Der (Straf- )Prozess - Andreas Weiss - E-Book

Der (Straf- )Prozess E-Book

Andreas Weiß

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Beschreibung

Nach etlichen Vorfällen in den letzten Jahrzehnten erbringt der Autor Urkundsbeweis für massive Auffälligkeiten und rechtswidrige Vorgehensweisen seitens Dritter in Strafverfahren, sowie daraus resultierender Untersuchungshaft. Zu "dringendem Tatverdacht" nach elf Monaten nicht mehr zulässige Haftbefehle, blockierter Zahlungsverkehr, rechtswidrig verhinderte Einkäufe mit resultierendem Nikotinentzug, und ebenfalls acht Wochen ohne korrekte ärztliche Untersuchung als nachgewiesener Herzpatient... Zudem nicht quittierte, eingegangene Einschreiben, nicht quittierte Zahlungsvorgänge der Hauptkasse bei ausgehenden Einschreiben, fehlerhafte Kassenbelege, sowie verweigerte Sozialarbeit sind als Standard in diesem, prekären juristischen Spezialfall zu bezeichnen. Mit kriminalistischem Konstrukt (komplexer als bei Gustav M.), ist der Autor - ebenfalls unter mindestens räumlicher Zuständigkeit des LKA Bayern - entsprechend analogem Schicksal jedoch entgangen. Mit dem letzten Verfahren den Superlativ der Anomalien erlebt, sucht der schwer Traumatisierte nach Freilassung (!) entsprechend Kontakte zu Medien, seriösen Ermittlern und anderen Ansprechpartnern zur Aufklärung der Sachverhalte. In anderen Büchern kriminalistisch relevante Vorgänge beschrieben, ist hier Klärung ebenso nötig, wie entsprechende Maßnahmen zur Absicherung gegen solche Vorfälle. Weitere Nachweise in Buchform beweisen ohnehin, dass entsprechende Anomalien im Rechts- und Geschäftsverkehr vorliegen, wozu die Behörden entsprechende Stellungnahmen jedoch unterlassen. Auch aus anderem Hintergrund an korrekter Arbeitsweise entsprechender Behörden der Exekutiven berechtigte Zweifel zu haben, liegt in Vorfällen ab Mitte der 1990er, wofür es immer noch etliche Zeugen gibt...

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Seitenzahl: 81

Veröffentlichungsjahr: 2023

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INHALTSVERZEICHNIS

(Durch massiveren Arbeitsaufwand als gedacht war es nicht möglich, termingerecht das Inhaltsverzeichnis auch nur provisorisch zu erstellen. Hierfür um Verständnis bittend, wird dieses schnellstmöglich nachgereicht! Mit stressbedingten Reaktionen, wohl traumatisch bedingt nach derartigen Erlebnissen, ist spätestens nach dem Aufenthalt im ISK Wasserburg von Traumatisierung durch die „Verfahrensführung“ und dortige Zustände auszugehen. Andere Patienten noch leichter pathologisiert, und mundtot gemacht, dürfen qualifizierte Maßnahmen, sowie Zeugenvernehmungen an Dutzenden „Geisteskranken“, die teilweise so gestört und unvernünftig gar nicht sind, weiterhin wohl vergebens abgewartet werden. In Zuständigkeit LKA bzw. BKA, zeitweise bei Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD zumindest das LfV zuständig sehend, läuft der Autor Gefahr, erneut scheinbar den „Klassiker“ widerzuspiegeln, was jedoch falsch ist!

(Ort: Osteuropa, den 06.05.2022 – Andreas Weiss)

Vorwort

Vorbereitung der Einreise im Juni 2021: Einreiseanmeldung

Bordkarte München-Kairo

Haftbefehl des Amtsgerichts Laufen vom 11.05.2020

Flughafen MUC: Belehrung des Festgenommenen

Flughafen MUC: Effektenverzeichnis

§§ 315b und c im Wortlaut, Quelle: gesetze-im-internet.de

Amtsgericht Landshut: Protokoll des Termins zur Eröffnung des Haftbefehls

Vorgeschichte: Freilassing PsychKG Beleg 1

dazu: „Eröffnung“ eines anderen Verfahrens durch PI Freilassing per Email (!)

