Der Zivilprozess - Peter Förschler - E-Book

Der Zivilprozess E-Book

Peter Förschler

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Beschreibung

Das auf ein Standardwerk der Juristenausbildung von Hermann Förschler zurückgehende Lehrbuch verschafft einen fundierten Überblick über den Gang eines Zivilprozesses. Ausgehend vom ersten anwaltlichen Beratungsgespräch bis hin zur Rechtsmittelinstanz erklären die Autoren gründlich den Ablauf aus der Sicht der Praxis. Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Durch zahlreiche Formulierungsbeispiele und Muster ist das Werk gleichermaßen zur Einarbeitung, zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen wie auch als Nachschlagewerk in der Praxis geeignet.

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Der Zivilprozess

Ein Lehrbuch für Referendariat und Praxis

Von

Professor Dr. jur. Peter FörschlerProfessor für Wirtschaftsrecht, Corporate Complianceund Zivilprozessrecht, Hochschule für Wirtschaft und UmweltNürtingen-GeislingenHonorarprofessor der Universität HohenheimEhem. Richter am Landgericht

und

Dr. jur. Hermann SteinleDirektor des Amtsgerichts GöppingenEhem. Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare

begründet von

Professor Dr. jur. Hermann Förschler †Vorsitzender Richter am OberlandesgerichtHonorarprofessor der Universität HohenheimEhem. Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare

8. überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

8. überarbeitete Auflage 2020

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-036198-0

E-Book-Formate:

pdf: 978-3-17-036199-7

epub: 978-3-17-036200-0

mobi: 978-3-17-036201-7

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Das auf ein Standardwerk der Juristenausbildung von Hermann Förschler zurückgehende Lehrbuch verschafft einen fundierten Überblick über den Gang eines Zivilprozesses. Ausgehend vom ersten anwaltlichen Beratungsgespräch bis hin zur Rechtsmittelinstanz erklären die Autoren gründlich den Ablauf aus der Sicht der Praxis. Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Durch zahlreiche Formulierungsbeispiele und Muster ist das Werk gleichermaßen zur Einarbeitung, zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen wie auch als Nachschlagewerk in der Praxis geeignet.

Professor Dr. Peter Förschler ist ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart und lehrt Wirtschaftsrecht, Corporate Compliance und Zivilprozessrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Dr. Hermann Steinle ist Direktor des Amtsgerichts Göppingen und ehemaliger Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare am Landgericht Ulm.

Vorwort zur 8. Auflage

Das zur Stations- und Examensvorbereitung für Rechtsreferendare konzipierte Werk hatte in den Vorauflagen eine Erweiterung des Umfangs erfahren. In der vorliegenden Auflage wurde im Hinblick auf eine veränderte Arbeitsweise der genannten Zielgruppe der Stoff wieder reduziert und auf praxis- und examensrelevante Probleme fokussiert. Die Zahl der Rechtsprechungsnachweise wurde verringert und weitgehend auf Entscheidungen des BGH bzw. des BVerfG beschränkt. Wo eine Bezugnahme auf Kommentarliteratur angebracht war, wurde ausschließlich auf das Praxiswerk von Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, verwiesen.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften vom 31.7.2019 wurde bereits in die vorliegende Auflage eingearbeitet, die daher den Aktualitätsstand zum 1.1.2020 aufweist.

Die praxisorientierte Darstellung des Zivilprozesses bleibt unverändert, sie vollzieht den logischen Gang einer gerichtlichen Auseinandersetzung von der Auslotung der Prozess­chancen bis zum Revisionsurteil in chronologischer Abfolge nach. Gerade für Rechtsreferendare dürften die vielen examensrelevanten Beispiele, Musterentwürfe von Verfügungen, Beschlüssen oder Urteilen hilfreich sein.

Trotz großer Sorgfalt bei Einarbeitung der Änderungen lassen sich nicht immer Fehler vermeiden. Für Resonanz und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.

Esslingen und Ulm, im September 2019Die Verfasser

Gliederungsübersicht

1. TeilDie Einleitung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelEntstehung von Rechtsstreitigkeiten, Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und Organe der Gerichtsbarkeit

2. KapitelProzessvorbereitung

3. KapitelDas gerichtliche Mahnverfahren

2. TeilDie Durchführung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelProzessvertreter, Postulationsfähigkeit und Prozessvollmacht

2. KapitelDie Bestimmung des zuständigen Gerichts

3. KapitelDie Klage

4. KapitelDie Anhängigkeit der Klage

5. KapitelRichterliche Eingangsverfügungen

6. KapitelEintritt der Rechtshängigkeit durch Klageerhebung

7. KapitelDie Einlassung des Beklagten auf die Klage

8. KapitelDie Verweisung

9. KapitelProzessaufrechnung und Widerklage

10. KapitelDie richterliche Vorbereitung des Verhandlungstermins

11. KapitelGütliche Streitbeilegung und Güteverhandlung

12. KapitelDer Termin zur mündlichen Verhandlung beim Ausbleiben von Parteien

13. KapitelDer Termin zur mündlichen Verhandlung bei Erscheinen beider Parteien in besonderen Fällen

14. KapitelDer Termin zur mündlichen Verhandlung bei Erscheinen beider Parteien

15. KapitelDas Sitzungsprotokoll

16. KapitelPraktische Bedeutung von Verfahrensgrundsätzen

3. TeilDas Beweisverfahren

1. KapitelBeweisverfahren, Beweisantrag und Beweisaufnahme

2. KapitelDie einzelnen Beweismittel

3. KapitelDas Beweisergebnis

4. KapitelDas selbständige Beweisverfahren

4. TeilDie Beendigung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelProzessbeendigung ohne Urteil

2. KapitelDie gerichtlichen Entscheidungen

5. TeilBesondere Verfahren

1. KapitelArrest und einstweilige Verfügung

2. KapitelDer Urkundenprozess

6. TeilRechtsmittel und Rechtsbehelfe

1. KapitelRechtsmittel und Rechtsbehelfe im Allgemeinen

2. KapitelDie einzelnen Rechtsmittel

7. TeilAnleitung zur Bearbeitung zivilrechtlicher Aktenstücke

1. KapitelEinführung in die richterliche Arbeitsmethode

2. KapitelDer Bericht

3. KapitelDas Gutachten

4. KapitelDas Zivilurteil

5. KapitelChecklisten für die richterliche Bearbeitung von Rechtsfällen

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 8. Auflage

Gliederungsübersicht

Verzeichnis der Abkürzungen

1. TeilDie Einleitung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelEntstehung von Rechtsstreitigkeiten, Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und Organe der Gerichtsbarkeit

I.Rechtskonflikte – Alternativen der Rechtsverfolgung

1.Rechtskonflikte

2.Vor- und außergerichtliche Möglichkeiten der Streitbeilegung

a)Mediation

b)Schiedsgerichtsbarkeit

aa)Voraussetzungen des schiedsrichterlichen Verfahrens

bb)Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens

cc)Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens:

3.Rechtsverfolgung vor staatlichen Gerichten

a)Das gerichtliche Mahnverfahren

aa)Wesen

bb)Ablauf

b)Das Klageverfahren

aa)Der Zivilprozess

bb)Das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

c)Das selbständige Beweisverfahren

II.Die Organe der Gerichtsbarkeit

1.Der Richter

a)Die Besetzung der Gerichte

b)Richterliche Funktionen

c)Der Einzelrichter beim Landgericht

d)Der Einzelrichter in Berufungs- und Beschwerdeinstanz

e)Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen

f)Der kommissarische Richter

aa)Beauftragter Richter

bb)Ersuchter Richter

g)Ausschließung und Ablehnung von Richtern

aa)Ausschließung von Richtern:

bb)Ablehnung von Richtern

2.Der Rechtspfleger

3.Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

4.Der Gerichtsvollzieher

2. KapitelProzessvorbereitung

I.Die Beurteilung der Prozesschancen

1.Prüfung der Rechtslage

a)Schlüssigkeit der Klage

b)Berücksichtigung mutmaßlichen Verteidigungsvorbringens

c)Prüfung der Beweislage

2.Richtiger Zeitpunkt für die gerichtliche Geltendmachung

a)Fälligkeit des Anspruchs

b)Maßnahmen vor Klageerhebung

aa)Mahnung

bb)Fristsetzung

II.Die Kosten eines Rechtsstreits im Überblick

1.Gerichtsgebühren

2.Rechtsanwaltsgebühren

a)Vergütungsvereinbarung

b)Gesetzliche Gebührentatbestände

aa)Außergerichtliche Gebühren

bb)Gerichtliche Gebühren

c)Höhe der gesetzlichen Gebühren

3.Gerichtliche Auslagen

III.Die Prozesskostenhilfe (PKH)

1.Das Bewilligungsverfahren

a)Sachlicher Geltungsbereich der Prozesskostenhilfe

b)Antragsprinzip

aa)Antrag

bb)Zuständiges Prozessgericht

cc)Klageentwurf

dd)Klage und Prozesskostenhilfegesuch

ee)Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen ­Verhältnisse

c)Wirkungen

aa)Verjährung

bb)Fristwahrung bei Prozesshandlungen

d)Rechtliches Gehör und Datenschutz

e)Antragsberechtigte Personen

aa)Natürliche Personen

bb)Vertreter

cc)Zessionare

dd)Parteien kraft Amtes

ee)Juristische Personen

2.Materielle Voraussetzungen eines Prozesskostenhilfeanspruchs

a)Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

aa)Einkommen

bb)Abzüge

cc)Ratenzahlungen

dd)Vermögen

ee)Sonderfall

b)Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung/Rechts­verteidigung

aa)Rechtsverfolgung

bb)Rechtsverteidigung

cc)Prüfungsmaßstab

dd)Einzelfälle

c)Keine Mutwilligkeit

3.Die Entscheidung

a)Vorbereitende Maßnahmen

aa)Rechtliches Gehör

bb)Glaubhaftmachung

cc)Erhebungen

dd)Mündlicher Erörterungstermin

b)Beschlussverfahren

aa)Beschleunigungsgebot

bb)Beiordnung eines Rechtsanwalts

cc)Beschluss

dd)Rechtsmittel

4.Wirkungen der Prozesskostenhilfe

a)Kostenbefreiung gegenüber Rechtsanwalt und Staatskasse

b)Erstattungsanspruch des siegreichen Gegners

c)Kostenbefreiung des Gegners

5.Nachträgliche Änderungen

a)Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung

b)Änderung der festgesetzten Zahlungen

aa)Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

bb)Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse

IV.Die Beratungshilfe

3. KapitelDas gerichtliche Mahnverfahren

I.Bedeutung und wesentliche Merkmale

II.Voraussetzungen für den Erlass eines Mahnbescheids

1.Zulässigkeitsvoraussetzungen

a)Mahnfähiger Anspruch

b)Keine Mahnverfahrenssperre

aa)Verbraucherdarlehen mit überhöhtem Zins

bb)Abhängigkeit von Gegenleistung

cc)Öffentliche Zustellung des Mahnbescheids

dd)Auslandszustellung

2.Zuständigkeit des Mahngerichts

3.Der Mahnantrag

a)Form

b)Inhalt

c)Rücknahme

III.Die Entscheidung über den Mahnantrag

1.Monierung und Zurückweisung

a)Monierung

b)Zurückweisung

2.Erlass des Mahnbescheids

a)Form und Inhalt

b)Hemmung der Verjährung

IV.Das weitere Verfahren nach Zustellung des Mahnbescheids

1.Erledigung des Verfahrens durch Zahlung

2.Widerspruch des Antragsgegners

a)Frist

b)Form

c)Sperrwirkung

3.Der Vollstreckungsbescheid

a)Voraussetzungen

b)Einspruch

V.Übergang in das Streitverfahren nach Widerspruch gegen den Mahn­bescheid

1.Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens

a)Antrag

b)Rücknahme des Antrags

2.Abgabe an das Streitgericht

a)Abgabeverfügung

b)Empfangsgericht

c)Zuständigkeitsprüfung

d)Rechtshängigkeit

3.Die Anspruchsbegründung

a)Form und Inhalt

b)Fristsetzung

4.Durchführung des Streitverfahrens

VI.Übergang in das Streitverfahren nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

1.Abgabe an das Streitgericht

2.Einspruchsprüfung

a)Zulässigkeit

b)Rechtskraft

3.Aufforderung zur Anspruchsbegründung

4.Säumnis des Beklagten im Termin

a) Zweites Versäumnisurteil

b)Unechtes Versäumnisurteil

c)Erstes Versäumnisurteil

2. TeilDie Durchführung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelProzessvertreter, Postulationsfähigkeit und Prozessvollmacht

