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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Sonstiges, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Institut für Kulturmanagement), Veranstaltung: Modul 3, Sprache: Deutsch, Abstract: Kulturmanagement in Bezug auf das Gesundheitswesen zu verstehen, erfordert auf den ersten Blick einen Brückenschlag zwischen zwei weit auseinander fallenden Bereichen, der schwierig oder aber zumindest als eine Herausforderung erscheint; denn Kulturmanagement bezieht sich - in einer häufig verstandenen Form - auf die darstellende oder bildende Kunst, die in Museen, Theatern und Bibliotheken ausstellbar, vorführbar und erfahrbar ist, aber auch auf akustische und visuelle Produktionen, die bei "Funk, Film und Fernsehen" erstellt und verbreitet werden können. Kurzum bezieht sich Kulturmanagement vielfach auf Kunst- und Ausprägungsformen, die eine Kultur definieren, "die man schaffen, fördern und als (nationalen) Besitz verehren kann: die höhere Welt der Werte und Werke in Kunst, Philosophie und Wissenschaft." (BUSCHE) In aller Regel ist der Mensch in diesem Prozess dabei als Organisator, Manager oder Produzent von Kunst und Kultur beteiligt. Interessante Aspekte tauchen zusätzlich jedoch auf, wenn der Mensch nicht als Produzent tätig ist, sondern selbst als Kulturprodukt in die Ausstellung, Vermarktung, in das Zentrum des Kulturmanagements gerät. Die finanzielle und materielle Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Projekte, die den Menschen im Fokus haben, gehört zum Kernbereich der Kulturförderung des Bundes, (sofern sie nicht dem Subsidiaritätsprinzip in Bezug auf die Bundesländer unterliegt) und auf das bezogen ist, was nach dem 'Kulturfinanzbericht' der Bundesregierung finanziell gefördert wird - beziehungsweise potentiell gefördert werden könnte . In dem 'Kulturfinanzbericht' greift die Kulturförderung auf einen normativen Kulturbegriff zurück, der bereits von HEINRICHS kritisiert wurde, da hierdurch die Förderung bestimmter Institutionen und Projekte nicht nur ermöglicht, sondern auch verhindert wird – je nachdem, wie eng oder weit die Definition des zu fördernden Inhaltes erfolgt . So lässt sich – in Abschnitt 2.1. – die auch aus der Praxis heraus berechtigte Frage stellen, ob "Kultur ohne Kunst" durch den Bund überhaupt förderbar ist ,bzw. die Feststellung treffen, dass auch de facto eine Kulturförderung stattfinden kann, ohne explizit so benannt zu werden.
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