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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Heraldik: Geschichte und Praxis eines sozialen Zeichensystems, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Stadtwappen der Städte Rostock, Hamburg und Bremen. Wappen sind im allgemeinen unveränderliche Sinnbilder, die sich auf eine natürliche Person oder juristische Personen beziehen. Entstanden sind sie wahrscheinlich im 12. Jahrhundert als Erkennungszeichen im ritterlichen Militärwesen und entwickelten sich ab dem 13. Jahrhundert immer mehr zum Teil des adligen Hof- und Turnierlebens. Für die Städte bestand anfangs keine Veranlassung ihre Zeichen in einem Schild zu führen, da in ihren bewaffneten Aufgeboten in der Regel keine ritterlichen Reiter standen und Fahnen zur Kenntlichmachung der Truppen ausreichten. Als Zeichen der eigenen Rechtspersönlichkeit entstanden in den Städten Siegel, mit denen sie ihre Rechtsakte wie Verträge oder Ratsbeschlüsse beglaubigten. Doch der Wappengebrauch ging im 13. und 14. Jahrhundert auch auf nichtadlige Personen und später auf Städte oder Klöster über. Die Wappen der Städte entstanden häufig aus den Siegelbildern heraus und wurden ebenfalls zu Kennzeichen ihrer hoheitlichen Rechte und kommunalen Eigenständigkeit. Ihre Entstehung und Entwicklung war und ist immer eng mit der Geschichte und der rechtlichen Stellung der Städte verbunden. In der Arbeit wird gezeigt werden, wie sich dies in den Städten Rostock, Hamburg und Bremen im Einzelnen ausdrückt. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es dabei zwischen diesen Städten? Wie ist die Bedeutung der Wappen heute? Die Wahl fiel zum einen auf diese drei Städte als Untersuchungsgegenstand auf Grund ihrer ähnlichen topografischen Lage als deutsche Küstenstädte. Zum anderen verband sie über einige Jahrhunderte die gemeinsame Mitgliedschaft im Städtebund der Hanse und eine vergleichbare städtische Entwicklung in dieser Zeit. Literatur zur Heraldik im Allgemeinen ist in gutem und umfangreichem Maße vorhanden. Zur kommunalen Heraldik ist die Literaturlage jedoch weniger gut und beschränkt sich zum Teil auf Überblicksdarstellungen oder auf einzelne Kapitel in der in dieser veerwendeten allgemeinen Literatur zur Wappenkunde. Zur Wappenentwicklung der drei untersuchten Hansestädte finden sich in erster Linie aus dem Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts einige dieser Thematik umfassend gewidmete Aufsätze. Durch die Hinzuziehung von Wappenbüchern und Münzkatalogen ist eine fundierte Untersuchung Wappenentwicklung aber gut möglich gewesen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Rostocker Stadtwappen
3. Das Hamburger Stadtwappen
4. Das Bremer Stadtwappen
5. Schlussbetrachtung
6. Literaturverzeichnis
7. Quellenverzeichnis
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Stadtwappen der Städte Rostock, Hamburg und Bremen.
Wappen sind im allgemeinen unveränderliche Sinnbilder, die sich auf eine natürliche Person oder juristische Personen beziehen. Entstanden sind sie wahrscheinlich im 12. Jahrhundert als Erkennungszeichen im ritterlichen Militärwesen und entwickelten sich ab dem 13. Jahrhundert immer mehr zum Teil des adligen Hof- und Turnierlebens.[1] Sie entsprangen also aus ganz praktischen Gründen und der Schild sowie der Helm als Teile des Wappens wurden tatsächlich benutzt und bezogen sich zunächst auf Personen oder adlige Geschlechter. In der Folge wurden die Wappen zu feststehenden und vererbbaren Zeichen, die bei Territorialfürsten die Landesherrschaft ihrer Familie kennzeichneten.
Für die Städte bestand anfangs keine Veranlassung ihre Zeichen in einem Schild zu führen, da in ihren bewaffneten Aufgeboten in der Regel keine ritterlichen Reiter standen und Fahnen zur Kenntlichmachung der Truppen ausreichten. Als Zeichen der eigenen Rechtspersönlichkeit entstanden in den Städten Siegel, mit denen sie ihre Rechtsakte wie Verträge oder Ratsbeschlüsse beglaubigten.