I.Der Rechtsanwalt

1.Stellung und Organisationsformen

2.Zulassung

3.Gesetzliche anwaltliche Pflichten

a)Allgemeine Berufspflicht

b)Kanzleipflicht

c)Grundpflichten

d)Pflicht zur Mandatsübernahme

e)Berufshaftpflichtversicherung

4.Verhältnis zum Mandanten

a)Vertragsbeziehung

b)Vertragliche Pflichten

aa)Sachverhaltsermittlung

bb)Rechtsprüfung

cc)Beratung

dd)Prozessführung

c)Vergütung

II.Andere Rechtsvertreter

1.Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

a)Rechtsdienstleistungen

b)Erlaubte Rechtsdienstleistungen ohne Registrierung

c)Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

2.Gerichtliche Vertretung und Beistand

a)Vertretung

b)Beistand

3.Rechtsberatung nach Spezialvorschriften

III.Postulationsfähigkeit und Anwaltszwang

1.Postulationsfähigkeit

a)Begriff

b)Eigene Postulationsfähigkeit der Partei

2.Der Anwaltszwang und seine Ausnahmen

a)Anwaltszwang

b)Ausnahmen vom Anwaltszwang

aa)Beauftragter oder ersuchter Richter

bb)Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle

cc)Anwaltliche Eigenvertretung

dd)Verfahren vor dem Rechtspfleger

IV.Die Prozessvollmacht

1.Bestellung zum Prozessbevollmächtigten

2.Erteilung der Vollmacht

3.Umfang und Beschränkbarkeit von Prozessvollmachten

a)Gesetzlicher Umfang

b)Beschränkbarkeit

4.Wirkung der Prozessvollmacht

a)Zurechnung von Erklärungen

aa)Prozesshandlungen

bb)Tatsachenerklärungen

b)Zurechnung von Verschulden

5.Prüfung und Nachweis der Vollmacht

a)Anwaltlicher Vertreter

b)Nichtanwaltlicher Vertreter

c)Vollmachtloser Vertreter

aa)Nicht behebbarer Vollmachtsmangel

bb)Behebbarer Vollmachtsmangel

6.Erlöschen und Fortbestand der Prozessvollmacht

a)Erlöschen der Vollmacht

b)Vollmacht bei Tod der Partei oder des Anwalts

2. KapitelDie Bestimmung des zuständigen Gerichts

I.Zuständigkeit als Sachurteilsvoraussetzung

II.Deutsche Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit

1.Deutsche Gerichtsbarkeit

2.Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

III.Der Rechtsweg

1.Ordentliche Gerichtsbarkeit

2.Rechtswegprüfung durch das Gericht

3.Einzelfragen

a)Umfang der gerichtlichen Entscheidungskompetenz

b)Perpetuatio fori

c)Rechtswegsperre

d)Rechtsmittelverfahren

e)Entsprechende Anwendung

IV.Die sachliche Zuständigkeit

1.Zuständigkeit des Amtsgerichts

a)Streitigkeiten bis zur Wertgrenze 5000,– €

b)Wertunabhängige besondere Streitgegenstände

c)Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

d)Sonstige Zuständigkeiten

2.Zuständigkeit des Landgerichts

a)Streitigkeiten über 5.000,– €

b)Wertunabhängige besondere Streitgegenstände

c)Kammer für Handelssachen

V.Die örtliche Zuständigkeit

1.Der allgemeine Gerichtsstand

a)Natürliche Personen

b)Insolvenzverwalter

c)Rechtsfähige Personengesellschaften

d)Fiskus, Behörden

2.Besondere Wahlgerichtsstände

a)Gerichtsstand des Aufenthaltsortes

b)Gerichtsstand der Niederlassung

c)Gerichtsstand des Vermögens

d)Gerichtsstand des Erfüllungsortes

e)Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

f)Gerichtsstand der Widerklage

g)Gerichtsstand des Hauptprozesses

h)Sonstige

3.Ausschließliche örtliche Gerichtsstände

a)Dinglicher Gerichtsstand

b)Gerichtsstand bei Miet- und Pachträumen

c)Ehe-, Kindschafts-, Unterhaltssachen

d)Mahnsachen

e)Zwangsvollstreckungssachen

VI.Die funktionelle Zuständigkeit

VII.Rechtsweg- und Gerichtsstandsvereinbarung

1.Rechtswegvereinbarung

2.Gerichtsstandsvereinbarung

a)Grundsatz: Verbot der Prorogation

b)Ausnahme: Prorogation durch Kaufleute und andere

c)Ausnahme: Prorogation bei fehlendem Gerichtsstand im Inland

d)Ausnahme: Prorogation durch jedermann nach Entstehen der Streitigkeit

e)Ausnahme: Prorogation bei Sitzverlegung des Beklagten ins Ausland oder unbekanntem Aufenthalt

f)Ausnahme: Prorogation durch gemeinsames Abgabeverlangen im Mahnverfahren

g)Schranken einer an sich zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung

3.Rügelose Einlassung

a)Streitige Verhandlung

aa)Landgericht

bb)Amtsgericht

b)Säumnis des Beklagten

c)Säumnis des Klägers

d)Ausschließliche Zuständigkeit

e)Fall der Auslandsberührung

VIII.Gerichtliche Gerichtsstandsbestimmung

3. KapitelDie Klage

I.Die Parteien des Rechtsstreits

1.Die Bezeichnung der Partei im Zivilprozess

a)Formeller Parteibegriff

b)Bezeichnung der Partei

aa)Adressdaten

bb)Gesetzliche Vertreter

cc)Ungenaue Parteibezeichnung

2.Die Parteifähigkeit

a)Begriff

b)Unbeschränkte Parteifähigkeit

c)Beschränkte Parteifähigkeit

d)Fehlende Parteifähigkeit

e)Beginn und Ende der Parteifähigkeit

3.Die Prozessfähigkeit

a)Begriff

b)Fehlende Prozessfähigkeit

aa)Geschäftsunfähige

bb)Beschränkt Geschäftsfähige

cc)Juristische Personen und Personengesellschaften

4.Die Parteiänderung

a)Die Parteierweiterung

b)Der Parteiwechsel kraft Gesetzes

c)Der gewillkürte Parteiwechsel

aa)Begriff

bb)Klägerwechsel

cc)Beklagtenwechsel

dd)Zwischenurteil

5.Sachlegitimation, Prozessführungsbefugnis und Prozessstandschaft

a)Prozessführungsbefugnis und Sachlegitimation

aa)Aktiv- und Passivlegitimation

bb)Prozessführungsbefugnis

b)Gesetzliche Prozessstandschaft

aa)Gesetzliche Ermächtigung

bb)Partei kraft Amtes

c)Gewillkürte Prozessstandschaft

aa)Begriff

bb)Ermächtigung

cc)Übertragbarkeit

dd)Schutzwürdiges Eigeninteresse

6.Beteiligung Dritter am Rechtsstreit

a)Die Streitgenossenschaft

aa)Begriff

bb)Voraussetzungen

cc)Einfache Streitgenossenschaft

dd)Notwendige Streitgenossenschaft

b)Nebenintervention und Streitverkündung

aa)Nebenintervention

bb)Streitverkündung

cc)Befugnisse des Nebenintervenienten und des Streit­verkündeten

dd)Interventionswirkung

c)Die Hauptintervention

II.Gegenstand und Grund

1.Der Streitgegenstand

2.Bestimmte Angabe von Gegenstand und Grund des Anspruchs

a)Gegenstand

aa)Begriff

bb)Klagesummen

b)Grund

aa)Lebenssachverhalt

bb)Bezugnahmen

cc)Rechtsnormen

III.Der Klageantrag

1.Bestimmtheit des Antrags

2.Verschiedene Klageantragsarten

a)Der Leistungsantrag allgemein

b)Der Unterlassungsantrag

c)Der Herausgabeantrag

d)Der Zahlungsantrag

aa)Der bezifferte Klageantrag

bb)Der unbezifferte Klageantrag

e)Die Stufenklage

aa)Begriff

bb)Voraussetzungen

cc)Verfahren

dd)Antragstellung

f)Der Feststellungsantrag

aa)Rechtsverhältnis

bb)Feststellungsinteresse

g)Die Teilklage

3.Weitere Angaben in der Klageschrift

IV.Form der Klageschrift

4. KapitelDie Anhängigkeit der Klage

I.Der Eingang der Klage

1.Zeitpunkt des Eingangs

a)Eingangsstellen

b)Eingangsdatum

2.Abschriften und Anlagen

II.Die Anhängigkeit

1.Begriff der Anhängigkeit

2.Wirkungen der Anhängigkeit

a)Rückwirkung der Zustellung

aa)Fristwahrung

bb)Fristen

cc)Eingang bei Gericht

dd)Zustellung demnächst

b)Zuständigkeitsbegründende Wirkung für Eilverfahren

aa)Arrest

bb)Einstweilige Verfügung

cc)Selbständiges Beweisverfahren

c)Wegfall des Klageanlasses während Anhängigkeit

III.Geschäftsverteilung und gesetzlicher Richter

1.Die Registrierung der Klage

2.Gesetzlicher Richter

a)Definition

b)Zuständigkeitsbestimmung

c)Rechtfolgen bei Verstoß

3.Geschäftsverteilungsplan (GVP)

a)Geschäftsverteilung durch das Präsidium

b)Grundsätze

c)Änderung der Geschäftsverteilung

d)Kammer für Handelssachen (KfH)

