussagen). Das heißt: Wenn Sie das nächste Mal ein Produkt sehen mit der Aufschrift »Vitamin C – zur Linderung von Erkältungen«, dann ist das ganz klar illegal. Das Gleiche gilt übrigens für »Anti-Hangover-Shots«, die zur Behandlung des Katers nach durchzechter Nacht beworben werden.

Der Grund dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel (und andere Lebensmittel) nicht mit therapeutischen Wirkungen beworben werden dürfen, ist ganz einfach: Hätte das Produkt tatsächlich einen therapeutischen Effekt (könnten Vitamin-C-Supplemente also Erkältungen wirklich lindern, verkürzen oder heilen), dann wäre es kein Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein Arzneimittel – und müsste als solches zugelassen werden.

Das heißt also: Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur deshalb einfach so verkauft werden, weil sie eben keine Arzneimittel mit therapeutischen Wirkungen sind. Sehen Sie ein Supplement, das mit irgendeiner Krankheitswirkung (siehe Kasten) wirbt, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist das Produkt völlig unwirksam (meistens), und damit ist die Werbeaussage illegal. Oder das Produkt ist doch wirksam (selten), und damit ist der Verkauf als Nahrungsergänzungsmittel illegal.

Leider finden Sie auf Nahrungsergänzungsmitteln (und anderen Lebensmitteln) immer wieder Health Claims, die nicht zugelassen sind. Lassen Sie die Finger von solchen Produkten! Die Verwendung nicht zugelassener Health Claims zeigt Ihnen, dass das herstellende Unternehmen Ihnen mit unseriösen Versprechen das Geld aus der Tasche ziehen will. Und wenn es das Unternehmen schon bei den Werbeaussagen nicht so genau nimmt – meinen Sie, es kümmert sich gut um die Schadstoffbelastung oder Zusammensetzung seiner Produkte?

Bekannte Beispiele für unzulässige Health Claims sind:

»Zur Linderung/Verhütung von Krankheit XY«»X Kilo weniger in Y Wochen«»Zur Stärkung von …«, »Zur Förderung von …«»Für gesundes Wachstum«»Detox«»Antioxidative Wirkung«, »Enthält Antioxidantien«»bekömmlich« bei Bier und Wein»Für ein gesundes Herz-Kreislauf-System«»Vitamin K2 trägt zur Gesundheit der Blutgefäße bei«»Vitamin C wirkt als Radikalfänger«

»GESUNDHEITSWIRKUNG« UND »KRANKHEITSWIRKUNG« – ZWEI UNTERSCHIEDLICHE PAAR SCHUHE!

Der Begriff Gesundheitswirkung ist identisch mit dem Begriff Health Claim und ist, wie wir gelernt haben, zulässig, wenn die Wirkung nachgewiesen wird. Sie bezieht sich immer auf eine gesunde Körperfunktion (zum Beispiel: »Trägt zu einem funktionierenden Immunsystem bei« oder »Trägt zu einem normalen Cholesterolspiegel bei«). Der Begriff Krankheitswirkungen hingegen ist für Nahrungsergänzungsmittel und alle Lebensmittel immer unzulässig. Er bezieht sich auf die Vermeidung oder Heilung von Krankheiten (zum Beispiel: »Schützt vor Erkältungen«, «Senkt den erhöhten Cholesterolspiegel« oder »Wirksam bei Akne«).

INSTAGRAM: VERBOTENE HEALTH CLAIMS WEIT VERBREITET

2021 hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart die Instagramprofile von 38 Supplement-herstellenden Firmen analysiert. In ca. 5.000 Posts dieser Firmen wurden fast 1.000 Health Claims von Nahrungsergänzungsmitteln identifiziert, von denen 39 Prozent unzulässig waren. Schlimm genug. Doch noch viel drastischer waren die Ergebnisse bei der Überprüfung von Influencerinnen und Influencern aus den Bereichen Fitness, Beauty, Yoga, Alternativmedizin und Ernährungsberatung: Bei 565 Instagram-Stories waren 90 Prozent aller verbreiteten Health Claims unzulässig.