Doch der Wappengebrauch ging im 13. und 14. Jahrhundert auch auf nichtadlige Personen und später auf Städte oder Klöster über.[2] Die Wappen der Städte entstanden häufig aus den Siegelbildern heraus und wurden ebenfalls zu Kennzeichen ihrer hoheitlichen Rechte und kommunalen Eigenständigkeit. Ihre Entstehung und Entwicklung war und ist immer eng mit der Geschichte und der rechtlichen Stellung der Städte verbunden.
In der Arbeit wird gezeigt werden, wie sich dies in den Städten Rostock, Hamburg und Bremen im Einzelnen ausdrückt.
Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es dabei zwischen diesen Städten? Wie ist die Bedeutung der Wappen heute?
Die Wahl fiel zum einen auf diese drei Städte als Untersuchungsgegenstand auf Grund ihrer ähnlichen topografischen Lage als deutsche Küstenstädte. Zum anderen verband sie über einige Jahrhunderte die gemeinsame Mitgliedschaft im Städtebund der Hanse und eine vergleichbare städtische Entwicklung in dieser Zeit.
Literatur zur Heraldik im Allgemeinen ist in gutem und umfangreichem Maße vorhanden.[3] Zur kommunalen Heraldik ist die Literaturlage jedoch weniger gut und beschränkt sich zum Teil auf Überblicksdarstellungen[4] oder auf einzelne Kapitel in der oben angesprochenen allgemeinen Literatur zur Wappenkunde. Zur Wappenentwicklung der drei untersuchten Hansestädte finden sich in erster Linie aus dem Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts einige diesem Thematik umfassend gewidmeten Aufsätze.[5] Durch die Hinzuziehung von Wappenbüchern[6] und Münzkatalogen[7] ist eine fundierte Untersuchung Wappenentwicklung aber gut möglich gewesen.
Rostock ist die größte Stadt des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und ist kreisfrei. Sie ist somit den Landkreisen des Landes gleichgestellt und besitzt eigenständige administrative und staatliche Aufgaben und Rechte zur kommunalen Selbstverwaltung.[8] Dazu zählt die Berechtigung, das Stadtwappen in den Dienstsiegeln zu führen.[9]
Das Wappen Rostocks in der heute gültigen Form, als ein geteilter Schild oben in Blau ein schreitender rot gezungter goldener Greif und unten geteilt von Silber über Rot, wurde erst am 10. April 1858 durch den mecklenburgischen Großherzog Friedrich Franz II. eindeutig festgelegt.[10] Bis dahin gab es lange Zeit verschiedene und zum Teil konkurrierende Wappen, die aus den Siegeln der Stadt heraus entstanden sind.
Auf dem Abdruck des erstbekannten Siegels aus dem Jahr 1257 befindet sich ein mächtiger Stierkopf mit einer Krone und kurzen dicken Hörnern. Rechts und links vom Maul ist ein länglich gezacktes Blatt, über dem rechten ein Stern und über dem linken ein Halbmond. Die leere Siegelfläche ist mit Röschen bestreut.[11] Diese Motivwahl ist etwas überraschend, besaß doch der als Begründer der Stadt geltende Herzog Heinrich Borwin I.[12] einen Greifen als Wappentier.[13]
Hofmeister, Das Wappen, S. 70.
Er bestätigte als Oberherr Rostocks 1218 der allmählich gewachsenen Siedlung die Benutzung des lübischen Rechts und garantierte den Einwohnern Rechtssicherheit und Freiheiten in der Stadt, sowie Zollfreiheit in seinem Herrschaftsgebiet. Doch nach seinem Tod 1227 zerfiel das von ihm beherrschte Mecklenburg in vier Teilherrschaften, die von seinen Enkeln regiert wurden.[14] Heinrich Borwin III., der Erbe in der Teilherrschaft Rostock, war zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig und kam unter die Vormundschaft des Fürsten Nikolaus zu Werle/Güstrow. Dieser führte einen Stierkopf in seinem Wappen, vermutlich als Abgrenzung zu anderen Teilherrschaften Mecklenburgs. Adolph Hofmeister nimmt deshalb an, dass das erste Siegel Rostocks zwischen 1227 und der Volljährigkeit Heinrich Borwin III., spätestens 1236, entstanden sein muss, denn Borwin III. nahm den Greifen in sein Wappen auf.[15]
Das Siegel von 1257 wird zum großen Siegel der Stadt Rostock und wurde bis zum Anfang des 18. Jahrhundert benutzt.