e)Geschäftsverteilung im Spruchkörper

5. KapitelRichterliche Eingangsverfügungen

I.Die Streitwertfestsetzung

II.Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

1.Einleitung: Eingangsverfügungen

2.Bedeutung des schriftlichen Vorverfahrens

a)Begriff

b)Vorteile und Nachteile

3.Gegenstand der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

a)Freie Entscheidung des Richters

b)Aufforderung zur Verteidigungsanzeige

aa)Anzeige der Verteidigungsabsicht

bb)Frist

cc)Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten

c)Aufforderung zur Klageerwiderung

aa)Klageerwiderung

bb)Frist

cc)Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten

4.Anordnungen für den Termin zur mündlichen Verhandlung

III.Anordnung des frühen ersten Termins

1.Bedeutung des frühen ersten Termins

a)Begriff

b)Vorteile und Nachteile

c)Abgrenzung zu anderen Terminen

2.Gegenstand der Anordnung des frühen ersten Termins

a)Terminsbestimmung und Ladung

aa)Terminsbestimmung

bb)Ladung

cc)Persönliches Erscheinen

b)Aufforderung zur Klageerwiderung an den Beklagten

aa)Klageerwiderung

bb)Frist

3.Anordnungen zur Vorbereitung des Termins

a)Replikfrist

b)Vorbereitungsmaßnahmen

IV.Besondere Verfahrensgestaltung vor dem Amtsgericht

1.Bagatellverfahren

2.Gesetzliche Vorgaben

V.Fristen und deren Berechnung

1.Die Einlassungsfrist

2.Die Ladungsfrist

3.Die Fristverkürzung

4.Die Fristberechnung

6. KapitelEintritt der Rechtshängigkeit durch Klageerhebung

I.Die Zustellung der Klageschrift

1.Voraussetzungen der Klagezustellung

a)Fehlender Gebührenvorschuss

b)Vorliegen eines allgemeinen Verfahrenshindernisses

aa)Unterbrechung und Aussetzung

bb)Schluss der mündlichen Verhandlung

cc)Fehlende Existenz der Partei

dd)Fehlende Gerichtsbarkeit

c)Mängel der Klageschrift

aa)Formelle Mängel

bb)Inhaltliche Mängel

2.Die Zustellung

a)Definitionen und Zwecke

aa)Definitionen

bb)Zustellungsbedarf

cc)Zustellungsabsicht

dd)Formlose Mitteilung

b)Zustellungsarten

c)Zustellungsorgane

3.Durchführung der Amtszustellung

a)Aufgaben der Geschäftsstelle

aa)Zuständigkeit

bb)Post und Justizbedienstete

cc)Weisungen

dd)Richterlicher Zustellungsauftrag

ee)Form der zuzustellenden Schriftstücke

b)Zustellungsadressaten

aa)Adressat

bb)Prozessunfähige

cc)Bevollmächtigte

dd)Prozessbevollmächtigte

c)Zustellungswege

aa)Aushändigung an Amtsstelle

bb)Empfangsbekenntnis

cc)Übermittlung durch Telefax und als elektronisches ­Dokument

dd)Einschreiben mit Rückschein

ee)Förmlicher Zustellungsauftrag

d)Öffentliche Zustellung

aa)Unbekannter Aufenthalt

bb)Auslandszustellung nicht erfolgversprechend

cc)Juristische Person

dd)Exterritoriale

ee)Bewilligung

ff)Durchführung

gg)Zustellungsfiktion

e)Heilung von Zustellungsmängeln

4.Zustellung auf Betreiben der Parteien

a)Anwendungsbereich

b)Durchführung der Zustellung im Parteibetrieb

aa)Zustellungsauftrag an Gerichtsvollzieher

bb)Ausführung der Zustellung

5.Zustellung von Anwalt zu Anwalt

6.Die Auslandszustellung

a)Zustellungen nach Verordnung 1393/07/EG

b)Zustellungen in Nichtvertragsstaaten der EG

aa)Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

bb)Zustellung durch Behörden

cc)Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretung

dd)Zustellung durch Auswärtiges Amt

ee)Öffentliche Zustellung

c)Zustellungsbevollmächtigter

II.Die Rechtshängigkeit

1.Begriff der Rechtshängigkeit, Beginn und Ende

a)Begriff

b)Eintritt der Rechtshängigkeit

aa)Klage

bb)Mahnverfahren

cc)Prozesskostenhilfegesuch und Klage

dd)Arrest oder einstweilige Verfügung

ee)Haupt- und Hilfsanträge

ff)Stufenklage

gg)Feststellungsklage

hh)Aufrechnung

ii)Nachträglich erhobene Ansprüche

c)Ende der Rechtshängigkeit

2.Wirkungen der Rechtshängigkeit

a)Materiell-rechtliche Wirkungen

aa)Prozesszinsen

bb)Haftungsverschärfung

cc)Erledigung

b)Prozessrechtliche Wirkungen

aa)Prozesshindernis

bb)Perpetuatio fori

cc)Klageänderung

dd)Veräußerung oder Abtretung der Streitsache

7. KapitelDie Einlassung des Beklagten auf die Klage

I.Säumnis und Anerkenntnis

1.Situation vor frühem ersten Termin

a)Versäumen der Klageerwiderungsfrist

b)Anerkenntnis

2.Situation im schriftlichen Vorverfahren

a)Versäumen der Verteidigungsanzeige

b)Anerkenntnis

II.Rüge fehlender Sachurteilsvoraussetzungen

1.Von Amts wegen zu beachtende Sachurteilsvoraussetzungen

a)Begriff der Sachurteilsvoraussetzung

b)Arten der Sachurteilsvoraussetzungen

aa)Persönliche Sachurteilsvoraussetzungen

bb)Sachliche Sachurteilsvoraussetzungen:

c)Prüfung von Amts wegen

aa)Amtsermittlung

bb)Prüfungsreihenfolge

d)Zeitpunkt der Rüge

aa)Rüge durch Beklagten

bb)Rechtzeitigkeit

e)Zwischenstreit

2.Verzichtbare Sachurteilsvoraussetzungen

a)Einteilung der verzichtbaren Sachurteilsvoraussetzungen:

b)Zeitpunkt der Rüge

III.Der Klageabweisungsantrag in der Sache

1.Reine Rechtsausführungen

2.Das Bestreiten von Tatsachen

3.Einreden gegen die Klage

8. KapitelDie Verweisung

I.Die Verweisung nach § 281 ZPO

1.Anwendungsbereich

a)Verfahrensarten

b)Abgrenzungen

aa)Rechtswegverweisung

bb)Abgabe

c)Spezialfall der Verweisung an die Kammer für Handelssachen (KfH)