»BOTANICALS« UND BÜROKRATIE

Grundsätzlich ist es ein guter Ansatz im Sinne des Verbraucherschutzes, dass Health Claims nur nach offizieller Prüfung der Studienlage verwendet werden dürfen. Doch das aktuelle System hat zwei gravierende Schwachstellen:

Die behördliche Prüfung der Health Claims bezieht sich auf Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Lebensmittelinhaltsstoffe – nicht jedoch auf Pflanzenbestandteile und -extrakte (sogenannte »Botanicals«). Für diese pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel dürfen Health Claims ohne Prüfung verwendet werden. Das ist übrigens der Hauptgrund dafür, weshalb Botanicals seit Jahren einen wahren Boom erleben – gesundheitsbezogene Aussagen, die für Vitamine streng geprüft werden, dürfen für Pflanzenextrakte einfach so genutzt werden.

Die zweite Schwachstelle liegt darin, dass die behördliche Prüfung der Studienlage zu einem bestimmten Health Claim teilweise mehrere Jahre dauert. So kann es sein, dass die Wirksamkeit bestimmter Präparate inzwischen zwar in Studien nachgewiesen ist, die offizielle Genehmigung des Health Claims aber noch aussteht. Außerdem ist es immer möglich, dass für ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel kein Health Claim zugelassen ist, weil bisher einfach noch niemand den Antrag auf Prüfung gestellt hat – obwohl die positive Wirkung faktisch vorhanden ist.

»FETTREDUZIERT« HEISST NICHT »GESUND«

Neben den »Health Claims« (gesundheitsbezogene Aussagen) gibt es »Nutrition Claims« (nährwertbezogene Aussagen). Hierzu gehören Dinge wie »ohne Zuckerzusatz«, »fettreduziert«, »hoher Proteingehalt« oder »ballaststoffreich«. Diese Aussagen liefern keine Information darüber, ob das Lebensmittel besonders gesund ist oder nicht. Beispielsweise kann ein »fettreduziertes« Produkt mehr Kalorien enthalten als das Originalprodukt – weil mehr Zucker zugesetzt wurde.

WIE SIE VOM SUPPLEMENT-MARKETING MANIPULIERT WERDEN

Wie wir im Kapitel zu den Health Claims (siehe >) gesehen haben, sind krankheitsbezogene Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten. Es darf also nicht der Eindruck erweckt werden, mit dem jeweiligen Produkt könnten Sie Krankheiten heilen oder lindern. Manche Firmen machen das trotzdem, weil sie einfach darauf hoffen, solange Gewinne einstreichen zu können, bis sie durch die Lebensmittelaufsicht gestoppt werden – und das kann leider sehr lange dauern. Andere Unternehmen dagegen nutzen Schlupflöcher und rechtliche Grauzonen, um Sie mit illegalen Werbeversprechen zu ködern. Die folgenden Beispiele sind keineswegs eine vollständige Aufzählung, sondern sollen Ihnen lediglich die Augen für besonders häufige Manipulationsstrategien im Supplementbereich öffnen.

INFLUENCER-MARKETING

Eigentlich sollte es mittlerweile jeder wissen: Wenn Influencerinnen und Influencer auf Instagram, TikTok, YouTube und in anderen sozialen Medien von ihren Erfolgserlebnissen mit bestimmten Supplementen berichten, dann ist das so gut wie immer bezahlte Werbung – auch wenn es (illegalerweise) nicht als solche gekennzeichnet ist. Das ist kein neues Phänomen, und trotzdem erlebe ich immer wieder Patientinnen und Patienten, die auf solche Werbelügen hereinfallen. Unternehmen nutzen die Glaubwürdigkeit dieser Personen, um krankheitsbezogene Werbeaussagen zu verbreiten, die ihnen als herstellende Firma rechtlich absolut verboten sind. So können sie immer sagen, dass das nur »Erfahrungsberichte« von Einzelpersonen sind und eben keine »offizielle« Firmenwerbung.