Seine Bedeutung schwand jedoch im Laufe der Zeit, sodass es im 17. Jahrhundert auch schon für weniger bedeutende Vorgänge, wie Schuldverschreibungen oder Mietverträge der Stadt benutzt wurde.[16]
Neben dem Stierkopf als Hoheitszeichen der Stadt etablierte sich zum Anfang des 14. Jahrhunderts auch der Greif als Stadtzeichen. Zuerst tauchte er 1307 auf dem neugeschaffenen Sekretsiegel auf.
Hofmeister, Das Wappen, S. 72.
Wie die Abbildung zeigt, erscheint der Greif hier bereits in schreitender und rechtsgerichteter Form, die bis in die Gegenwart die gängige Darstellung des Greifen in Rostock ist.
Die Einführung eines kleineren Secretum neben dem Sigillum, großes Siegel, zur Beglaubigung bestimmter Verwaltungsvorgänge des Rates einer Stadt, ist im 14. Jahrhundert ein durchaus üblicher Vorgang, wie sich in den folgenden Kapiteln zu den Wappen Hamburgs und Bremens noch zeigen wird.
Im 14. Jahrhundert entstehen drei Sekretsiegel, die alle einen schreitenden Greif zeigen.
Sie nehmen damit Bezug auf das Wappen der bis 1314 herrschenden Fürsten zu Rostock,[17] die als Nachkommen Heinrich Borwin III. ebenfalls einen schreitenden Greif im blauen Schild führten.
Das gegen Ende des Jahrhunderts entstandene dritte Sekretsiegel blieb fortan parallel zum großen Siegel in Verwendung. Es verdrängte dieses jedoch und wurde mit dem Verschwinden des Sigillums zum großen Siegel.
Zeigen beide Siegel auch Wappenbilder landesherrlicher Geschlechter und verdeutlichen somit die bestehende Landesherrschaft über Rostock, so versuchte die Stadt doch ab dem Ende des 13. Jahrhunderts zunehmend mehr Rechte und Unabhängigkeit zu erlangen. Der rasante Aufschwung verlieh ihr Macht und Einfluss. Die Erlangung des Münzrechts 1325, ab 1361 uneingeschränkt, sowie der Erwerb des für die sichere Zufahrt zur Ostsee bedeutenden Ortes Warnemünde 1323 zeugen von der wachsenden Unabhängigkeit Rostocks.[18] Ein wappenmäßiger Niederschlag der gewachsenen Autonomie findet sich in dem 1367 entstandenen Signum. Wie auf der folgenden Abbildung zu sehen ist, wurde ein dreifach geteiltes Schild verwendet, in dessen oberen Feld ein aufgerichteter Greif als Zeichen Rostocks war.
Hofmeister, Das Wappen, S. 75.
Das mittlere Feld war damasziert und hervortretend, während das untere Feld leer blieb. Da dieses Signum zunächst zur Abzeichnung von Zahlungsbelegungen für die Hanse bestimmt war,[19] sind die unteren beiden Felder als Zeichen der Zugehörigkeit zu diesem Städtebund anzusehen und wurden in späteren farblichen Darstellungen in den hansischen Farben rot und weiß (silber) wiedergegeben. Das Signum war zu Beginn jedoch kein eigentliches Siegel der Stadt, sondern das Siegel des Rates.[20] Die anderen Siegel der Stadt blieben in Benutzung. Aber es war ein eigenes unverwechselbares Zeichen der Stadt Rostock entstanden, aus dem später das eigentliche und bis heute gültige Stadtwappen werden wird. Bereits im 16. Jahrhundert wird das Signum als gleichberechtigtes Siegel neben Sigillum und Secretum geführt[21] und der geteilte Schild setzt sich als hanseatisches Stadtzeichen Rostocks durch.