2.Voraussetzungen

a)Zulässigkeit der Verweisung

b)Umfang der Verweisung

c)Antragsprinzip

aa)Verweisungsantrag

bb)Hilfsantrag

cc)Form

dd)Inhalt

3.Entscheidung über den Verweisungsantrag

a)Beschlussverfahren

b)Eigene Unzuständigkeit und Empfangsgericht

c)Unabänderbarkeit

d)Unanfechtbarkeit und Bindungswirkung

4.Rechtsfolgen

a)Einheit des Verfahrens

b)Bindungswirkung

aa)Grundsatz

bb)Ausnahmen

5.Kosten der Verweisung

II.Die Rechtswegverweisung

1.Die Verweisung nach § 17a GVG

2.Vorabentscheidung

9. KapitelProzessaufrechnung und Widerklage

I.Die Aufrechnung im Prozess

1.Die Aufrechnung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft

2.Die Geltendmachung der Prozessaufrechnung

a)Rechtsnatur der Prozessaufrechnung

aa)Einrede

bb)Prozesshandlung

cc)Keine Rechtshängigkeit

b)Zeitpunkt der Prozessaufrechnung

c)Formen der Prozessaufrechnung

aa)Primäraufrechnung

bb)Eventualaufrechnung

d)Prüfungsreihenfolge bei Prozessaufrechnung

e)Getrennte Verhandlung

3.Rechtskräftige Entscheidung über die Aufrechnungsforderung

a)Gerichtliche Entscheidungsbefugnis

aa)Zivilrechtsweg

bb)Andere Rechtswege

b)Das Vorbehaltsurteil

c)Rechtskraftfähige Entscheidung

aa)Rechtskraftwirkung

bb)Verspätung

cc)Fehlende Substanziierung und Unschlüssigkeit

dd)Fehlerhafte Prozesshandlung

d)Kostenfolge bei Aufrechnung im Prozess

e)Streitwert bei Prozessaufrechnung

II.Die Widerklage

1.Begriff der Widerklage

a)Wesen der Widerklage

b)Erhebung der Widerklage

2.Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen der Widerklage

a)Sachliche Zuständigkeit

b)Örtliche Zuständigkeit

3.Besondere Sachurteilsvoraussetzungen der Widerklage

a)Rechtshängigkeit der Klage

b)Parteien und Dritte

c)Gleiche Prozessart

4.Die Eventualwiderklage

5.Kostenentscheidung bei Widerklage

10. KapitelDie richterliche Vorbereitung des Verhandlungstermins

I.Die vorbereitenden Maßnahmen

1.Aufforderung zur Ergänzung vorbereitender Schriftsätze

2.Anforderung amtlicher Urkunden oder Auskünfte

3.Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien

a)Güteversuch

b)Sachaufklärung

4.Ladung von Zeugen und Sachverständigen

a) Antrag

b)Sanktionen

c)Vorschuss

5.Aufforderung zur Vorlage von Urkunden

II.Der vorterminliche Beweisbeschluss nach § 358a ZPO

III.Rechtliche Hinweise

1.Erörterung und Fragerecht

2.Pflicht zur Hinwirkung auf rechtzeitige und vollständige Erklärung

3.Strukturierung des Prozessstoffes

4.Hinweis auf übersehene oder scheinbar unerhebliche Gesichtspunkte

5.Hinweispflicht bei Zulässigkeitsbedenken

a)Rechtzeitigkeit der Hinweise

b)Dokumentationspflicht

c)Fristsetzung

6.Verstöße und ihre Folgen

IV.Aufhebung, Verlegung, Vertagung von Terminen

1.Terminaufhebung

2.Terminverlegung

3.Terminvertagung

11. KapitelGütliche Streitbeilegung und Güteverhandlung

I.Grundsatz gütlicher Streitbeilegung

1.Verfahrenssituationen

a)Schriftlicher Vergleichsvorschlag

b)Obligatorische Güteverhandlung

c)Vergleichsbemühungen des Gerichts im Termin

d)Vorschlag außergerichtlicher Konfliktbeilegung

2.Formen der gütlichen Streitbeilegung

II.Die obligatorische Güteverhandlung

1.Begriff

2.Durchführung des Gütetermins

a)Besetzung des Gerichts

b)Anwesenheit der Parteien

c)Ablauf

aa)Erscheinen beider Parteien

bb)Erscheinen nur einer Partei

cc)Erscheinen keiner Partei

12. KapitelDer Termin zur mündlichen Verhandlung beim Ausbleiben von Parteien

I.Ausbleiben beider Parteien

1.Säumnis beider Parteien in der Güteverhandlung

2.Säumnis beider Parteien im Verhandlungstermin

3.Die Entscheidung nach Lage der Akten

a)Beschluss

b)Urteil

c)Terminverlegung

4.Das Ruhen des Verfahrens

II.Ausbleiben des Beklagten und Versäumnisverfahren

1.Säumnis im Verhandlungstermin

a)Säumnis

aa)Nichterscheinen

bb)Nichtverhandeln

cc)Ordnungsgemäße Ladung

b)Verhandlungstermin

2.Die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen

3.Die Schlüssigkeit der Klage

4.Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

5.Die Säumnisentscheidung

a)Das echte Versäumnisurteil

b)Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils

aa)Zurückweisungsgründe

bb)Zurückweisungsbeschluss

c)Das unechte Versäumnisurteil

6.Praktische Probleme im Versäumnisverfahren gegen den Beklagten

a)Erledigung der Hauptsache

b)Sofortige Fortsetzung nach Säumnis

III.Versäumnisurteil gegen den Kläger

1.Voraussetzungen

a)Säumnis im Termin

b)Sachurteilsvoraussetzungen

c)Keine Schlüssigkeit der Klage

d)Antrag

2.Form

3.Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

IV.Einspruch und Einspruchsverfahren

1.Statthaftigkeit und Wesen des Einspruchs

a)Rechtsbehelf

b)Vorläufige Vollstreckbarkeit

aa)Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

bb)Sicherheitsleistung

2.Die Einspruchsschrift

a)Adressat und Form

b)Inhalt

aa)Notwendiger Inhalt

bb)Angriffs- und Verteidigungsmittel

c)Zustellung

3.Die Einspruchsfrist

4.Die Einspruchsprüfung

5.Die Einspruchsentscheidung

a)Verwerfung des Einspruchs als unzulässig

aa)Mit mündlicher Verhandlung

bb)Ohne mündliche Verhandlung

b)Zulässiger Einspruch und Terminsbestimmung

aa)Zwischenurteil

bb)Termin über Einspruch und Hauptsache

6.Verfahren nach zulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

a)Rückversetzung in den Zustand vor Säumnis

aa)Rügelose Einlassung durch Säumnisantrag

bb)Klagerücknahme ohne Einwilligung des Beklagten

cc)Flucht in die Säumnis

b)Neue Antragstellung

c)Die Entscheidung in der Hauptsache

aa)Aufrechterhalten, abändern oder aufheben

bb)Keine Aufhebung und Neufassung

d)Die Nebenentscheidungen nach vorangegangenem Versäumnis­urteil

aa)Kosten

bb)Vollstreckbarkeit

e)Weitere Fälle der Berücksichtigung eines Versäumnisurteils

aa)Prozessvergleich

bb)Klagerücknahme

cc)Übereinstimmende Hauptsachenerledigung

7.Das zweite Versäumnisurteil

a)Säumnis im Einspruchstermin

b)Zulässiger Einspruch

c)Weitere Voraussetzungen

d)Entscheidung und Rechtsmittel

aa)Tenor

bb)Rechtsmittel

V.Die Entscheidung nach Lage der Akten

VI.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

1.Versäumung von fristgebundenen Prozesshandlungen

2.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

a)Notfrist, Begründungsfrist, Wiedereinsetzungsfrist

b)Kein Verschulden an Fristversäumung

c)Wiedereinsetzungsantrag

aa)Antrag

bb)Frist

cc)Inhalt

3.Verfahren bei Wiedereinsetzung

13. KapitelDer Termin zur mündlichen Verhandlung bei Erscheinen ­beider Parteien in besonderen Fällen

I.Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil

1.Das Anerkenntnis

a)Wesen des Anerkenntnisses

aa)Begriff und Rechtsnatur

bb)Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit

cc)Abgrenzung zum Geständnis

b)Unzulässigkeit des Anerkenntnisses

c)Form des Anerkenntnisses

2.Das Anerkenntnisurteil

a)Voraussetzungen

b)Umfang gerichtlicher Prüfung

c)Anerkenntnisentscheidung

aa)Urteil

bb)Kosten

cc)Klageveranlassung

dd)Sofortiges Anerkenntnis

ee)Sonderfälle

ff)Vollstreckbarkeit

d)Rechtsmittel

II.Verzicht und Verzichtsurteil

1.Der Verzicht

2.Das Verzichtsurteil

14. KapitelDer Termin zur mündlichen Verhandlung bei Erscheinen ­beider Parteien

I.Der frühe erste Termin und der Haupttermin

1.Inhaltliche Identität

2.Tatsächliche Unterschiede

3.Selektions- und Vorbereitungseffekt

II.Terminsablauf

1.Funktionen des Vorsitzenden in der mündlichen Verhandlung

a)Verhandlungsleitung des Vorsitzenden

aa)Eröffnung

bb)Worterteilung

cc)Schließen der mündlichen Verhandlung

b)Sitzungspolizei

aa)Maßnahmen

bb)Ungehorsam

cc)Ungebührliches Verhalten

c)Beanstandung von Maßnahmen des Vorsitzenden

2.Aufruf der Sache

3.Feststellung der Erschienenen

a)Protokollfeststellung

b)Verweisung von Zeugen aus dem Saal

c)Ordnungsgeld

4.Beginn der mündlichen Verhandlung

a)Antragstellung

aa)Verlesung der Sachanträge

bb)Verlesung aus Niederschrift

cc)Bezugnahme auf Schriftsätze

dd)Protokoll

b)Folgen der Antragstellung

5.Erörterung des Streitverhältnisses

a)Einführung in den Sach- und Streitstand

b)Erörterung

aa)Erschöpfende Erörterung

bb)Vortrag der Parteien

cc)Anhörung der Parteien

dd)Zügige Verhandlung

ee)Abgesonderte Verhandlung

ff)Güteversuch

6.Beweisaufnahme

7.Schlussverhandlung

a)Gelegenheit zur Stellungnahme für die Parteien

b)Information über Beweisergebnis

c)Außerprozessgerichtliche Beweisaufnahme

8.Schluss des Verhandlungstermins und Verkündung der Entschei­dungen

a)Schluss der mündlichen Verhandlung

b)Verkündung der Entscheidung

aa)Stuhlurteil

bb)Verkündungstermin

c)Ausnahmsweise: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

15. KapitelDas Sitzungsprotokoll

I.Die Aufgabe der Protokollführung

1.Protokollzwang

2.Protokollführer

3.Vorläufige Protokollaufzeichnung

4.Beweisfunktionen des Protokolls

II.Der Inhalt des Protokolls

1.Förmlichkeiten und äußere Gegebenheiten

2.Wesentliche Vorgänge in der Verhandlung

3.Notwendige Feststellungen

4.Protokollanlagen

5.Anträge zum Protokoll

6.Besonderheiten beim Amtsgericht

III.Fertigstellung des Protokolls

1.Genehmigung des Protokolls

2.Unterzeichnung des Protokolls

3.Berichtigung des Protokolls

16. KapitelPraktische Bedeutung von Verfahrensgrundsätzen

I.Dispositionsgrundsatz und Beibringungsgrundsatz

1.Der Dispositionsgrundsatz

a)Begriff

b)Ausprägungen

2.Der Beibringungsgrundsatz

a)Begriff

b)Ausprägungen

c)Durchbrechungen

aa)Wahrheitspflicht

bb)Richterliche Aufklärungspflicht

cc)Anordnung des persönlichen Erscheinens

dd)Beweiserhebungen von Amts wegen

ee)Würdigung des Parteivortrags und der Beweise

ff)Rechtsanwendung

d)Der Untersuchungsgrundsatz

e)Ermittlung von Amts wegen

II.Der Mündlichkeitsgrundsatz

1.Begriff und Anwendungsbereiche

a)Begriff

b)Anwendungsbereiche

aa)Urteilsverfahren

bb)Beschussverfahren

2.Durchbrechungen des Mündlichkeitsgrundsatzes

a)Zugelassene nachgereichte Schriftsätze

b)Das schriftliche Verfahren

aa)Parteizustimmung

bb)Verfahren

cc)Entscheidung

III.Der Grundsatz der Unmittelbarkeit

1.Begriff und Anwendungsbereiche

2.Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz

IV.Der Grundsatz der Öffentlichkeit

1.Begriff und Bedeutung

a)Mündliche Verhandlung

b)Beschränkungen der Öffentlichkeit

2.Ausschließung der Öffentlichkeit

a)Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

b)Schutz der Privatsphäre

c)Gefährdung der Sicherheit, Geheimnisschutz, Jugendliche

3.Ton- und Filmaufnahmen, Fernseh- oder Rundfunkübertragungen

V.Der Konzentrationsgrundsatz

1.Konzentration und Beschleunigung

2.Prozessförderungspflicht des Gerichts

3.Prozessförderungspflicht der Parteien

a)Allgemeine Prozessförderungspflicht

aa)Sachurteilsvoraussetzungen

bb)Angriffs- und Verteidigungsmittel

b)Pflicht zur Einhaltung von Fristen

aa)Richterliche Frist

bb)Form und Inhalt der Fristsetzung

cc)Fristverlängerung

4.Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Präklusion

a)Begriff und Bedeutung

b)Voraussetzungen der Präklusion nach § 296 Abs. 1 und 2 ZPO

aa)Verspätung

bb)Verschulden

cc)Verzögerung

dd)Kausalität

c)Umgehung der Präklusion nach § 296 Abs. 1 und 2 ZPO

aa)Flucht in die Säumnis

bb)Klageerweiterung – Widerklage

d)Voraussetzungen der Präklusion nach § 296 Abs. 3 ZPO

5.Zurückweisung in der Berufungsinstanz

a)Erstinstanzlich präkludierter Vortrag

b)Erstinstanzlich zurückgehaltener Vortrag

aa)Keine Nachlässigkeit

bb)Erkennbares Übersehen eines Gesichtspunktes

cc)Unterbleiben von Vortrag infolge Verfahrensmangels

c)Zweitinstanzlich verspäteter Vortrag

d)Verzichtbare Zulässigkeitsrügen

6.Exkurs: Verlust von Verfahrensrügen nach § 295 ZPO

VI.Das rechtliche Gehör

1.Begriff und Bedeutung

a)Gelegenheit zur Äußerung

b)Hinweise des Gerichts

c)Recht auf Kenntnisnahme

d)Ausnahmen

2.Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

a)Allgemeine Rechtsmittel

b)Gehörsrüge nach § 321a ZPO

3. TeilDas Beweisverfahren

1. KapitelBeweisverfahren, Beweisantrag und Beweisaufnahme

I.Das Beweisverfahren

1.Zweck des Beweisverfahrens

2.Notwendigkeit der Beweiserhebung und Beweisarten

a)Zugestandene und nicht bestrittene Tatsachen

aa)Geständnis

bb)Nichtbestreiten

cc)Erklärung mit Nichtwissen

b)Offenkundige Tatsachen

3.Beweisarten

a)Strengbeweis

b)Freibeweis

c)Glaubhaftmachung

4.Die Beweislast

a)Bedeutung

b)Beweislastregeln

aa)Grundregel

bb)Gesetzliche Beweislastumkehr

cc)Beweislastumkehr durch Rechtsprechung

II.Der Beweisantrag

1.Antragsprinzip

2.Ablehnung eines Beweisantrags

a)Fehlende Entscheidungserheblichkeit

b)Unzulässiger Beweis

c)Ausforschungsbeweis

d)Ungeeigneter Beweis

e)Bewiesene Behauptung

f)Unerreichbares Beweismittel

g)Verspäteter Beweisantrag

III.Die Anordnung der Beweisaufnahme

1.Die formlose Beweisanordnung

2.Der förmliche Beweisbeschluss

a)Anwendungsbereiche

b)Inhalt des Beweisbeschlusses

c)Änderung eines Beweisbeschusses

3.Umfang der Beweisanordnung

IV.Verfahrensgrundsätze zur Beweisaufnahme

1.Der Unmittelbarkeitsgrundsatz

a)Grundsatz

b)Ausnahme kommissarische Richter

aa)Zeugenvernehmung

bb)Augenschein

cc)Sachverständigenbeweis, Parteivernehmung, Urkunden­vorlage

c)Ausnahme Vorsitzender KfH, Einzelrichter Berufungsgericht

d)Ausnahme Videovernehmung

e)Richterwechsel nach Beweisaufnahme

2.Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

a)Grundsatz

b)Rechtsfolgen bei Verstoß

V.Die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht

1.Die Bestimmung des Beweisaufnahmetermins

2.Fortsetzung der mündlichen Verhandlung

VI.Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe

1.Rechtshilfe durch deutsche Gerichte

2.Der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

a)Tätigkeit deutscher Gerichte im EU-Ausland

b)Rechtshilfe durch deutsche Konsularbeamte im Ausland

c)Rechtshilfe durch ausländischen Staat

2. KapitelDie einzelnen Beweismittel

I.Der Urkundenbeweis

1.Begriff und Bedeutung

2.Arten von Urkunden und ihre Beweiskraft

a)Öffentliche Urkunde

aa)Definition

bb)Beweiskraft

b)Privaturkunde

aa)Definition

bb)Beweiskraft

3.Beweisführung durch Urkunden

a)Urkunden im Besitz des Beweisführers

b)Urkunden im Besitz des Gegners

c)Urkunden im Besitz eines Dritten

d)Sonderfall Aktenbeiziehung

4.Vereitelung des Urkundenbeweises

II.Der Beweis durch richterlichen Augenschein

1.Begriff

2.Beweisantritt

3.Durchführung des Augenscheins

a)Richterlicher Augenschein und Sachverständige

b)Vereitelung der Einnahme des Augenscheins

c)Abstammungsfeststellung

III.Der Zeugenbeweis

1.Begriff des Zeugen

2.Der Beweisantritt

3.Die Zeugenpflichten

a)Pflicht zum Erscheinen

b)Pflicht zur Aussage

c)Pflicht zur Eidesleistung

4.Das Zeugnisverweigerungsrecht

a)Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen

aa)Nahe Angehörige

bb)Angehörige bestimmter Berufe

cc)Amtsverschwiegenheit

b)Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen

c)Glaubhaftmachung

d)Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht

e)Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts

f)Zwischenstreit über Zeugnisverweigerungsrecht

5.Ablauf der Zeugenvernehmung

6.Besondere Formen der Zeugenvernehmung

a)Gegenüberstellung von Zeugen

b)Wiederholte und nachträgliche Zeugenvernehmung

c)Schriftliche Zeugenbefragung

7.Die Entschädigung der Zeugen

a)Berechnung

aa)Verdienstausfall

bb)Fahrtkosten

cc)Aufwandsentschädigung

b)Festsetzung der Zeugenentschädigung

IV.Der Sachverständigenbeweis

1.Begriff des Sachverständigen

2.Stellung des Sachverständigen

a)Gehilfe des Richters

b)Auswahl und Beauftragung

c)Auftragsprüfung

d)Ausschluss und Ablehnung

e)Gutachtenverweigerungsrecht

3.Gutachtenerstattung

a)Pflichten des Gerichts

b)Formen der Gutachtenerstattung sind:

c)Säumige Gutachtenerstattung

d)Beeidigung

e)Gutachtenergänzung und neues Gutachten

5.Die Entschädigung des Sachverständigen

a)Berechnung

aa)Gesetzliches Honorar

bb)Vereinbarte Entschädigung

cc)Fahrtkosten

dd)Sonstige Aufwendungen

b)Abrechnung

V.Die Parteivernehmung

1.Begriff

2.Voraussetzungen der Parteivernehmung

a)Parteivernehmung auf Antrag

b)Parteivernehmung von Amts wegen

4.Anordnung und Durchführung der Parteivernehmung

a)Anordnung

b)Durchführung

5.Beweiswürdigung der Parteivernehmung

VI.Vernehmungslehre

1.Bedeutung

2.Grundregeln der Vernehmung

3. KapitelDas Beweisergebnis

I.Die freie Beweiswürdigung

1.Beweisregeln

2.Freie Beweiswürdigung

3.Beweismaß

a)Persönliche Gewissheit

b)Beweismaßreduzierung

aa)Glaubhaftmachung

bb)Anscheinsbeweis

cc)Beweiserleichterung nach äußerem Bild

dd)Schadensschätzung

II.Die Verwertung des Zeugenbeweises

1.Qualität und Verwertbarkeit beim Zeugenbeweis

a)Erwartungen und Realität

b)Glaubwürdigkeitskriterien

2.Unbewusste Fehlerquellen beim Zeugenbeweis (Irrtum)

a)Die Wahrnehmung

aa)Intensität

bb)Subjektivität

b)Gedächtnisspeicherung

aa)Speicherung

bb)Erinnerungsfehler

cc)Inhaltliche Verfälschung

c)Die Wiedergabe des Erinnerungsbildes (Aussage) und seine ­Niederschrift

aa)Sprachliche Wiedergabe

bb)Richterliche Niederschrift

3.Die bewusste Falschaussage (Lüge)

