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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität zu Köln (Historisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar: Die Reichsreform im 15. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemessen an ihrem über 300-jährigen Bestehen und ihrer zweifellos bereits im Spätmittelalter wichtigen, in der Neuzeit sogar zunehmend wichtiger werdenden Scharnierfunktion zwischen Kaiser und Territorialfürsten, haben die deutschen Reichskreise eine vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit durch die historische Forschung erfahren. Dies mag der Tatsache geschuldet sein, dass einheitlich von den Reichskreisen in Bezug auf deren Aktivität keineswegs gesprochen werden kann. So stehen Reichskreise mit einem intensiven Kreisleben bis zur Auflösung des Alten Reiches, das in einer Fülle von Quellenmaterial dokumentiert ist (z. B. Schwaben und Franken), solchen Reichskreisen gegenüber, die nahezu vollkommen bedeutungslos für die Organisation des Heiligen Römischen Reiches blieben (wie etwa Burgund und Österreich). Eine umfassende und allgemeine Aufarbeitung der deutschen Kreisverfassung ist somit nur schwer möglich. Dotzauer stellt demzufolge in der Einleitung seines Werkes zur Kreisgeschichte lapidar fest: „Die Kreismaterie ist spröde.“ Es verwundert daher nicht, dass die Forschung sich zumeist auf die besonders aktiven süddeutschen Kreise konzentriert hat. Allgemeine Darstellungen zur deutschen Kreisverfassung aber besitzen Seltenheitswert und auch in der Verfassungsgeschichtsschreibung wird die Rolle der Reichskreise zumeist nur unzureichend gewürdigt. Ziel dieser Arbeit soll es sein, eine Überblicksdarstellung über die Entstehung der Kreise zu liefern. Dazu sollen zunächst die bereits zu Beginn des Spätmittelalters einsetzenden Versuche, eine regionale Gliederung des Deutschen Reiches zu schaffen, beleuchtet werden. Angesichts des Umfanges dieser Arbeit muss dieser Ansatz allerdings rudimentär bleiben. Der Schwerpunkt wird vielmehr auf die 1500 im Zuge der Reichsreform unter Kaiser Maximilian I. in die Tat umgesetzte Kreiseinteilung zu legen sein. Die zunächst gebildeten sechs Reichskreise können aber aufgrund ihrer sehr eingeschränkten Funktion und ihrer noch nicht das (nahezu) gesamte Reichsgebiet umfassenden Gliederung keineswegs als Schlusspunkt der Kreisbildung gesehen werden, sondern allenfalls als ihr Ausgangspunkt. Da die Entwicklung einer funktionierenden Kreisverfassung und die planmäßige Übertragung wichtiger Aufgaben also erst Ergebnis späterer Reformbestrebungen waren, soll im Rahmen dieser Arbeit auch die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zum Augsburger Reichsabschied von 1555 untersucht werden. Erst mit diesem wichtigen Ereignis lässt sich eine dauerhafte Etablierung der Reichskreise als gesichert betrachten. Zusammenfassend soll anschließend die Kreiseinteilung Deutschlands und die Bedeutung des Vorganges für die Konsolidierung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation kritisch gewürdigt werden.
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