KOMMENTARFUNKTION AUF WEBSITES UND SOCIAL MEDIA

Einige Unternehmen nutzen scheinbar unabhängige Kommentare als Produktwerbung, die eigentlich illegal ist. Ein Beispiel: Die Herstellfirma von Vitamin-C-Brausetabletten darf nicht behaupten, ihr Präparat würde vor einer Coronainfektion schützen. Auf der Website und den Social-Media-Profilen erstellt sie deshalb einen Kommentarbereich und stellt die Frage: »Welche Erfahrungen hast du mit unserem Präparat und Corona gemacht?«. Schnell gibt es unzählige Kommentare angeblicher Nutzerinnen und Nutzer, die aus ihrer persönlichen Erfahrung berichten (»… mir hat es super geholfen«, »… kein Corona mehr, seit ich das Präparat einnehme«). Diese Kommentare sind oft vom Unternehmen selbst geschrieben oder in Auftrag gegeben. Da es sich aber vorgeblich um persönliche Meinungen handelt, ist es fast unmöglich, gegen diese Art des Marketings vorzugehen.

In die gleiche Kategorie gehören auch sogenannte Testimonials irgendwelcher Promis, die erzählen, wie gut sie mit Präparat XY abgenommen haben oder dass sie damit ihren Krebs besiegt haben. So ist es beispielsweise weit verbreitet, sich als Supplement herstellende Firma auf Instagram von einem scheinbaren Kunden-Account selbst Nachrichten zu schicken, davon Screenshots zu machen und diese dann zu teilen. Das sieht so aus, als wäre das echtes Feedback aus der Community, die von den »Wunderwirkungen« des Supplements berichtet. Sie lesen dann all diese »Erfolgsgeschichten« und glauben vielleicht, all das wäre real.

BEZAHLTE AMAZONBEWERTUNGEN

Eine andere manipulative Marketingmasche besteht darin, dass Unternehmen ein Buch über ihr Produkt in Auftrag geben und dann die Amazonbewertungen durch vermeintlich zufriedene Kundinnen und Kunden füllen lassen. Ein Beispiel: Eine Firma von Omega-3-Kapseln lässt ein kleines Buch über Omega-3-Fettsäuren schreiben (zum Beispiel: »Omega-3: Bedeutung für unsere Gesundheit«). Alle Inhalte des Buches sind korrekt und rechtlich zulässig, weil keine Heilung von Krankheiten versprochen wird. In den Amazonbewertungen zu diesem Buch aber finden sich die bezahlten Kommentare von Menschen, die mit Omega-3-Kapseln angeblich ihre Krankheiten geheilt haben (»Tolles Buch! Bei mir haben Omega-3-Kapseln wahre Wunder bewirkt. Seit ich die Kapseln von XY nehme, habe ich überhaupt keine Heißhungerattacken mehr!«). Dass diese Kommentare vom Unternehmen beauftragt oder von anonymen Accounts direkt selbst geschrieben werden, sehen Sie natürlich nicht.

VERSTECKTE WERBUNG IN INTERNETFOREN

Zu jeder Befindlichkeitsstörung und Krankheit gibt es heute Internetforen und -selbsthilfegruppen. Einige Unternehmen nutzen diese Gruppen, um versteckte Werbung für ihre Produkte zu machen. Das passiert nicht durch offensichtliche Werbebanner, sondern vermeintlich »echte« Patientinnen und Patienten, die von ihren Erfolgserlebnissen berichten. Dahinter stecken oft bezahlte Fake-Profile oder Chatbots, die direkt durch die Marketingabteilung des Unternehmens gesteuert werden. Auch so lassen sich unzulässige Health Claims geschickt verbreiten.

