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Projektarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach (DHBW Mosbach), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der bilanziellen Behandlung von Kryptowährung nach HGB am Beispiel des Bitcoins. Hierbei beschränkt sich die Thematik der Arbeit auf Unternehmen, die ihre Bestände entgeltlich erworben haben. Ziel der Arbeit ist es, die bilanzielle Erfassung von Bitcoins im handelsrechtlichen Jahresabschluss darzustellen. Hieraus soll die kritische Stellungnahme herausgearbeitet werden, ob durch die Bilanzierung von Bitcoins nach den handelsrechtlichen Grundsätzen entscheidungsnützliche Informationen vermittelt werden können. Den Jahresabschlussadressaten soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens überliefert werden. Im Jahr 2022 erreichte die Inflationsrate mit einem Durchschnittswert von 6,9 Prozent ein historisches Hoch. Seit den Nachkriegsjahren gab es in der deutschen Volkswirtschaft keine höhere Inflationsrate. Die Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) aus dem Sommer 2022 zeigen auf, dass sämtliche Menschen verschiedener Altersgruppen durch Geldanlagen versuchen, der Inflation aktiv entgegenzuwirken. Den 946 Umfrageteilnehmern, wurden elf Geldanlagemöglichkeiten präsentiert. Jeder Befragte hatte die Möglichkeit, aus den elf vorgegebenen Antwortmöglichkeiten drei auszuwählen. 21,5 Prozent der Umfrageteilnehmer entschieden sich für Kryptowährung als Geldanlagemöglichkeit. Unter die Rubrik digitaler Währungen werden beispielsweise Bitcoins gefasst. Aufgrund der mengenmäßigen Begrenzung könnten Bitcoins in Zukunft als Inflationsschutz dienen und bei der Annahme eines stetigen Wirtschaftswachstums sogar deflationäre Entwicklungen hervorrufen. Folglich muss sich die Frage gestellt werden, wie Kryptowährungen – speziell Bitcoins – in der Handelsbilanz von Unternehmen korrekt erfasst werden. Des Weiteren wird problematisiert, ob durch die Aufnahme von digitaler Währung im handelsrechtlichen Jahresabschluss den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen vermittelt werden können und somit eine einwandfreie Berichterstattung generiert wird.
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