a)Motive

b)Aufdeckung der Lüge

aa)Verhaltensauffälligkeiten

bb)Auffälligkeiten in der Aussage

cc)Komplott

c)Lüge durch Selbstsuggestion

III.Die Würdigung des Sachverständigenbeweises

1.Freie Beweiswürdigung

IV.Die Beweisvereitelung

1.Ausgangslage

2.Voraussetzungen und Folgen

V.Entscheidung nach der Beweislast

4. KapitelDas selbständige Beweisverfahren

I.Zweck

II.Verfahren

1.Zuständiges Gericht

a)Anhängiger Rechtsstreit

b)Kein anhängiger Rechtsstreit

c)Eilzuständigkeit des Amtsgerichts

2.Antrag

a)Inhalt

b)Rechtliches Interesse

3.Entscheidung über den Antrag

a)Beschussverfahren

b)Rechtsmittel

4.Beweisaufnahme und Benutzung im Prozess

a)Durchführung der Beweisaufnahme

b)Verwertung des Beweisergebnisses

5.Kosten des Beweisverfahrens

4. TeilDie Beendigung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelProzessbeendigung ohne Urteil

I.Der Prozessvergleich

1.Begriff und Rechtsnatur

2.Voraussetzungen des Prozessvergleichs

a)Materiell-rechtliche Voraussetzungen

aa)Streitbeilegung durch gegenseitiges Nachgeben

bb)Allgemeine Vorschriften

b)Prozessuale Voraussetzungen

aa)Gerichtliches Verfahren

bb)Vor deutschem Gericht

cc)Prozessparteien bzw. Dritter

dd)Postulationsfähigkeit

ee)Formerfordernisse

ff)Sonderform der Feststellung durch Beschluss

3.Die Wirkungen des Prozessvergleichs

a)Materiellrechtliche Wirkungen

aa)Verpflichtungsgeschäfte

bb)Verfügungsgeschäfte

b)Prozessrechtliche Wirkungen

aa)Prozessbeendigung

bb)Vollstreckungstitel

cc)Keine Rechtskraft

4.Die Aufgabe des Gerichts beim Prozessvergleich

a)Hinwirken auf gütliche Einigung

b)Förderung einer gütlichen Einigung durch prozessuale Maß­nahmen

aa)Anordnung des persönlichen Erscheinens

bb)Gerichtlicher Vergleichsvorschlag

c)Formulierung des Vergleichstextes

5.Besondere Varianten bei Prozessvergleichen

a)Der Ratenzahlungsvergleich

aa)Grundsatz

bb)Verfallklausel

cc)Teilverzicht

b)Die Erledigungsklausel

c)Der widerrufliche Vergleich

aa)Bedingter Vergleichsabschluss

bb)Widerrufsempfänger

cc)Form

dd)Frist

ee)Widerrufsfolgen

6.Die Kostenregelung bei Prozessvergleich

a)Vereinbarung im Vergleich

b)Gesetzliche Regelung

c)Gerichtliche Kostenentscheidung

7.Die Unwirksamkeit des Prozessvergleiches und ihre Geltendmachung

a)Unwirksamkeit aus prozessualen Gründen

b)Ursprüngliche Unwirksamkeit aus materiell-rechtlichen Gründen

c)Fortsetzung des Rechtsstreits

aa)Streit über Vergleichswirksamkeit

bb)Entscheidung des Gerichts

cc)Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Vergleich

d)Nachträgliche Unwirksamkeit aus materiell-rechtlichen Gründen

8.Der außergerichtliche Vergleich

II.Die Klagerücknahme

1.Begriff und Bedeutung

a)Begriff

b)Abgrenzungen

aa)Klageverzicht

bb)Verpflichtung zur Klagerücknahme

cc)Erledigungserklärung

dd)Klageänderung

c)Zeitpunkt

2.Erklärung der Klagerücknahme

a)Wesen

b)Empfänger

c)Form

3.Einwilligung des Beklagten

a)Erforderlichkeit

b)Form, Frist und Verweigerung

4.Folgen der Klagerücknahme

a)Wegfall der Rechtshängigkeit

b)Wirkungslosigkeit von Entscheidungen

c)Kostenlast

aa)Klagerücknahme nach Rechtshängigkeit

bb)Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit

cc)Feststellung der Wirkungen durch Beschluss

d)Einrede mangelnder Kostenerstattung

III.Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

1.Problemlage

2.Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers

a)Begriff

b)Hauptsache

c)Erledigungsereignis

d)Erledigungserklärung

aa)Prozesshandlung

bb)Antragsänderung

e)Entscheidung des Gerichts

f)Streitwert

g)Hauptsachenerledigung vor Rechtshängigkeit

3.Die übereinstimmende Erledigungserklärung

a)Bedeutung

b)Anwendungsbereich des § 91a ZPO

c)Abgabe der Erklärungen

d)Form

e)Folgen

aa)Beendigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

bb)Wirkungslosigkeit ergangener Entscheidungen

f)Gerichtlicher Kostenbeschluss

aa)Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

bb)Billiges Ermessen

cc)Teilerledigung

dd)Streitwert

ee)Rechtsmittel

IV.Ruhen des Verfahrens und Weglegen der Akten

1.Ruhen des Verfahrens

a)Anordnung

b)Beendigung

2.Weglegen der Akten

2. KapitelDie gerichtlichen Entscheidungen

I.Arten gerichtlicher Entscheidungen

1.Urteile

2.Beschlüsse

a)Prozessabschließende Beschlüsse

b)Prozessleitende Beschlüsse

c)Verkündung und Zustellung

3.Rechtsbehelfsbelehrung

4.Richterliche Verfügungen

II.Das Urteil

1.Urteilsentschluss

2.Besondere Arten von Urteilen

a)Das Endurteil

b)Das Teilurteil

aa)Zulässigkeit

bb)Ermessen

cc)Kostenentscheidung

c) Das Vorbehaltsurteil bei Aufrechnung

aa)Anwendungsbereich

bb)Voraussetzungen

cc)Entscheidung

dd)Nachverfahren

d)Das Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess

e)Das Zwischenurteil

aa)Zwischenurteil nach § 303 ZPO

bb)Zwischenurteil nach § 280 ZPO

f)Das Grundurteil

aa)Zulässigkeit

bb)Anspruchsgrund

cc)Erlass des Grundurteils

dd)Bindung und Rechtsmittel

3.Form und Inhalt von Urteilen

a)Urteilskopf

b)Tenor

c)Tatbestand

aa)Inhalt

bb)Entfallen des Tatbestandes

cc)Tatbestandsberichtigung

d)Entscheidungsgründe

aa)Inhalt

bb)Entfallen der Entscheidungsgründe

4.Die Kostenentscheidung

a)System des Kostenrechts

aa)Kosten des Rechtsstreits

bb)Kostenschuldner

cc)Nichterhebung von Gebühren wegen unrichtiger Sach­behandlung

dd)Die Kostengrundentscheidung

ee) Der Kostenerstattungsanspruch

b)Grundsätze der Kostengrundentscheidung

aa)Grundsatz

bb)Teilweises Unterliegen

cc) Geringfügiges Unterliegen

dd)Sofortiges Anerkenntnis

ee)Kosten in Ehesachen

ff)Kosten bei mehr als zwei Parteien

c) Ausnahmen vom Grundsatz

5.Die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

a)Bedeutung

b)Die Regelung der Vollstreckbarkeit

aa)Formelle Rechtskraft

bb)Vorläufige Vollstreckbarerklärung

c)Die Vollstreckbarerklärung ohne Sicherheitsleistung

aa)Einzelfälle

bb)Abwendungsbefugnis

d)Die Vollstreckbarerklärung gegen Sicherheitsleistung

aa)Regel

bb)Höhe der Sicherheit

cc)Art der Sicherheit

dd)Sicherungsvollstreckung

ee)Schutzantrag des Schuldners

e)Die Vollstreckbarerklärung bei teilweisem Obsiegen und Unter­liegen

6.Die Urteilsverkündung

a)Begriff und Bedeutung

b)Durchführung der Verkündung

c)Zustellung statt Verkündung

7.Bindung des Gerichts an seine Entscheidung

8. Ausfertigung und Zustellung des verkündeten Urteils

9.Urteilsberichtigung

a)Anwendungsbereich

b)Durchführung der Berichtigung

10.Urteilsergänzung

a)Anwendungsbereich

b)Durchführung

III.Urteilswirkungen

1.Die formelle Rechtskraft

2.Die materielle Rechtskraft

a)Begriff und Bedeutung

b)Rechtskraftfähigkeit

c)Wirkungen nach den Rechtskrafttheorien

d)Der objektive Umfang der Rechtskraft

aa)Erhobener Anspruch

bb)Aufrechnung

e)Der subjektive Bereich der Rechtskraft

3.Rechtskrafterweiterung durch Zwischenfeststellungsklage

IV.Durchbrechung der Rechtskraft

1.Die Abänderungsklage

a)Ausgangslage

b)Voraussetzungen

c)Andere Titel

2.Die Wiederaufnahme des Verfahrens

a)Nichtigkeitsklage

b)Restitutionsklage

c)Zulässigkeit

3.Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

4.Rechtskraftdurchbrechung über § 826 BGB

a)Anwendungsbereich

b)Voraussetzungen

c)Rechtsfolgen

5. TeilBesondere Verfahren

1. KapitelArrest und einstweilige Verfügung

I.Vorläufiger Rechtsschutz

II.Der Arrest

1.Gegenstand des Arrests

2.Arten des Arrests

3.Voraussetzungen der Arrestanordnung

a)Arrestanspruch

b)Arrestgrund

aa)Arrestgrund bei dinglichem Arrest

bb)Arrestgrund bei persönlichem Arrest

4.Der Arrestprozess

a)Zuständiges Arrestgericht

aa)Hauptsachegericht

bb)Belegenheitsgericht

b)Arrestgesuch

c)Form der gerichtlichen Entscheidung

aa)Beschluss

bb)Endurteil

d)Inhalt der Arrestanordnung

5.Rechtsbehelfe des Antragsgegners gegen die Arrestanordnung

a)Widerspruch

b)Antrag auf Anordnung der Klageerhebung

c)Antrag auf Aufhebung des Arrests wegen veränderter Umstände

d)Berufung

6.Die Arrestvollziehung

a)Vollziehbarkeit

b)Vollziehungsmöglichkeiten

c)Vollziehungsfrist

7.Aufhebung der Arrestvollziehung und Schadensersatzpflicht

III.Die einstweilige Verfügung

1.Gegenstand der einstweiligen Verfügung

2.Arten und Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung

a)Sicherungsverfügung

aa)Verfügungsanspruch

bb)Verfügungsgrund

b)Regelungsverfügung

aa)Verfügungsanspruch

bb)Verfügungsgrund

c)Leistungsverfügung

3.Der Verfügungsprozess

a)Zuständiges Verfügungsgericht

aa)Hauptsachegericht

bb)Belegenheitsgericht

b)Verfügungsgesuch

c)Form der gerichtlichen Entscheidung

d)Inhalt der einstweiligen Verfügung

4.Aufhebung der einstweiligen Verfügung

5.Vollziehung der einstweiligen Verfügung

6.Die Schutzschrift

2. KapitelDer Urkundenprozess

I.Inhalt und Zweck

II.Die besonderen Prozessvoraussetzungen

1.Bezeichnung der Klage

2.Gegenstand des Antrags, § 592 ZPO

3.Beweismittelbeschränkung, §§ 592, 595 ZPO

4.Gerichtliche Entscheidungen

a)Vortrag des Klägers

aa)Fehlen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen

bb)Unschlüssigkeit der Klage

cc)Fehlen der besonderen Prozessvoraussetzungen

b)Einlassung des Beklagten

aa)Erhebliche Einwendungen

bb)Unerhebliche Einwendungen

cc)Unstatthafter Beweis für Einwendungen

5.Das Vorbehaltsurteil

a)Widerspruch des Beklagten

b)Endurteil für Rechtsmittel

c)Endurteil für Vollstreckung

III.Das Nachverfahren

1.Inhalt und Zweck

2.Das Schlussurteil

6. TeilRechtsmittel und Rechtsbehelfe

1. KapitelRechtsmittel und Rechtsbehelfe im Allgemeinen

I.Bedeutung und Arten

II.Umfang der Nachprüfung

1.Prüfungsumfang allgemein

2.Tatsachengrundlage in Berufung, Revision und Beschwerde

a)Berufung

aa)Prozessstoff

bb)Neue Tatsachen

b)Revision

aa)Prozessstoff

bb)Neue Tatsachen

c)Beschwerde

III.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

1.Statthaftigkeit

2.Beschwer

a)Begriff

b)Rechtsmittelziel

3.Beschwerdesumme oder Zulassung.