Bitte glauben Sie nicht, wenn in Onlineforen Patientinnen und Patienten berichten, dass sie dank hochdosierter Vitamin-D-Präparate von ihrer Multiplen Sklerose (MS) geheilt wurden. Oder wenn jemand schreibt, wie er dank grünem Kaffeeextrakt 20 Kilo verloren hat. Oder wenn durch hochdosiertes Vitamin C die Krebsmetastasen verschwunden sind. Es ist immer ein Alarmzeichen, wenn von angeblichen Privatpersonen Supplement-Empfehlungen gegeben und unrealistische Erfolgsberichte geteilt werden, die nicht nur dem Stand der Medizin, sondern jeder Lebenserfahrung und dem gesunden Menschenverstand widersprechen.

KREBS UND DEMENZ: DAS GESCHÄFT MIT DER ANGST

Oft werden Supplemente als Wundermittel gegen Krebs oder Demenz (vor allem Alzheimer-Demenz) vermarktet. Das ist natürlich illegal, weil es diese Wirkung nicht gibt – trotzdem werden solche Heilsversprechen aber gemacht. Beide Erkrankungen machen Menschen große Angst, sodass sie bereit sind, ihr Geld für Dinge auszugeben, die hier eine präventive oder sogar heilende Wirkung versprechen. Es ist menschlich verständlich, dass man im Angesicht unheilbarer Krankheiten zum letzten Strohhalm greift, doch lassen Sie sich nicht täuschen: Wenn irgendein Unternehmen verspricht, dass sein Supplement vor Krebs oder Demenz schützt oder gegen eine dieser Krankheiten wirksam ist, dann handelt es sich um Betrug. Hundertprozentig. Es gibt leider keine Supplemente mit solchen Wirkungen.

ZEOLITH UND BENTONIT: KATZENSTREU ALS SUPPLEMENT

Zeolith ist ein natürlich vorkommendes Mineralgestein. Im Marketing läuft Zeolith manchmal unter »Vulkanmineralien« oder »Klinoptilolith«. In die gleiche Kategorie fällt auch das Tongestein Bentonit, das durch die Verwitterung vulkanischer Asche entsteht. Zeolith und Bentonit besitzen eine sehr poröse Struktur. Dadurch können diese Mineralien technisch überall dort genutzt werden, wo andere Stoffe filtriert oder gebunden werden sollen – zum Beispiel in Katzenstreu (bindet Geruchsstoffe), in Geschirrspülern (bindet Schmutz) oder im Straßenbau (bindet Feuchtigkeit).

Zeolith und Bentonit sind oft mit Aluminium und hochgiftigen Schwermetallen belastet. Deshalb dürfen Zeolith und Bentonit weder als Nahrungsergänzungsmittel noch als normales Lebensmittel verkauft werden. Trotzdem werden sie im Internet zur »Entgiftung« beziehungsweise »Entschlackung« (»Detox«), als »Immunbooster« und als Wundermittel gegen Krebs und psychische Erkrankungen vermarktet (siehe >). Für keine dieser behaupteten Wirkungen gibt es irgendeinen Beleg. Ganz im Gegenteil: Zeolith und Bentonit binden als »Superabsorber« die Nährstoffe aus der Nahrung, sodass diese in Ihrem Darm nicht mehr aufgenommen werden können.

Da die Unternehmen natürlich selbst am besten wissen, dass sie Zeolith und Bentonit nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkaufen dürfen, werden die Präparate meist als »Medizinprodukt« deklariert und enthalten den Hinweis »Nicht zum Verzehr geeignet«. Indirekt werden die Konsumierenden dann über Influencerinnen und Influencer, die von vermeintlichen Wunderwirkungen berichten, doch zum Verzehr aufgefordert. Zeolith und Bentonit gehören zum Schlimmsten, was es im Supplementbereich gibt. Lassen Sie die Finger davon, wenn Ihnen Ihre Gesundheit lieb ist!

