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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit trägt den Titel Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort. Das damit angesprochene Thema wirft zunächst Fragestellungen beim Leser auf. Zum Beispiel, was wird unter einem außerschulischen politischen Lernort verstanden und wie lässt sich dieser in den Politikunterricht integrieren? Als exemplarisches Beispiel für einen außerschulischen Lernort wird der deutsche Dom verwendet. Im deutschen Dom findet eine Ausstellung über die „Wege – Irrwege – Umwege – Die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“ statt, wo auf fünf Etagen die historische Entwicklung des liberalen parlamentarischen Systems dargestellt wird. Vor dem Hintergrund eines interessanten und schüleraktivierenden Unterrichts sollten Exkursionen in der Schule stattfinden, die den politischen Unterricht inhaltlich ergänzen. Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den deutschen Dom als außerschulischen politischen Lernort vorzustellen, didaktische und methodische Anregungen für die Integration des Lernorts zu geben und Materialen für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Dabei strukturiert der Verfasser diese Seminararbeit wie folgt: Im ersten Kapitel wird die Einleitung präsentiert. Hierbei werden bereits Ziele für diese Seminararbeit aufgezeigt. Dieser Schritt ist erforderlich, um die Wichtigkeit des Themas darzustellen und um dieses einzugrenzen. Das zweite Kapitel beinhaltet die Sachanalyse, wobei das Thema aus fachwissenschaftlicher Perspektive für den Unterricht geordnet und beschrieben wird. Die Sachanalyse ist notwendig, um die Legimitation des Themas zu begründen. Auf diesen außerschulischen politischen Lernort bezogen heißt das, dass kurz und prägnant wesentliche geschichtliche Richtungen für die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland aufgezeigt werden. Das dritte Kapitel enthält die didaktische Analyse nach Wolfgang Klafki, wobei der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort nach den Grundfragen der didaktischen Analyse erklärt wird. Schließlich folgt in diesem Kapitel auch der Bezug des Themas zum Rahmenlehrplan des Landes Brandenburg. Im Kapitel vier erfolgt die konkrete Darstellung des deutschen Doms als außerschulischer politischer Lernort. In diesem Kapitel werden auch die Lernziele und ein möglicher Ablauf der Unterrichtssequenz erläutert. Der Schlussteil im Kapitel fünf dient der Reflexion des Deutschen Doms als außerschulischer politischer Lernort, wobei hier auch Probleme und
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Sachanalyse
3 Didaktische Analyse
3.1 Außerschulischer politischer Lernort
3.2 Bezug zum Rahmenlehrplan
4 Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort
4.1 Allgemeine Informationen zur Ausstellung im deutschen Dom
4.2 Die Unterrichtssequenz
4.2.1 Lernziele der Unterrichtssequenz
4.2.2 Ablauf der Unterrichtssequenz
4.3 Probleme und Grenzen
5 Schlussbetrachtung
6 Materialien zum Projekt
7 Anhang
8 Literatur- und Quellenverzeichnis
Die vorliegende Seminararbeit trägt den Titel Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort.
Das damit angesprochene Thema wirft zunächst Fragestellungen beim Leser auf.
Zum Beispiel, was wird unter einem außerschulischen politischen Lernort verstanden und wie lässt sich dieser in den Politikunterricht integrieren? Als exemplarisches Beispiel für einen außerschulischen Lernort wird der deutsche Dom verwendet. Im deutschen Dom findet eine Ausstellung über die „Wege – Irrwege – Umwege – Die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“ statt, wo auf fünf Etagen die historische Entwicklung des liberalen parlamentarischen Systems dargestellt wird.
Vor dem Hintergrund eines interessanten und schüleraktivierenden Unterrichts sollten Exkursionen in der Schule stattfinden, die den politischen Unterricht inhaltlich ergänzen.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den deutschen Dom als außerschulischen politischen Lernort vorzustellen, didaktische und methodische Anregungen für die Integration des Lernorts zu geben und Materialen für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.
Dabei strukturiert der Verfasser diese Seminararbeit wie folgt:
Im ersten Kapitel wird die Einleitung präsentiert. Hierbei werden bereits Ziele für diese Seminararbeit aufgezeigt.
Dieser Schritt ist erforderlich, um die Wichtigkeit des Themas darzustellen und um dieses einzugrenzen.
Das zweite Kapitel beinhaltet die Sachanalyse, wobei das Thema aus fachwissenschaftlicher Perspektive für den Unterricht geordnet und beschrieben wird. Die Sachanalyse ist notwendig, um die Legimitation des Themas zu begründen. Auf diesen außerschulischen politischen Lernort bezogen heißt das, dass kurz und prägnant wesentliche geschichtliche Richtungen für die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland aufgezeigt werden.