a)Berufung

aa)Berufungssumme

bb)Zulassung

b)Revision

aa)Zulassung

bb)Sprungrevision

c)Beschwerde

aa)Sofortige Beschwerde

bb)Rechtsbeschwerde

4.Formerfordernisse

a)Berufungsschrift

b)Revisionsschrift

c)Beschwerdeschrift

aa)Sofortige Beschwerde

bb)Rechtsbeschwerde

5.Rechtsmittelfristen

a)Berufungsfrist

b)Revisionsfrist

c)Beschwerdefrist

IV.Instanzenzug bei Anfechtung von Urteilen

1.Rechtsmittelgerichte bei Entscheidungen des Amtsgerichts

2.Rechtsmittelgerichte bei Entscheidungen des Landgerichts

3.Rechtsmittelgericht bei Entscheidungen des Oberlandesgerichts

V.Begründetheit des Rechtsmittels

VI.Die Anschließung

VII.Verzicht und Rücknahme bei Rechtsmitteln

1.Rechtsmittelverzicht

2.Rechtsmittelrücknahme

2. KapitelDie einzelnen Rechtsmittel

I.Die Berufung

1.Wesen und Anwendungsbereich

2.Berufungsbegründung

a)Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung

b)Berufungsbegründungsfrist

c)Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

3.Zulässigkeitsprüfung und Verwerfung

4.Vorabprüfung und Zurückweisung

5.Fortgang des Verfahrens

a)Einzelrichter oder Kammer bzw. Senat

b)Terminsbestimmung

6.Entscheidung in der Sache

a)Prüfungsumfang und Berufungsurteil

b)Entscheidungsmöglichkeiten

II.Die Revision

1.Wesen und Anwendungsbereich

2.Revisionsbegründung

a)Notwendiger Inhalt

b)Revisionsbegründungsfrist

3.Zulässigkeitsprüfung und Verwerfung

4.Entscheidung in der Sache

a)Prüfungsumfang

b)Revisionsgründe

c)Entscheidungsmöglichkeiten

5.Nichtzulassungsbeschwerde

III.Die sofortige Beschwerde

1.Wesen und Anwendungsbereich

2.Beschwerdebegründung

3.Wirkung der Beschwerde

4.Abhilfeverfahren

5.Entscheidung durch das Beschwerdegericht

6.Die Erinnerung

IV.Die Rechtsbeschwerde

1.Wesen und Anwendungsbereich

2.Rechtsbeschwerdebegründung

3.Entscheidung

7. TeilAnleitung zur Bearbeitung zivilrechtlicher Aktenstücke

1. KapitelEinführung in die richterliche Arbeitsmethode

I.Juristische Arbeitsweise in Universität und Praxis

II.Rechtsanwendung in der richterlichen Praxis

III.Die Etappen der richterlichen Arbeitsweise

1.Verlauf

a)Gutachtenphase

b)Urteilsphase

2.Parallelität und Unterschiede der Entscheidungsstadien

IV.Der Aktenvortrag

1.Allgemeines

2.Bericht

3.Gutachten

2. KapitelDer Bericht

I.Erfassen des Sachverhalts

II.Stoffordnung

1.Trennung von streitigem und unstreitigem Parteivortrag

2.Unstreitiger Parteivortrag

3.Streitiger Parteivortrag und Beweismittel

4.Vermerke zur Prozessgeschichte

III.Aufbau und Gestaltung des Berichts

3. KapitelDas Gutachten

I.Der Gutachtenstil

II.Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen und Prozesshindernisse

III.Die Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung

1.Schlüssigkeitsprüfung des Klägervortrages

a)Auffinden einer geeigneten Anspruchsgrundlage

b)Subsumtion

c)Konsequenzen aus der Schlüssigkeitsprüfung

2.Erheblichkeitsprüfung des Beklagtenvortrags

IV.Die Tatsachenfeststellung

1.Ohne Beweiserhebung feststehende Tatsachen

2.Tatsachenfeststellung

a)Anordnung der Beweiserhebung

b)Tatsachenfeststellung durch Beweiswürdigung

3.Beweislastentscheidung

V.Der Entscheidungsvorschlag

1.Alternativen

2.Der Beweisbeschluss

3.Der Urteilstenor (Urteilsformel)

a)Entscheidung zur Hauptsache

b)Kostenentscheidung

c)Vorläufige Vollstreckbarkeit

4. KapitelDas Zivilurteil

I.Form und Verkündung des Urteils

II.Rubrum und Tenor des Zivilurteils

III.Der Tatbestand

1.Bedeutung, Inhalt, Grundsätze

2.Der Aufbau des Tatbestandes

a)Unstreitiger Sachverhalt

b)Streitiger Klägervortrag

c)Klägerantrag

d)Beklagtenantrag

e)Streitiger Beklagtenvortrag

f)Replik und Duplik

g)Bezugnahmen und Prozessgeschichte

aa)Beweisbeschlüsse und Beweisanordnungen

bb)Ergebnis der Beweisaufnahme

cc)Sonstige Vorgänge

3.Abweichende Gestaltungen

IV.Die Entscheidungsgründe

1.Bedeutung, Inhalt, Grundsätze

2.Der Inhalt der Entscheidungsgründe

3.Der Aufbau der Entscheidungsgründe

a)Einleitung

b)Die Zulässigkeit der Klage

c)Die Begründetheit der Klage

aa)Aufbau

bb)Schlüssigkeit

cc)Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung

V.Unterschriften der Richter

VI.Aufbau des Zivilurteils in der Übersicht

5. KapitelChecklisten für die richterliche Bearbeitung von ­Rechtsfällen

I.Checkliste für die Bearbeitung von Prozesskostenhilfegesuchen

II.Richterliche Tätigkeit vom Klageeingang bis zur Vorbereitung des Termins

III.Richterliche Tätigkeit im Termin mit Güteverhandlung, aber ohne ­Beweisaufnahme

IV.Richterliche Tätigkeit im Beweisaufnahmetermin

V.Die Durchführung des Verkündungstermins

Stichwortverzeichnis

Verzeichnis der Abkürzungen

a. A.andere Ansichta. a. O.am angegebenen OrtAGAktiengesellschaftAGAmtsgerichtAGBAllgemeine GeschäftsbedingungenAktGAktiengesetzAktOAktenordnungalt.alternativAOAbgabenordnungArbGGArbeitsgerichtsgesetzArg.argumentumArt.ArtikelBAGBundesarbeitsgerichtBauRZeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile BaurechtBayObLGBayerisches Oberstes LandesgerichtBayVerfGHBayerischer VerfassungsgerichtshofBBBetriebsberaterBBGBundesbeamtengesetzBerHGBeratungshilfegesetzBGBBürgerliches GesetzbuchBGBl.BundesgesetzblattBGHReportSchnelldienst der Zivilrechtsprechung des BGHBGHZBundesgerichtshof, amtliche Entscheidungssammlung in ZivilsachenBJagdGBundesjagdgesetzBNotOBundesnotarordnungBORABerufsordnung für RechtsanwälteBRAK-Mitt.Mitteilungen der BundesrechtsanwaltskammerBRAOBundesrechtsanwaltsordnungBVerfGBundesverfassungsgerichtBVerfGEBundesverfassungsgericht, amtliche EntscheidungssammlungBVerfGGBundesverfassungsgerichtsgesetzBVerwGBundesverwaltungsgerichtDBDer BetriebDRiGDeutsches RichtergesetzEGStGBEinführungsgesetz zum StrafgesetzbuchEGZPOEinführungsgesetz zur ZPOEuGHEuropäischer GerichtshofEuGVVOVerordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und HandelssachenEuMahnVOVerordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens vom 12.12.2006EuZustVOVerordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen vom 13.11.2007FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitFamRZZeitschrift für das gesamte FamilienrechtFAOFachanwaltsordnungFGOFinanzgerichtsordnungGemSGemeinsamer SenatGenGGenossenschaftsgesetzGewOGewerbeordnungGGGrundgesetzGKGGerichtskostengesetzGmbHGesellschaft mit beschränkter HaftungGmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftunggrds.grundsätzlichGVGGerichtsverfassungsgesetzGVOGerichtsvollzieherordnungh. M.herrschende MeinungHaftpflGHaftpflichtgesetzHausratVOHausratverordnungHBÜHaager BeweisübereinkommenHGBHandelsgesetzbuchHintG BWHinterlegungsgesetz Baden-WürttembergHSHalbsatzI.d.R.In der RegelInsOInsolvenzordnungJuSJuristische SchulungJVEGJustizvergütungs- und -entschädigungsgesetzJWJuristische WochenschriftKfHKammer für HandelssachenKGKammergerichtKGKommanditgesellschaftLAGLandesarbeitsgerichtlat.lateinischLGLandgerichtm. w. N.Mit weiteren NachweisenMDRMonatsschrift für Deutsches RechtMRKMenschenrechtskonventionNJWNeue Juristische WochenschriftNJW-RRNeue Juristische Wochenschrift, RechtsprechungsreportNStZNeue Zeitschrift für StrafrechtNStZ-RRNeue Zeitschrift für Strafrecht, RechtsprechungsreportNVwZNeue Zeitschrift für VerwaltungsrechtNVwZ-RRNeue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, RechtsprechungsreportOGBOberste Gerichtshöfe des BundesOHGOffene HandelsgesellschaftOLGOberlandesgerichtOLGROberlandesgerichtsreportOLGZEntscheidungen der Oberlandesgerichte in ZivilsachenPartGGPartnerschaftsgesellschaftsgesetzPatGPatentgesetzPKHProzesskostenhilfeProdHGProdukthaftpflichtgesetzRDGRechtsdienstleistungsgesetzRGZReichsgericht, amtliche EntscheidungssammlungRn.RandnummerRPflGRechtspflegergesetzRVGRechtsanwaltsvergütungsgesetzSEAGGesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)SGBSozialgesetzbuchSGGSozialgerichtsgesetzSigGSignaturgesetzSpruchGGesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahrenst.Rspr.Ständige RechtsprechungStGBStrafgesetzbuchStPOStrafprozessordnungstr.StreitigStVGStraßenverkehrsgesetzThomas/PutzoThomas-Putzo, ZPO-Kommentar, 40. Auflage, 2019u. a.unter anderemUKlaGUnterlassungsklagengesetzUmwGUmwandlungsgesetzu. U.unter UmständenUWGGesetz gegen den unlauteren WettbewerbVAGVersicherungsaufsichtsgesetzVBVollstreckungsbescheidVersRVersicherungsrechtVGHVerwaltungsgerichtshofvgl.VergleicheVOVerordnungVUVersäumnisurteilVVVergütungsverzeichnis in Anlage zum RVGVVGVersicherungsvertragsgesetzVwGOVerwaltungsgerichtsordnungWEGWohnungseigentumsgesetzWMWertpapiermitteilungenWpÜGWertpapiererwerbs- und -übernahmegesetzWPOWirtschaftsprüfungsordnungz. B.Zum BeispielZIPZeitschrift für Wirtschaftsrecht und InsolvenzpraxisZPOZivilprozessordnungZRHORechtshilfeordnung für ZivilsachenZVGZwangsversteigerungsgesetz

1. TeilDie Einleitung des zivilprozessualen Verfahrens

1. KapitelEntstehung von Rechtsstreitigkeiten, Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und Organe der Gerichtsbarkeit

I.Rechtskonflikte – Alternativen der Rechtsverfolgung

1.Rechtskonflikte

1Es entspricht allgemeinem Rechtsempfinden, dass Ansprüche erfüllt werden: Rechnungen werden bezahlt, Waren geliefert und Beanstandungen behoben. Bei Konflikten in der Durchführung von Rechtsverhältnissen ist das Bemühen um eine gütliche außergerichtliche Regelung vorrangig. Es spart Zeit, Geld und Kraft und eröffnet die Chance für den Fortbestand bestehender Geschäftsbeziehungen. Demgegenüber ist der Zivilprozess regelmäßig das letzte Mittel zur Klärung oder Durchsetzung von Ansprüchen.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen ein gerichtliches Verfahren unausweichlich ist, z. B. beim Scheitern außergerichtlicher Vergleichsbemühungen, § 779 BGB, zur Beschaffung eines Titels für die Zwangsvollstreckung, §§ 704, 794 ZPO, zur Erreichung von Hemmung oder Neubeginn der Verjährung, wenn deren Eintritt droht, §§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB, oder zur Gestaltung von Rechtsverhältnissen, etwa bei der Ehescheidung, § 1564 BGB, der Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe durch Urteil, § 343 BGB, oder der der Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft, § 246 AktG.

