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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Politik und Verwaltung - Neuere Erklärungsansätze, Sprache: Deutsch, Abstract: Europäisierung – ein Ausdruck, der, meist negativ konnotiert, in den letzten Jahren in Medien und politischen Diskussionen Hochkonjunktur hatte. Doch was bedeutet Europäisierung eigentlich? Im politikwissenschaftlichen Kontext wird der vielschichtige Begriff eher unsystematisch verwandt und im Forschungsdiskurs auf unterschiedliche Weise definiert. So versteht Schwarz unter Europäisierung „die zunehmende Verlagerung nationaler Kompetenzen auf andere Entscheidungsebenen innerhalb sich wandelnder institutioneller Bedingungen“ , wohingegen Knill vor allem den überstaatlichen Einfluss europäischer Politik auf die nationalen Strukturen untersucht. Neben diesen beiden „vertikalen“ Betrachtungsweisen, die sich mit der Beziehung EU – Mitgliedsstaat auseinandersetzen, ist in der Forschung auch noch eine dritte, „horizontale“ Dimension vertreten: die Einflusserweiterung der Mitgliedsstaaten mittels gesamteuropäischer Strukturen auf die Politik anderer Mitgliedsstaaten. Alle diese Definitionen beschreiben Teilaspekte des komplexen Vorgangs der Europäisierung. Generell und stark vereinfacht kann festgehalten werden, dass der Begriff Europäisierung die Folgen einer zunehmenden europäischen Integration für die gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedsstaaten der EU beschreibt. In Bezug auf die Europäisierung öffentlicher Aufgaben treffen alle drei exemplarisch vorgestellten Definitionsansätze zu: einerseits bedeutet der Prozess der Europäisierung möglicherweise den Verlust von Aufgabenkompetenzen der nationalen Administrationen an Institutionen der Europäischen Union. Die Konsequenz einer solchen Entwicklung sind Gebote und Verbote, die den Mitgliedsstaaten von der EU auferlegt werden. Andererseits ist es jedoch ein Trugschluss anzunehmen, die EU sei eine rein selbstständige, den Nationen übergeordnete Instanz, denn Europäisierung bedeutet auch die (personale) Verflechtung zwischen nationaler und europäischer Politikgestaltung, also „die zunehmende Interdependenz nationalstaatlicher Politik und supranationalen Regierens in der […] Europäischen Union.“ Dieser Einfluss der nationalen Akteure spiegelt sich theoretisch in einer Angleichung der Bearbeitung der öffentlichen Aufgaben in den einzelnen Mitgliedsstaaten wider. Abgeleitet aus diesen verschiedenen Definitionsansätzen kann die Europäisierung der exemplarischen öffentlichen Aufgabe Umweltpolitik aus drei unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und analysiert werden. Die historische Perspektive untersucht in welchem Ausmaß in den letzten 50 Jahren ein gradueller Souveränitätstransfer in Richtung EU stattgefunden hat; ein mögliches Untersuchungskriterium ist hierbei „die intergouvernementale Verankerung umweltpolitischer Handlungsmöglichkeiten in den primärrechtlichen Verträgen“ und deren Umsetzung in geltendes Recht. Die zweite Perspektive betrachtet den Einfluss der Verwaltungen der einzelnen Mitgliedsstaaten auf die Entstehung von EU-Recht und dessen Implementation auf EU-Ebene. Anhand der Implementationserfahrungen von EU-Rechtsakten auf nationaler Ebene kann der dritte Aspekt der Europäisierung der Umweltpolitik analysiert werden, nämlich die Frage inwiefern die Gesetzgebung Europas auf die Einzelstaaten abfärbt und zu einer generellen Anpassung der Standards führt. Die folgende Arbeit beschäftigt sich nun mit der Frage auf welche verschiedenen Arten und inwiefern eine Europäisierung des Politikfeldes Umweltpolitik in den letzten Jahrzehnten stattgefunden hat. Sie gliedert sich dementsprechend in drei große Teile: im ersten Abschnitt wird die historische Entwicklung der europäischen Umweltpolitik, also der graduelle Souveränitätstransfer nach Brüssel untersucht. Darauf aufbauend analysiert das anschließende Kapitel die Europäisierung der Umweltpolitik anhand der Verzahnung nationaler Administrationen mit dem EU-System und die daraus folgende Einflussnahme der Mitgliedsstaaten auf die EU-Gesetzgebung, der EU auf die nationalen Verwaltungen und die horizontale gegenseitige Einflussnahme der Mitgliedsstaaten aufeinander. Am Beispiel der von der EU erlassenen Öko-Audit-Verordnung werden die unterschiedlichen Europäisierungsansätze in einem weiteren Kapitel noch einmal konkret untersucht. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
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