Die Anbringung aller drei Wappenbilder, Stierkopf, schreitender Greif und geteilter Schild in der Form des Signums, auf dem 1576 wiederaufgebauten Steintor[22] sowie die Benutzung drei unterschiedlicher Siegel, macht jedoch deutlich, dass es mehrere Hoheitszeichen der Stadt gab. Sie zeugen von der nie überwundenen landesherrlichen Abhängigkeit Rostock und spiegeln die verfassungsrechtliche Entwicklung Rostocks wider. Trotz aller Privilegien, die die Stadt vom 13. bis zum 16. Jahrhundert von den Landesherren erlangen konnte, scheiterten alle Versuche Rostocks die Reichsunmittelbarkeit zuerkannt zu bekommen.
Der geteilte Schild wird ab 17. Jahrhundert jedoch zum bevorzugten Zeichen, da es zum einen eindeutig auf Rostock verweist und zum anderen an die hansische Blütezeit der Stadt erinnert.
So findet er auch Eingang in die Rostocker Münzbilder, wie in den unten dargestellten Münzen deutlich wird. Dabei wird auch der dem Zeitgeschmack angepasste Umgang mit Wappen erkennbar, der in diesen Münzbeispielen Schildformen und umrankendes Zierwerk verändert. Als ein stärkerer Eingriff in die Gestaltung des Wappens kann die aufgerichtete Stellung des Greifen auf dem Sechspfennigstücks angesehen werden, die die geringe Kodifizierung der Wappendarstellung aufzeigen.
Sechspfennigstück aus Rostock 1762
Silberpfennig aus Rostock 1796
Quelle: Schön, Gerhard: Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert. 2. Aufl., Augsburg 1994, S. 561, 562.
Als eine der letzten deutsche Städte gab Rostock erst 1864 sein Münzrecht auf,[23] womit das Stadtwappen in diesem Bereich verschwand.
Schildhalter und Helm tauchen das erste Mal bei den oben erwähnten Wappenschilden am Steintor auf.
Der Helm war in der mittelalterlichen Heraldik ein wichtiger und elementarer Zusatz zum Wappenschild. Er war wie der Schild Teil der adligen Kampfausrüstung und sollte zunächst auch nur dem Adel als Wappenbestandteil zur Verfügung stehen.[24] Helm und Helmzier wurden zu erblichen Bestandteilen der Wappen. Doch ab dem 15. Jahrhundert finden sie auch Verwendung in bürgerlichen und auch städtischen Wappen.
In Rostock wurde ein gekrönter mit Decken behangener und mit zwei Büffelhörnern verzierter Spangenhelm auf den Schild gesetzt.
Die Hörner waren in der Regel mit 10 oder 11 Fähnchen besteckt und sind ein Rückgriff auf die Wappenhelme der Herren von Rostock im 13. Jahrhundert.[25] Der Helm erscheint ab dem 17. Jahrhundert regelmäßig auf Drucksachen der Stadt und ist in Darstellungen in Wappenbüchern Teil des Wappens, wobei die Verwendung des Wappens ohne Helm weitaus häufiger war.
Die ersten Schildhalter des Rostocker Ratswappens waren zwei Löwen, die 1729 von zwei Greifen verdrängt aber 1889 wieder von zwei Löwen als Schildhalter abgelöst wurden.[26]
Helm und Schildhalter waren gängige Zusätze zum Wappen die in geeigneten Situationen, wie zum Beispiel an Gebäuden[27], auf Schriftstücken und Titelseiten[28], Postkarten[29] oder Wappenbüchern[30] angebracht wurden. In Rostock hatten sie rein dekorativen Charakter und waren bis ins 20. Jahrhundert Teil des Wappens. Dies änderte sich mit dem Ende der Monarchie in Mecklenburg 1918.
Rostock verlor in der im Zuge des demokratischen Umbruchs entstandenen neuen mecklenburgischen Städteordnung vom 18. Juli 1919 alle seine Sonderrechte.[31] Die Stadt wurde allen anderen Kommunen im Land rechtlich gleichgestellt. Der Bedarf an einem Prunkwappen mit Helm und Schildhalter verschwand. Das Rostocker Stadtwappen hatte endgültig nur noch kommunale Bedeutung.