2.Vor- und außergerichtliche Möglichkeiten der Streitbeilegung

2Die allgemeine Überlastung von Gerichten und Rechtsanwälten mit Streitfällen, die für den Rechtssuchenden mit langen Wartezeiten und hohen Kosten eines mit anwaltlicher Hilfe geführten Rechtsstreits verbunden ist, zwingt dazu, Konfliktlösungsmodelleaußerhalb staatlicher Gerichte zu nutzen. Am erfolgversprechenden sind neben der Schlichtung durch Gütestellen (vgl. § 15a EGZPO) Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit.

3a) Mediation. In jüngerer Zeit hat sich mit der „Mediation“ eine aus der USA stammende, neue Form der aktiven Streitbei­legung etabliert, deren Grundlagen im Mediationsgesetz geregelt sind. Unter Leitung eines neutralen Mediators ringen die Parteien nach selbst aufgestellten Regeln und mit eigener Kraft um eine ausgleichende Lösung ihres Problems. Dabei durchlaufen sie unter Anwendung besonderer Verhandlungstechniken („Harvard-Methode“) fünf Phasen (Abschluss des Mediationsvertrages, Ermittlung der Verhandlungsthemen und Parteiinteressen, Klärung der Sach- und Rechtslage, Verhandlung und Lösungssuche, ggf. Abschluss eines Vergleichsvertrages). Besonders erfolgreich wird diese Methode im Bereich der „Wirtschaftsmediation“ und im Bereich familienrechtlicher Auseinandersetzungen praktiziert. Allerdings: Wo kein Wille zu einer gütlichen Einigung besteht, wird die Mediation scheitern und muss der Fall zur Entscheidung vor ein Gericht gebracht werden.

Der Gesetzgeber bekennt sich in § 278a ZPO zu diesem Konfliktbeilegungsverfahren, wenn er dem Richter das Recht einräumt, in geeigneten Fällen trotz des bereits begonnenen Rechtsstreits den Parteien den Weg der außergerichtlichen Mediation vorzuschlagen. Auch der Güterichter kann im Rahmen der Güteverhandlung vor einer mündlicher Verhandlung die Methoden der Mediation einsetzen, § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO.

4b) Schiedsgerichtsbarkeit. Rechtsprechung kann auch außerhalb der staatlichen Rechtspflege im Rahmen eines schiedsrichterlichen Verfahrens, §§ 1025 ff. ZPO, stattfinden. Von dieser Möglichkeit wird im Geschäftsleben verbreitet Gebrauch gemacht, weil ein privates Schiedsgericht meist schneller über Rechtsstreitigkeiten entscheidet als das staatliche Gericht und keine „Öffentlichkeit“ besteht. Durch das Fehlen von Rechtsmittelinstanzen ist das Verfahren meist auch billiger. Durch Auswahl fachkundiger Schiedsrichter kann die sonst oft langwierige und kostspielige Zuziehung von Sachverständigen erspart werden.

5aa) Voraussetzungen des schiedsrichterlichen Verfahrens.

–  Schiedsfähigkeit: Die Parteien können vereinbaren, dass anstelle des staatlichen Gerichts ein privates Schiedsgericht den Streit entscheiden soll. Das ist zulässig, soweit es sich bei dem Streit um vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Geldforderungen) oder um nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, soweit über letztere ein Vergleich geschlossen werden kann, § 1030 Abs. 1 ZPO (z. B. Ehe- und Kindschaftssachen, gesellschaftsrechtliche Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen oder Streit über Kündigungen bei Wohnraummiete, vgl. § 1030 Abs. 2, 3 ZPO).

6–  Schiedsvereinbarung: Voraussetzung eines schiedsrichterlichen Verfahrens ist eine Schiedsvereinbarung, in welcher die Konfliktparteien alle oder einzelne Streitig­keiten, die zwischen ihnen entstanden sind oder künftig entstehen können, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterwerfen. Sie kann als selbständige vertragliche Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Vertragsklausel (Schiedsklausel) geschlossen werden, § 1029 ZPO. Dabei ist besonderen Form des § 1031 ZPO beachtlich: Sie muss in einem unterzeichneten Dokument oder in einem Schriftwechsel enthalten sein (Abs. 1), kann aber auch durch stillschweigende Zustimmung (z. B. „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“, Abs. 2) oder vertragliche Bezugnahme (z. B. auf schriftliche Schiedsklausel, Abs. 3) geschlossen werden. Sind Verbraucher beteiligt, muss das die Schiedsvereinbarung enthaltende Schriftstück von den Parteien eigenhändig unterzeichnet sein (auch elektronische Form nach § 126a BGB erlaubt) und darf keine anderweitigen Vereinbarungen enthalten, § 1031 Abs. 5 ZPO.

Das Bestehen einer Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien wird jedoch bei einer Klage vor dem staatlichen Gericht nicht von Amts wegen beachtet. Es ist vielmehr Sache des Beklagten, auf ihre Berücksichtigung hinzuwirken, indem er dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, § 1032 Abs. 1 ZPO (Prozesshindernis oder verzichtbare Sachurteilsvoraussetzung). Die Klage ist dann als unzulässig abzuweisen, falls der Kläger sie nicht zurücknimmt.

7bb) Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens.

–  Bildung eines Schiedsgerichts: Die Parteien bestimmen die Anzahl der Schiedsrichter im Schiedsvertrag, sonst sind drei Schiedsrichter zu bestellen, § 1034 Abs. 1 ZPO. Auch das Verfahren der Bestellung können die Parteien regeln, § 1035 Abs. 1 ZPO; wo das nicht gelingt, kann das staatliche Gericht einen Schiedsrichter bestellen, vgl. § 1035 Abs. 3 ZPO. Ein Schiedsrichter benötigt keine besondere Qualifikation, jedoch muss er unparteilich (neutral) und unabhängig (weisungsfrei) sein. Zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter wird ein Schiedsrichtervertrag (i. d. R. Geschäftsbesorgungsvertrag) abgeschlossen, der beiderseits Rechte und Pflichten – für den Schiedsrichter insbesondere den Anspruch auf Vergütung – begründet. Als Honorar für den Schiedsrichter werden meist die Gebührensätze des RVG vereinbart.

8–  Das Verfahren kann durch die Parteien selbst oder durch Bezugnahme auf eine Verfahrensordnung festgelegt werden, soweit keine zwingenden Vorschriften zu beachten sind, § 1042 Abs. 3 ZPO. Unverzichtbar sind jedoch

–  Gleichbehandlung der Parteien und Beachtung des rechtlichen Gehörs, §§ 1042 Abs. 1, 1047 Abs. 2, 3 ZPO;

–  Zulassung von Rechtsanwälten, aber kein Anwaltszwang, § 1042 Abs. 2 ZPO;

–  Darlegung von Anspruch und anspruchsbegründenden Tatsachen in einer Klageschrift, § 1046 ZPO.

Bei Notwendigkeit von Zwangsgewalt gegen Zeugen oder Sachverständige (z. B. Erzwingung einer Aussage durch Ordnungsgeld) oder Beeidigung kann Rechtshilfe des staatlichen Gerichts (Amtsgericht, § 1062 Abs. 4 ZPO) in Anspruch genommen werden, § 1050 ZPO.

9cc) Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens:.

–  Schiedsspruch: Eine Entscheidung ergeht durch Schiedsspruch, § 1054 ZPO. Er beendet das Verfahren und hat die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, §§ 1055–1057 ZPO. Da der Schiedsspruch jedoch die Meinungsäußerung von privaten Schiedsrichtern darstellt, fehlt ihm die Eigenschaft eines Vollstreckungstitels. Die Zwangsvollstreckung kann aus dem Schiedsspruch daher erst stattfinden, wenn er vom zuständigen OLG für vollstreckbar erklärt ist, §§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Auch im Fall einer gütlichen Einigung durch Vergleich kann der Wortlaut in einem Schiedsspruch festgehalten werden. Die Vollstreckbarerklärung kann in diesem Fall auch durch einen Notar erfolgen, § 1053 Abs. 1,4 ZPO.

10–  Rechtsbehelfe: Nur bei schweren Verstößen gegen grundsätzliche Regelungen des Schiedsverfahrensrechts (abschließende Aufzählung in § 1059 ZPO) kann durch Aufhebungsantrag beim OLG gegen den Schiedsspruch angegangen werden, § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Im Übrigen ist der Schiedsspruch vor staatlichen Gerichten nicht anfechtbar.

3.Rechtsverfolgung vor staatlichen Gerichten

11Von den Verfahren vor staatlichen Gerichten haben vor allem Bedeutung:

–  das automatisierte gerichtliches Mahnverfahren, §§ 688 ff. ZPO,

–  das zur richterlichen Prüfung von Forderungen vorgesehene Klageverfahren, §§ 253, 261 ZPO,

–  und das zur Sicherung von Beweismitteln geeignete selbständige Beweisverfahren, §§ 485 ff. ZPO.

a) Das gerichtliche Mahnverfahren. – aa) Wesen. Das gerichtliche Mahnverfahren bietet einen einfachen, schnellen und kostengünstigen Weg zur Geltendmachung von Zahlungsansprüchen. Es ist durch formulargestützte oder elektronische Antragstellung einzuleiten, § 690 ZPO, und wird i.d.R vollständig maschinell geführt, § 689 ZPO. Daher gibt es keine mündliche Verhandlung, auch eine Beweisführung hinsichtlich der erhobenen Forderung ist nicht vorgesehen.

12bb) Ablauf. Auf Mahnantrag des Gläubigers ergeht ein gerichtlicher Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird, §§ 688–692 ZPO. Leistet der Schuldner daraufhin die verlangte Zahlung, endet das Verfahren ohne Weiteres. Zahlt der Schuldner nicht, ohne sich jedoch gegen den Mahnbescheid durch Widerspruch zur Wehr zu setzen, kann der Gläubiger zügig einen Vollstreckungsbescheid erlangen, § 699 ZPO, und ihn zur Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner verwenden, vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Wehrt sich der Schuldner gegen den erhobenen Anspruch durch Einlegung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid oder Erhebung eines Einspruchs gegen einen ergangenen Vollstreckungsbescheid, so kann das gerichtliche Mahnverfahren direkt in ein gerichtliches Streitverfahren, den Zivilprozess, übergeleitet werden, §§ 696–700 ZPO.

13b) Das Klageverfahren. – aa) Der Zivilprozess. Der Zivilprozess wird durch Einreichung einer Klageschrift bei Gericht anhängig. Sobald sie dem Gegner förmlich zugestellt ist, tritt Rechtshängigkeit ein, § 253 Abs. 1 ZPO. Die Klagezustellung erfolgt entweder nach vorheriger richterlicher Bestimmung eines frühen ersten Termins zusammen mit einer Ladung zum Termin oder – zunächst ohne Terminsbestimmung – nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, § 275 ZPO.

Der vom Gericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende Sachverhalt ist in der Klageschrift und in weiteren Schriftsätzen von den Parteien dem Gericht vorzutragen (Beibringungsgrundsatz). Die Parteien müssen sich vollständig und wahrheitsgemäß erklären, § 138 Abs. 1 ZPO, und auch die ihnen geeignet erscheinenden Beweismittel vorbringen, insbesondere Zeugen benennen und Urkunden vorlegen, §§ 373, 420 ZPO.

14Die mündliche Verhandlung ist ein wesentliches Merkmal des Zivilprozesses, § 128 Abs. 1 ZPO. Hier müssen die Parteien – unbeschadet der gebotenen Prozessvorbereitung durch Schriftsätze – den Sachverhalt und ihren Standpunkt vortragen. Auf deren Grundlage ergeht die Entscheidung (Mündlichkeitsgrundsatz). Sie kann nur ausnahmsweise entfallen, § 128 Abs. 2–4 ZPO. Jeder mündlichen Verhandlung geht grundsätzlich eine Güteverhandlung zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits voraus, zu der die Parteien persönlich erscheinen sollen, § 278 Abs. 2 ZPO.

15Die Entscheidung wird regelmäßig in der Form des streitigen Urteils erlassen, §§ 300 ff. ZPO. Es kann bei Verzicht, Anerkenntnis oder Säumnis einer Partei auch in nicht streitiger Form ergehen, §§ 306, 307, 330 f. ZPO. Die Parteien haben es jedoch auch in der Hand, den Rechtsstreit anderweitig zu beenden (Dispositionsgrundsatz): Durch Prozessvergleich bei gegenseitigem Nachgeben, §§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, 779 BGB; durch Klagerücknahme, wenn der Kläger die Rechtsverfolgung eines Anspruchs aufgeben will, § 269 ZPO; durch übereinstimmende Erledigungserklärung, wenn das Ziel des Rechtsstreits durch ein anderweitig eintretendes Ereignis vorweg genommen oder überholt wird, § 91a ZPO.