TRASH SCIENCE: STUDIEN ALS WIRKSAMKEITSBELEG

Als vermeintlich eindeutige Belege für die Wirkungen eines Supplements werden oft wissenschaftliche Studien genannt. Entweder verweisen Influencende auf diese Studie oder das herstellende Unternehmen postet sie direkt auf der eigenen Website. So kann es unzulässige Health Claims einfach umgehen. Indem es auf der Website eine scheinbar wissenschaftliche Studie teilt, die angeblich belegt, dass der verkaufte Grünteeextrakt Krebs heilt, kann es sich juristisch einfach herausreden: »Ich behaupte ja gar nicht, dass mein Präparat Krebs heilt. Ich teile hier nur Studienergebnisse unabhängiger Wissenschaftler.«

Bitte nehmen Sie es nicht persönlich: Aber falls Sie keinen entsprechenden fachlichen Hintergrund und nicht jahrelange Erfahrung in der Beurteilung wissenschaftlicher Studien haben, werden Sie nicht einschätzen können, ob die Ergebnisse solch einer Einzelstudie wirklich aussagekräftig sind oder nicht. Das ist ungefähr so, als würde mir ein Uhrmachermeister ein mechanisches Uhrwerk – bestehend aus mehreren Hundert winzigen Einzelteilen – vorlegen und mich fragen, ob alles korrekt ist. Ich habe von Uhrwerken absolut keine Ahnung und er könnte mir alles erzählen.

Ähnlich sieht es bei wissenschaftlichen Studien aus: Um die Qualität einer einzelnen Studie beurteilen zu können, ist sehr detailliertes Wissen in vielen Bereichen erforderlich: Stärken und Schwächen der gewählten Methodik, biochemische und medizinische Hintergründe sowie statistische Verfahren. Zusätzlich ist es zwingend notwendig, die Gesamtstudienlage zu der untersuchten Fragestellung zu kennen. Etwas zugespitzt ist es nämlich so, dass Sie mit einer einzelnen Studie so gut wie alles »beweisen« können, wenn Sie die Studie entsprechend konzipieren. Für jemanden, der nur die vom Supplement-herstellenden Unternehmen als Wirksamkeitsbeleg genannten Studien kennt, mag das zwar überzeugend wirken – aber wissen Sie, ob nicht zehnmal so viele und methodisch bessere Studien die Unwirksamkeit belegt haben? Dazu müssen Sie eine umfassende Datenbankrecherche durchführen – und auch diese Studien wiederum detailliert bewerten.

Ich selbst lese jeden Tag medizinische Studien, weil es zu meinem Beruf gehört. Ich habe Jahre meines Lebens damit verbracht, selbst Studien zu planen und durchzuführen – im Labor, in Tierexperimenten, mit gesunden Probandinnen und Probanden sowie mit Patientinnen und Patienten. Und trotzdem ist es noch heute selbst bei mir so, dass ich bei einer Studie zu einem mir unbekannten Themenkomplex mehrere Stunden recherchieren muss, um die Qualität dieser Studie beurteilen zu können. Falls das bei Ihnen nicht zufällig zur Jobbeschreibung gehört, werden Sie dafür nicht die Ressourcen haben. Genau das wissen die Unternehmen und posten munter Einzelstudien, die sowieso nur die wenigsten Menschen fachlich bewerten können.

WAS SIND »NOVEL FOODS«?

»Novel Food« ist der Fachbegriff für neuartige Lebensmittel. Hierbei handelt es sich um Lebensmittel, die vor 1997 in der Europäischen Union nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Risiken zu schützen, müssen solche neuartigen Lebensmittel in der EU geprüft und zugelassen werden, bevor sie verkauft werden dürfen. Das gilt auch für neuartige Nahrungsergänzungsmittel. Bekannte Beispiele solcher Novel Foods sind Chiasamen, Krillöl, Algenöl und Lebensmittel auf Insektenbasis.

Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel ein neuartiges Lebensmittel, muss dieses ebenfalls offiziell zugelassen werden (zum Beispiel Vitamin-K2-Präparate). Keine Zulassung als Novel Food besitzt übrigens Cannabidiol (CBD) (siehe >). Obwohl weit verbreitet, ist der Verkauf CBD-haltiger Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel deshalb nicht legal.

VITAMINE KANN MAN NICHT ÜBERDOSIEREN, ODER?

Der sieben Monate alte Säugling wurde kurz nach Mitternacht von seinen besorgten Eltern in die Notaufnahme gebracht, weil das Kind seit mehreren Stunden völlig apathisch und sein Herzrasen am Oberkörper mit bloßem Auge zu sehen war. Die Situation war offensichtlich lebensbedrohlich und das Kind wurde sofort auf die Intensivstation gebracht. Kurze Zeit später waren die Ergebnisse der Blutuntersuchung da: Die Werte der Elektrolyte Kalium und Natrium waren völlig entgleist und der Kalziumwert war extrem hoch. Im Ultraschall konnte eine fortgeschrittene Nierenverkalkung festgestellt werden. Diese Symptome deuten auf eine Vitamin-D-Vergiftung hin.

Im Gespräch erzählten die Eltern, dass sie ihrem Kind anfänglich Vitamin D in der vom Kinderarzt verordneten Dosierung gegeben hatten (500 Internationale Einheiten (I.E.) pro Tag). Seit einiger Zeit hatten Sie allerdings auf ein hochkonzentriertes Vitamin-D-Präparat umgestellt, weil Bekannte ihnen erzählt hatten, dass die »normalen« Vitamin-D-Dosierungen viel zu niedrig seien und dass man Vitamin D sowieso nicht überdosieren könne – weil es ja vom Körper selbst gebildet wird.

Ein fataler Irrtum. Statt der 500 I.E. pro Tag hatten die Eltern ihrem Kind in bester Absicht Vitamin-D-Tropfen in einer Dosierung von 40.000 Einheiten pro Tag gegeben. Damit war die Diagnose klar: eine lebensgefährliche Vitamin-D-Vergiftung. Durch die intensivmedizinische Behandlung konnte das Kind ohne bleibende Schäden nach zwei Wochen entlassen werden.

Dieser Fall ist nicht konstruiert, sondern hat sich wirklich so zugetragen. Er wurde in anonymisierter Form der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft gemeldet, für die ich regelmäßig Fallberichte über Gesundheitsschäden durch Nahrungsergänzungsmittel begutachte. In anderen Fällen sind Vitamin-D-Überdosierungen nicht so glimpflich ausgegangen, sondern haben zu schwersten Nierenschäden geführt, wodurch die Betroffenen für den Rest ihres Lebens zur Dialyse (»Blutwäsche«) müssen.

AUCH WASSERLÖSLICHE VITAMINE KANN MAN ÜBERDOSIEREN!

Vitamin D gehört zu den fettlöslichenVitaminen. Es braucht Fett, um gut vom Körper aufgenommen werden zu können – deshalb sollten Sie Vitamin-D-Präparate am besten zusammen mit fetthaltigen Lebensmitteln einnehmen. Das Gleiche gilt für die anderen fettlöslichenVitamine E, K und A (beziehungsweise die Vitamin-A-Vorstufe Betacarotin).

Im Körper werden diese fettlöslichen Vitamine im Fettgewebe gespeichert. Anders sieht es bei den wasserlöslichenVitaminen (Vitamin C und die verschiedenen B-Vitamine) aus: Sie lagern sich nicht im Fettgewebe ein, sondern befinden sich im Blut, in den Zellen und in den verschiedenen Flüssigkeiten im Körper.