Freilassing PsychKG Beleg 2

Revers der Klinik Freilassing vom 16.06.2021

Konsequenz im Jahr 2021: Haftbescheinigung

JVA Landshut, Quittung Kasse: „10 x ausländische Geldscheine“

JVA Landshut: Beleg Transportmedikation

Kontoauszug, keine Geldeingänge, keine Einkäufe, …

Haftzeitübersicht: 1 Haftbefehl 3 Tage nach Flughafen MUC zusätzlich…

JVA Aichach, Quittung Kasse: “10 x ausländische Geldscheine“

JVA Aichach: Quittung Kasse (Nahaufnahme)

Amtsgericht Olpe: Termin vom 02.08.2021 in Kopie

JVA München: Weigerung des Sozialarbeiters zur Vornahme üblicher Arbeiten (2. Fall!)

JVA München: Original-Kuvert zur Beschwerde an den Anstaltsleiter bezüglich Sozialarbeiter

JVA Attendorn: Postrückläufer an JVA München nach erfolgtem Postversand dorthin (siehe Seite 42)

JVA Traunstein: diverse Anträge, unsinnig bearbeitet, zwecks Beweises in Kopie beim Gefangenen…

JVA Traunstein: Buchungsbeleg JVA Traunstein im Original beim Gefangenen – Unterschrift fehlt auf Quittung

Kommentar des Autors, Erklärung des Vorgangs, auch aus Buchhaltungs- und Beweisgründen

Original-Kuvert eines Schreibens an das Amtsgericht Laufen

frecher Brief des Amtsgerichts Laufen, beleidigend, den Tatsachen nachweislich widersprechend

Eingangsbestätigung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags

Amtsgericht Olpe, Einstellung des dortigen Verfahrens

Original-Kuvert zum Schreiben des österreichischem Fremdenamts

zur Sache: Unterlagen aus der PI Salzburg-Hauptbahnhof…

…und noch einmal PI Salzburg-Hauptbahnhof mit fremdenfeindlichen und verhöhnenden Kommentaren…

Schreiben des österreichischen Fremdenamts

Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Laufen nach §126a StPO vom 30.08.21

Belege für aus der JVA Traunstein heraus versandte Einschreiben

Deckblatt des Amtsgerichts Laufen vom 15.09.2021

Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Traunstein auf §63 – Rechtschreibfehler, Sinnfehler, Widersprüche,…

Landgericht Traunstein: Zulassung der Antragsschrift

Bestätigung des Empfangs eines Nachtrags zum Bundestag I – handschriftlich nicht lesbar, getippt einreichen!

Bestätigung des Eingangs eines Schreibens zum Bundestag II – selber Zuständige: Teilweise Abgabe an Landtag

Bestätigung des Eingangs eines Schreibens zum Bundestag – zurückgewiesene Forderung der Auslandsvertretungen

Bestätigung des Eingangs eines Schreibens zum Bundestag – unklarer Hintergrund!

Urteilsbegründung

Ergebnisbericht des Landtags Bayern – fehlerhaft, da unvollständige Informationen, siehe oben?

Kuvert des Landtags Bayern aus voriger Bestätigung der Petition

Kommentar des Autors

Anlage: Fotos aus Freilassing, Penny-Markt 15.06.2020, der Beginn des absoluten Desasters!

behauptete, kryptographische Idee gemäß Schreiben „52 Seiten vom 15.09.2021“, Amtsgericht Laufen (S. 16-21)

weitere Bücher des Autors

Impressum

In einer folgenden Ausgabe sind dann noch nachzutragen: diverse fehlerhafte Schreiben der Staatsanwaltschaft Traunstein, sowie zu anderen, peripheren Sachverhalten entsprechende Belege, wie übliche Dementis oder schwammige Ausreden…

VORWORT

Jahre lange, ersichtliche Fehlleistungen der Polizei und Justiz zeigen im Fall des Autors derart massive Anomalien, dass tatsächlich berechtigte Nachfragen nötig, und Proteste unter direkter Vorlage der Dokumente absolut zulässig sind.

Zudem mit entsprechenden Anomalien ab den 1990ern, insbesondere ab 1997, sind später dann – nach Eingeständnissen der Justizbehörden – gehäuft wohl polizeiliche Falschangaben, unvollständige Akten der Justiz, sowie widersprüchliche Angaben in den Akten, oder Verfahren, festzustellen. Wiederholte, unsachliche Psychiatrie-Debatten mit resultierendem Psycho-Trauma nach ICD-10 F43.1 führten dazu, dass der Autor (zusammen mit anderen Publikationen), insgesamt genug hat, und wiederholt (bedauerlicherweise erst im Nachhinein!) den Nachweis klaren Verstandes, sowie wiederholte Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verzerrung von Tatsachen zur Erreichung psychiatrischer Unterbringungen beweisen kann.

