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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (LG Geschichte und Gegenwart Alteuropas), Veranstaltung: Modul 12A - Kulturelle Räume und Grenzen, Sprache: Deutsch, Abstract: Kriegerische Auseinandersetzungen in der Menschheitsgeschichte sind durch mythologische Erzählungen und auch durch frühe Bild- und Textzeugen, bereits über Jahrtausende hinweg überliefert. In aller Regel handelte es sich dabei um den Kampf um Ressourcen, um expansive Landnahme oder Kriege aus ideologischen bzw. religiösen Gründen. Für den Sieger dieser Auseinandersetzungen brachte der Erfolg eines Kriegszuges die Inbesitznahme des Landes mit seinen Einwohnern, Gütern und Werten mit sich – und damit auch die Verfügungsgewalt darüber. Doch auch mit der Aneignung symbolträchtiger Gegenstände - zu denken wäre, aus der Mythologie heraus, hier bspw. an das trojanische Palladion oder das Goldene Vlies – konnten und sollten die neuen Machtverhältnisse deutlich gemacht werden. Dies diente als Ausdruck der "kulturellen Überwältigung". Oder wie es bei WAHL heißt: "Staatlich motivierter Kunstraub und die Aneignung von Kunstschätzen sind in einer vielfältigen Weise mit Herrschaftsansprüchen verknüpft. Im Kunstraub drückt sich in anschaulicher Weise ein Superioritätsanspruch aus." Seit rund einem halben Jahrhundert liegt mit dem Haager Abkommen, im Rahmen des Internationalen Rechts, ein Übereinkommen der ratifizierenden Länder vor. Als Kulturgut wird danach verstanden: "a) Bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist [...]." Die dortige, nachfolgende exemplarische Auflistung entspricht dem heutigen Verständnis schützenswerter Kulturgüter – und bezieht sich zudem auf den Umgang damit in so genannten "bewaffneten Konflikten". Darüber hinaus stellt die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (UNESCO) seit wenigen Jahren folgende kulturellen Aspekte in den Focus: "die Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume – zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte fortwährend neu geschaffen und vermittelt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität. [...]."
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Kriegerische Auseinandersetzungen in der Menschheitsgeschichte sind durch mythologische Erzählungen und auch durch frühe Bild- und Textzeugen, bereits über Jahrtausende hinweg überliefert. In aller Regel handelte es sich dabei um den Kampf um Ressourcen, um expansive Landnahme oder Kriege aus ideologischen bzw. religiösen Gründen. Für den Sieger dieser Auseinandersetzungen brachte der Erfolg eines Kriegszuges die Inbesitznahme des Landes mit seinen Einwohnern, Gütern und Werten mit sich - und damit auch die Verfügungsgewalt darüber. Doch auch mit der Aneignung symbolträchtiger Gegenstände - zu denken wäre, aus der Mythologie heraus, hier bspw. an das trojanische Palladion oder das Goldene Vlies - konnten und sollten die neuen Machtverhältnisse deutlich gemacht werden.1Dies diente als Ausdruck der "kulturellen Überwältigung".2Oder wie es bei WAHL heißt:"Staatlich motivierter Kunstraub und die Aneignung von Kunstschätzen sind in einer vielfältigen Weise mit Herrschaftsansprüchen verknüpft. Im Kunstraub drückt sich in anschaulicher Weise ein Superioritätsanspruch aus."3
Seit rund einem halben Jahrhundert4liegt mit demHaager Abkommen,im Rahmen des Internationalen Rechts, ein Übereinkommen der ratifizierenden Länder vor. Als Kulturgut wird danach verstanden:
"a) Bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer5Bedeutung ist [...]."
Die dortige, nachfolgende exemplarische Auflistung entspricht dem heutigen Verständnis schützenswerter Kulturgüter - und bezieht sich zudem auf den Umgang damit in so genannten "bewaffneten Konflikten". Darüber hinaus stellt dieKonvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes(UNESCO) seit wenigen Jahren folgende kulturellen Aspekte in den Focus:
"die Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten - sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume - zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weiterge-1Einenübersichtlichen Artikel zum Thema "Kunstraub in der Antike" bietet STROCKA (mit einem weiterführenden Literaturverzeichnis). Die Verbringung von Kulturgütern in den originären Herrschaftsbereich von Siegermächten wird damit als historisches Phänomen noch plastischer hervorgehoben. Aufgrund der Tatsache, dass dies inhaltlich und vom Umfang her den Rahmen sprengen würde, kann hier lediglich der Hinweis darauf erfolgen.
2Zu diesem Begriff siehe WAHL, S. 36.
3WAHL, S. 28.
4Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954(Haager Konvention). Zurückgreifend auf die Grundsätze für den Schutz des Kulturguts gem. dem Haager Abkommen von 1899 und 1907 und des Washingtoner Vertrags von 1935.
5BUNDESAMTFÜRBEVÖLKERUNGSSCHUTZUNDKATASTROPHENHILFE, S. 24 (Es folgt dort eine nicht abschließende Aufzählung von entsprechenden Gütern).