Vielleicht haben Sie schon einmal den Satz gehört, man könne wasserlösliche Vitamine nicht überdosieren – was zu viel sei, werde einfach mit dem Urin ausgeschieden. Das stimmt leider nur bedingt, denn heute wissen wir: Auch wasserlösliche Vitamine kann man so überdosieren, dass das Risiko für Gesundheitsschäden steigt. Zwar werden Vitamin C und die B-Vitamine tatsächlich relativ schnell mit dem Urin ausgeschieden, wenn Sie sie in zu großer Menge einnehmen. Allerdings sind auch diese Vitamine in der Zeit zwischen der Aufnahme und der Ausscheidung mehrere Stunden im Körper, und das kann ausreichen, um Schäden zu verursachen. Sie können sich das wie beim Alkohol oder Kochsalz vorstellen: Beide Substanzen sind gut wasserlöslich, werden im Körper schnell abgebaut beziehungsweise ausgeschieden – und trotzdem können Sie sich damit schwer schädigen.

Konkrete Gesundheitsrisiken durch zu hoch dosierte wasserlösliche Vitamine sind zum Beispiel:

Vitamin C: Durchfall, Nierenschäden (bei Vorerkrankungen)Vitamin B6: NervenschädenVitamin B9 (Folsäure): erhöhtes DarmkrebsrisikoVitamin B12: erhöhtes Lungenkrebsrisiko

Warnung vor Vitamin-B6-Überdosierung

Im Sommer 2023 wurde über das Warnportal der Bundesländer (www.lebensmittelwarnung.de) die dringende Warnung vor einem Nahrungsergänzungsmittel namens »Ortho-Arthrose« verbreitet. Das Präparat enthielt einen so hohen Gehalt an Vitamin B6, dass eine direkte Gesundheitsgefahr bestand. Vitamin B6 ist zwar unverzichtbar für die normale Funktion des Nervensystems, aber zu viel davon kann selbst zu Nervenschäden führen. Während das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Vitamin-B6-Maximaldosierung von 3,5 Milligramm pro Tag empfiehlt, enthielt das genannte Präparat 50 Milligramm Vitamin B6 pro Kapsel, und der Hersteller empfahl, täglich zwei bis vier Kapseln einzunehmen. Damit lag die Tageszufuhr bei bis zu 200 Milligramm und war damit mehr als 50-mal so hoch wie die toxikologisch unbedenkliche Höchstmenge.

RISIKO DURCH UNTERVERSORGUNG UND ÜBERDOSIERUNG

Anders als bei Schadstoffen, von denen wir möglichst wenig aufnehmen sollten, gilt es bei den lebenswichtigen Vitaminen und Mineralstoffen, nicht nur eine Überdosierung, sondern auch eine Unterversorgung zu verhindern.

Die Empfehlungen dazu, wie viel von einem bestimmten Nährstoff wir im Rahmen einer gesunden Ernährung aufnehmen sollten, stammen von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese Zufuhrempfehlungen sollte man durchschnittlich erreichen, um ausreichend versorgt zu sein. Nach oben hin – das heißt zur Vermeidung von Überdosierungen – gibt es in Deutschland allerdings keine gesetzlich verbindlichen Höchstmengen. Wie Sie im Kapitel zur Markteinführung von Nahrungsergänzungsmitteln (siehe >) gesehen haben, können Supplemente bei uns beliebig hoch dosiert werden.

Allerdings gibt es zwei Informationsquellen, die Sie für sich nutzen können, um sich vor Überdosierungen durch Nahrungsergänzungsmittel zu schützen:

Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR):

Diese Empfehlungen beziehen sich auf die höchste Dosierung von Nahrungsergänzungsmitteln, die noch als unbedenklich eingestuft wird. Die Übersicht dazu finden Sie auf >. Präparate, die höher dosiert sind, als in dieser Liste angegeben, sollten Sie nur einnehmen, wenn bei Ihnen ein ärztlich diagnostizierter Mangel vorliegt.