Ab erfolgter Rückkehr nach Deutschland 2021, und unzulässigem Haftbefehl, folgten weitere, beschriebene Anomalien, wie die Anwendung falscher Paragrafen in Strafverfahren (Verwechslung zwischen §315b und §315c StGB), Absichten eines lediglichen Amtsgerichtes, unzulässig den §63 StGB auszusprechen, damit folgend eine einstweilige Unterbringung nach § 126a stopp vorzunehmen, sowie vorher und folgend in Untersuchungshaft und im ISK Wasserburg dann ausgefallene Einkäufe, ausgebliebene Renten, verweigerte und nachweisbar blockierte Sozialarbeit, widersprüchliche Antragsschriften der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zulassung rechtlich unzulässiger Antragsschrift, sowie ebenso nachweisbare Fehlleistungen in Sachen Posteingangs des Autors, des Zahlungsverkehrs allgemein. Zudem erscheinen weitere Nachfragen zur Protokollierung des Eigentums in der JVA Traunstein, sowie verweigerter Faxe durch Sozialarbeiter auch dort , frecher Schreiben des Amtsgerichts Laufen an den Autor, sowie unterbliebene Gesundheitsfürsorge ebenso berechtigt und angebracht.

Absolut bewiesenen Sachverhalten im Bereich rechtswidriger Handlungen gegen den Gefangenen Weiss, welche die Aufhebung eines Haftbefehls wegen Unzumutbarkeit erzwungen hätten, folgten stattdessen – unter Umgehung verschiedener Rechtsnormen, gar des Gerichtsverfassungsgesetzes – entsprechende Beschlüsse, welche als eklatant rechtsfehlerhaft, und damit als ein massiv fehlerhaftes Verfahren beweisend, zu bezeichnen sind.

Damit – da wiederholte Versuche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Unterbringungen zu erwirken, als Grund der Veröffentlichung, sowie folgenden Antrags auf Asyl gegen die BRD bezeichnet werden - sind weitere, massive Verstöße gegen strafprozessuale Normen zu beweisen:

Unterbliebene Bearbeitung der entsprechenden Zeugen- und Beweisanträge, gestellt vom Autor, Monate lang ausgefallene Rentenzahlung, massivste Abweichungen im Postein- und Postausgang (versandte Einschreiben oftmals nicht zugestellt!), sowie die mehr als zweifelhafte „Diagnostik“ gemäß ebenso fehlerhafter Urteilsbegründung (teilweise wird der Name des Angeklagten nicht korrekt wiedergegeben), sodass – inclusive Antragsschrift unter fehlerhaften Diagnoseschlüsseln nach ICD-10, sowie Widersprüchen in den erhobenen Vorwürfen das Begehren des Autors bezüglich nötigen Unterbindens entsprechender Handlungen auf dem Weg eines Asylverfahrens zweifelsohne zusteht.

Etliche Geschäftsideen formuliert, welche im Bereich „Millionenwerte“ anzusiedeln sind, beweist die Denkweise, sowie die Formulierungsweise des Autors, dass bereits in der Urteilsbegründung gemäß „Gutachten“ eines „Sachverständigen“ die erhobenen Vorwürfe oftmals nachweislich falsch sind.

Denkweise, Strukturierung des Denkens, Formulierungen, sowie ausgeprägtes Sicherheitsdenken, neben serviceorientiertem Verhalten, als auch Kenntnisse und Wissen in Umsetzung von Datenbank-Lösungen, Kundenservice, sowie diverse Optimierungen, zeigt – neben absolut friedlicher Arbeits- und Verhaltensweise – dass diverse, polizeiliche Willkür nicht nur schwere Traumatisierung auslöste, sondern etliche Verletzungen der Pflichten der Polizei ebenso zu beweisen sind.

Jahre lang oftmals in Freilassing unterwegs, ohne Unterkunft und ohne Gelder, stets Mülleimer nach Nahrung und Leergut durchsucht, wurde der Lebensunterhalt auf offener Straße von Pfandflaschen und -Dosen bestritten. Als derart Geschädigter nachweislich (!) weder mit Diebstählen noch mit Betrug aufgefallen, weigerte sich die Polizeiinspektion in Nähe zur Grenze in Österreich, den Obdachlosen an einen Sozialdienst zu vermitteln. Teilweise in öffentlichen Toiletten oder Pfarrtoiletten übernachtet, wurden benannte Zeugen weder vorgeladen, noch gehört.