16bb) Das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neben den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nach den Bestimmungen und Verfahrensgrundsätzen der ZPO durchzuführen sind, haben die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch noch sog. „Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ zu erledigen. In welchen Fällen eine „Angelegenheit der freiwilligen Ge­richtsbarkeit“ vorliegt, ist allein den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen, vgl. § 23a Abs. 2 GVG. Das sind z. B. Betreuungs- und Unterbringungssachen, §§ 271 ff. FamFG, Nachlass- und Teilungssachen, §§ 432 ff. FamFG, Registersachen, §§ 374 ff. FamFG, Grundbuchsachen, §§ 1 ff. GBO, oder Beratungshilfesachen, § 5 BerHG.

Die Begriffe „freiwillige“ und „streitige“ Gerichtsbarkeit tragen insoweit nichts zur Klarstellung bei, weil auch im Zivilprozess nicht stets gestritten wird und andererseits bei den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sogenannte „echte Streitsachen“ vorkommen.

17Für ihre verfahrensrechtliche Behandlung gilt das FamFG. Danach hat der Richter den Sachverhalt in Abweichung zum zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz in eigener Verantwortung zu ermitteln (Untersuchungsgrundsatz), § 26 FamFG. Er ist in der Verfahrensgestaltung, insbesondere bei der Erhebung der Beweise freier gestellt als nach der ZPO. Bei seinen Entscheidungen hat er meist auch einen Ermessensspielraum (z. B. § 2 HausratVO). Die Einleitung eines Verfahrens erfolgt nicht selten auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen (z. B. gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, § 1666 BGB). Der Familienrichter hat in Familien- und Familienstreitsachen neben dem Verfahrensrecht des FamFG teilweise auch dasjenige der ZPO anzuwenden, vgl. §§ 111–113 FamFG.

18c) Das selbständige Beweisverfahren. Ohne dass zwingend bereits ein Zivilprozess anhängig ist, kann durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen die Begutachtung einer Person oder Sache erfolgen, wenn zu befürchten ist, dass das Beweismittel verloren geht oder dadurch ein Rechtsstreit vermieden werden kann, §§ 485 ff. ZPO.

Beispiel: Gerichtsverwertbare Feststellung der Schadhaftigkeit eines Daches infolge mangelhafter Dachdeckerarbeiten, weil mit der Reparatur nicht zugewartet werden kann.

II.Die Organe der Gerichtsbarkeit

19Bei Durchführung und Erledigung eines Rechtsstreits wirken mehrere Personen als „Organe der Rechtspflege“ mit. Auf Seiten der Parteien sind das die Rechtsanwälte (§ 1 BRAO, vgl. Rn. 148), Organe der Gerichtsbarkeit sind Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte und Gerichtsvollzieher.

1.Der Richter

20a) Die Besetzung der Gerichte. Richter bilden an den einzelnen Gerichten in unterschiedlicher Zusammensetzung den sog. Spruchkörper: Am Amtsgericht entscheidet der Amtsrichter als Einzelrichter, § 22 Abs. 1, 4 GVG. Beim Landgericht sind Zivilkammern mit drei Richtern, einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, gebildet, § 75 GVG. In der Regel entscheiden jedoch die Kammermitglieder als Einzelrichter, §§ 348, 348a ZPO. Die Kammer für Handelssachen am Landgericht ist mit einem Berufsrichter („Vorsitzender“) und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern besetzt, § 105 GVG. Beim OLG besteht der Zivilsenat ebenfalls aus drei Richtern, §§ 115, 116, 122 Abs. 1 GVG, aber auch hier entscheidet regelmäßig der Einzelrichter, § 526 ZPO. Zu einem Zivilsenat des BGH gehören fünf Richter, §§ 130 Abs. 1, 139 Abs. 1 GVG. Wegen der Bildung „Großer Senate“ am BGH vgl. § 132 GVG.

21b) Richterliche Funktionen. Der jeweils maßgebliche Spruchkörper hat den Prozess zu entscheiden. Beim Kollegialgericht sind den Mitgliedern unterschiedliche Aufgaben zugewiesen:

Der Vorsitzende verteilt innerhalb der Kammer oder des Senats die Geschäfte auf die Mitglieder und bestimmt für jede zu behandelnde Rechtssache einen Berichterstatter. Er wählt die Art der richterlichen Eingangsverfügung (früher ersten Termin oder schriftliches Vorverfahren, § 272 Abs. 2 ZPO) und bestimmt die Verhandlungstermine, § 216 Abs. 2 ZPO.

Beachte: Im Falle des originären Einzelrichters am Landgericht ist dieser „Vorsitzender“ mit den genannten Aufgaben.

Der Berichterstatter hat nach gründlichem Aktenstudium die Entscheidung vorzubereiten. Auf ihn kann der Vorsitzende den Erlass terminsvorbereitender Maßnahmen übertragen, §§ 273 Abs. 2, 275 Abs. 1 ZPO. Alle Mitglieder des Spruchkörpers nehmen am Termin zur mündlichen Verhandlung teil, § 128 Abs. 1 ZPO. Der Vorsitzende leitet die Verhandlung, § 136 ZPO. Die Entscheidungsfindung geschieht im Wege der geheimen Beratung und Abstimmung aller Mitglieder, §§ 192 ff. GVG. Vor allem Referendaren und wissenschaftlichen Hilfskräften kann vom Vorsitzenden die Anwesenheit bei der Beratung gestattet werden, § 193 Abs. 1, 2 GVG, nicht jedoch Praktikanten oder Studenten (BGH NJW 1995, 2645). Der Berichterstatter trägt den Mitgliedern die Rechtssache in einem Aktenvortrag mit Sachbericht, Entscheidungsvorschlag und Gutachten vor. Das Gremium entscheidet mit der absoluten Mehrheit der Stimmen, §§ 195, 196 Abs. 1 GVG. Die Richter haben über Beratung und Abstimmung Stillschweigen zu bewahren, § 43 DRiG. Entsprechend dem Beratungs- und Abstimmungsergebnis hat der Berichterstatter das Urteil schriftlich abzufassen.

22c) Der Einzelrichter beim Landgericht. Trotz des Kammersystems entscheidet am Landgericht grundsätzlich der „originäre Einzelrichter“, § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Kläger und Beklagter sollen sich – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – in der Klageschrift bzw. in der Klageerwiderung dazu äußern, ob einer Entscheidung durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen, §§ 253 Abs. 3, 277 Abs. 1 Satz 2 ZPO.

Der Einzelrichter muss jedoch den Rechtsstreit der Kammer zur Übernahme vorlegen, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, grundsätzliche Bedeutung hat oder die Parteien übereinstimmend die Übernahme durch die Kammer beantragen.

„Besondere Schwierigkeiten“ liegen bei deutlich überdurchschnittlichen Anforderungen an den Richter vor, etwa weil das berührte Rechtsgebiet ungewohnte Probleme aufwirft (z. B. Anwendung ausländischen Rechts). Besondere Schwierigkeiten tatsächlicher Art setzen etwa einen unübersichtlichen Sachverhalt, der widersprüchliche Beweisergebnisse erwarten lässt, oder komplizierte wirtschaftliche oder tatsächliche Zusammenhänge voraus (z. B. Arzthaftungsprozess, BGH NJW 1989, 2321). Besondere rechtliche Schwierigkeiten sind bei umstrittenen Rechtsfragen zu erwarten.

Grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsfalles liegt bei über den Einzelfall hinausreichendem allgemeinem Interesse für Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung vor (BGH NJW 2003, 65 ff.).

Die Kammer hat dann – nach Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Parteien – durch Beschluss zu übernehmen, eine Rückübertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen, § 348 Abs. 3 Satz 1 bis 4 ZPO.

Muster für Kammer-Übernahme-Beschluss:

Die Rechtssache

Leicht ./. Schwer

wird gemäß § 348 Abs. 3 Satz 2 ZPO von der Kammer zur Entscheidung übernommen, da die Sache besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweist. Der Beschluss ist unanfechtbar.

23Eine originäre Zuständigkeit der Zivilkammer ist nur ausnahmsweise bei Proberichtern ohne einjährige Zivilrichtererfahrung und bei Spezialzuständigkeiten einer Kammer nach § 72a GVG bzw. nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wie Presserecht, Bankrecht, Bau- und Architektenrecht, Versicherungsrecht oder Arztrecht gegeben, § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 ZPO. Doch auch in diesen Fällen muss der „obligatorische Einzelrichter“ entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, keine grundsätzliche Bedeutung hat und nicht bereits vor der Kammer ein umfassend vorbereiteter Verhandlungstermin stattgefunden hat, vgl. § 348a Abs. 1 Nr. 1–3 ZPO mit Ausnahme.

Muster für Einzelrichter-Übertragungsbeschluss

Die Rechtssache

Leicht ./. Schwer

wird gemäß § 348a Abs. 1 ZPO dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, da die Sache weder besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist noch grundsätzliche Bedeutung hat. Der Beschluss ist unanfechtbar.

24Eine Rücknahme des Rechtsstreits durch die Kammer ist nach Übertragung auf den Einzelrichter nur möglich, wenn sich – entgegen ursprünglicher Erwartung – im Verlaufe des Verfahrens die Prozesslage dergestalt wesentlich ändert, dass nunmehr besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten vorliegen oder grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung anzunehmen ist (z. B. Klageänderung, Widerklage oder gänzlich neuer Sachvortrag). Auch können die Parteien eine erneute Übernahme durch die Kammer übereinstimmend beantragen, §§ 348a Abs. 2 ZPO.

25Alle Beschlüsse der §§ 348, 348a ZPO sind unanfechtbar, auch kann später ein Rechtsmittel gegen ein Urteil auf eine zu Unrecht erfolgte oder fälschlicherweise unterlassene Übertragung, Vorlage oder Übernahme nicht gestützt werden, §§ 348 Abs. 2, 4, 348a Abs. 3 ZPO. Allerdings kann ein Urteil, das in falscher Richterbesetzung erlassen wurde (z. B. Kammer statt originärem Einzelrichter bzw. obligatorischer Einzelrichter in Kammersache ohne Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses) wegen Verfahrensfehlers mit der Berufung angegriffen werden (Verstoß gegen Gebot des „gesetzlichen Richters“).

26d) Der Einzelrichter in Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Ist in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht oder dem OLG die angefochtene Entscheidung in erster Instanz von einem Einzelrichter erlassen worden, weist die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art auf, hat sie keine grundsätzliche Bedeutung und ist nicht bereits in einem Haupttermin vor dem Gremium zur Hauptsache verhandelt worden (Ausnahmen: Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen), kann das Berufungsgericht – nach seinem Ermessen – den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter übertragen, § 526 Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO. Eine Rückübertragung des Rechtsstreits vom Einzelrichter an die Kammer oder den Senat ist nur bei wesentlicher ‚Änderung der Prozesslage, grundsätzlicher Bedeutung oder infolge übereinstimmenden Antrags der Parteien möglich, § 526 Abs. 2 ZPO.

27Die Sache kann dem Einzelrichter aber auch nur zur Vorbereitung der Entscheidung zugewiesen werden, § 527 ZPO. Seine Aufgabe besteht dann im Wesentlichen darin, die Erledigung der Sache in nur einer mündlichen Verhandlung vor dem Gremium zu fördern, § 527 Abs. 2 ZPO. Neben der Befugnis, vorab einzelne Beweise zu erheben, steht ihm zwingend Entscheidungsgewalt in bestimmten Fällen zu, § 527 Abs. 3 ZPO (z. B. Verweisung, echtes und unechtes Versäumnisurteil, Streitwertbeschluss, Kosten nach Hauptsachenerledigung). Über die Berufung selbst kann der vorbereitende Einzelrichter nur im Einverständnis der Parteien entscheiden, § 527 Abs. 4 ZPO.

Wegen des originären Einzelrichters beim Beschwerdegericht vgl. § 568 ZPO.

28e) Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen. Die Besonderheiten der Kammer für Handelssachen lassen einen Einzelrichter nicht zu, § 349 Abs. 4 ZPO. Nach § 349 Abs. 1 ZPO hat der Vorsitzende