Nachdem das Rostocker Stadtwappen 1952/53 durch den staatlichen Verwaltungsumbau in der DDR, Schaffung der 15 Bezirke sowie Änderung der Städteordnung, seine hoheitliche Auszeichnungsfunktion bis 1990 verloren hatte,[32] droht ihm durch die geplante umfassende Verwaltungsreform und Neugliederung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in 5 Landkreise bis 2009 ein erneuter Bedeutungsverlust, da die Stadtgemeinde Rostock seine Kreisfreiheit verlieren soll.[33]
Das Hamburger Stadtwappen ist in der Gegenwart auch das Staatswappen des Bundeslandes Hamburg. Das Land Hamburg besitzt keine weiteren hoheitlichen Wappen, da Stadt und Staat zusammenfallen und keine selbstständigen Gemeinden, wie in anderen Ländern der Bundesrepublik, existieren.[34] So steht das Hamburger Staatswappen in der Tradition der deutschen Städtewappen.
Wie bei vielen anderen Städten auch, sind städtische Siegel und Münzen die ältesten und umfangreichsten Quellen, um den Ursprung und die Entwicklung des Hamburger Wappens zu belegen. Die ältesten Abbildungen lassen sich bereits auf Hohlpfennigen aus dem Ende des 12. Jahrhunderts finden. Sie zeigen ein Bauwerk mit drei Türmen.[35] Aber diese Münzen waren nicht städtisch, sondern solche des Erzbischofs von Bremen und der Grafen von Holstein.
Nach dem Verzicht des Erzbischofs auf seine Rechte an der Altstadt 1228[36] blieben die Grafen von Holstein die alleinigen Stadtherren. Dies drückte sich im Hamburger Wappen durch die Einbeziehung des holsteinischen Nesselblattes aus. Münzbilder aus dem 13. Jahrhundert zeigen das Nesselblatt im Torbogen und in einigen Siegeln wurde das Nesselblatt über den mittleren Turm des Wappenbildes gesetzt.[37] Er ließ der Stadt jedoch relativ viele Freiheiten und förderte die Entwicklung Hamburgs.
Der Gründer der Hamburger Neustadt, Graf Adolf III., erwirkte bereits 1189 für Hamburg beim Kaiser Friedrich Barbarossa den sogenannten „Freibrief“, in welchem den Hamburgern verschiedene Vorrechte zugebilligt wurden, unter anderem die Zollfreiheit von der Niederelbe bis zur Elbmündung.[38]
Das rasche Bevölkerungswachstum der Stadt und der wirtschaftliche Aufschwung verstärkten das städtische Selbstbewusstsein. Die Hamburger Bürger waren bestrebt, sich von der Oberhoheit des Grafen freizumachen. Im Verlauf des 13. Jahrhunderts gelang es dem Rat der Stadt, immer mehr Rechte an sich zu ziehen und es entwickelte sich bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts eine große städtische Autonomie.[39] Das Wappen wurde eine Hamburger Angelegenheit und somit landesherrlichen Einflüssen entzogen. Gleichwohl de jure eine landesherrliche Abhängigkeit bestehen blieb, bis Hamburg 1618 die Reichsunmittelbarkeit zuerkannt bekam[40] und das holsteinische Nesselblatt als Bestandteil des Wappens endgültig verschwand.
Das Siegel- und spätere Wappenbild zeigte die Stadt- bzw. Burgmauer mit drei Türmen, über diesen befinden sich rechts und links je ein sechstrahliger Stern und in der Mitte ein Kreuz.
Der mittlere Turm ähnelt im ältesten Stadtsiegel aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts einer Kirchenfassade und könnte somit einen Bezug zur alten Hauptkirche St. Marien darstellen, zumal die beiden Sterne über den äußeren Türmen als ein Hinweis auf die Jungfrau Maria gewertet werden könnten. In den späteren Hauptsiegeln ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hat der Mittelturm jedoch das Aussehen eines Burgturmes, wie auf der unteren Abbildung zu sehen ist.
Hamburger Stadtsiegel Ende 13. Jh.
Quelle: Kleßmann, Geschichte der Stadt, S. 17