Die Tolerable Upper Intake Level der europäischen Lebensmittelbehörde (Tabelle UL-Werte; siehe >):

Diese sogenannten »UL-Werte« geben die maximale Tageszufuhr für Nährstoffe an, die noch als sicher eingestuft wird. Die Angaben hier beziehen sich nicht nur auf Nahrungsergänzungsmittel, sondern auf die Nährstoffzufuhr aus allen Quellen.

Der UL-Wert für Kalzium liegt bei 2.500 Milligramm pro Tag. Das heißt: Pro Tag sollten Sie höchstens 2.500 Milligramm Kalzium aufnehmen – egal ob aus Nahrungsergänzungsmitteln oder aus normalen Lebensmitteln. Gleichzeitig bedeutet das, dass Sie diesen Maximalwert nicht allein mit Nahrungsergänzungsmitteln erreichen sollen. Denn Sie ernähren sich ja (hoffentlich!) nicht nur von Supplementen. Kommen Sie allein mit Ihren Präparaten auf 2.500 Milligramm Kalzium pro Tag, liegt Ihre Gesamttageszufuhr ziemlich sicher über diesem sicheren Höchstwert, denn mit Mineralwasser, Milchprodukten und Soja nehmen Sie ja ebenfalls Kalzium auf. Sie sollten also keine Präparate nehmen, mit denen Sie den UL-Wert schon ausschöpfen – zumindest dann nicht, wenn Sie noch etwas anderes essen möchten.

Tolerable Upper Intake Level der europäischen Lebensmittelbehörde für nicht-schwangere Erwachsene

UL-Wert

Mineralstoffe

Jod

600 µg/Tag

Kalzium

2.500 mg/Tag

Magnesium

250 mg/Tag

Selen

255 µg/Tag

Zink

25 mg/Tag

Vitamine

Vitamin A

3.000 µg/Tag

Vitamin B6

12 mg/Tag

Vitamin B9 (synthetische Folsäure)

1.000 µg/Tag

Vitamin B12

UL-Wert nicht festsetzbar

Vitamin C

UL-Wert nicht festsetzbar

Vitamin D

100 µg/Tag (= 4.000 I.E./Tag)

Vitamin E

300 mg/Tag

Vitamin K

UL-Wert nicht festsetzbar

Auswahl an UL-Werten: Diese Zufuhrmengen (kombiniert aus Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln) sollten nicht überschritten werden.

WIE SIEHT’S AUS BEI EINEM MANGEL?

Eine Ausnahme bei der Nutzung der UL-Werte gibt es allerdings: Wenn bei Ihnen im Rahmen einer Blutuntersuchung ein konkreter Nährstoffmangel festgestellt wurde, ist es oft sinnvoll (und medizinisch richtig!), diesen Mangel mit einer sehr hohen Startdosis zu beheben. So ist es durchaus berechtigt, dass Sie bei einem schweren Vitamin-D-Mangel eine Hochdosis von 20.000 I.E. oder sogar 100.000 I.E. erhalten, obwohl der UL-Wert für Vitamin D bei 4.000 I.E. liegt. Diese UL-Werte beziehen sich aber eben nur auf die Tageshöchstzufuhr bei gesunden Menschen ohne nachgewiesenen Nährstoffmangel.

WAS HEISST »ORTHOMOLEKULAR«?

Hochdosierte Mikronährstoffpräparate, deren Dosierungen oft erheblich über den toxikologisch sicheren Zufuhrmengen liegen, werden von den Unternehmen gerne als »orthomolekular« bezeichnet. Die Vertreter dieses Ansatzes titulieren die Nutzung solcher Hochdosispräparate als »orthomolekulare Medizin«. Hierbei handelt es sich um einen alternativmedizinischen Marketingbegriff, genauso wie die Bezeichnung »Vitalstoffe« für Vitamine und Mineralstoffe. Ein Nachweis der Wirkung der orthomolekular dosierten Präparate in der Prävention oder Therapie von Krankheiten fehlt bisher. Daran ändert auch nichts, dass der Begriff maßgeblich vom NobelpreisträgerLinus Pauling geprägt wurde.

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