Das dritte Kapitel enthält die didaktische Analyse nach Wolfgang Klafki, wobei der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort nach den Grundfragen der didaktischen Analyse erklärt wird. Schließlich folgt in diesem Kapitel auch der Bezug des Themas zum Rahmenlehrplan des Landes Brandenburg.
Im Kapitel vier erfolgt die konkrete Darstellung des deutschen Doms als außerschulischer politischer Lernort. In diesem Kapitel werden auch die Lernziele und ein möglicher Ablauf der Unterrichtssequenz erläutert.
Der Schlussteil im Kapitel fünf dient der Reflexion des Deutschen Doms als außerschulischer politischer Lernort, wobei hier auch Probleme und Grenzen des Lernorts aufgezeigt werden.
Schließlich befinden sich im Kapitel sechs die Materialen für die Schülerinnen und Schüler für die Exkursion und in Kapitel sieben (Anhang) ein möglicher Bewertungsfragebogen für Präsentationen und ein Evaluationsfragebogen für Schülerinnen und Schüler zum Projekt.
In Kapitel acht befindet sich das Literatur- und Quellenverzeichnis.
Der Parlamentarismus hat in Deutschland eine sehr lange Geschichte. Ausgangspunkt für demokratische sowie parlamentarische Bewegungen in der Geschichte Deutschland war die Französische Revolution von 1789 bis 1799 in Frankreich. Schließlich ging es bei den Bewegungen um Entstehung freiheitlicher Grundwerte.[1] Es war ein sehr langer Weg von der ersten Sitzung der Nationalversammlung im Mai 1848 bis zur ersten Sitzung des aus gesamtdeutschen Wahlen hervorgegangenen Deutschen Bundestages im Dezember 1990.[2] Charakteristisch für Deutschland ist, dass es keine Kontinuität gab, denn nach Kaiserreich, Weimarer Republik und Nationalsozialismus wurde im Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet.
Auf dem Wiener Kongress im September 1814 bis Juni 1815 wurde über eine Neuordnung der europäischen Staatenwelt verhandelt. Durch die Gespräche wurde eine Wiederherstellung der vorrevolutionären Ordnung erstrebt. Die deutschen Fürsten bildeten zur Verhinderung eines Nationalstaates den Deutschen Bund, der 38 Fürstentümer und vier Freie Städte umfasste[3]. Alleiniges Bundesorgan war die Bundesversammlung in Frankfurt am Main, die einige Zeit später den Namen "Deutscher Bundestag" erhielt[4]. Schwierigkeiten bereitete die Umsetzung der, in der Grundakte angestrebten Verfassung. Österreich und Preußen lehnten die Einführung einer Verfassung bis 1848 strikt ab. Der Beginn der parlamentarischen Entwicklung war in den Volksvertretungen zu sehen, die durch die landständischen Repräsentativverfassungen in Süddeutschland entstanden. Diese Verfassung gab in begrenzten Umfang auch freiheitliche Bürger- und Teilhaberechte[5]. In dieser Zeit scheiterten dennoch substanzielle Veränderungen am Alleinvertretungsanspruch der monarchischen Staatsspitze.[6] Es gab vielerorts oppositionelle Bewegungen und die erste große Massendemonstration. Im Jahr 1848 kam es zur großen Revolution. In Deutschland forderten die Bürger auf Versammlungen und Demonstrationen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten und nationale Einheit.[7] Als Konsequenz berief man die Nationalversammlung ein, die die Errichtung eines Nationalstaates bezweckte.[8] Das Vorparlament traf die Entscheidung Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, "selbständigen" Männern wählen zu lassen.[9] Am 18. Mai 1848 traf sich erstmals das gesamtdeutsche Parlament, um eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu diskutieren. Grundlagen dieser Beratungen waren eine Geschäftsordnung sowie Ausschüsse und Kommissionen, die vorbereitend tätig waren. Gleichzeitig bildeten sich auch Fraktionen.[10] Am 21. Dezember 1848 ging aus den Beratungen das "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes" hervor.[11] Der Grundrechtskatalog enthielt die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) und die Abschaffung der Todesstrafe. Die Reichsverfassung hatte die Aufgabe einen Einheitsstaat zu bilden und betrachtete den Kaiser als Staatsoberhaupt. Andere bedeutende Fragen wie eine Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament blieben zunächst ungeklärt.