Für allgemeine Unterstützung, Körperhygiene, aber auch zwecks Errichtung einer Postadresse – insbesondere zur Zustellung der Vorladungen bei wiederholten Vorwürfen nötig, wurde auch die Hilfestellung durch Vermittlung kompetenter Sozialarbeiter, insbesondere zwecks Zustellung der Vorladungen der PI Freilassing, pflichtwidrig durch betroffene Polizeidienststelle nachweislich unterlassen. In anderem Fall vor einem Amtsgericht mit bitterbösen Worten seitens des Gerichts abgestraft, wurde im Fall des Autors noch Jammern des erschienenen Polizeibeamten, und dessen offenbare Falschdarstellungen angeblich im Gewahrsam verbrannter Matratze geduldet. In anderem Kontext relevant, und nicht bezüglich des Gewahrsams in Freilassing, stellte sich (da Zusammenhang zu anderen Vorfällen mit Folge einer Rauchvergiftung beim Autor) die Frage, ob nicht Kenntnis durch vormaligen Versuch eines Gespräches über vormalige Vorfälle oder Unfälle erfolgte. Ohne Rechnung für die angebliche Beschädigung im Gewahrsam, und ohne Anzeige (und dies insbesondere aus Freilassing!) fragte ich bereits vor dem Landtag mit Kopie in Richtung LKA Bayern, ob nicht im Kontext die Inkompetenz des jungen Beamten zu prüfen wäre, der dann gemäß eigener Aussage unfähig sei, korrekte Durchsuchungen bei Fällen von Gewahrsam vorzunehmen. Andererseits die Frage nach unterbliebener Anzeige und Rechnung angeblich beschädigter Matratze erst nach der Verhandlung durch den Autor berechtigt gestellt, wurde ohne Kenntnis darüber Bezug auf vorigen Fall von Gewahrsam mit selbem Polizeibeamten genommen. Weitere Gespräche mit diesem dann wegen dessen Verhaltens unterlassen, da dessen Tendenz zu falschen Darstellungen ersichtlich war, ist ebenso die von diesem in der Verhandlung getätigte Behauptung des ihm angeblich durch den Autor unterstellten Versuches, mich die Treppe herunter zu stürzen, durch Kontrolle der offenbaren Aufzeichnungen der BodyCams wohl nach mehreren Jahren nicht mehr möglich.

Nach durch die Staatsanwaltschaft Traunstein gemäß derer Unterlagen wiederholt eingestellten, und erneut aufgenommenen Ermittlungen dann – nach Weigerung der Deutschen Auslandsvertretung im April 2021 in Kairo, nach einem Buchungsfehler bei Erwerb eines (später erstatteten) Flugtickets dann den Rückflug auf Basis eines Darlehens zu bezahlen, erfolgte dann der haltlose Vorwurf, der in Kairo auf offener Straße übernachtende, deutsche Staatsangehörige hielte sich verborgen, oder sei auf der Flucht. Mit Weigerung der Vertretung Kairo ab 30.04.21, sowie Erlass des ohnehin unzulässigen Haftbefehls am 11.05.21, ist der Vorwurf der Flucht oder des verborgen Haltens (nach ebenso erfolgter Anmeldung zu einem Termin am Amtsgericht Olpe im August 2021, sowie Anmeldung im Klinikum Großhadern aus medizinischen Gründen) ebenso haltlos.

Nachdem die Eröffnung eines Strafverfahrens schriftlich erfolgen muss, und mit der PI Freilassing wiederholt entsprechende Reklamationen des Unterlassens der Einhaltung der sogenannten „Muss-Vorschrift“ erfolgten, ist ohnehin entsprechendes Strafverfahren rechtswidrig nicht korrekt eröffnet worden. Mit weiteren Nachweisen der lediglichen „Eröffnung“ der dann eingestellten Verfahren aus Freilassing, vormals – wenn überhaupt- nachweislich nur per Email erfolgt, sind erneut justizbekannte, rechtsfehlerhafte Vorgehensweisen zum Nachteil eines Bürgers bewiesen oder können dies folgend immer noch. Im Weiteren, spätestens in anderen Büchern, auch periphere Sachverhalte unter Beweis stellend, wird auch dieser Vorwurf an die PI in Grenznähe spätestens in anderen Büchern bewiesen.

In Anbetracht der weiteren Anführungen direkt unter Vorlage entsprechende Dokumente, wird auf die Möglichkeit entsprechender Prüfung der Behauptungen des Autors durch die Seite gesetze-im-internet.de verwiesen.